Echte Vielfalt

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Für queere Jugendliche ist es besonders wichtig, einen sicheren Raum zu haben, in dem sie über ihre Anliegen, Probleme und Unsicherheiten sprechen können. Das versucht das „T*räumchen“ jungen Queers in Kassel zu ermöglichen. Neben individuellen und kollektiven Beratungsangeboten zu geschlechtlicher Vielfalt bietet es auch einen Ort, an dem sich junge queere Personen vernetzen und empowern können.

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Auf der Webseite der Kampagne für Zusammenhalt und gegen Diskriminierung „Hessen. Da geht noch was“ des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration wird die Beratungs- und Begegnungsstätte T*räumchen Kassel als „[e]in Schutzraum, in dem vertraulich, mit Respekt und Akzeptanz über die Herausforderungen von Identität und Körperlichkeit gesprochen werden kann“ beschrieben. Das besondere an der Beratungsstelle ist, dass sie für fast alle Arten von Anfragen persönliche Gespräche anbietet. Neben der individuellen Beratung gibt es auch Angebote wie einen queeren Chor, eine Ferienfreizeit und einen Selbstverteidigungskurs. Auch für Eltern oder andere enge Angehörige von trans*, inter* oder nicht binären Jugendlichen wird ein Raum für Austausch geschaffen.  Dabei stehen Selbstbestimmung sowie Akzeptanz für die unterschiedlichen Variationen von Geschlecht im Vordergrund. Trans* und nicht binär* werden als „Sammel- und Oberbegriffe für eine große Vielfalt an geschlechtlichen Identitäten“ verstanden.

Zu den Zielen des (Schutz-)Raums gehört die freie Entfaltung der geschlechtlichen Identität junger Personen, das Sichtbarmachen ihrer Anliegen und Bedürfnisse sowie die Unterstützung ihrer psychischen Gesundheit durch Empowerment und Selbstermächtigung. Einige der Mitarbeitenden haben persönliche Erfahrungen mit den Themen, zu denen beraten wird und kennen dadurch die Herausforderungen queerer Jugendliche gut.

Gegründet von der AIDS-Hilfe Kassel im Jahr 2020 wird das T*räumchen derzeit von der Stadt Kassel gefördert, jedoch nur noch bis Ende 2023. Die Menge an Anfragen, die das T*räumchen auch von weiter weg erreichen, würden jedoch zeigen, wie notwendig solche Angebote sind. Insbesondere im ländlichen Bereich seien diese gering. Deshalb sollten Kommunen Angebote wie das T*räumchen weiter unterstützen und auch außerhalb von Städten ausbauen.

Hier geht es zur Webseite von T*räumchen in Kassel. Weitere Beratungsstellen hat die Kampagne „Hessen. Da geht noch was“ weiter unten im Beitrag zum T*räumchen aufgelistet.

Beratungsangebote, die sich im Land Schleswig-Holstein befinden, hat echte vielfalt gesammelt. Junge queere Personen können sich unter anderem wenden an:


Am 11. Mail veröffentlichte die „International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association Europe“ (ILGA Europe) ihren jährlichen Bericht zur Queerfreundlichkeit in Europa. Dabei landet Deutschland wie auch in den Jahren zuvor bei etwas über 50%. Zwar lässt sich von 2020 mit 51% zu 2023 mit nun 55% eine leichte Verbesserung in den deutschen Rahmenbedingungen finden, allerdings lag Deutschland in den letzten Jahren ziemlich konstant im Mittelfeld gegenüber bspw. Portugal, Frankreich, Norwegen und Schweden mit über 60% oder Spanien und Belgien mit über 70%.

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Die ILGA Europe ist eine Nicht-Regierungsorganisation (NRO), die als Dachorganisation 700 weitere Organisationen aus 54 Ländern Europas und Zentral-Asiens unter sich vereint. Sie selbst gehört wiederum zur ILGA International.

Die von ILGA Europe jährlich veröffentlichte Regenbogenkarte und der zugehörige Regenbogenindex stufen 49 europäische Länder nach ihrer jeweiligen rechtlichen und politischen Praxis für LGBTI-Personen auf einer Skala von 0-100% ein. Dabei bezieht sich die Organisation auf 74 Kriterien, die sich auf sieben thematische Kategorien verteilen: Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, Familie, Hassverbrechen und Hassreden, rechtliche Anerkennung des Geschlechts, körperliche Unversehrtheit von Intersexuellen, Raum für die Zivilgesellschaft und Asyl.

