Echte Vielfalt

Allgemein

Im Zuge der anstehenden Neuwahlen am 23. Februar 2025 hat der LSVD+ Verband Queere Vielfalt nun eine Liste aus 15 Forderungen an die antretenden Parteien veröffentlicht. Im Kern geht es dabei um die Beseitigung von Diskriminierung, Gewährleistung gesetzlicher Gleichstellung, Förderung gesellschaftlicher Akzeptanz sowie um die Stärkung der Sicherheit und Würde von LSBTIQ*-Personen.

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Diese Aspekte lassen sich dabei abstrakt auf fünf Punkte zusammenfassen:

1. Rechtlicher Schutz: Verankerung und Stärkung von Antidiskriminierungsmaßnahmen und spezifischer Schutz im Grundgesetz (Art. 3 Abs 3 GG). Gerade vor dem Hintergrund eines immer stärkeren Rechtsrucks betont der LSVD+: „Es muss unstreitig sein, dass alle LSBTIQ* unter vollem Schutz des GG stehen.“

2. Gleichstellung: Anerkennung von Regenbogenfamilien und Verbesserung der Rechte bei Familiengründungen sowie eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

3. Gesundheitsversorgung: Sicherstellung diskriminierungsfreier medizinischer Leistungen  bspw. bei Kostenübernahmen durch die GKV für geschlechtsangleichende Maßnahmen.

4. Demokratie und Bildung: Förderung von Akzeptanz und Prävention von Hasskriminalität, bspw. durch eine „[…] bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten und die Umsetzung der Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenminister*innenkonferenz.“

5. Internationale Solidarität: Unterstützung von LSBTIQ*-Personen in Verfolgerstaaten und durch Entwicklungsprojekte. Konkret steht hier die Forderung zur Einrichtung eines Bundesaufnahmeprogramms für die besonders verwundbare Gruppe der LSBTIQ* so wie die Ernennung eines Sonderbeauftragten für LSBTIQ*-Rechte und Menschenrechte.

Hier geht es zu den „Forderungen des LSVD⁺ für die Wahlprogramme anlässlich der BTW 2025“.

Die Forderungen des LSVD⁺ zielen somit darauf ab, die Rechte und Würde aller Gruppen innerhalb der LSBTIQ*-Gemeinschaft zu stärken und rechtlich zu verankern. Darüber hinaus geht es darum, die Politik angesichts eines zunehmenden Rechtsrucks an die Grundwerte eines demokratischen Sozialstaats zu erinnern.

Allerdings besteht genau hier die strategische Herausforderung darin, Differenzierungen zu vermeiden, die unbeabsichtigte Grenzen schaffen könnten. Beispielsweise könnte die explizite Verankerung von LSBTIQ* im Art. 3 Abs. 3 GG dazu führen, dass der inklusive Begriff „Geschlecht“ geschwächt oder populistisch instrumentalisiert werden kann, um LSBTIQ*-Personen als „außerhalb“ des „Geschlechts“ Begriffs darzustellen.

Politische Akteure sollten daher sorgfältig abwägen, welche Forderungen sich für den Wahlkampf eignen, da diese idealerweise Menschen verbinden und eine klare Perspektive bieten sollten. Manche Forderungen könnten daher auch nach der Wahl strategisch adressiert an die zuständigen Institutionen gerichtet werden. Es gilt zu bedenken, dass nicht alle Themen für die öffentliche Bühne geeignet sind und Wahlversprechen keine Garantie für die Umsetzung bieten. Ebenso ist politische Arbeit nach der Wahl genau so relevant wie vor der Wahl.

Logo: LSVD+

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Seit 1988 findet jährlich am 1. Dezember der Welt-Aids-Tag statt. An diesem Tag soll den Opfern der Folgen von HIV gedacht und gleichzeitig über das Thema aufgeklärt werden. Dieses Jahr wurde der Tag unter dem Motto „Take the rights path: My health, my right!” („Geh den Weg der Rechte: Meine Gesundheit, mein Recht!“) veranstaltet.

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Unter Therapie kann man mittlerweile mit HIV gut leben und ist auch nicht mehr ansteckend. Trotzdem bleiben Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-positiven Personen bestehen. Etwa 40 Millionen Menschen weltweit leben mit HIV, darunter sind jedoch nur etwa drei Viertel unter Therapie. In den am meisten betroffenen Regionen  haben Personen oft auch weniger Zugang zu Medikamenten.

