Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Die russische Regierung hat einen erfolglosen Versuch unternommen, eine der größten und bekanntesten LGBTQ-Rechtsgruppen des Landes zu schließen, doch Menschenrechtsaktivist*innen fürchten, dass weitere Versuche bevorstehen.

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Ein Gericht in St. Petersburg wies am Dienstag eine vom russischen Justizministerium eingereichte Klage ab, in der das Russische LGBT-Netzwerk beschuldigt wird, „LGBT-Ansichten“ zu verbreiten und sich an Aktivitäten zu beteiligen, die „traditionellen Werten“ zuwiderlaufen würden. Daher erklärten russische Beamte, sie wollten die Sphere Foundation, die juristische Gruppe, die die LGBTQ-Organisation betreibt, „liquidieren“. Sowohl das Russische LGBT-Netzwerk als auch die Sphere Foundation sind in Russland bereits als ausländische Agenten ausgewiesen.

Tanya Lokshina, stellvertretende Direktorin der Abteilung Europa und Zentralasien von Human Rights Watch, sagte die Entscheidung des Gerichts, nicht auf die Klage zu reagieren sei eine gute Nachricht für die unmittelbare Zukunft: „Ihr erster Schritt ist gescheitert, aber ich glaube nicht, dass sie aufgeben werden, denn das, was passiert ist, steht im Einklang mit dem anhaltenden, sehr beunruhigenden Trend, unabhängige Stimmen in Russland zu unterdrücken.“ Dabei seien Journalist*innen und LGBTQ-Aktivist*innen häufig Zielscheibe dieser staatlichen Bemühungen. Die russische Regierung sei nur bereit, Homosexuelle zu tolerieren, solange sie sich verborgen hielten. Denn auch wenn die Identifizierung als LGBTQ in Russland nicht mehr verboten ist, haben Gesetze wie das russische „Schwulenpropaganda“-Gesetz aus dem Jahr 2013 weiterhin Bestand. Dieses verbietet wie ähnliche spätere Gesetze in Ungarn und Polen die „Förderung nicht-traditioneller sexueller Beziehungen bei Minderjährigen“.

So argumentierte Lokshina, dass es sich bei der Klage „nicht um eine juristische Aktion“, sondern „um eine rein ideologische Aktion und einen unverhohlenen Akt homofeindlicher Zensur“ handele. Auch Igor Kochetkov, russischer LGBTQ-Aktivist und Gründer der Sphere Foundation, argumentierte, dass die Behauptungen in der Klage „eher ideologisch als rechtlich begründet“ seien: „Dies ist politische Verfolgung vom Feinsten. Und das Justizministerium versucht diesmal nicht einmal, dies zu verbergen“.

Das in St. Petersburg ansässige Russische LGBT-Netzwerk ist dafür bekannt, dass es Aktionen gegen die Anti-LGBTQ-Politik und -Aktionen des Landes anführt, darunter die schwulenfeindliche Säuberung in Tschetschenien, die 2017 landesweit Schlagzeilen machte. Seitdem wurden laut Human Rights Watch mindestens 140 schwule und bisexuelle tschetschenische Männer in der halbautonomen russischen Region misshandelt und inhaftiert. Das russische LGBT-Netzwerk verteidigte seine Mission in einer Erklärung gegenüber NBC News: „Wir weigern uns, aufzugeben und uns von der Regierung abschalten zu lassen; wir weigern uns, zu akzeptieren, dass die Unterstützung von LGBT+-Personen nicht der Idee der "Wohltätigkeit" entspricht, wie es in ihrer Behauptung heißt. LGBT+-Menschen sind Bürger dieses Landes wie jede andere gesellschaftliche Gruppe und verdienen die gleichen Rechte und Freiheiten“.

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trans*support |Fachstelle für trans* Beratung und Bildung e.V. ist ein communitybasierter Verein in Kiel und seit 2021 tätig. In diesem Beitrag stellt sich trans*support vor.

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Wir unterstützen trans*Personen in ganz Schleswig-Holstein. Wir sind Ansprechstelle für alle Fragen zu trans*Geschlechtlichkeit und soziales Zentrum für die Community. Wir stehen für geschlechtliche Selbstbestimmung auf Basis der Menschenrechte.