Wie die Tagesschau mit Bezug auf den Deutschland-Report von ILGA berichtet, findet sich bspw. für Erwachsene immer noch kein allgemeines Verbot der Konversionstherapie. Somit ist diese Pseudotherapie bei Kindern zwar verboten, bei erwachsenen Personen allerdings immer noch gestattet.

Insgesamt lässt sich für Deutschland festhalten, dass 81% der Deutschen die Gleichstellung der Ehe befürworten. Selbst 57% der AFD-Anhänger*innen, so der Bericht, unterstützen LGBTI*-Menschen. Immerhin 75% hätten wenig bis keine Probleme damit, wenn das eigene Kind lesbisch, schwul oder bisexiuell wäre. Etwas anders sieht es bei der Frage aus, wenn das eigene Kind trans wäre. Hier sind es nur 66%, die damit wenige bis keine Probleme hätten. In Folge ihres Berichts formuliert ILGA Europe vier politische Handlungsempfehlungen für Deutschland, um die rechtliche und politische Situation von LGBTI*-Menschen weiter zu verbessern:

  1. „Eine Reform des rechtlichen Rahmens für die rechtliche Geschlechtsanerkennung, die fair und transparent ist und auf einem Prozess der Selbstbestimmung und Entpathologisierung von Transidentitäten basiert“.
  2. „Die Anerkennung von Trans-Elternschaft, die Anerkennung des rechtlichen Geschlechts der Eltern und die Angleichung an die verfügbaren Geschlechtsoptionen“.
  3. „Automatische Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft für alle Paare, sodass Kinder, die von Paaren geboren werden, unabhängig von der sexuellen Orientierung und/oder der Geschlechtsidentität der Partner, keine Hindernisse haben, um von Geburt an rechtlich als ihre Eltern anerkannt zu werden.“
  4. „Ermöglichung des Zugangs zur Justiz und Wiedergutmachung für Überlebende von [Intersexuelle Genitalverstümmelungen] (IGM)“.

Diese vier Vorschläge sind jeder für sich genommen wichtige Themen, die vermutlich nicht einfach von den politischen Akteuren umgesetzt werden. Umso wichtiger ist der jährliche Report der ILGA, um einen kompakten Überblick über die erreichten Ziele, aber auch die vorhandenen Lücken und damit verbundenen Diskurswelten zu erhalten.

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Transgender-Politik und Behandlungsprogramme für Geschlechtsdysphorie sind Themenfelder, die auf echte-vielfalt.de bereits des Öfteren in Bezug auf Deutschland oder Schottland betrachtet wurden. Allerdings hört dieses Thema nicht an Landesgrenzen auf.

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Norwegens nationale Untersuchungskommission für das Gesundheits- und Pflegewesen (UKOM) hat nun eine Studie veröffentlicht. In dem dazugehörigen Bericht bemerkt die UKOM, dass in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg der Anfragen von Menschen mit Geschlechtsdysphorie an das Gesundheitswesen festzustellen sei:

„Insbesondere die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Teenageralter, die eine Untersuchung und Behandlung im spezialisierten Gesundheitsdienst wünschen oder an diesen überwiesen werden, ist deutlich gestiegen. Der größte Anstieg ist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verzeichnen, die bei der Geburt als Mädchen registriert wurden, sich aber als Jungen identifizieren.“

Wie das Magazin Schwulissimo ergänzt, waren es bis 1990 durchschnittlich vier Überweisungen pro Jahr, die eine Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen als Ursache hatten. Seit 2018 ist diese Zahl auf 600 Fälle jährlich gestiegen. Zu den Gründen gebe es an dieser Stelle nur Mutmaßungen, allerdings unterstreichen die Zahlen die Wichtigkeit einer adäquaten Auseinandersetzung mit dem Thema. Das gilt auch für Deutschland, wie echte vielfalt bereits in einem früheren Bericht festgestellte, wo es zwischen 2017 und 2020 alleine in Niedersachsen insgesamt 289 Geschlechtsoperationen gab.