Mit dem Welt-Aids-Tag soll öffentliche Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit eines Zugangs zu wirksamen Medikamenten gelenkt werden – und das weltweit. Das diesjährige Motto hebt zudem die Rolle von Menschen- bzw. Frauen- und Minderheitenrechte im Engagement gegen HIV hervor: „So genannte Schlüsselgruppen sind vielfach benachteiligt und haben deswegen ein besonders hohes Risiko, sich mit HIV zu infizieren oder an Aids zu erkranken.“ (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat gemeinsam mit der Deutschen Aidshilfe und der Deutschen AIDS-Stiftung die Kampagne „Leben mit HIV. Anders als du denkst?“ gestartet, mit der Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen abgebaut werden soll. Im Rahmen der Kampagne erzählen Personen offen über ihren Umgang mit der Krankheit. Darunter die 47-jährige Hildegard aus Fürstenzell, die mit ihrer Teilnahme Personen Mut machen will: „Ich will auch verdeutlichen, dass sich niemand schuldig fühlen muss. Falls mich jetzt doch irgendjemand verurteilen möchte, dann ist das eben so. Ich kann es nicht ändern.“

Ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen HIV könnte die halbjährliche Schutzimpfung mit dem Medikament Lenacapavir darstellen. Dabei ist jedoch noch nicht klar, wann die Impfung in der EU zugelassen wird und wieviel diese kosten würde (MDR). Auch die Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) ist weiterhin ein wirksames Mittel zur Vorbeugung der Verbreitung von HIV, da es davor schützen kann, sich mit dem Virus anzustecken und somit Personen mit erhöhtem Risiko empfohlen wird (weitere Infos auf der Seite der Deutschen Aidshilfe).

Jedoch gab es hier erst Anfang des Jahres Lieferengpässe, wie Andre Lehmann vom Bundesvorstand LSVD+ Verband Queere Vielfalt kritisiert. Er hebt hervor: „Dass unsere Gesellschaft den Kampf gegen diese Krankheit immer noch nicht ausreichend priorisiert und Betroffene stigmatisiert werden, ist inakzeptabel. Das muss sich ändern!“

Auch Kürzungen im Aidshilfe-Bereich sind in mehreren Bundesländern zu erwarten. Dabei warnt Sylvia Urban vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe: "Wer bei der Prävention spart, wird Neuinfektionen ernten.“ Mit den Kürzungen würden die Erfolge der letzten Jahre rückgängig gemacht.

Die rote Schleife gilt weiterhin als Zeichen der Solidarität mit HIV-infizierten Personen. Auch mit Spenden an die Deutsche Aidshilfe können Menschen die Prävention von und Aufklärung über HIV unterstützen. Es gab deutschlandweit Aktionen zum Tag, darunter ein „Checkmobil“ der Aidshilfe Schleswig-Holstein, bei dem sich Personen kostenlos auf HIV und Hepatitis C testen konnten.

Bild: BZgA

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Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag eingebracht, der die Abschaffung des Postens des Queerbeauftragten der Bundesregierung fordert. Dieses Amt wurde 2022 von der Ampel-Koalition geschaffen und mit dem Grünen-Politiker Sven Lehmann besetzt. Die AfD kritisiert die Regierung dafür, eine „Gender-Ideologie“ zu verfolgen, und bezeichnet das Amt als hinderlich für eine „familienfreundliche Gesellschaft“.

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Der Antrag (20/13903) argumentiert laut Bundestag, dass viele Kinder in Armut aufwachsen, sich schlecht ernähren und einen schlechten Gesundheitszustand hätten. Gleichzeitig bemängelt er: „Das derzeitige Familienministerium hingegen betreibt prioritär eine Politik, die in weiten Teilen der Gender-Ideologie folgt. Die Schaffung des Amtes des Queerbeauftragten untermauert dieses Bestreben […]“.

Dies ist eine perfide Rhetorik, da sich kaum bestreiten lässt, dass jedes Kind, das in Armut und unter schlechter Versorgung aufwächst, eines zu viel ist. Doch genau hier liegt der blinde Fleck. Wie auch das Magazin queer aufgreift: Der Antrag schlägt stattdessen Maßnahmen wie die Überprüfung von Gesetzen auf Familienfreundlichkeit und die Förderung traditioneller Familienbilder vor. Dabei werden Regenbogenfamilien und Alleinerziehende ausdrücklich ausgeschlossen.

Die gesamte Argumentation der AfD ist eine rhetorische Finte, um eben jene Polarisierung, die ihr politisch nützt, weiter zu verstärken. Mit der Kritik am Antrag der AfD allein ist jedoch wenig gewonnen. Vielmehr stellt sich die Frage, was diese Polarisierung verdeutlicht.

