Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Das polnische Unterhaus hat einen Gesetzentwurf der regierenden nationalistischen Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) verabschiedet, der eine stärkere Kontrolle der Schulen durch die Regierung vorsieht, was nach Sorge von Kritiker*innen den Zugang zum Unterricht über LGBT und reproduktive Rechte einschränken könnte.

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Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag mit 227 Ja- und 214 Nein-Stimmen angenommen und wird nun an den Senat weitergeleitet. Die PiS behauptet ähnlich wie bei dem Gesetzesvorstoß der Fidesz-Partei in Ungarn, dass die Änderungen notwendig seien, um Kinder zu schützen, aber Gegner*innen argumentieren, sie seien Teil einer umfassenderen Anstrengung, liberale Werte aus dem öffentlichen Leben zu entfernen. Kritiker*innen warnen davor, dass das Gesetz das Recht der Eltern einschränken würde, über die Bildung ihrer Kinder zu entscheiden, und dass den Schulverwaltungen die Hände gebunden wären. Denn nach dem neuen Gesetz müssten außerschulische Aktivitäten, die von Nichtregierungsorganisationen in Schulen durchgeführt werden, von einer von der Regierung ernannten Aufsichtsperson genehmigt werden. Das Gesetz würde auch die Entlassung von Schulleiter*innen erleichtern.

Der polnische Bildungsminister Przemysław Czarnek hat gesagt, dass die Aufsichtsbehörden das Recht haben sollten, jegliche Programme zu blockieren, die "eine Bedrohung für die Moral der Kinder" darstellen, insbesondere wenn es um Sexualerziehung geht. Seit ihrem Amtsantritt im Jahr 2015 hat die nationalistische Regierung eine Reihe von Bildungsreformen eingeführt und behauptet, dass die traditionellen christlichen Werte verteidigt und den Kindern beigebracht werden müsse, stolz auf die polnische Geschichte zu sein. Daraufhin kritisierte Agnieszka Dziemianowicz-Bąk, eine linke Gesetzgeberin, auf Twitter, dass Czarnek, anstatt Depressionen oder extreme Armut unter polnischen Kindern zu bekämpfen, "an der Politisierung der polnischen Schulen" arbeite.

Der Gesetzentwurf droht im von der Opposition dominierten Senat abgelehnt zu werden. In diesem Fall würde er zur erneuten Abstimmung ins Unterhaus zurückkehren und im Falle seiner Annahme direkt an den Präsidenten Andrzej Duda, einen PiS-Verbündeten, weitergeleitet werden. Ein Berater von Duda sagte am Donnerstag, der Präsident werde sich bald mit Czarnek treffen, um das Thema zu besprechen.

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Am Dienstag teilte der israelische Gesundheitsminister mit, dass gleichgeschlechtliche israelische Paare schon ab nächster Woche durch Leihmutterschaft Eltern werden können. Seit Jahren hatte Israels LGBTQ-Gemeinschaft gefordert, Leihmutterschaft in Anspruch nehmen zu dürfen. Nun hat das Land, sechs Monate nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die Leihmutterschaft für alle Bürger*innen geöffnet - auch für gleichgeschlechtliche Paare, alleinstehende Männer und trans Personen.

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Mit dieser Entscheidung wird ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr bestätigt, das ein Ende des Verbots forderte. „Dies ist ein historischer Tag für den Kampf der LGBTQ in Israel“, sagte Gesundheitsminister Nitzan Horowitz, der selbst offen schwul ist. „Damit wird der Traum vieler Menschen, eine Familie zu gründen, wahr. Volle Gleichberechtigung. Das ist die einfache Forderung und das Ziel des Kampfes der LGBTQ, des langen Kampfes meiner Community“, sagte er. „Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichheit der Elternschaft.“

Das Ministerium habe einen Runderlass herausgegeben, der allen den gleichen Zugang zur Leihmutterschaft gewähre, auch alleinstehenden Männern und trans Personen, sagte Horowitz. Bis zu dieser Ankündigung war die Leihmutterschaft in Israel nur für heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen zugänglich gewesen. So waren gleichgeschlechtliche Paare gezwungen die kostspieligere Alternative eine Leihmutter im Ausland zu finden, zu wählen.