Während es grundsätzlich einen öffentlichen Diskurs zu Geschlechtsinkongruenz und ihrer Behandlung gibt, nimmt dieser häufig nochmals an Schärfe zu, wenn es um Kinder und Jugendliche geht. Wie die UKOM unmissverständlich klar macht, verlaufen die Meinungsverschiedenheiten dabei auch innerhalb der unterschiedlichsten LSBTIQ*-Gruppen. „Wir sind uns bewusst, dass die Wahl der Worte und ein Verständnis für die Komplexität wichtig ist. Die Situation der Unsicherheit und Uneinigkeit beeinträchtigt die Entwicklung der Gesundheitsdienste“, so die UKOM. Kommunikation und Sicherheit gehen damit Hand in Hand. Was eine uninformierte und emotional aufgeladenen Debatte bedeuten kann, wurde auf echte-vielfalt.de bereits mehrfach thematisiert. Auch die UKOM kommt zu dem ernüchternden Ergebnis einer unzureichenden Datengrundlage. Aber auch veraltete Leitlinien werden bemängelt. Ihnen fehle es an einem angemessenen Standard für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen. Darüber hinaus weckten die Leitlinien Erwartungen, die das Gesundheitssystem nicht erfüllen könne. Im Gegenteil bestehe sogar eine Gefahr der Unter- oder Fehlversorgung. Um den Dienst zu stärken, sei es nach Ansicht der UKOM wichtig, die Versorgung im primären Gesundheitssektor zu stärken und mehr interdisziplinäres Fachwissen im spezialisierten Gesundheitsdienst auf regionaler Ebene aufzubauen. Es bedarf einer gut vernetzten und auf Fakten basierenden medizinischen Versorgung, die bereits bei der Ebene der Grundversorgung ansetzt, also auch Krankenhäuser und Hausärzt*innen sensibilisiert. Dem steht der große Komplex der öffentlichen Meinungen gegenüber. Die UKOM kommt entsprechend zu dem Schluss, dass das Klima der Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit erhebliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche habe, auch in Bezug auf Behandlung und Gesundheitsdienste.

Die UKOM plädiert daher für die Notwendigkeit eines konstruktiven Diskursklimas. Dies sollte selbstverständlich für alle Personen und Organisationen der Öffentlichkeit gelten, die hier einen Betrag leisten. Dass um Meinungen gestritten wird, bildet dabei weniger das Problem. Dass allerdings diese Meinungen so absolut vertreten werden, dass die eigene Position unhinterfragbar wird, kann im Fall von Geschlechtsinkongruenz, gerade bei Kindern und Jugendlichen, im wahrsten Sinne gesundheitsgefährdend wirken.

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Den Kampf der LSBTIQ* Gemeinschaft um ihre (Menschen-)Rechte wie Würde, Selbstbestimmung und Gleichheit als Kampf der Ideologie zu bezeichnen, ist problematisch, denn der Begriff „Ideologie“ beinhaltet die Möglichkeit, dass es auch anders sein kann.

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„Im politischen Sinne dienen Ideologien zur Begründung und Rechtfertigung politischen Handelns und sind daher immer eine Kombination aus bestimmten Weltanschauungen und spezifischen Absichten“. Dabei haben sie eine spezifische Art des Denkens und des Wertsetzens zur Folge und sind in ihren Zielen in der Regel nicht als uneigennützig zu begreifen.

Und dennoch, so richtig es ist, dass die einzelnen Gruppen und Personen der LSBTIQ* Gemeinschaft grundsätzlich dieselben Rechte haben sollten wie andere Menschen, so richtig ist es auch, dass diese Rechte nicht unabhängig von politischen Ideologien verfasst werden. Damit ist der Kampf auf politischer Ebene eben doch ein Kampf der Ideologien, in dem es darum geht, die eigene Position in Rechten und Werteüberzeugungen zu verankern. Dabei lassen sich Zusammenschlüsse von Akteuren finden, die nicht mehr auf die typische Kategorisierung von Parteien, Staaten oder konservativ vs. progressiv zurückzuführen sind, wie der Fall Ungarn verdeutlicht. Rhetorisch bildet Ungarn als EU-Land damit einen Schulterschluss mit Russland bzw. sind es nicht die Länder, sondern ihre führenden Politiker*innen. Diese Unterscheidung ist essenziell.

Aber auch auf der anderen Seite des Atlantiks lässt sich diese Rhetorik finden, die sich bis in konkrete Gesetzesentwürfe niederschlägt. So wurden seit Beginn dieses Jahres bereits mehr als 270 Gesetzesentwürfe in den Parlamenten der amerikanischen Bundesstaaten eingebracht, die laut der Organisation „Gay and Lesbian Alliance Against Defamation“ (GLAAD) als Anti- LGBTIQ* zu bewerten seien. Zwar scheiterte im letzten Jahr mit 93% die überwiegende Mehrheit solcher Gesetzesentwürfe, allerdings wirken sie dennoch auf psychologischer Ebene. So gaben beispielsweise 86% der sich als trans bzw. non-binär identifizierenden Jugendlichen an, dass die Gesetzesentwürfe ihrer psychischen Gesundheit sehr oder etwas schadeten (hier der Link zur Untersuchung).

