Echte Vielfalt

Aufklärung und Bildung

Die LGBTIQ*-Wahlstudie der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kooperation mit dem LSVD+ - Verband Queere Vielfalt untersucht, welche Parteien queere Menschen in Deutschland bei der am 23. Februar 2025 stattfindenden Bundestagswahl bevorzugen, welche politischen und gesellschaftlichen Themen sie bewegen und welche Faktoren wahlentscheidend sind.

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Die Studie startete am 16. Dezember 2024 und läuft bis zum 13. Januar 2025. Die Ergebnisse sollen Anfang Februar im Rahmen einer Pressekonferenz präsentiert werden. Bereits seit 2015 führt das Forschungsteam ähnliche Umfragen zu verschiedenen Wahlen in Deutschland und Österreich durch. In der Vergangenheit hatten sich bereits zahlreiche LGBTIQ* Personen an diesen Studien beteiligt, so die Angaben von LSVD und der Justus-Liebig-Universität. Es darf also mit einer guten Teilnahme gerechnet werden.

„Die LGBTIQ*-Wahlstudien sind aus wissenschaftlichen, aber natürlich auch aus politischen Gründen sehr wichtig – geht es doch darum, die Sichtbarkeit der LGBTIQ*-Community zu erhöhen, Vorurteile abzubauen und dafür zu kämpfen, dass LGBTIQ*-Personen in Wissenschaft und Politik endlich angemessen wahrgenommen werden. Die detaillierten Ergebnisse der Wahlstudien werden auch online veröffentlicht und sollen so in der LGBTIQ*-Community und natürlich auch in den Parteien und in NGOs Diskussionen anregen.“ (Justus-Liebig-Universität)

Wer Interesse hat und noch teilnehmen möchte,


Am 6. Dezember 2024 wurde in Polen das erste queere Museum eröffnet. Die Dauerausstellung nimmt über 400 Jahre nicht-heteronormative Geschichte Polens in den Blick. Damit gehen die Initiator*innen einen wichtigen Schritt in einem Land, in welchem die Rechte von LGBTIQ* noch immer eingeschränkt sind.

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Auf seiner Webseite beschreibt sich das Museum als „offener Raum für Begegnungen mit der Geschichte von LGBTQ+-Menschen und -Gemeinschaften“. Mit einer Sammlung von Artefakten, Fotos, Dokumenten, Flugblättern, sowie Video- und Audiospuren zeigt das Museum: Es gibt eine lange queere Geschichte in Polen, die - anders als oft erzählt – bereits vor 1990 beginnt.

Die Dauerausstellung ist als Zeitstrahl konzipiert und in acht Bereiche unterteilt. Ab 1559 werden nicht-heteronormative Lebensformen nachgezeichnet. Das Museum fungiert als Archiv für ost- und mitteleuropäische LGBTIQ*-Geschichte, die auch über die polnischen Grenzen hinausreicht. Der Zeitstrahl wurde von dem Historiker und Professor an der Universität Warschau, Piotr Laskowski, entwickelt. Wichtig ist dem Museum, nicht nur eine Geschichte von Verfolgung und Diskriminierung zu erzählen, sondern auch von Freude, Aktivismus und Stolz.

Anfang 2025 wird die Dauerausstellung auch als virtuelle Version auf der Webseite des Museums verfügbar sein. Initiiert wurde das Museum von Lambda Warschau, der ältesten LGBTIQ* Organisation in Polen. Krzysztof Kliszczyński, der Leiter des QueerMuzeum, war selbst bei der Gründung der Organisation im Jahr 1997 dabei. Gegenüber der taz erklärt Kliszczyński: „Für mich geht ein Traum in Erfüllung. In Polen haben wir noch kein Lebenspartnerschaftsgesetz, aber wir haben jetzt ein Museum. Für uns – die Community – und für alle, die ganze Gesellschaft.“

Ehrenamtliche trugen wesentlich zur Eröffnung des Museums bei (L.Mag). Dies zeigt, dass zivilgesellschaftliche Bemühungen Früchte tragen können, auch wenn die Situation für LGBTIQ* trotz Abwahl der konservativen PiS-Partei in Polen noch immer nicht optimal ist. Das Ziel einer langfristigen Finanzierung steht noch aus. Optimal wäre eine Mischung aus staatlichen Förderungen, Fundraising und privaten Spenden (taz).