Im Juli hob der Oberste Gerichtshof des Landes Teile eines Leihmutterschaftsgesetzes auf, das homosexuelle Paare daran hinderte, im Staat Kinder durch eine Leihmutter zu bekommen. Der Staat hatte zuvor argumentiert, das Gesetz diene dem Schutz von Leihmüttern. Das Gericht entschied nun jedoch, dass ein Gleichgewicht hergestellt werden könne, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren. Es fügte hinzu, dass die Gesetzesänderung jedoch erst nach sechs Monaten in Kraft treten werde, um Zeit für die Ausarbeitung professioneller Richtlinien, unter denen der Schutz von Leihmüttern weiterhin gewährleistet wird, zu haben.

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Nachdem der Bundesjustizminister Marco Buschmann die „vermutlich größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“ verkündete, mutmaßte der CDU-Politiker Günter Krings, der bereits eingetragene Partnerschaften, das Adoptionsrecht für Lesben und Schwule und die Ehe-Öffnung bekämpfte, dass dies angeblich „verfassungswidrige Pläne“ seien.

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Auf die Familienrechtsreform-Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), welche unter anderem die Rechte queerer Paare stärken würde, hat die Union ablehnend bis skeptisch reagiert. Vor allem die Idee der neuen Verantwortungsgemeinschaft, einer rechtlich anerkannten Lebensgemeinschaft jenseits der Ehe, berge „verfassungsrechtliche Risiken“, so Krings. „Wenn hier eine 'Ehe light' erfunden werden soll, riskiert man nicht nur einen handfesten Konflikt mit Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Ehe besonders schützt, sondern muss vor allem ein hochkomplexes neues Regelungssystem schaffen“, warnte er. Mit Verweisen auf das Grundgesetz (sowie auf das „Kindeswohl“) hatte Krings bereits erfolgslos versucht eingetragene Partnerschaften, das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und die Ehe für alle zu bekämpfen.

Mutmaßlich bezog sich SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese auf Positionen und Argumenten dieser Art, als er bei der Deutsches Presse Agentur kritisierte, „bei wie vielen gesellschaftspolitischen Themen die Union in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten konsequent auf der Bremse stand“. Nun gäbe es jedoch die Chance, ein fortschrittliches Familienrecht zu schaffen, das die vielfältigen Lebensrealitäten im 21. Jahrhundert anerkenne – auch die queeren. Es handele sich daher bei der Reform um ein Vorhaben von einer „historischen Dimension“, so Wiese.

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Bundesjustizminister Marco Buschmann verspricht die Einführung von "Verantwortungsgemeinschaften", ein Ende der Diskriminierung lesbischer Mütter sowie die Möglichkeit der Mehrelternschaft bis zum Herbst 2023. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Pläne sollen unter anderem unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue rechtliche Möglichkeiten geben. „Was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, ist vermutlich die größte familienrechtliche Reform der letzten Jahrzehnte“, mutmaßte der FDP-Politiker.

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Ein wichtiger Bestandteil dieser Reformen sei die geplante „Verantwortungsgemeinschaft“. Dieses neue Rechtskonstrukt werde viel Flexibilität bei der individuellen Ausgestaltung bieten, wobei ein mehrstufiges Modell, das zu verschiedenen Lebenssituationen passt, unterschiedliche Intensitäten der Verantwortungsübernahme füreinander ermögliche, so der Minister. Es sei also ein Modell für Menschen, „mit einem über eine reine Geschäftsbeziehung hinausgehenden tatsächlichen und persönlichen Näheverhältnis“, wie etwa Senior*innen-Wohngemeinschaften oder Alleinerziehende, die von Menschen außerhalb der eigenen Familie dauerhaft Unterstützung bei der Kinderbetreuung erhielten.