Damit geht es beim politischen Kampf von Ideologien auch um eine psychische Zermürbung. “Their short-term goals change, but their long-term goals stay the same: to prevent LGBTQ people from having social and legal acceptance. That is what they are here for.”, so Cathryn Oakley, Direktorin der Landesgesetzgebung bei „Human Rights Campaign“ (HRC) gegenüber Them. Mit “they” meint Oakley konservative Politiker*innen.

Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Rede zum „State of the Union“ des amerikanischen Präsidenten Joe Bidon zwiespältig zu sehen. Zwar erwähnte er die Belange der LSBTIQ* Gemeinschaft, bezog z. B. das Gesetz zum Schutz gleichgeschlechtlicher Ehen explizit mit ein und forderte des Weiteren dazu auf, ein überparteiliches Gleichstellungsgesetz zu verabschieden, um sicherzustellen, dass LGBTIQ*-Amerikaner*innen, insbesondere junge Transgender, in Sicherheit und Würde leben können. Während Organisationen wie GLAAD oder auch HRC die Rede positiv konnotieren, bemerkten jedoch die Kritiker*innen, dass Biden das Thema der Zunahme von transphoben Gesetzesentwürfen vermieden habe und sich scheue, den politischen Gegner diesbezüglich direkt anzugehen. Dies nutzten „Ultra-rechts-Konservative“ wie Sarah Huckabee-Sanders, Gouverneurin von Arkansas, oder Donald Trump, um dem Präsidenten vorzuwerfen, „seine Präsidentschaft einem woken Mob zu überlassen, der nicht weiß, was eine Frau ist“ oder auch „die Kinder zu indoktrinieren und zu verstümmeln“.

Die Rhetorik ist scharf und macht deutlich, dass ideologische Kämpfe nicht nur auf Gesetzesebene geführt werden. Dabei bilden die Äußerungen eine deutliche Linie von der einen Seite des Landes zur anderen. Anhand dieser Linie wird deutlich, dass der Kampf um Grundwerte nicht nur zwischen den üblichen Grenzen geführt wird, sondern sich quer durch die Staaten, aber auch parteiliche und gesellschaftliche Gruppierungen erstreckt.

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Am Politischen Aschermittwoch zeigt der bayerische Ministerpräsident Markus Söder in seinen verbalen Angriffen auf die Ampel-Regierung und insbesondere die Grünen klare Haltung gegen das Gendern. Auch gegen Hormonbehandlungen von trans Personen wird gewettert. Im Freistaat Bayern gelte „blau-weiß statt woke“, so der CSU-Chef.

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Dass der Vorsitzende der bayerischen Konservativen kein Fan von gendergerechter Sprache ist, hat er schon mehrfach klar gemacht. Auch in seiner Rede zum Politischen Aschermittwoch vertritt er seine Meinung hierzu deutlich, sei es in seiner Kritik an angeblichen Umerziehungsfantasien der Grünen oder in seiner Abgrenzung von der „Hauptstadt der Chaoten“ Berlin, wo sich „mehr ums Gendern statt um Gauner“ gekümmert werde.

Wenn Söder staatliche Vorgaben zum Gendern beklagt, ist fraglich, wovon er eigentlich spricht. Der Bayerische Rundfunk hat bereits im Sommer 2022 auf Äußerungen des CSU-Chefs reagiert und klargestellt, dass es keine staatlichen Vorschriften zur Verwendung von gendergerechter Sprache bei Privatpersonen gebe und auch die Partei die Grünen kein Gendergesetz plane, welches eine Sanktionierung bei Nicht-Befolgung beinhalten würde. Dennoch warnt Söder vor einer ‚Genderpflicht‘ in Bayern. Mit den Grünen drohe eine „düstere woke-Wolke“, die eine Umerziehung von Kultur und Sprache zur Folge habe. Die CSU hingegen würde freie Meinungsäußerung im „Frei-Staat“ gewähren.