Als Beratungsstelle bieten wir professionalisierte Peerberatung von und für trans*Personen und An-/Zugehörige und begleitete Gruppen für Personen aus dem trans*Spektrum.

Wir halten Bildungsangebote für alle interessierten Personenkreise bereit und machen Öffentlichkeitsarbeit in ganz Schleswig-Holstein. Wir fördern das Communitybuilding mit verschiedenen Angeboten für trans*Personen wie Freizeitgruppen, trans*Sport, Binder-Börse und Veranstaltungen.

trans*support lebt von der Mitarbeit aus der Community – wir freuen uns immer über neue Menschen!

Webseite: https://transsupport.de/

Kontakt: hallo@transsupport.de

Beratungsteam: beratung@transsupport.de

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Eine Umfrage hat gezeigt, dass sich das Leben von LGBTQ+-Afghan*innen unter der Taliban-Herrschaft "dramatisch verschlechtert" hat. Human Rights Watch berichtet über Fälle von Mob-Angriffen, Gruppenvergewaltigungen und Todesdrohungen, wobei LGBTQ+ Menschen in Angst leben und nicht fliehen können.

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Der Bericht von Human Rights Watch (HRW) verzeichnete seit August 2021 fast 60 Fälle von gezielter Gewalt gegen LGBTQ+-Personen, von denen viele beschrieben, wie die Taliban-Herrschaft ihr Leben zerstört habe. "Die Dinge waren immer hart", sagte Heather Barr, stellvertretende Direktorin der Abteilung für Frauenrechte bei HRW. "Aber die Menschen hatten Wege gefunden, zu überleben, eine Gemeinschaft aufzubauen und sich gegenseitig zu unterstützen, und sie hatten die Hoffnung, dass sich die Dinge allmählich verbessern würden. Am 15. August endete all das." Homosexualität war unter Ashraf Ghani, dem gestürzten Präsidenten Afghanistans, verboten und konnte mit Gefängnis bestraft werden. In dem HRW-Bericht heißt es jedoch, dass die Taliban "eine harte Linie gegen die Rechte von LGBT-Personen eingeschlagen haben" und sich auf die Scharia berufen.

"Wir haben mit LGBT-Afghanen gesprochen, die Gruppenvergewaltigungen und Mob-Angriffe überlebt haben oder von ihren eigenen Familienmitgliedern, die sich den Taliban angeschlossen haben, gejagt wurden, und sie haben keine Hoffnung, dass staatliche Institutionen sie schützen werden", sagte J. Lester Feder, Senior Fellow für Notfallforschung bei OutRight Action International, der zu dem Bericht beigetragen hat. "Für die LGBT-Personen, die aus dem Land fliehen wollen, gibt es nur wenige gute Möglichkeiten; die meisten Nachbarländer Afghanistans kriminalisieren ebenfalls gleichgeschlechtliche Beziehungen. Man kann gar nicht genug betonen, wie verheerend - und erschreckend - die Rückkehr der Taliban-Herrschaft für LGBT-Afghan*innen ist."

Ein 16-jähriges trans Mädchen beschrieb dem Guardian, wie sich ihr Leben in den letzten Monaten verschlechtert habe. "Ich trage gerne Make-up, ich mag Kleider und ich liebe es zu tanzen. Aber meine Familie hat das alles nicht erlaubt", sagte die Teenagerin dem Guardian. "Sie sperrten mich mit Ketten ein und schlugen mich. Sie rasierten mir den Kopf, zerrissen meine Kleidung und beschimpften mich als Ezaak [eine abfällige Bezeichnung für Homosexuelle]". So beschrieb sie die Schrecken des Aufwachsens als trans Person in einem zutiefst konservativen Land wie Afghanistan.

Faraydoon Fakoori von Paiwand 34, einer Organisation, die sich für geschlechtsspezifische Minderheiten in Afghanistan einsetzt, sagte: "Afghanistan war schon immer eine konservative Gesellschaft, aber nach der Ankunft der Taliban hat sich die Situation noch verschlimmert. Wir sehen viele Fälle von Gewalt, Belästigung und sogar Vergewaltigung". Im Jahr 2021 sagte ein Taliban-Sprecher gegenüber der deutschen Bild-Zeitung: "Für Homosexuelle kann es nur zwei Strafen geben: entweder Steinigung, oder er muss sich hinter eine Mauer stellen, die auf ihn herunterfällt."