Unabhängig von einer grundsätzlichen Bewertung von Bundeskanzler Olaf Scholz und der vergangenen Politik: Die Diagnostik in seiner Rede zur Entlassung des Finanzministers war korrekt: „Niemals, niemals dürfen wir innere, äußere und soziale Sicherheit gegeneinander ausspielen. Das gefährdet unseren Zusammenhalt, das gefährdet am Ende sogar unsere Demokratie. […] Dieses Entweder-oder ist Gift [und] Wasser auf die Mühlen der Feinde unserer Demokratie.“

Nun ist der „Posten des Queerbeauftragten“ keine Frage der Außenpolitik. Das Entweder-oder zwischen queeren und „traditionellen“ Familienbildern spielt jedoch mit demselben Prinzip des „Gegeneinander-Ausspielens“. Dabei schaffen traditionelle Familienbilder weder mehr Essen auf den Tisch noch beseitigen sie die Kinderarmut.

Wenn jedoch die Frage nach sozialem Zusammenhalt gestellt wird, lautet die Antwort immer auch: mehr Geld für die Menschen und die Infrastruktur. Eine scheinbar banale Antwort, die jedoch vom früheren Finanzminister durch das Festhalten an der Schuldenbremse torpediert wurde – und die in den Medien oft unsachgemäß dargestellt wird.

Gemein ist allen Akteur*innen, dass sie mit ihrer Argumentation in die beschriebene Rhetorik des Entweder-oder verfallen. Hier gilt es, eine Sensibilität zu entwickeln, um nicht selbst an anderer Stelle darüber zu stolpern.

Wie Scholz wörtlich betonte, verfüge Deutschland als wirtschaftsstarkes Land mit geringer Verschuldung über die Ressourcen, um soziale Sicherheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Der Artikel 115 des Grundgesetzes erlaube in außergewöhnlichen Notsituationen einen Überschreitensbeschluss, der die nötigen Mittel freisetzen könne. Auch wenn damit nicht direkt die Sozialpolitik finanziert werden kann, könnten dennoch Mittel an anderer Stelle freiwerden.

Wer mehr über die Zusammenhänge zwischen einer solidarischen Gesellschaft und der Schuldenbremse erfahren möchte, dem sei die Sendung „Die Anstalt“ vom 12. März 2024 empfohlen. Für vertiefte ökonomische Analysen bietet Maurice Höfgen (Volkswirt und ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundestag) eine kommentierter Fassung der Sendung.

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Mit den Leipziger Autoritarismus Studien werden seit 2002 rechtsextreme, autoritäre und demokratiefeindliche Tendenzen in der Bundesrepublik Deutschland erhoben. In der gerade veröffentlichten 12. Studie mit dem Titel „Vereint im Ressentiment“ wurde erstmals auch der Faktor „Transfeindlichkeit“ untersucht.

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In der repräsentativen Studie der Heinrich-Böll- und Otto-Brenner-Stiftung wurden zwischen Ende März und Mitte Juni 2024 2.500 Menschen befragt. Die zentralen Erkenntnisse der Wissenschaftler*innen der Universität Leipzig ist die Abnahme der Zufriedenheit mit der Demokratie sowie eine Zunahme ausländerfeindlicher Aussagen im Westen Deutschlands. Damit habe sich „Ausländerfeindlichkeit […] zu einem bundesweit geteilten Ressentiment entwickelt“, wie der Co-Leiter der Studie Prof. Dr. Elmar Brähler erklärt.

Antifeminismus und Sexismus wurden bereits in früheren Studien als Ausdrücke „autoritärer Aggression“ verstanden. Dieses Jahr wurde erstmals auch Transfeindlichkeit als Faktor zur Untersuchung autoritärer und rechtsextremer Tendenzen berücksichtigt. Anhand von drei Items wurden Ressentiments gegenüber trans Personen erhoben. Diese fielen im Osten nochmal höher aus als im Westen. Über die Hälfte der befragten ostdeutschen Bewohner*innen stimmten zu, dass „Transsexuelle zu viele Forderungen“ stellen würden oder „die Toleranz gegenüber Transsexuellen übertrieben“ sei.

Die Autor*innen der Studie heben hervor, das „sich antifeministische, sexistische und transfeindliche Einstellungen auf hohem Niveau [befinden] und […]sich in allen gesellschaftlichen Gruppen, vor allem jedoch auf der rechten Seite des politischen Spektrums [finden]. Darin spiegelt sich wider, dass Feministinnen und Transpersonen von Parteien und Bewegungen im äußeren rechten Spektrum offensichtlich zu einem zentralen Feindbild gemacht werden.“

Dabei wird auch hervorgehoben, dass Transfeindlichkeit ideologisch nah an Antifeminismus, Homosexuellenfeindlichkeit sowie Antisemitismus stehe. Transfeindlichkeit würde generellere Ablehnungen von gesellschaftlichem Wandel symbolisieren und die Verteidigung von Ideen vermeintlicher ‚Natürlichkeit‘ beinhalten.