Mit seiner Sammlung, die stets erweitert werden soll, bietet das Museum auch Anlass zur weiteren Erforschung queerer Geschichte - in Polen und darüber hinaus. Neben dem Museum soll auch mit dem Magazin QueerStoria Sichtbarkeit und Platz für die polnische LGBTIQ* Community geschaffen werden. QueerMuzeum Warschau ist das vierte queere Museum in Europa und reiht sich damit ein in die Initiativen des Schwulen Museums Berlin, des IHLIA LGBT Heritage Archiv in Amsterdam sowie des Queer Britain Museum in London.

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Am 15. Januar 2025 ist es soweit: Dann wird die elektronische Patientenakte (ePA) allen gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Ziel ist es, den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zu verbessern und die Versorgung gezielt zu unterstützen.

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Auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) heißt es dazu: „Durch die bessere Verfügbarkeit der Daten kann die persönliche medizinische Behandlung in Zukunft verbessert werden. […] Außerdem können Doppeluntersuchungen vermieden werden, was sowohl zu einer Entlastung der Patientinnen und Patienten als auch zu einer Entlastung der Ärztinnen und Ärzte führt.“

Wer die ePA allerdings nicht nutzen möchte, muss ab dem 15. Januar aktiv widersprechen (Opt-out), heißt es auf der Seite des BMG.

Die Deutsche Aidshilfe (DAH) betont, dass trotz der Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitswesen Datensicherheit, Transparenz und eine einfache Handhabung der Gesundheitsdaten für alle Menschen entscheidend bleiben. Besonders wichtig ist die Gewährleistung der Selbstbestimmung über diese persönlichen und sensiblen Informationen. Dabei sind der HIV-Status, die sexuelle Orientierung, die geschlechtliche Identität, der Drogenkonsum sowie psychische Erkrankungen besonders sensible Informationen, die häufig mit einem hohen Risiko für Diskriminierung und Stigmatisierung verbunden sind.

Daraus folgen für die DAH vier zentrale Forderungen, um das Wohl der Patient*innen zu gewährleisten und die Risiken zu mindern:

  1. Patient*innen müssen die vollständige Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten haben und entscheiden können, wer darauf zugreifen darf. Dies muss einfach und transparent sein.
  2. Patient*innen sollten aktiv in den Gestaltungsprozess der Digitalisierung eingebunden und gut informiert werden.
  3. Die bestehenden Machtungleichgewichte im Gesundheitswesen, etwa zwischen Patient*innen und Ärzt*innen, müssen bei der Digitalisierung berücksichtigt werden, um Diskriminierung zu vermeiden.
  4. Höchste Standards in IT-Sicherheit und Datenschutz sind notwendig, um Risiken wie Cyberangriffe zu minimieren, und es muss Transparenz bei der technischen Umsetzung gewährleistet sein.

Jedoch weist die ePA an diversen Stellen noch massive Lücken auf, wie die DAH betont. Insgesamt verweist sie dabei auf vier zentrale Themenfelder:

  1. Selbstbestimmung der Patient*innen: Das Opt-out-Prinzip für Primärversorgung und Forschungsdaten widerspricht einem selbstbestimmten und patient*innenzentrierten Ansatz im Gesundheitswesen.
  2. Benutzerfreundlichkeit: Die Steuerung der Sichtbarkeit von Gesundheitsinformationen ist unnötig kompliziert und erschwert die gezielte Kontrolle durch Patient*innen.
    „Möchten Patient*innen einzelne Gesundheitsinformationen gegenüber Ärzt*innen verbergen, müssen sie nicht nur alle relevanten medizinischen Dokumente einzeln verbergen, sondern auch auf die Medikationsübersicht sowie die Abrechnungsdaten der Krankenkassen achten, die beide ebenfalls automatisiert in die ePA einfließen und dort für alle behandelnden Ärzt*innen und Institutionen sichtbar sind.“
  3. IT-Sicherheit: Moderne Sicherheitsstandards wie Zero Trust und Security by Design werden nicht konsequent umgesetzt und die fehlende Open-Source-Verpflichtung der App-Codes behindert unabhängige Prüfungen.
  4. Machtverteilung und Interessenskonflikte: Der Zugriff von Betriebsärzt*innen auf die ePA und neue Analyseoptionen für Krankenkassen werfen Fragen zur Machtverteilung und zu potenziellen Interessenskonflikten auf.