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Das polnische Unterhaus hat einen Gesetzentwurf der regierenden nationalistischen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) verabschiedet, der eine stärkere Kontrolle der Schulen durch die Regierung vorsieht, was nach Sorge von Kritiker*innen den Zugang zum Unterricht über LGBT und reproduktive Rechte einschränken könnte.

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Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag mit 227 Ja- und 214 Nein-Stimmen angenommen und wird nun an den Senat weitergeleitet. Die PiS behauptet ähnlich wie bei dem Gesetzesvorstoß der Fidesz-Partei in Ungarn, dass die Änderungen notwendig seien, um Kinder zu schützen, aber Gegner*innen argumentieren, sie seien Teil einer umfassenderen Anstrengung, liberale Werte aus dem öffentlichen Leben zu entfernen. Kritiker*innen warnen davor, dass das Gesetz das Recht der Eltern einschränken würde, über die Bildung ihrer Kinder zu entscheiden, und dass den Schulverwaltungen die Hände gebunden wären. Denn nach dem neuen Gesetz müssten außerschulische Aktivitäten, die von Nichtregierungsorganisationen in Schulen durchgeführt werden, von einer von der Regierung ernannten Aufsichtsperson genehmigt werden. Das Gesetz würde auch die Entlassung von Schulleiter*innen erleichtern.

Der polnische Bildungsminister Przemysław Czarnek hat gesagt, dass die Aufsichtsbehörden das Recht haben sollten, jegliche Programme zu blockieren, die "eine Bedrohung für die Moral der Kinder" darstellen, insbesondere wenn es um Sexualerziehung geht. Seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2015 hat die nationalistische Regierung eine Reihe von Bildungsreformen eingeführt und behauptet, dass die traditionellen christlichen Werte verteidigt und den Kindern beigebracht werden müsse, stolz auf die polnische Geschichte zu sein. Daraufhin kritisierte Agnieszka Dziemianowicz-Bąk, eine linke Gesetzgeberin, auf Twitter, dass Czarnek, anstatt Depressionen oder extreme Armut unter polnischen Kindern zu bekämpfen, "an der Politisierung der polnischen Schulen" arbeite.

Der Gesetzentwurf droht im von der Opposition dominierten Senat abgelehnt zu werden. In diesem Fall würde er zur erneuten Abstimmung ins Unterhaus zurückkehren und im Falle seiner Annahme direkt an den Präsidenten Andrzej Duda, einen PiS-Verbündeten, weitergeleitet werden. Ein Berater von Duda sagte am Donnerstag, der Präsident werde sich bald mit Czarnek treffen, um das Thema zu besprechen.

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Am Dienstag teilte der israelische Gesundheitsminister mit, dass gleichgeschlechtliche israelische Paare schon ab nächster Woche durch Leihmutterschaft Eltern werden können. Seit Jahren hatte Israels LGBTQ-Gemeinschaft gefordert, Leihmutterschaft in Anspruch nehmen zu dürfen. Nun hat das Land, sechs Monate nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die Leihmutterschaft für alle Bürger*innen geöffnet - auch für gleichgeschlechtliche Paare, alleinstehende Männer und trans Personen.

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Mit dieser Entscheidung wird ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr bestätigt, das ein Ende des Verbots forderte. „Dies ist ein historischer Tag für den Kampf der LGBTQ in Israel“, sagte Gesundheitsminister Nitzan Horowitz, der selbst offen schwul ist. „Damit wird der Traum vieler Menschen, eine Familie zu gründen, wahr. Volle Gleichberechtigung. Das ist die einfache Forderung und das Ziel des Kampfes der LGBTQ, des langen Kampfes meiner Community“, sagte er. „Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichheit der Elternschaft.“

Das Ministerium habe einen Runderlass herausgegeben, der allen den gleichen Zugang zur Leihmutterschaft gewähre, auch alleinstehenden Männern und trans Personen, sagte Horowitz. Bis zu dieser Ankündigung war die Leihmutterschaft in Israel nur für heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen zugänglich gewesen. So waren gleichgeschlechtliche Paare gezwungen die kostspieligere Alternative eine Leihmutter im Ausland zu finden, zu wählen.