Transfeindlichkeit und Antifeminismus stünden also eng in Verbindung mit rechten und rechtsextremen Einstellungen, womit „eine antifeministische und transfeindliche Kampagnensteuerung der extremen Rechten in Ostdeutschland auf verstärktes Interesse treffen“ würde. Insbesondere bei Wähler*innen der AfD träfe man hiermit auf Resonanz.

 

Zur Studie:

Oliver Decker, Johannes Kiess, Ayline Heller, Elmar Brähler (Hg.): Vereint im Ressentiment. Autoritäre Dynamiken und rechtsextreme Einstellungen. Leipziger Autoritarismus Studie 2024. Gießen: Psychosozial-Verlag.

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Ab 2026 steht das Land vor einer entscheidenden Wendung: Der natürliche Bevölkerungsrückgang, bedingt durch mehr Sterbefälle als Geburten, wird die Wanderungsgewinne übersteigen. Ab diesem Zeitpunkt wird die Einwohner*innenzahl in Schleswig-Holstein zurückgehen. Bis 2040 wird ein Rückgang von etwa 46.000 Menschen erwartet – ein Minus von 1,6 Prozent. Besonders in ländlichen Kreisen wie Dithmarschen, Steinburg und Ostholstein wird ein Bevölkerungsschwund prognostiziert. Im Gegensatz dazu wird erwartet, dass Städte wie Flensburg, Kiel und die Kreise rund um Hamburg weiterhin wachsen.

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Diese demografische Entwicklung hat nicht nur Auswirkungen auf die allgemeine Bevölkerung, sondern auch auf die LGBTIQ*-Gemeinschaft und ihre Vereine. Die Veränderung der Altersstruktur mit einem markanten Anstieg der älteren Bevölkerung wird auch die queeren Communities betreffen. Bereits heute ist die Zahl der über 65-Jährigen in Schleswig-Holstein höher als die der unter 20-Jährigen. Bis 2040 wird die Zahl der über 80-Jährigen landesweit um 70.000 Menschen steigen – ein Anstieg von 31,7 Prozent. Besonders betroffen sind die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland, nachzulesen auf Schleswig-Holsteins offizieller Webseite.

Für die LGBTIQ*-Gemeinschaft ergeben sich daraus zwei zentrale Themen: Zum einen wird es darum gehen, bereits heute die Weichen zu stellen für Strukturen, die auch eine älter werdende LGBTIQ*-Gemeinschaft berücksichtigen. 15 Jahre sind nicht lang, wenn es um die Transformation eines Landes geht. Schon in früheren Artikeln haben wir über das Thema „Queeres Wohnen im Alter“ berichtet und beispielsweise die Eröffnung des ersten LGBTIQ*-freundlichen Pflegeheims in Kiel-Ellerbek im September 2023 thematisiert. Davon wird es mehr brauchen.

Doch hier soll ein anderer Blickwinkel eingenommen werden: Weniger junge Menschen bedeutet, dass die Qualität der Lebensräume steigen muss, um Regionen attraktiv zu halten und das langsame Verblassen kleinerer Städte und ländlicher Gebiete zumindest zu minimieren.

Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie betonte, umfasst Lebensqualität dabei neben gesundheitlichen Aspekten auch die Dimension des „Miteinanders im alltäglichen Lebensumfeld“. Dies schließt sowohl das häusliche als auch das nachbarschaftliche und kommunale Umfeld ein. Darüber hinaus wächst der Wunsch in der Bevölkerung, „nicht auf Kosten anderer oder von Natur und Umwelt zu leben“, was die Menschen bei der Beurteilung ihrer Lebensqualität beeinflusst.

Die Schaffung eines offenen und inklusiven Schleswig-Holsteins – nicht nur in den großen Städten und Speckgürteln, sondern auch in ländlichen Regionen –, das alle Gruppen, einschließlich der LGBTIQ*-Gemeinschaft, auch im demografischen Wandel berücksichtigt, kann also nicht nur die Lebensqualität der LGBTIQ*-Gemeinschaft verbessern. Es bildet auch einen nicht zu unterschätzenden Baustein für die Verbesserung der Lebensqualität aller Menschen in Schleswig-Holstein.