Eine systematische Verbesserung in den Bereichen Selbstbestimmung, Nutzungsfreundlichkeit, IT-Sicherheit und Machtverteilung ist entscheidend, um zu verhindern, dass die elektronische Patientenakte bereits in ihrer Konzeption Risiken für Stigmatisierung und Diskriminierung birgt. Werden die Forderungen der Deutschen Aidshilfe nach einer stärkeren Selbstbestimmung, höherer Nutzungsfreundlichkeit und verbesserter Datensicherheit umgesetzt, könnte die ePA tatsächlich eine Entlastung für Mediziner*innen und Patient*innen darstellen. Andernfalls bleibt zu befürchten, dass sich hier nur ein weiteres Konfliktfeld öffnet.

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Die Union (CDU und CSU) plant einen Wahlkampf, der auch auf Kosten von trans, inter und nicht-binären Menschen gehen soll: So berichtet der Tagesspiegel am 14. Dezember 2024, dass der aktuelle Wahlprogramm-Entwurf das Selbstbestimmungsgesetz wieder abschaffen will und darüber hinaus „ein Genderverbot in bestimmten Bereichen“ fordert.

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„Begründet wird das [laut Tagesspiegel: erneut] mit dem Kinder- und Jugendschutz.“ Dieser war bereits im Vorfeld des Gesetzes breit diskutiert worden und bleibt weiterhin ein emotional aufgeladenes Thema. Vor diesem Hintergrund wirkt die Kampagne des LSVD+ Verband Queere Vielfalt, „Kampagne Nächstenliebe stärken, Zusammenhalt fördern“, die explizit auf Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion abzielt, auf den ersten Blick überholt.

Ziel ist es, LSBTIQ* im Grundgesetz explizit zu schützen. Hierzu muss Artikel 3 Absatz 3 GG ergänzt werden, was nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit und daher auch den Stimmen der CDU/CSU möglich ist.

In der vergangenen Woche wiesen wir in unserem Artikel zu den „15 Forderungen des LSVD+ an die Parteien“ darauf hin, dass die Verankerung von LSBTIQ* im Grundgesetz auch neue Grenzziehungen und Stigmatisierungen hervorrufen könnte. Wir merkten an, dass Vereine und Verbände sorgfältig abwägen müssten, welche Themen öffentlich diskutiert werden und welche besser in vertraulichen Gesprächen zu klären sind. Die Kampagne wurde von uns dabei zunächst nicht berücksichtigt.

Schaut man allerdings genauer hin, zielt diese Kampagne genau auf die richtigen Adressat*innen: die Abgeordneten des Parlaments. Diese sind dafür zuständig, sich mit solchen Themen auseinanderzusetzen – auch unter Druck und unabhängig von persönlichen Überzeugungen.

Der Erfolg der Kampagne hängt nicht allein von einer Änderung des Artikels 3 Absatz 3 GG ab. Ein wichtiger Erfolg wäre es bereits, wenn konservative politische Kreise sich mit der konkreten und weitreichenden Bedeutung von „Nächstenliebe und Zusammenhalt“ auseinandersetzten. Eine funktionierende Demokratie und die Würde des Bundestags setzen voraus, dass Diskriminierung gegenüber allen Minderheiten aus diesem Gremium verbannt wird. Den Abgeordneten sollte klargemacht werden, dass auch das Ausspielen einzelner Minderheiten die Demokratie insgesamt schwächt.

Wer auf das Grundgesetz zielt, muss sich mit diesen universellen Fragen befassen. Der konservativen Politik ihre Pflichten vor Augen zu führen, ist hierbei sicher ein hilfreiches Instrument.