Im Juli hob der Oberste Gerichtshof des Landes Teile eines Leihmutterschaftsgesetzes auf, das homosexuelle Paare daran hinderte, im Staat Kinder durch eine Leihmutter zu bekommen. Der Staat hatte zuvor argumentiert, das Gesetz diene dem Schutz von Leihmüttern. Das Gericht entschied nun jedoch, dass ein Gleichgewicht hergestellt werden könne, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren. Es fügte hinzu, dass die Gesetzesänderung jedoch erst nach sechs Monaten in Kraft treten werde, um Zeit für die Ausarbeitung professioneller Richtlinien, unter denen der Schutz von Leihmüttern weiterhin gewährleistet wird, zu haben.

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Nachdem der Bundesjustizminister Marco Buschmann die „vermutlich größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“ verkündete, mutmaßte der CDU-Politiker Günter Krings, der bereits eingetragene Partnerschaften, das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule und die Ehe-Öffnung bekämpfte, dass dies angeblich „verfassungswidrige Pläne“ seien.

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Auf die Familienrechtsreform-Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), welche unter anderem die Rechte queerer Paare stärken würde, hat die Union ablehnend bis skeptisch reagiert. Vor allem die Idee der neuen Verantwortungsgemeinschaft, einer rechtlich anerkannten Lebensgemeinschaft jenseits der Ehe, berge „verfassungsrechtliche Risiken“, so Krings. „Wenn hier eine 'Ehe light' erfunden werden soll, riskiert man nicht nur einen handfesten Konflikt mit Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Ehe besonders schützt, sondern muss vor allem ein hochkomplexes neues Regelungssystem schaffen“, warnte er. Mit Verweisen auf das Grundgesetz (sowie auf das „Kindeswohl“) hatte Krings bereits erfolgslos versucht eingetragene Partnerschaften, das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und die Ehe für alle zu bekämpfen.

Mutmaßlich bezog sich SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese auf Positionen und Argumenten dieser Art, als er bei der Deutsches Presse Agentur kritisierte, „bei wie vielen gesellschaftspolitischen Themen die Union in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten konsequent auf der Bremse stand“. Nun gäbe es jedoch die Chance, ein fortschrittliches Familienrecht zu schaffen, das die vielfältigen Lebensrealitäten im 21. Jahrhundert anerkenne – auch die queeren. Es handele sich daher bei der Reform um ein Vorhaben von einer „historischen Dimension“, so Wiese.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann verspricht die Einführung von "Verantwortungsgemeinschaften", ein Ende der Diskriminierung lesbischer Mütter sowie die Möglichkeit der Mehrelternschaft bis zum Herbst 2023. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne sollen unter anderem unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue rechtliche Möglichkeiten geben. „Was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ist vermutlich die größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“, mutmaßte der FDP-Politiker.

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Ein wichtiger Bestandteil dieser Reformen sei die geplante „Verantwortungsgemeinschaft“. Dieses neue Rechtskonstrukt werde viel Flexibilität bei der individuellen Ausgestaltung bieten, wobei ein mehrstufiges Modell, das zu verschiedenen Lebenssituationen passt, unterschiedliche Intensitäten der Verantwortungsübernahme füreinander ermögliche, so der Minister. Es sei also ein Modell für Menschen, „mit einem über eine reine Geschäftsbeziehung hinausgehenden tatsächlichen und persönlichen Näheverhältnis“, wie etwa Senior*innen-Wohngemeinschaften oder Alleinerziehende, die von Menschen außerhalb der eigenen Familie dauerhaft Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhielten.

Vorgesehen ist bei der geplanten Reform jedoch auch mehr Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare, um unter anderem die Diskriminierung lesbischer Mütter zu beenden. So sollen zwei miteinander verheiratete Frauen in Bezug auf Kinder rechtlich künftig genauso behandelt werden, wie wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind. Das heißt auch, dass das von einer der beiden Frauen geborene Kind von Anfang an die Ehefrau als zweiten Elternteil haben soll. Bisher kann die Partnerin der Mutter nur über eine Stiefkindadoption rechtlicher Elternteil des Kindes werden, wie es im Falle der Klage „Paula hat zwei Mamas“ angeprangert wurde (echte-vielfalt berichtete). Als das Oberlandesgericht Celle dazu entschied, dass bestehende Abstammungsrecht verfassungswidrig sei, war zu vermuten, dass dies wohlmöglich eine Gesetzesänderung und eine Reform des Abstammungsrechts zur Folge haben würde. Diese soll es nun also geben, und auch für unverheiratete hetero Paare soll es neue Möglichkeiten geben, Vereinbarungen über die Elternschaft zu treffen.