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Vom 13. bis 19. November findet die internationale „Transgender Awareness Week“ statt. Sie findet jährlich vor dem „Transgender Day of Remembrance“ am 20. November statt, an dem an die Opfer von Transfeindlichkeit erinnert wird.

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Mit der Aktionswoche soll die Sichtbarkeit von trans* Personen erhöht und über geschlechtliche Vielfalt aufgeklärt werden. Besonders in den USA finden landesweit Bildungsveranstaltungen und Aktionen statt. Die US-amerikanische Organisation Human Rights Campaign legt mit ihrer Kampagne zur Transgender Awareness Week den Fokus auf „positive und aufschlussreiche Geschichten von trans* Personen aus dem ganzen Land“. Damit sollen trans* Personen von der LSBTIQ* Community gefeiert und geehrt werden.

Während also im Rahmen der Awareness Woche der Fokus auf Empowerment liegt, wird am abschließenden Transgender Day of Remembrance die Aufmerksamkeit auf die Todesopfer von transfeindlicher Gewalt gelenkt.

Solidarität mit trans* Personen zu zeigen ist immer wichtig, doch aktuell scheint es umso dringlicher. Denn die erneute Wahl des Ex-Präsidenten Donald Trump ist für die LSBTIQ* Community und insbesondere trans* Personen ein Anlass zur Sorge. Es ist mit weiteren Einschränkungen, insbesondere beim Zugang zu transspezifischer Gesundheitsversorgung zu rechnen. Laut CNN haben Hilfeangebote für trans* Personen kurz nach der Wahl einen massiven Anstieg von Anrufen verzeichnet. Die Bedarfe sind teilweise höher als die Unterstützungsangebote auffangen können.

Doch nicht nur in den USA sind queerfeindliche Diskriminierung, Hass und Gewalt ein Problem. Das „Trans Murder Monitoring project“ hat im Jahr 2024 weltweit so viele Todesopfer verzeichnet wie noch nie seit dem Beginn ihrer Beobachtungen 2008. Die meisten Opfer sind rassifizierte trans* Frauen.

In Deutschland scheint die Transgender Awareness Woche noch wenig Aufmerksamkeit zu erfahren. Dabei ist Aufklärung auch hier weiter notwendig. Das Bundesinnenministerium meldete im Jahr 2023 854 Delikte im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“, worunter insbesondere Hasskriminalität gegenüber trans*, inter und nicht-binäre Personen zählt. Zusätzlich zu den steigenden offiziellen Zahlen geht Andre Lehmann vom LSVD+ Verband Queere Vielfalt von einem Dunkelfeld von 80 bis 90 Prozent aus, da viele Übergriffe nicht angezeigt werden.

Zum Transgender Day of Remembrance am 20. November wurden bundesweit einige Veranstaltungen angekündigt. Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) plant in Frankfurt ein ökumenisches Gedenken für verstorbene trans* Menschen.

Zu den Veranstaltungen in Schleswig-Holstein und Hamburg:

  • In Flensburg ist am um 17:00 Uhr eine Versammlung am Südermarkt geplant.
  • In Kiel ist um 17:00 Uhr ist eine Veranstaltung an der Holtenauer Straße (Am Dreiecksplatz-Park) angekündigt.
  • In Hamburg wird um 15:30 Uhr zu einer Versammlung am Heidi-Kabel-Platz aufgerufen.

Unter dem Hashtag #TDOR wird außerdem in den sozialen Medien an die Opfer transfeindlicher Gewalt erinnert und auf die Notwendigkeit des Schutzes von trans* Menschen aufmerksam gemacht.

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Nach einem weiteren Streit über den Bundeshaushalt 2025 zwischen FDP-Finanzminister Christian Lindner und Bundeskanzler Olaf Scholz wurde am Abend des 6. November klar: Die Ampelkoalition ist am Ende. Wie reagiert die queere Community auf das Ende der Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag viele queerpolitische Versprechen machte - und teilweise nicht einlöste?

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Für den  23. Februar 2025 sind Neuwahlen geplant. Nach aktuellen Umfrageergebnissen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die nächste Regierung von den Unionsparteien CDU und CSU angeführt wird. Diese zeigten sich in letzter Zeit wenig progressiv in Hinblick auf die Belange und Rechte queerer Menschen. Der schnelle Aufstieg des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ebenso wie die hohen Umfragewerte der AfD sind für die queere Community wohl kaum ein Grund zum Feiern. In Hinblick auf diese unsicheren Zeiten besteht die Sorge, dass die Rechte von LSBTIQ* Personen in Deutschland aktuell nicht ausreichend gesichert sind. Die Ampelkoalition hat noch lange nicht alle Versprechen eingelöst, die sie ursprünglich in ihrem Aktionsplan „Queer leben“ festgehalten hat.