Interessierte und Unterstützer*innen können auf der Kampagnen-Website www.zusammen-fuer-gerechtigkeit.de Materialien wie Argumente, Argumentationspapiere und Mailvorlagen herunterladen. Das Ziel ist es, mit CDU/CSU-Abgeordneten in Wahlkreisen das Gespräch zu suchen.

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Nach der Bewusstwerdung über die eigene sexuelle oder geschlechtliche Identität – dem sogenannten „inneren“ Coming-Out -, folgt oft das „äußere“ Coming-Out gegenüber Familienmitgliedern und Freund:innen. Der Umgang von Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten bei dem Coming-Out queerer Kinder und Jugendliche kann starken Einfluss auf ihr Selbstbild haben. Daher ist es wichtig, sich als erwachsene Bezugsperson damit auseinanderzusetzen, wie ein unterstützendes Umfeld für das Kind geschaffen werden kann.

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Das Queer Lexikon hat in der Broschüre „Queere Kinder begleiten & unterstützen“ Tipps für erwachsene Bezugspersonen von queeren Kindern und Jugendlichen zusammengestellt. Dabei geht es unter anderem um die Frage, welche Reaktionen beim Coming-Out hilfreich sind. Viele der Hinweise können auch nachträglich wirksam sein, selbst wenn das Coming-Out Gespräch nicht optimal verlaufen ist.

In erster Linie ist es wichtig, das Kind in seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität ernst zu nehmen und zu unterstützen sowie zu zeigen, dass es nach wie vor geliebt und akzeptiert wird. Es kann auch hilfreich sein, das Kind direkt zu fragen, was es braucht. Dies gilt nicht nur einmalig, sondern Elternteile oder andere Erziehungsberechtigte sollten regelmäßig überprüfen, ob das Kind sich unterstützt fühlt oder was es braucht, um dahin zu kommen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass sich Eltern eigenständig über die queere Identität ihres Kindes informieren. Beratungsstellen und Elterngruppen können dabei eine wertvolle Unterstützung bieten. Zudem könnte es sinnvoll sein, gemeinsam mit dem Kind queere Themen zu erkunden – beispielsweise durch gemeinsames Anschauen von Filmen oder Serien (eine Übersicht mit Film- und Serientipps gibt es in unseren Listen zu Queeren Coming-of-Age Serien oder Queeren Filmempfehlungen).

Es ist ebenfalls wichtig, den eigenen Emotionen Raum zu geben; jedoch sollte dies nicht im Gespräch mit dem Kind geschehen. Für persönliche Anliegen gibt es Anlaufstellen wie

Für weitere konkrete Hinweise für erwachsene Bezugspersonen queerer Kinder und Jugendliche während und nach dem Coming-Out lohnt sich ein näherer Blick in die Broschüre des Queer Lexikons. 

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Im Zuge der anstehenden Neuwahlen am 23. Februar 2025 hat der LSVD+ Verband Queere Vielfalt nun eine Liste aus 15 Forderungen an die antretenden Parteien veröffentlicht. Im Kern geht es dabei um die Beseitigung von Diskriminierung, Gewährleistung gesetzlicher Gleichstellung, Förderung gesellschaftlicher Akzeptanz sowie um die Stärkung der Sicherheit und Würde von LSBTIQ*-Personen.

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Diese Aspekte lassen sich dabei abstrakt auf fünf Punkte zusammenfassen:

1. Rechtlicher Schutz: Verankerung und Stärkung von Antidiskriminierungsmaßnahmen und spezifischer Schutz im Grundgesetz (Art. 3 Abs 3 GG). Gerade vor dem Hintergrund eines immer stärkeren Rechtsrucks betont der LSVD+: „Es muss unstreitig sein, dass alle LSBTIQ* unter vollem Schutz des GG stehen.“

2. Gleichstellung: Anerkennung von Regenbogenfamilien und Verbesserung der Rechte bei Familiengründungen sowie eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

3. Gesundheitsversorgung: Sicherstellung diskriminierungsfreier medizinischer Leistungen  bspw. bei Kostenübernahmen durch die GKV für geschlechtsangleichende Maßnahmen.