Vorgesehen ist bei der geplanten Reform jedoch auch mehr Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare, um unter anderem die Diskriminierung lesbischer Mütter zu beenden. So sollen zwei miteinander verheiratete Frauen in Bezug auf Kinder rechtlich künftig genauso behandelt werden, wie wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind. Das heißt auch, dass das von einer der beiden Frauen geborene Kind von Anfang an die Ehefrau als zweiten Elternteil haben soll. Bisher kann die Partnerin der Mutter nur über eine Stiefkindadoption rechtlicher Elternteil des Kindes werden, wie es im Falle der Klage „Paula hat zwei Mamas“ angeprangert wurde (echte-vielfalt berichtete). Als das Oberlandesgericht Celle dazu entschied, dass bestehende Abstammungsrecht verfassungswidrig sei, war zu vermuten, dass dies wohlmöglich eine Gesetzesänderung und eine Reform des Abstammungsrechts zur Folge haben würde. Diese soll es nun also geben, und auch für unverheiratete hetero Paare soll es neue Möglichkeiten geben, Vereinbarungen über die Elternschaft zu treffen.

Dabei gelte bei dem gesamten Reformvorhaben grundsätzlich: „Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen“, so Buschmann.

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Zum ersten Mal in der Geschichte des Landes hat Deutschland einen Beauftragten für die Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ernannt: Sven Lehmann, Abgeordneter der Grünen. In der Funktion wird er für die Zusammenarbeit mit den Ministerien bei politischen Projekten zuständig sein, die die LGBTQ+-Community betreffen. Er wird auch den Nationalen Aktionsplan der Regierung für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt leiten. Die Reaktionen auf das neu geschaffene Amt eines Queer-Beauftragten sind gemischt.

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So bezeichnete der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) die Ernennung Lehmanns als „ein weiteres wichtiges Signal für den von der Regierungskoalition versprochenen queerpolitischen Aufbruch“. Lehmann müsse „die treibende Kraft in der Regierung werden, um die im Koalitionsvertrag versprochenen queerpolitischen Projekte umzusetzen“, sagte Henny Engels vom LSVD-Vorstand der Deutschen Welle. Lob für Lehmann kam auch von Ampel-Kolleg*innen wie dem Forschungsstaatssekretär Jens Brandenburg, der FDP-Sprecher für Queerpolitik in der vergangenen Legislaturperiode war: „Eine gute Wahl, viel Erfolg im neuen Amt!“, erklärte er. Zudem gratulierten ihm auf Twitter SPDqueer und QueerGrün Berlin, wobei betont wurde, wie wichtig die Erschaffung des Amtes selbst sei. Die Regierung von Olaf Scholz zeige damit, wie wichtig ihr die LGBTIQ*-Rechte und die Akzeptanz und Vielfalt in unserer Gesellschaft sei.

Doch gleichzeitig titulierte queer.de einen aktuellen Beitrag zu dem Thema: „Nach Berufung von Sven Lehmann - Queer-Beauftragter verursacht Schnappatmung bei AfD“. So kritisierte Co-Vizeparteichefin Beatrix von Storch, dass „die Absurdität grünen Gender-Wahns mit der Ernennung eines sogenannten Queer-Beauftragten einen neuen traurigen Höhepunkt“ erreiche. „Während die Bürger zu Zigtausenden auf die Straße gehen, um ihre Freiheit zu verteidigen, droht der neue super-queere Beauftragte Lehmann ganz unverhohlen mit einer neuen, 'progressiven' Familienpolitik.“. Den von Lehmann angekündigten Nationalen Aktionsplan gegen Queerfeindlichkeit werde ihre Partei daher „mit aller Entschiedenheit bekämpfen“. Auch die Scheinargumentation á la „Dieses Land hat offenbar keine anderen Probleme!“ war mehrfach zu lesen, ob in diesen Worten von dem ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Christian Natterer, oder sarkastisch aus der AfD: „Die #Ampelkoalition kümmert sich um die wahren Probleme im Land“, tweetete Vize-Fraktionschef Norbert Kleinwächter. Auch der in rechten Kreisen beliebte Blogger Boris Reitschuster machte sich über die Berufung lustig: „Endlich ist das passiert, worauf der fortschrittliche Teil der (deutschen) Menschheit sicher schon sehr lange gewartet hat“.

Lehmanns Partei-Kollegin Ulle Schauws allerdings kritisiert ganz unironisch, dass Deutschland faktisch bei den LGBTQ+-Rechten immer noch hinter vielen Ländern hinterherhinke. Die neue Koalition habe deswegen die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass „Menschen mit queeren Biografien endlich ernst genommen werden und sich die Realitäten vielfältiger Familien in unseren Gesetzen widerspiegeln, damit sie frei von Diskriminierung leben können“.