„Das Wahlergebnis in den USA und die Unklarheit über die politische Zukunft Deutschlands und die damit verbundene Menschenrechtspolitik lösen gerade in der Community von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) große Unsicherheit aus“, erklärt Tim Stefaniak aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt. Er fordert: „Queerpolitische Belange dürfen in der Übergangsphase der nächsten Wochen und Monate nicht unter die Räder geraten, sondern sie müssen jetzt besonders berücksichtigt werden. Das Koalitionsende muss geordnet und nicht überstürzt erfolgen.“

Es ist unklar, ob beispielsweise die geforderte Reform des Abstammungsrechts noch umgesetzt wird. Denn bislang wird bei lesbischen Paaren weiterhin nur die Mutter rechtlich als solche anerkannt, die das Kind geboren hat. Die nicht-gebärende Mutter muss im Gegensatz zu heterosexuellen Paaren den aufwendigen Prozess einer Stiefkindadoption durchlaufen, um als offizielles Elternteil anerkannt zu werden. Anfang Oktober wurde ein Entwurf zur Reform vorgestellt, der einige rechtliche Verbesserungen für Regenbogenfamilien vorsieht. Dennoch äußert ein Bündnis verschiedener queerpolitischer Akteur*innen Bedenken, dass der Reformentwurf weiterhin Diskriminierungen gegenüber LSBTIQ* Familien enthalten würde.

Stefaniak vom LSVD+ fordert die Umsetzung einer diskriminierungsfreien Reform des Abstammungsrechtes bis Weihnachten. Außerdem müssten migrations- und außenpolitische Fragen mit dem Schutz von LSBTIQ* verknüpft werden. Die Bundesregierung könnte dazu ihren Beitrag leisten, indem beispielsweise das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weitergeführt wird. Der Schutz queerer Geflüchteter stand kaum im Vordergrund der Queerpolitik der Ampel.

Ein weiteres großes Vorhaben der Ampelregierung war die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 2 im Grundgesetz um die Kategorie „sexuelle Identität“. Dies wäre ein notwendiger Schritt, damit wichtige Errungenschaften der letzten Jahre nicht so einfach wieder rückgängig gemacht werden können. Im aktuellen politischen Klima, in welchem Rechtspopulist*innen und Reaktionäre immer mehr Gehör bekommen, scheint diese verfassungsrechtliche Ergänzung dringender denn je.

Trotz aller Kritik wird jedoch auch erwähnt, dass die Ampelregierung bereits einige queerpolitische Vorhaben aus ihrem Aktionsplan umsetzen konnte. Darunter fällt das erst Anfang des Monats in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz. Auch gegen Hasskriminalität gegenüber und Diskriminierung von LSBTIQ*, beispielsweise bei der Blutspende, hat die Ampel Einsatz gezeigt. Zudem ist es die erste Bundesregierung, die einen Queerbeauftragten im Amt hat.

Ob die verbleibenden zwei Regierungsparteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN es noch schaffen, Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, bleibt fraglich. Bis zu den geplanten Neuwahlen im Februar muss die rot-grüne Regierungskoalition unter Olaf Scholz nun neue Mehrheiten im Bundestag finden, um Gesetze zu erlassen. 

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„Deutlicher Anstieg der Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet“ – Dies geht aus der „Jahrespresseerklärung 2023“ vom 17. Mai 2024 der Generalstaatsanwaltschaft für das Land Schleswig-Holstein hervor.

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Demnach stieg die Anzahl der „Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet“ deutlich. So wurden 59 statt zuvor 36 neue Verfahren aufgrund eines möglichen antisemitischen Hintergrunds eingeleitet, „die Anzahl der registrierten Verfahren, die eine Straftat aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers (z. B. LGBTIQ*) zum Gegenstand hatten, [stieg auf] 36.“ Leider wurde dabei nicht angegeben, von welchem Niveau dieser Anstieg ausging.

Dies klingt zunächst nicht sehr positiv. Schaut man allerdings auf den Wortlaut, so sagen die Zahlen etwas über den Anstieg der „Verfahren“ – also der Taten, die als mögliche Straftaten wahrgenommen und verfolgt wurden – und nichts über die Fälle selbst. Dies kann natürlich daran liegen, dass es mehr potenzielle Fälle gibt, es könnte aber auch daran liegen, dass die Polizei in Schleswig-Holstein genauer hinsieht.