4. Demokratie und Bildung: Förderung von Akzeptanz und Prävention von Hasskriminalität, bspw. durch eine „[…] bundesweite Meldestelle für queerfeindliche Straftaten und die Umsetzung der Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ im Auftrag der Innenminister*innenkonferenz.“

5. Internationale Solidarität: Unterstützung von LSBTIQ*-Personen in Verfolgerstaaten und durch Entwicklungsprojekte. Konkret steht hier die Forderung zur Einrichtung eines Bundesaufnahmeprogramms für die besonders verwundbare Gruppe der LSBTIQ* so wie die Ernennung eines Sonderbeauftragten für LSBTIQ*-Rechte und Menschenrechte.

Hier geht es zu den „Forderungen des LSVD⁺ für die Wahlprogramme anlässlich der BTW 2025“.

Die Forderungen des LSVD⁺ zielen somit darauf ab, die Rechte und Würde aller Gruppen innerhalb der LSBTIQ*-Gemeinschaft zu stärken und rechtlich zu verankern. Darüber hinaus geht es darum, die Politik angesichts eines zunehmenden Rechtsrucks an die Grundwerte eines demokratischen Sozialstaats zu erinnern.

Allerdings besteht genau hier die strategische Herausforderung darin, Differenzierungen zu vermeiden, die unbeabsichtigte Grenzen schaffen könnten. Beispielsweise könnte die explizite Verankerung von LSBTIQ* im Art. 3 Abs. 3 GG dazu führen, dass der inklusive Begriff „Geschlecht“ geschwächt oder populistisch instrumentalisiert werden kann, um LSBTIQ*-Personen als „außerhalb“ des „Geschlechts“ Begriffs darzustellen.

Politische Akteure sollten daher sorgfältig abwägen, welche Forderungen sich für den Wahlkampf eignen, da diese idealerweise Menschen verbinden und eine klare Perspektive bieten sollten. Manche Forderungen könnten daher auch nach der Wahl strategisch adressiert an die zuständigen Institutionen gerichtet werden. Es gilt zu bedenken, dass nicht alle Themen für die öffentliche Bühne geeignet sind und Wahlversprechen keine Garantie für die Umsetzung bieten. Ebenso ist politische Arbeit nach der Wahl genau so relevant wie vor der Wahl.

Logo: LSVD+

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Seit 1988 findet jährlich am 1. Dezember der Welt-Aids-Tag statt. An diesem Tag soll den Opfern der Folgen von HIV gedacht und gleichzeitig über das Thema aufgeklärt werden. Dieses Jahr wurde der Tag unter dem Motto „Take the rights path: My health, my right!” („Geh den Weg der Rechte: Meine Gesundheit, mein Recht!“) veranstaltet.

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Unter Therapie kann man mittlerweile mit HIV gut leben und ist auch nicht mehr ansteckend. Trotzdem bleiben Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-positiven Personen bestehen. Etwa 40 Millionen Menschen weltweit leben mit HIV, darunter sind jedoch nur etwa drei Viertel unter Therapie. In den am meisten betroffenen Regionen  haben Personen oft auch weniger Zugang zu Medikamenten.

Mit dem Welt-Aids-Tag soll öffentliche Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit eines Zugangs zu wirksamen Medikamenten gelenkt werden – und das weltweit. Das diesjährige Motto hebt zudem die Rolle von Menschen- bzw. Frauen- und Minderheitenrechte im Engagement gegen HIV hervor: „So genannte Schlüsselgruppen sind vielfach benachteiligt und haben deswegen ein besonders hohes Risiko, sich mit HIV zu infizieren oder an Aids zu erkranken.“ (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat gemeinsam mit der Deutschen Aidshilfe und der Deutschen AIDS-Stiftung die Kampagne „Leben mit HIV. Anders als du denkst?“ gestartet, mit der Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen abgebaut werden soll. Im Rahmen der Kampagne erzählen Personen offen über ihren Umgang mit der Krankheit. Darunter die 47-jährige Hildegard aus Fürstenzell, die mit ihrer Teilnahme Personen Mut machen will: „Ich will auch verdeutlichen, dass sich niemand schuldig fühlen muss. Falls mich jetzt doch irgendjemand verurteilen möchte, dann ist das eben so. Ich kann es nicht ändern.“

Ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen HIV könnte die halbjährliche Schutzimpfung mit dem Medikament Lenacapavir darstellen. Dabei ist jedoch noch nicht klar, wann die Impfung in der EU zugelassen wird und wieviel diese kosten würde (MDR). Auch die Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) ist weiterhin ein wirksames Mittel zur Vorbeugung der Verbreitung von HIV, da es davor schützen kann, sich mit dem Virus anzustecken und somit Personen mit erhöhtem Risiko empfohlen wird (weitere Infos auf der Seite der Deutschen Aidshilfe).