Die übertriebene Rhetorik Söders scheint nicht nur einige falsche Fakten übertragen zu wollen, das Portal queer.de hebt auch hervor, dass das Verwenden von Begriffen wie „Cancel Culture“ und „Wokeness“ oft im Kampf gegen die Rechte von queeren Personen stehe. Ein Kommentar Söders wird dabei besonders kritisiert, der eine absurde Doppelmoral der Grünen hervorheben möchte. Denn während laut Söder Hormone im Fleisch zum Problem werden, würde „eine grüne Ministerin Kindern Hormone verabreichen, um ihr Geschlecht nicht zu entwickeln“. Damit spielt er unter anderem auf einen Beitrag im Regenbogenportal der Bundesregierung an, der im Herbst letzten Jahres kritisch debattiert wurde. Auch das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung scheint Zielscheibe von Söders Bemerkung zu sein.

Die Aussage des bayerischen Ministerpräsidenten sei nicht nur falsch, sondern verhöhne trans Personen als bereits diskriminierte Gruppe, schreibt der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann auf Twitter. Der Kommentar auf Kosten von trans Personen im Zuge mit der Verspottung von Versuchen, geschlechtliche Vielfalt in der Sprache abzubilden, lässt Markus Söders Rede zum Politischen Aschermittwoch im Kontext von LSBTIQ nicht gut abschneiden. Danach überrascht es auch nicht, dass Bayern als einziges Bundesland keinen Aktionsplan gegen Queerfeindlichkeit hat.

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Das Thema um Transgender Personen und ihre Rechte ist in Schottland eine heiß debattierte Angelegenheit, die auch über die Region hinaus Beachtung findet. Hauptstreitpunkt ist dabei das Selbstbestimmungsgesetz, über das echte vielfalt schon mehrfach berichtet hat. Ein zentrales Argument der Gegner*innen des Selbstbestimmungsgesetzes ist dabei, dass besonders für Frauen und Mädchen die Gefahr besteht, dass geschlechtsspezifische Schutzräume verletzt werden. Dabei wurde neben öffentlichen Toiletten oder Frauenhäusern immer wieder auch auf Gefängnisse verwiesen.

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Erst vor wenige Tagen berichtete echte vielfalt darüber, dass die britische Zentralregierung das schottische Gesetz durch ihr Veto blockiert hatte und sich dabei u.a. auf das Argument der Schutzräume bezog. Vor diesem Hintergrund entbrannte nun eine Zuspitzung des Diskurses, als zwei trans Gefangene in ein Frauengefängnis verlegt werden sollten. In einem Fall handelt es sich um eine Sexualstraftäterin, die vor ihrer Geschlechtsanpassung zwei Frauen vergewaltigt hatte. Im anderen Fall um eine trans Straftäterin, die wegen einer Gewalttat gegen eine Krankenschwester und Stalking einer 13-Jährigen verurteilt wurde. Wie die Magazine queer und schwulissimo zusammenfassend berichten, wurde die Verlegung inzwischen nach massiver öffentlicher Kritik gestoppt. Auch wenn dieser Stopp gerechtfertigt ist, so kann an solchen extremen Beispielen nicht oft genug die Gratwanderung der Identitätsdebatte gezeigt werden.

Wie die BBC mit Verweis auf den „Scottish Prison Service“ zeigt, befinden sich momentan 15 Transgender Straftäter*innen in schottischen Gefängnissen, darunter drei trans Männer und fünf trans Frauen, die in Frauengefängnissen untergebracht sind. Wie Justizminister Keith Brown gegenüber der BBC erklärte, gebe es in den Frauengefängnissen jedoch keine Transgender Gefangenen, die wegen Gewalt gegen Frauen verurteilt wurden. In Bezugnahme auf die beiden aktuellen Fälle erließ Brown nun eine Anordnung, dass keine bereits inhaftierte trans Person mit einer Vorgeschichte von Gewalt gegen Frauen von der Männer- in die Frauenabteilung verlegt werde. Gleiches gelte auch für neu verurteilte oder in Untersuchungshaft befindliche trans Gefangene mit einer Vorgeschichte von Gewalt gegen Frauen. Gleichzeitig dementierte Brown, dass im Falle von Tiffany Scott (s.o., Fall zwei) überhaupt eine Genehmigung für einen Transfer vorgelegen habe.

Beide Fälle machen dabei deutlich, dass das Argument zur Bewahrung geschlechtsspezifischer Schutzräume auch von den Befürworter*innen nicht abgetan werden sollte. Allerdings läuft die Debatte dabei Gefahr, mit dem Fokus auf Transgender die eigentliche Problematik aus dem Blick zu verlieren.