Für Letzteres spräche eine Stellungnahme der Polizeigewerkschaft in Schleswig-Holstein vom 15. Februar 2024. Darin heißt es: „Landespolizei und auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind Mitglieder im ‚Bündnis für Vielfalt‘ und stehen damit zu den Inhalten der ‚Lübecker Erklärung für Akzeptanz und Respekt‘. Damit bekennen sich die Landespolizei und die GdP ausdrücklich zu Vielfalt und Toleranz und positionieren sich gleichzeitig gegen jegliche Form der Ausgrenzung und Diskriminierung. [Damit] verpflichteten sich die Landespolizei und die GdP mit der Unterzeichnung, jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzutreten und sich für die Anerkennung und den Respekt von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und pansexuellen Mitmenschen zu engagieren. Gesellschaftliches und politisches Engagement gegen Rassismus und für unsere Demokratie sowie Bildungs-, Aus- und Fortbildungsangebote und -informationen unterstützen wir ausdrücklich.“

Diese Haltung ist nur zu befürworten und lässt hoffen, vor allem, da sie ihren Wert nur entfalten kann, wenn sie durch eben jene „Aus- und Fortbildungsangebote“ auch in die einzelnen Ebenen der Institutionen wie der Polizei, aber auch anderer Behörden, Einzug hält. Sollte die Zunahme der Verfahren gegen Hasskriminalität im Internet, die sich gegen LGBTIQ* Personen richten, also tatsächlich ein Indikator für ein genaueres Hinschauen sein, wäre das eine gute Nachricht. Aber auch wenn es nicht so sein sollte und die Hasskriminalität tatsächlich zugenommen hat, ist das öffentliche Bekenntnis durch die Stellungnahme umso begrüßenswerter, die Aus- und Fortbildungen umso notwendiger und die explizite Haltung der Polizei in SH umso bedeutsamer.

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Mit der Wiederwahl von Donald Trump am 6. November 2024 zeichnen sich erhebliche Rückschläge für die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft ab. In seiner ersten Amtszeit setzte Trump bereits Maßnahmen um, die den Schutz und die Anerkennung von LGBTIQ*-Rechten einschränkten. Nun könnte er diese Politik weiter verschärfen, was zu einer ernsthaften Gefährdung der Rechte und Freiheiten führen könnte, die LGBTIQ*-Personen in den letzten Jahren erkämpft haben.

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Laut Angaben von The Pink News hatte Trump bereits im Vorfeld angekündigt, dass er im Falle einer Wiederwahl entschlossen sei, alle Programme der Bundesregierung zu beenden, die Geschlechtsumwandlungen fördern, und das Recht von Trans-Personen auf geschlechtskonforme medizinische Versorgung zu untergraben. Einen Einstieg in das Thema bietet unser Artikel: „Medizinische Versorgung von LGBTQ* in den USA: Dunkle Aussichten…

Weiter heißt es: Arbeitgeber*innen könnten wieder das Recht erhalten, LGBTIQ*-Mitarbeitende aufgrund „religiöser Überzeugungen“ zu diskriminieren. Daran anschließend könnte die Regierung verhindern, dass staatliche und lokale Behörden Antidiskriminierungsgesetze durchsetzen, wenn die Diskriminierung auf religiösen Überzeugungen basiert. Damit würden die Republikaner einen Bruch mit der Säkularisierung zwischen Religion und (Arbeits-)Politik herbeiführen – etwas, das aus westlicher Sicht ansonsten islamischen Staaten vorgeworfen wurde. Auch das Thema, ob Trans-Personen vom Militärdienst ausgeschlossen werden, steht erneut zur Debatte, ebenso wie  die Pläne, Trans-Personen die Nutzung von Toiletten und Umkleideräumen zu verweigern, die mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, sowie LGBTIQ*-inklusive Bildungsprogramme in Schulen und Bibliotheken zu unterbinden. Die beiden letzten Bereiche waren bereits in der Vergangenheit stark durch ihr Potenzial, emotional aufgeladen zu werden, aufgefallen.

Darüber hinaus wird die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen durch einige konservative Richter*innen im Supreme Court weiterhin als angreifbar angesehen. Insbesondere Samuel Alito und Clarence Thomas haben – wie The Pink News bemerkt – bereits Andeutungen gemacht, diese Entscheidungen zu überprüfen und möglicherweise rückgängig zu machen. Mit sechs republikanischen Richter*innen, von denen bereits drei durch Trump bestimmt wurden, und nur drei demokratischen Richter*innen ist diese Befürchtung alles andere als unwahrscheinlich. Bereits 2022 hatte der Supreme Court das bundesweite Abtreibungsgesetz aufgehoben. Solche Schritte könnten eine Welle von Diskriminierung und rechtlicher Unsicherheit auslösen, mahnt The Guardian.