Jedoch gab es hier erst Anfang des Jahres Lieferengpässe, wie Andre Lehmann vom Bundesvorstand LSVD+ Verband Queere Vielfalt kritisiert. Er hebt hervor: „Dass unsere Gesellschaft den Kampf gegen diese Krankheit immer noch nicht ausreichend priorisiert und Betroffene stigmatisiert werden, ist inakzeptabel. Das muss sich ändern!“

Auch Kürzungen im Aidshilfe-Bereich sind in mehreren Bundesländern zu erwarten. Dabei warnt Sylvia Urban vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe: "Wer bei der Prävention spart, wird Neuinfektionen ernten.“ Mit den Kürzungen würden die Erfolge der letzten Jahre rückgängig gemacht.

Die rote Schleife gilt weiterhin als Zeichen der Solidarität mit HIV-infizierten Personen. Auch mit Spenden an die Deutsche Aidshilfe können Menschen die Prävention von und Aufklärung über HIV unterstützen. Es gab deutschlandweit Aktionen zum Tag, darunter ein „Checkmobil“ der Aidshilfe Schleswig-Holstein, bei dem sich Personen kostenlos auf HIV und Hepatitis C testen konnten.

Bild: BZgA

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Mit den Leipziger Autoritarismus Studien werden seit 2002 rechtsextreme, autoritäre und demokratiefeindliche Tendenzen in der Bundesrepublik Deutschland erhoben. In der gerade veröffentlichten 12. Studie mit dem Titel „Vereint im Ressentiment“ wurde erstmals auch der Faktor „Transfeindlichkeit“ untersucht.

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In der repräsentativen Studie der Heinrich-Böll- und Otto-Brenner-Stiftung wurden zwischen Ende März und Mitte Juni 2024 2.500 Menschen befragt. Die zentralen Erkenntnisse der Wissenschaftler*innen der Universität Leipzig ist die Abnahme der Zufriedenheit mit der Demokratie sowie eine Zunahme ausländerfeindlicher Aussagen im Westen Deutschlands. Damit habe sich „Ausländerfeindlichkeit […] zu einem bundesweit geteilten Ressentiment entwickelt“, wie der Co-Leiter der Studie Prof. Dr. Elmar Brähler erklärt.

Antifeminismus und Sexismus wurden bereits in früheren Studien als Ausdrücke „autoritärer Aggression“ verstanden. Dieses Jahr wurde erstmals auch Transfeindlichkeit als Faktor zur Untersuchung autoritärer und rechtsextremer Tendenzen berücksichtigt. Anhand von drei Items wurden Ressentiments gegenüber trans Personen erhoben. Diese fielen im Osten nochmal höher aus als im Westen. Über die Hälfte der befragten ostdeutschen Bewohner*innen stimmten zu, dass „Transsexuelle zu viele Forderungen“ stellen würden oder „die Toleranz gegenüber Transsexuellen übertrieben“ sei.

Die Autor*innen der Studie heben hervor, das „sich antifeministische, sexistische und transfeindliche Einstellungen auf hohem Niveau [befinden] und […]sich in allen gesellschaftlichen Gruppen, vor allem jedoch auf der rechten Seite des politischen Spektrums [finden]. Darin spiegelt sich wider, dass Feministinnen und Transpersonen von Parteien und Bewegungen im äußeren rechten Spektrum offensichtlich zu einem zentralen Feindbild gemacht werden.“

Dabei wird auch hervorgehoben, dass Transfeindlichkeit ideologisch nah an Antifeminismus, Homosexuellenfeindlichkeit sowie Antisemitismus stehe. Transfeindlichkeit würde generellere Ablehnungen von gesellschaftlichem Wandel symbolisieren und die Verteidigung von Ideen vermeintlicher ‚Natürlichkeit‘ beinhalten.