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Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Sven Lehmann, ist der erste Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter). Das hat das Bundeskabinett in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

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Zu seiner Ernennung erklärte Sven Lehmann, dass das neu geschaffene Amt des Queer-Beauftragten zeige, wie wichtig der Bundesregierung die Akzeptanz von Vielfalt sei: „Jeder Mensch soll frei, sicher und gleichberechtigt leben können.“ Die neue Bundesregierung werde ausgehend vom Leitgedanken der Selbstbestimmung eine progressive Queer-Politik betreiben und auch die Familienpolitik an der gesellschaftlichen Realität unterschiedlicher Familienformen ausrichten. Diese progressive Politik findet sich beispielsweise in den im Koalitionsvertrag vereinbarten Plänen, die mit der Einführung von „Verantwortungsgemeinschaften“ unter anderem unverheirateten Paaren, homosexuellen Eheleuten mit Kindern sowie Gemeinschaften, die nicht auf einer Liebesbeziehung fußen, neue rechtliche Möglichkeiten geben sollen.

Weiter äußerte sich Lehmann, dass der Schutz von Menschen aufgrund ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität im Grundgesetz sichergestellt werden müsse und die Grundrechte von trans, inter- und nicht binären Menschen endlich vollständig durchgesetzt werden müssten: „Wir brauchen zudem eine breit angelegte Strategie zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – darunter explizit der Queerfeindlichkeit. Dazu werde ich gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt auf den Weg bringen. Deutschland soll zum Vorreiter beim Kampf gegen Diskriminierung werden.“

Als Queer-Beauftragter der Bundesregierung soll Lehmann mit den beteiligten Bundesministerien bei Vorhaben der Queerpolitik zusammenwirken. Er werde insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt koordinieren, und die damit verbundene Informierung der Öffentlichkeit. Lehmann hat seit 2018 bereits Erfahrungen als Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sammeln können. Seit 2021 ist er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Die Schwulenberatung Berlin gab bekannt, dass sie in den letzten Jahren immer mehr bisexuelle oder pansexuelle Geflüchtete betreue, die mit spezifischen Problemen während des Asylprozesses konfrontiert werden würden. Deswegen hat die Beratungsstelle nun eine rechtliche Expertise (ein von Expert*innen verfasstes Gutachten über einen bestimmten Sachverhalt aus einem Fachgebiet) zum Thema „Bisexualität als Fluchtgrund“ beauftragt, welche nun von der Rechtsanwältin Juliane Linke vorgelegt worden ist. Das Ergebnis: Deutsche Ämter und Gerichte würden Bisexualität in Asylverfahren manchmal immer noch nicht als eigenständige sexuelle Orientierung anerkennen.

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Eigentlich, so die Berliner Expertin für Migrationsrecht Juliane Linke, gilt, „dass bisexuelle Personen sich auf den Verfolgungsgrund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe berufen können“ (PDF). Grundsätzlich also hätten bisexuelle Menschen ein Recht auf Asyl, wenn sie aus Ländern fliehen, in denen sexuelle Minderheiten diskriminiert, ­verfolgt und unterdrückt werden. Stattdessen jedoch, so Juliane Linke, würde Bisexualität im Asylrecht noch oft „zu einem Lifestyle-Anhängsel von Heterosexualität degradiert“. Dabei werde Bisexualität von Ämtern als Zusammensetzung von Hetero- und Homosexualität missverstanden, zwischen denen die Betroffenen wählen könnten. Damit werde Bisexualität eine Eigenständigkeit als sexuelle Orientierung aberkannt, so Stephan Jäkel von der Schwulenberatung. "Neben einer klischeehaften und diskriminierenden Zuschreibung hat dies für bisexuelle Geflüchtete existenzielle Folgen. Denn Verfolger machen diese Unterscheidung im Zweifelsfall nicht, sondern bestrafen jegliche Abweichung von heteronormativen Lebensweisen".