Bereits in einem früheren Artikel wurde an dieser Stelle auf den Umstand hingewiesen, dass es eine schwierige, aber explizite Aufgabe der staatlichen Organe ist, zwischen den Bedürfnissen und Gefahren verschiedener Gruppen abzuwägen. Anders als bei öffentlichen Räumen müssen Gefängnisse ihre Insass*innen grundsätzlich auch vor Gewalttaten des eigenen Geschlechts schützen. Solange also keine dritte Gefängniskategorie existiert, geht also darum, Gefahren zu managen. Bei insgesamt 15 trans Straftäter*innen kann von der schottischen Justiz entsprechend erwartet werden, die Gefährdungsbeurteilungen im Einzelfall durchzuführen, auch um den Schutzbedarf von trans Gefangenen zu gewähren. Das bedeutet allerdings zu akzeptieren, dass es keine pauschale Lösung geben wird.

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Schon seit Mai 2021 gilt im „Karolinska-Universitätskrankenhaus“ in Stockholm eine neue Leitlinie zur Therapie von Minderjährigen mit sogenannter Geschlechtsdysphorie. Demnach dürfen keine Medikamente zur Unterdrückung der Pubertät oder für gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen bei Patient*innen unter 18 Jahren mehr verschrieben werden.

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Wie das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) dazu auf seiner Webseite schreibt, warne das Krankenhaus vor potenziellen „irreversible[n] negative[n] Folgen“. Gleichzeitig distanziert es sich damit vom „Dutch Protocol“, das als international propagierte Leitlinie gilt, dessen Grundlage, so IMABE, jedoch lediglich eine einzige Studie bei 55 Jugendlichen bilde. Während die Studie Medikamententherapien ab zwölf bzw. bei Mädchen schon ab acht Jahren empfiehlt, werden auch andernorts Äußerungen vernehmbar, dass diese Studie nicht ausreichend sei. Auch die Washington Post berichtete über die unzureichende Datenlage.

Während die eine Seite auf die unerforschten Nebenwirkungen verweist, wird von der anderen Seite der Vorwurf von Verzögerungen bei nötigen Behandlungen geäußert. Laut Florence Ashley von der McGill University in Kanada in einem Artikel von 2019 begründe gerade der Umstand, dass die Identitätsfindung ein Prozess sei, die Gewährung von Pubertätsblockern als Standard. Stattdessen solle der Nichteinsatz begründungspflichtig sein. Pubertätsblocker und Hormontherapien würden den Zwang verhindern, eine bestimmte Identität einzunehmen, der durch eine Verzögerung der Transitionen jedoch erst verursacht würde, so Florence.

Anders als beim Selbstbestimmungsgesetz, das „ausschließlich die Änderungsmöglichkeit des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister“ betrifft, geht es bei einer medizinischen Transition aber eben nicht nur um eine Selbstdefinition, sondern um chemische bzw. chirurgische Eingriffe in den Körper. Wie wir bereits in einem früheren Artikel zur Detransition geschrieben haben, ist dabei das Ausmaß des Eingriffs ebenso ein Thema wie die Anmerkung, dass sich gerade junge Menschen - unabhängig davon, ob eine Geschlechtsdysphorie besteht oder nicht - in einer Selbstfindungsphase befinden und sich mit sich selbst und ihrer Beziehung zur sozialen Umwelt auseinandersetzen.

Doch würde eine pauschale Hormonbehandlung genauso wie eine pauschale Nichtbehandlung eine Norm schaffen, die sehr wahrscheinlich auch solche Menschen trifft, für die das eine oder andere ein medizinischer Übergriff bzw. eine Unterlassung bedeutete.

Gerade Jugendliche, die an einer Geschlechtsdysphorie leiden, benötigten hier einen interdisziplinären Ansatz, so die Washington Post weiter. Ärzt*innen sind aber - ebenso wie Aktivist*innen - keine Universalgelehrten. Beide benötigen die Einschätzung ihrer Kolleg*innen bzw. anderer Fachgruppen und Institutionen aus verschiedenen Feldern, wie zum Beispiel der Psychologie oder Pädagogik und Sozialen Arbeit. Wie jedoch der Artikel hervorhebt, haben viele Kliniken in den USA ein massives Personalproblem, gerade in Bezug auf Fachkräfte der Sozialen Arbeit.

Hier geht es eben nicht nur um die Fragen „Was ist Identität und wie entsteht sie?“, sondern auch darum, diese Identität „herzustellen“. Das Problem dabei entsteht, wenn einzelne Gruppen versuchen, hierauf eine abschließende und allgemeingültige Antwort zu finden.