Transfeindlichkeit und Antifeminismus stünden also eng in Verbindung mit rechten und rechtsextremen Einstellungen, womit „eine antifeministische und transfeindliche Kampagnensteuerung der extremen Rechten in Ostdeutschland auf verstärktes Interesse treffen“ würde. Insbesondere bei Wähler*innen der AfD träfe man hiermit auf Resonanz.

 

Zur Studie:

Oliver Decker, Johannes Kiess, Ayline Heller, Elmar Brähler (Hg.): Vereint im Ressentiment. Autoritäre Dynamiken und rechtsextreme Einstellungen. Leipziger Autoritarismus Studie 2024. Gießen: Psychosozial-Verlag.

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Mit der Wiederwahl von Donald Trump am 6. November 2024 zeichnen sich erhebliche Rückschläge für die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft ab. In seiner ersten Amtszeit setzte Trump bereits Maßnahmen um, die den Schutz und die Anerkennung von LGBTIQ*-Rechten einschränkten. Nun könnte er diese Politik weiter verschärfen, was zu einer ernsthaften Gefährdung der Rechte und Freiheiten führen könnte, die LGBTIQ*-Personen in den letzten Jahren erkämpft haben.

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Laut Angaben von The Pink News hatte Trump bereits im Vorfeld angekündigt, dass er im Falle einer Wiederwahl entschlossen sei, alle Programme der Bundesregierung zu beenden, die Geschlechtsumwandlungen fördern, und das Recht von Trans-Personen auf geschlechtskonforme medizinische Versorgung zu untergraben. Einen Einstieg in das Thema bietet unser Artikel: „Medizinische Versorgung von LGBTQ* in den USA: Dunkle Aussichten…

Weiter heißt es: Arbeitgeber*innen könnten wieder das Recht erhalten, LGBTIQ*-Mitarbeitende aufgrund „religiöser Überzeugungen“ zu diskriminieren. Daran anschließend könnte die Regierung verhindern, dass staatliche und lokale Behörden Antidiskriminierungsgesetze durchsetzen, wenn die Diskriminierung auf religiösen Überzeugungen basiert. Damit würden die Republikaner einen Bruch mit der Säkularisierung zwischen Religion und (Arbeits-)Politik herbeiführen – etwas, das aus westlicher Sicht ansonsten islamischen Staaten vorgeworfen wurde. Auch das Thema, ob Trans-Personen vom Militärdienst ausgeschlossen werden, steht erneut zur Debatte, ebenso wie  die Pläne, Trans-Personen die Nutzung von Toiletten und Umkleideräumen zu verweigern, die mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, sowie LGBTIQ*-inklusive Bildungsprogramme in Schulen und Bibliotheken zu unterbinden. Die beiden letzten Bereiche waren bereits in der Vergangenheit stark durch ihr Potenzial, emotional aufgeladen zu werden, aufgefallen.

Darüber hinaus wird die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen durch einige konservative Richter*innen im Supreme Court weiterhin als angreifbar angesehen. Insbesondere Samuel Alito und Clarence Thomas haben – wie The Pink News bemerkt – bereits Andeutungen gemacht, diese Entscheidungen zu überprüfen und möglicherweise rückgängig zu machen. Mit sechs republikanischen Richter*innen, von denen bereits drei durch Trump bestimmt wurden, und nur drei demokratischen Richter*innen ist diese Befürchtung alles andere als unwahrscheinlich. Bereits 2022 hatte der Supreme Court das bundesweite Abtreibungsgesetz aufgehoben. Solche Schritte könnten eine Welle von Diskriminierung und rechtlicher Unsicherheit auslösen, mahnt The Guardian.