Zudem dürften deutsche Behörden nicht verlangen, dass sich Bisexuelle in ihren Heimatländern „diskret“ verhalten könnten, indem sie ihre sexuelle Orientierung verheimlichen. Denn laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 müssen EU-Staaten queeren Menschen Asyl gewähren, wenn ihnen in ihrem Heimatland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung die Gefängnisstrafe droht. Der Ausgangspunkt für die Prüfung der Verfolgungswahrscheinlichkeit müsse daher die offen gelebte sexuelle Orientierung sein, so Linke. „Denn nur so kann der sexuellen Orientierung als zwingend bedeutsamem Bestandteil der Identität eines Menschen angemessen Rechnung getragen werden“.

Immer wieder wird von Bisexuellen kritisiert, dass sie und ihre Orientierung in der Community unsichtbar gemacht würden. Wird die Existenz von Bisexualität geleugnet, wird von bisexual erasure (englisch: „bisexuelle Verdrängung/Löschung“) gesprochen. Lesen Sie hier mehr darüber.

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Nachdem ein Gesetzesentwurf verabschiedet wurde, der geschlechtlichen Minderheiten das Recht auf Selbstidentifikation einräumt, kann Neuseelands gendervariante Community künftig das in ihrer Geburtsurkunde eingetragene Geschlecht ändern, ohne einen medizinischen Eingriff nachweisen zu müssen.

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Die erste umfassende nationale Umfrage zur Gesundheit und zum Wohlbefinden von trans und nicht-binären Menschen wurde 2018 durchgeführt. Sie ergab, dass fünf von sechs Teilnehmern, in ihrer neuseeländischen Geburtsurkunde nicht das richtige Geschlecht angegeben hatten – das heißt, dass das neue Gesetz 83% der trans und nicht-binären Bevölkerung in Neuseeland betreffen könnte. Während die Selbstidentifizierung auf Geburtsurkunden bereits im Jahr 2018 eingeführt worden war, mussten Antragsteller nachweisen, dass sie sich einer medizinischen Behandlung unterzogen hatten, um ihr biologisches Geschlecht an ihre Geschlechtsidentität anzugleichen. Mit dem Gesetzentwurf zur Registrierung von Geburten, Todesfällen, Eheschließungen und Beziehungen, der am Donnerstag einstimmig verabschiedet wurde, entfällt diese Anforderung.

Wie die britische Zeitung The Guardian berichtet begrüßen Befürworter*innen den Gesetzentwurf, der eine Selbstidentifizierung ermöglicht und die Rechte von transsexuellen und nicht-binären Neuseeländern stärkt. „Heute ist ein stolzer Tag in der Geschichte von Aotearoa“ (Māori-Name für Neuseeland) sagte Innenministerin Jan Tinetti: „Das Parlament hat für Inklusion und gegen Diskriminierung gestimmt“. So werde die Gesetzesänderung für takatāpui [Name für Māori-LGBTQI*] und transsexuelle, nicht-binäre, und intersexuelle Neuseeländer einen echten Unterschied schaffen, sagte Tinetti. Sie fügte hinzu, dass das Gesetz werde junge Menschen unterstützen und ihnen die Kontrolle über ihre Identität geben, was ihre psychische Gesundheit und ihr Wohlbefinden fördern werde.

Die Sprecherin der Grünen Partei für Regenbogengemeinschaften, Dr. Elizabeth Kerekere, kritisierte jedoch, dass die Änderungen Geflüchtete, Asylsuchende und Eingewanderte ausschließen. Neuseeländer*innen, die im Ausland geboren wurden, würden noch nicht die Möglichkeit haben, sich selbst zu identifizieren, da die Änderungen nur für neuseeländische Geburtsurkunden gelten.

Außerdem hat das Gesetz hat Diskussionen und einige Anfeindungen ausgelöst, unter anderem von der transfeindlichen Gruppe Speak Up for Women, die 2018 gegründet wurde, um sich gegen Selbstbestimmung auszusprechen.

In den 18 Monaten vor dem Inkrafttreten der Bestimmungen werden Einzelheiten ausgearbeitet, darunter die Konsultation darüber, wer Anträge für junge Menschen unterstützen darf, die Sicherstellung, dass die Geschlechtskennzeichnung in der Geburtsurkunde nicht-binäre und kulturelle Optionen umfasst, und die Festlegung der Anforderungen für Personen, die ihr Geschlecht mehr als einmal ändern wollen.