Dabei gelte bei dem gesamten Reformvorhaben grundsätzlich: „Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen“, so Buschmann.

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Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes hat Deutschland einen Beauftragten für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ernannt: Sven Lehmann, Abgeordneter der Grünen. In der Funktion wird er für die Zusammenarbeit mit den Ministerien bei politischen Projekten zuständig sein, die die LGBTQ+-Community betreffen. Er wird auch den Nationalen Aktionsplan der Regierung für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt leiten. Die Reaktionen auf das neu geschaffene Amt eines Queer-Beauftragten sind gemischt.

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So bezeichnete der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) die Ernennung Lehmanns als „ein weiteres wichtiges Signal für den von der Regierungskoalition versprochenen queerpolitischen Aufbruch“. Lehmann müsse „die treibende Kraft in der Regierung werden, um die im Koalitionsvertrag versprochenen queerpolitischen Projekte umzusetzen“, sagte Henny Engels vom LSVD-Vorstand der Deutschen Welle. Lob für Lehmann kam auch von Ampel-Kolleg*innen wie dem Forschungsstaatssekretär Jens Brandenburg, der FDP-Sprecher für Queerpolitik in der vergangenen Legislaturperiode war: „Eine gute Wahl, viel Erfolg im neuen Amt!“, erklärte er. Zudem gratulierten ihm auf Twitter SPDqueer und QueerGrün Berlin, wobei betont wurde, wie wichtig die Erschaffung des Amtes selbst sei. Die Regierung von Olaf Scholz zeige damit, wie wichtig ihr die LGBTIQ*-Rechte und die Akzeptanz und Vielfalt in unserer Gesellschaft sei.

Doch gleichzeitig titulierte queer.de einen aktuellen Beitrag zu dem Thema: „Nach Berufung von Sven Lehmann - Queer-Beauftragter verursacht Schnappatmung bei AfD“. So kritisierte Co-Vizeparteichefin Beatrix von Storch, dass „die Absurdität grünen Gender-Wahns mit der Ernennung eines sogenannten Queer-Beauftragten einen neuen traurigen Höhepunkt“ erreiche. „Während die Bürger zu Zigtausenden auf die Straße gehen, um ihre Freiheit zu verteidigen, droht der neue super-queere Beauftragte Lehmann ganz unverhohlen mit einer neuen, 'progressiven' Familienpolitik.“. Den von Lehmann angekündigten Nationalen Aktionsplan gegen Queerfeindlichkeit werde ihre Partei daher „mit aller Entschiedenheit bekämpfen“. Auch die Scheinargumentation á la „Dieses Land hat offenbar keine anderen Probleme!“ war mehrfach zu lesen, ob in diesen Worten von dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Natterer, oder sarkastisch aus der AfD: „Die #Ampelkoalition kümmert sich um die wahren Probleme im Land“, tweetete Vize-Fraktionschef Norbert Kleinwächter. Auch der in rechten Kreisen beliebte Blogger Boris Reitschuster machte sich über die Berufung lustig: „Endlich ist das passiert, worauf der fortschrittliche Teil der (deutschen) Menschheit sicher schon sehr lange gewartet hat“.

Lehmanns Partei-Kollegin Ulle Schauws allerdings kritisiert ganz unironisch, dass Deutschland faktisch bei den LGBTQ+-Rechten immer noch hinter vielen Ländern hinterherhinke. Die neue Koalition habe deswegen die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass „Menschen mit queeren Biografien endlich ernst genommen werden und sich die Realitäten vielfältiger Familien in unseren Gesetzen widerspiegeln, damit sie frei von Diskriminierung leben können“.