Die angedachten politischen Veränderungen sind nicht nur eine Herausforderung für die LGBTIQ*-Community, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Um dem entgegenzuwirken, braucht es Protest und Widerstand. Gleichzeitig hat Trump diesmal nicht nur die „Wahlmänner und -frauen“ hinter sich, sondern auch die Mehrheit der Stimmen. Es stellt sich damit die Frage: Wie können wir den Schutz und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft in einer politischen Landschaft verteidigen, die sich zunehmend polarisiert – nicht nur in den USA als Weltbühne, sondern auch in Europa, wo rechtsextreme Kräfte immer deutlicher an Einfluss gewinnen?

Dabei sollten wir dem Populismus allerdings nicht auf den Leim gehen. Das Ziel muss es sein, eine Antwort zu finden, wie all jene Mitmenschen abgeholt werden können, die sich gegen ein menschliches Miteinander entschieden haben. Es bleibt zu befürchten, dass die USA in den kommenden Jahren viele Beispiele liefern werden, was geschieht, wenn dies misslingt.

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Am 1. November ist das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Nun kann der Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert oder gestrichen werden. Die queere Community feiert diesen Erfolg, auch in Schleswig-Holstein haben bereits zahlreiche Personen beim Standesamt einen Termin vereinbart.

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Das Selbstbestimmungsgesetz löst das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) ab, in dem die rechtliche Änderung von Geschlecht und Vornamen an ein sehr aufwendiges, kostspieliges und in der Umsetzung für die Betroffenen oft entwürdigendes Verfahren gekoppelt war. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, äußerte gegenüber dem Tagesspiegel: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird diese staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung endlich beendet.“

Nun reichen eine Selbstauskunft und ein Termin beim Standesamt aus, damit trans*, inter* und nicht-binäre Personen ihre Identität rechtlich anerkennen lassen können. Bereits seit August konnten Termine dafür vereinbart werden. In Schleswig-Holstein sind laut einem Bericht des NDR (Stand Anfang Oktober) über 370 Anmeldungen zu verzeichnen. In Hamburg haben Ende Oktober bereits mehr als 540 Personen einen Termin zur Änderung des Geschlechtseintrags vereinbart (Der Nordschleswiger).

Doch wie läuft das Verfahren jetzt eigentlich genau ab und wo gibt es Informationen dazu? Einen allgemeinen Leitfaden für Erklärungsberechtigte in ganz Deutschland gibt es auf der Webseite zum Selbstbestimmungsgesetz sbgg.info.

Grundsätzlich gilt, dass frühestens drei Monate nach Anmeldung beim Standesamt - per Post oder persönlich - die Änderung beurkundet werden kann. Die Erklärung muss dann persönlich abgegeben werden. Darin werden der neue Geschlechtseintrag („weiblich“, „männlich“, „divers“ oder keiner) und Vorname festgelegt.

Die Anlaufstelle für LSBTIQ* HAKI e.V. weist darauf hin, dass der Bund nur wenige konkrete Informationen zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes in den Standesämtern bereitgestellt hat. Deshalb könnte es sowohl bei der alltäglichen Arbeit in den Ämtern als auch bei den Antragstellenden noch offene Fragen geben. HAKI sowie der queere Jugendverband lambda::nord haben mit den Standesämtern in Schleswig-Holstein Kontakt aufgenommen, um diese in dem Prozess zu begleiten.

Für Kiel hat HAKI bereits hilfreiche Hinweise zur Anmeldung beim Standesamt Kiel zusammengestellt. Die Stadt Itzehoe veröffentlichte ebenfalls ein Infoblatt zum Selbstbestimmungsgesetz, in dem die Schritte und wichtige Hinweise zusammengefasst werden.

Darin wird betont, dass mit einer Änderung des Geschlechtseintrages auch die Änderung des Vornamens vorgenommen werden muss, um die Geschlechtsangabe widerzuspiegeln. Jedoch können auch geschlechtsneutrale Namen beibehalten oder bei Änderung des Eintrags zu „divers“ gewählt werden. Die Angaben zum gewünschten Geschlechtseintrag und Vornamen, die bereits mit der Anmeldung gemacht werden, sind nicht bindend und werden erst bei dem persönlichen Termin endgültig festgelegt.

Falls es weitere Fragen gibt oder es bei einem Termin zu Queerfeindlichkeit kommen sollte, kann sich an HAKI e.V. gewendet werden.

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