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Am Freitag, 18. November, war es so weit: Das Kabinett der Bundesregierung beschloss den bundesweit ersten ‚Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt‘. Damit will sich die Koalition aus SPD, Grüne und FDP für mehr Akzeptanz und gegen die Diskriminierung queerer Menschen einsetzen.

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„Queer leben“, so der Name des Plans, überführt damit einem Bericht der Tagesschau zufolge getroffene Vereinbarungen des Koalitionsvertrags in konkrete Handlungsschritte. Beispielsweise solle das Abstammungs- und Familienrecht so angepasst werden, dass „vielfältige Familienkonstellationen“ gestärkt werden. Ein weiterer Teil des Aktionsplans betrifft das Selbstbestimmungsgesetz, zu dem wir hier bereits näher berichteten.

Der Aktionsplan fokussiert die gesamte LSBTIQ* Community. Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung werden sechs primäre Handlungsfelder vorgestellt:

  1. Rechtliche Anerkennung: Hierunter fallena. die oben angesprochene Modernisierung des Familienrechts und das Selbstbestimmungsgesetz.
  2. Teilhabe: „Die Bundesregierung will die Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation von LSBTIQ* (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter* und queer) ausbauen.“ Zudem versteht die Koalition unter Teilhabe auch die Aufklärung in Schulen sowie die Bildung älterer Menschen und ein verbessertes „Diversity-Management im öffentlichen Dienst“
  3. Sicherheit: „Ziel ist, LSBTIQ* besser vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen zu schützen“. Unter anderem sollen Straftaten gegen LSBTIQ* besser statistisch erfasst und das Dunkelfeld aufgehellt werden.
  4. Gesundheit: Unter diesem Punkt geht es darum, das spezifische medizinische Fachwissen und die HIV/Aids-Prävention auszubauen und den grundsätzlichen Zugang zur Gesundheitsversorgung für LSBTIQ* zu verbessern.
  5. Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen: „Geplant ist ein Dialog mit den Ländern zum Ausbau und zur Stärkung der Antidiskriminierungsberatung.“
  6. Internationales: Hier sieht die Bundesregierung vor, neben den Rechten auch die internationale Repräsentanz „[…] von LSBTIQ* in der Entwicklungszusammenarbeit und auswärtigen Beziehungen stärken“.

Nach Angaben der taz haben die Maßnahmen vorschlagenden, keinen verbindlichen  Charakter. Auch wird Kritik an einzelnen Maßnahmen laut, beispielsweise gebe es diverse Unklarheiten beim Thema Abstammungsrecht. Der gesamte Plan wird als „vage“ und „Raum für Spekulationen“ lassend bezeichnet, auch was die Finanzierung und einen Zeitplan betrifft..

Die Bundesregierung schreibt: „Als nächstes werden die Ministerien ressortübergreifend den Aktionsplan weiter ausgestalten, priorisieren und Maßnahmen umsetzen.“ Wie jedoch diese Ausgestaltung aussieht und was genau priorisiert wird, bleibt abzuwarten und so lange, so scheint es, tritt der Aktionsplan noch nicht in Aktion.

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Nachdem hier bei echte vielfalt bereits über die Stellungnahme des  Aachener Bischofs Helmut Dieser im Vorfeld der diesjährigen Synode berichtet wurde, liegt es nahe, sich nun auch die Ergebnisse dieser Versammlung anzusehen. Dieser hatte sich vorab für die Segnung homosexueller Paare ausgesprochen.

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Ein Blick in den Grundtext verrät, dass sich die katholische Kirche in Deutschland der Problematik hinter ihrer Sexualhaltung voll bewusst ist. Nicht nur verweist der Text darauf, dass diese Haltung sowohl in keinster Weise mehr der Lebenswelt der Gläubigen entspricht als auch ein Abweichen von der katholischen Norm mit Sünde gleichzusetzen systemisch diskriminiert. Das sei für die betroffenen Paare, Familien und Einzelpersonen mit viel Leid verbunden: „[…] Ausgrenzungen aus der Familie oder weiteren sozialen Gruppen (z. B. Kirchgemeinden) bis hin zu Entlassungen aus der Arbeitsstelle. Nicht zuletzt zu nennen sind die lebensbedrohlichen Kriminalisierungen, die Menschen zur Flucht nötigen“. Der Text betont weiterhin das Menschsein als Gemeinsamkeit sowie die Relevanz sexueller Selbstbestimmung.