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Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sven Lehmann, ist der erste Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter). Das hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

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Zu seiner Ernennung erklärte Sven Lehmann, dass das neu geschaffene Amt des Queer-Beauftragten zeige, wie wichtig der Bundesregierung die Akzeptanz von Vielfalt sei: „Jeder Mensch soll frei, sicher und gleichberechtigt leben können.“ Die neue Bundesregierung werde ausgehend vom Leitgedanken der Selbstbestimmung eine progressive Queer-Politik betreiben und auch die Familienpolitik an der gesellschaftlichen Realität unterschiedlicher Familienformen ausrichten. Diese progressive Politik findet sich beispielsweise in den im Koalitionsvertrag vereinbarten Plänen, die mit der Einführung von „Verantwortungsgemeinschaften“ unter anderem unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue rechtliche Möglichkeiten geben sollen.

Weiter äußerte sich Lehmann, dass der Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz sichergestellt werden müsse und die Grundrechte von trans, inter- und nicht binären Menschen endlich vollständig durchgesetzt werden müssten: „Wir brauchen zudem eine breit angelegte Strategie zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – darunter explizit der Queerfeindlichkeit. Dazu werde ich gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf den Weg bringen. Deutschland soll zum Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung werden.“

Als Queer-Beauftragter der Bundesregierung soll Lehmann mit den beteiligten Bundesministerien bei Vorhaben der Queerpolitik zusammenwirken. Er werde insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt koordinieren, und die damit verbundene Informierung der Öffentlichkeit. Lehmann hat seit 2018 bereits Erfahrungen als Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sammeln können. Seit 2021 ist er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Die Schwulenberatung Berlin gab bekannt, dass sie in den letzten Jahren immer mehr bisexuelle oder pansexuelle Geflüchtete betreue, die mit spezifischen Problemen während des Asylprozesses konfrontiert werden würden. Deswegen hat die Beratungsstelle nun eine rechtliche Expertise (ein von Expert*innen verfasstes Gutachten über einen bestimmten Sachverhalt aus einem Fachgebiet) zum Thema „Bisexualität als Fluchtgrund“ beauftragt, welche nun von der Rechtsanwältin Juliane Linke vorgelegt worden ist. Das Ergebnis: Deutsche Ämter und Gerichte würden Bisexualität in Asylverfahren manchmal immer noch nicht als eigenständige sexuelle Orientierung anerkennen.

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Eigentlich, so die Berliner Expertin für Migrationsrecht Juliane Linke, gilt, „dass bisexuelle Personen sich auf den Verfolgungsgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe berufen können“ (PDF). Grundsätzlich also hätten bisexuelle Menschen ein Recht auf Asyl, wenn sie aus Ländern fliehen, in denen sexuelle Minderheiten diskriminiert, ­verfolgt und unterdrückt werden. Stattdessen jedoch, so Juliane Linke, würde Bisexualität im Asylrecht noch oft „zu einem Lifestyle-Anhängsel von Heterosexualität degradiert“. Dabei werde Bisexualität von Ämtern als Zusammensetzung von Hetero- und Homosexualität missverstanden, zwischen denen die Betroffenen wählen könnten. Damit werde Bisexualität eine Eigenständigkeit als sexuelle Orientierung aberkannt, so Stephan Jäkel von der Schwulenberatung. "Neben einer klischeehaften und diskriminierenden Zuschreibung hat dies für bisexuelle Geflüchtete existenzielle Folgen. Denn Verfolger machen diese Unterscheidung im Zweifelsfall nicht, sondern bestrafen jegliche Abweichung von heteronormativen Lebensweisen".

Zudem dürften deutsche Behörden nicht verlangen, dass sich Bisexuelle in ihren Heimatländern „diskret“ verhalten könnten, indem sie ihre sexuelle Orientierung verheimlichen. Denn laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 müssen EU-Staaten queeren Menschen Asyl gewähren, wenn ihnen in ihrem Heimatland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung die Gefängnisstrafe droht. Der Ausgangspunkt für die Prüfung der Verfolgungswahrscheinlichkeit müsse daher die offen gelebte sexuelle Orientierung sein, so Linke. „Denn nur so kann der sexuellen Orientierung als zwingend bedeutsamem Bestandteil der Identität eines Menschen angemessen Rechnung getragen werden“.

Immer wieder wird von Bisexuellen kritisiert, dass sie und ihre Orientierung in der Community unsichtbar gemacht würden. Wird die Existenz von Bisexualität geleugnet, wird von bisexual erasure (englisch: „bisexuelle Verdrängung/Löschung“) gesprochen. Lesen Sie hier mehr darüber.

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