Die angedachten politischen Veränderungen sind nicht nur eine Herausforderung für die LGBTIQ*-Community, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Um dem entgegenzuwirken, braucht es Protest und Widerstand. Gleichzeitig hat Trump diesmal nicht nur die „Wahlmänner und -frauen“ hinter sich, sondern auch die Mehrheit der Stimmen. Es stellt sich damit die Frage: Wie können wir den Schutz und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft in einer politischen Landschaft verteidigen, die sich zunehmend polarisiert – nicht nur in den USA als Weltbühne, sondern auch in Europa, wo rechtsextreme Kräfte immer deutlicher an Einfluss gewinnen?

Dabei sollten wir dem Populismus allerdings nicht auf den Leim gehen. Das Ziel muss es sein, eine Antwort zu finden, wie all jene Mitmenschen abgeholt werden können, die sich gegen ein menschliches Miteinander entschieden haben. Es bleibt zu befürchten, dass die USA in den kommenden Jahren viele Beispiele liefern werden, was geschieht, wenn dies misslingt.

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Am 1. November ist das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Nun kann der Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert oder gestrichen werden. Die queere Community feiert diesen Erfolg, auch in Schleswig-Holstein haben bereits zahlreiche Personen beim Standesamt einen Termin vereinbart.

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Das Selbstbestimmungsgesetz löst das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) ab, in dem die rechtliche Änderung von Geschlecht und Vornamen an ein sehr aufwendiges, kostspieliges und in der Umsetzung für die Betroffenen oft entwürdigendes Verfahren gekoppelt war. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, äußerte gegenüber dem Tagesspiegel: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird diese staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung endlich beendet.“

Nun reichen eine Selbstauskunft und ein Termin beim Standesamt aus, damit trans*, inter* und nicht-binäre Personen ihre Identität rechtlich anerkennen lassen können. Bereits seit August konnten Termine dafür vereinbart werden. In Schleswig-Holstein sind laut einem Bericht des NDR (Stand Anfang Oktober) über 370 Anmeldungen zu verzeichnen. In Hamburg haben Ende Oktober bereits mehr als 540 Personen einen Termin zur Änderung des Geschlechtseintrags vereinbart (Der Nordschleswiger).

Doch wie läuft das Verfahren jetzt eigentlich genau ab und wo gibt es Informationen dazu? Einen allgemeinen Leitfaden für Erklärungsberechtigte in ganz Deutschland gibt es auf der Webseite zum Selbstbestimmungsgesetz sbgg.info.

Grundsätzlich gilt, dass frühestens drei Monate nach Anmeldung beim Standesamt - per Post oder persönlich - die Änderung beurkundet werden kann. Die Erklärung muss dann persönlich abgegeben werden. Darin werden der neue Geschlechtseintrag („weiblich“, „männlich“, „divers“ oder keiner) und Vorname festgelegt.

Die Anlaufstelle für LSBTIQ* HAKI e.V. weist darauf hin, dass der Bund nur wenige konkrete Informationen zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes in den Standesämtern bereitgestellt hat. Deshalb könnte es sowohl bei der alltäglichen Arbeit in den Ämtern als auch bei den Antragstellenden noch offene Fragen geben. HAKI sowie der queere Jugendverband lambda::nord haben mit den Standesämtern in Schleswig-Holstein Kontakt aufgenommen, um diese in dem Prozess zu begleiten.

Für Kiel hat HAKI bereits hilfreiche Hinweise zur Anmeldung beim Standesamt Kiel zusammengestellt. Die Stadt Itzehoe veröffentlichte ebenfalls ein Infoblatt zum Selbstbestimmungsgesetz, in dem die Schritte und wichtige Hinweise zusammengefasst werden.

Darin wird betont, dass mit einer Änderung des Geschlechtseintrages auch die Änderung des Vornamens vorgenommen werden muss, um die Geschlechtsangabe widerzuspiegeln. Jedoch können auch geschlechtsneutrale Namen beibehalten oder bei Änderung des Eintrags zu „divers“ gewählt werden. Die Angaben zum gewünschten Geschlechtseintrag und Vornamen, die bereits mit der Anmeldung gemacht werden, sind nicht bindend und werden erst bei dem persönlichen Termin endgültig festgelegt.

Falls es weitere Fragen gibt oder es bei einem Termin zu Queerfeindlichkeit kommen sollte, kann sich an HAKI e.V. gewendet werden.

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