Leider gelang es der Synode nicht, diesen Grundtext mit der nötigen Mehrheit zu verabschieden. Dabei hatten sich nach einem Bericht des Deutschlandfunks lediglich drei der 21 Bischöfe, die mit Nein stimmten, an der vorherigen Debatte überhaupt beteiligt. Während einige Bischöfe sich im Nachhinein rechtfertigten, aber dennoch redebereit zeigten, lehnte eine Gruppe um den Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer, zu der auch der Kölner Erzbischof Woelki und Kurienkardinal Kasper zählen, die Reformen grundlegend ab. Dies führte beinahe zum Scheitern der Synode, obwohl zuvor das Zentralkomitee mit der nötigen Zweidrittelmehrheit ebenso dafür gestimmt hatte wie die Bischöfe mit 61%. Der folgende Unmut der Teilnehmenden zeigte dabei deutlich, dass die katholische Gemeinde das Signal dieser Ablehnung nicht teilt. Die Empörung schien Wirkung zu zeigen. Die weiteren Papiere wurden angenommen, darunter ein Grundsatzpapier zu „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ und ein Handlungstext „Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität“. Letzterer empfiehlt eine Überarbeitung des Weltkatechismus dahingehend, dass homosexuelle Handlungen nicht mehr als Sünde gegenüber der ‚Keuschheit‘ gelten und darüber hinaus nicht mehr als Krankheit deklariert werden.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing sowie die Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken Irme Stetter-Karp sprachen dennoch am Ende von einem guten Ergebnis. Bätzing betonte allerdings, es sei deutlich geworden, dass die katholische Kirche eine Kirche der zwei Geschwindigkeiten sei. Auch wenn Bätzing den Grundsatztext für sein Bistum aufnehmen möchte, bleibt im Hintergrund doch die Instanz in Rom. Die katholische Gemeinde ist bis in ihre Führungsebene gespalten und so langsam die Veränderungen einerseits sind, so machen die Empörung über die Ablehnung andererseits Hoffnung, dass Reformen, zumindest in Deutschland, eine Frage des „Wann“ zu sein scheinen.

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Die rechtliche Änderung des Geschlechts und des Namens ist in Deutschland immer noch ein mühsames Verfahren. Nun fordert die deutsche Regierung ein neues "Selbstbestimmungs"-Gesetz, das es den Menschen erleichtern soll. Doch nicht alle sind davon überzeugt.

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Das vom Justiz- und Familienministerium vorgeschlagene "Selbstbestimmungs"-Gesetz würde ein jahrzehntealtes sogenanntes "Transsexuellengesetz" ersetzen, das von trans und nicht-binären Menschen einen Gerichtsbeschluss und zwei Sachverständigengutachten verlangt, um ihr Geschlecht und ihren Namen in offiziellen Dokumenten zu ändern. Das Gesetz ist in Deutschland seit 40 Jahren in Kraft und wurde von der trans Community in Deutschland als "entwürdigend und archaisch" bezeichnet.

So hatte die aktuelle deutsche Regierungskoalition versprochen, dieses Gesetz abzuschaffen. Justizminister Marco Buschmann sagte nun, er rechne damit, dass die Regierung das Gesetz noch vor Jahresende verabschieden werde, danach müsse es noch das Parlament passieren. Dabei sieht der neue Vorschlag vor, dass der rechtliche Status einer Person durch eine einfache Selbsterklärung geändert werden kann. Eine weitere Änderung ist erst ein Jahr nach der Registrierung der ersten Änderung zulässig. Ein weiterer Aspekt des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass Jugendliche über 14 Jahren die Erklärung selbst abgeben können, wenn ihre Eltern zustimmen.

Eine von YouGov im Auftrag der Welt am Sonntag durchgeführte Umfrage ergab, dass 46 % der Befragten den Plan befürworten und 41 % ihn ablehnen. Die repräsentative Umfrage wurde an zwei Tagen im Juli durchgeführt. 1.796 Personen beantworteten die Fragen online. Dabei fand YouGov heraus, dass 48% der Teilnehmer*innen den Aspekt, dass Jugendliche ihr Gesetz auch selbst ändern könnten, eher oder ganz ablehnten, während 39% ihn eher oder ganz unterstützten.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jedoch sagte, wie DW berichtete berichtete, dass es darum gehe, "ein zentrales Versprechen des Grundgesetzes zu wahren: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde für alle Menschen". Familienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, es sei mehr als überfällig, dass wir den rechtlichen Rahmen an die gesellschaftliche Realität anpassten.

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