Das Land reiht sich mit seinem Gesetz in eine Reihe von etwa 15 ausländischen Rechtsordnungen ein, die die Änderung des Geschlechts in Dokumenten vereinfacht haben, darunter mehrere lateinamerikanische Länder und europäische Länder wie Dänemark und Spanien. Auch der neue deutsche Koalitionsvertrag der Ampel sieht nach über zwanzig Jahren des diskriminierenden "Transsexuellengesetzes" vor die rechtliche geschlechtliche Selbstidentifizierung einzuführen.

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Die kanadischen Gesetzgeber*innen haben in einer seltenen Einstimmigkeit im Parlament einen Antrag zum Verbot der in Verruf geratenen „Konversionstherapie“ verabschiedet. Ein überraschender Antrag der oppositionellen Konservativen vom Mittwoch, das Gesetz im Schnellverfahren zu verabschieden, löste im Unterhaus Beifall aus.

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Die regierenden Liberalen unter Premierminister Justin Trudeau hatten wiederholt versucht, ein Gesetz zum Verbot sogenannter „Konversionstherapie“ zu verabschieden, die darauf abzielt, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Personen zu ändern, die nicht heterosexuell und cis-geschlechtlich sind. Die Praxis wird von Gesundheitsexperten weltweit als schädlich angesehen.

Einem kürzlich erschienenen UN-Bericht zufolge würden Konversionspraktiken in mindestens 68 Ländern durchgeführt, obwohl Expert*innen sagen, dass es in allen Ländern irgendeine Form von Konversionspraktiken gäbe. Die Aversionstherapie, bei der eine Person einer „negativen, schmerzhaften oder anderweitig belastenden Empfindung“ - einschließlich Elektroschocks - ausgesetzt wird, um eine negative Assoziation mit ihrer „zu konvertierenden“ sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu erzeugen, würde dabei noch in vielen Ländern angewandt.

Nun scheint sich die Parteivorsitzende der Konservativen, Erin O'Toole, seit ihrem Amtsantritt zu einer ausgesprochenen Befürworterin von LGBTQI*-Rechten entwickelt zu haben. Doch durch die Abstimmung über das beschleunigte Verfahren konnten die konservativen Gesetzgeber*innen vermeiden ihre Stimme zu Protokoll geben zu müssen. Als dem nicht so war hatten 62 konservative Abgeordnete im Juni gegen den Antrag gestimmt.

Das Gesetz wird nun dem Senat zur gesonderten Abstimmung vorgelegt, bevor es in Kraft tritt. Mit der Abstimmung ist Kanada einen Schritt näher dran, sich einer kleinen Zahl von Ländern - Brasilien, Ecuador, Malta und auch Deutschland - anzuschließen, die diese Praxis gänzlich verboten haben. Ein kürzlich im Vereinigten Königreich eingebrachter Gesetzentwurf sieht eine Einschränkung, nicht aber ein Verbot dieser Praxis vor. In Deutschland hingegen steht im neuen Ampelkoalitionsvertrag, dass das Verbot der „Therapien“ noch weiter verschärft werden solle.

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Die Regierung Botswanas hatte gegen ein Urteil aus dem Jahr 2019 Berufung eingelegt, wonach die Kriminalisierung von Homosexualität verfassungswidrig ist. Das fünfköpfige Gerichtsgremium wies die Berufung jedoch am Montag zurück und stimmte einstimmig ab, dass die Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen einen Verstoß gegen die Verfassungsrechte von LGBTQI* auf Würde, Freiheit, Privatsphäre und Gleichheit darstelle.

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„Diese Abschnitte [des Strafgesetzbuchs] haben ihren Nutzen überlebt und dienen nur dazu, Strafverfolgungsbeamte dazu zu ermutigen, zu Eindringlingen in die Privatsphäre der Bürger*innen zu werden", sagte der Vorsitzende des Berufungsgerichts, Ian Kirby. Das Urteil war bereits 2019 als großer Sieg für queere Rechtsaktivist*innen auf dem Kontinent gefeiert worden, nachdem beispielsweise in Kenia ein Versuch gescheitert war, die aus der Kolonialzeit stammenden Gesetze zur Kriminalisierung von homosexuellem Sex aufzuheben. Wieder nun wird die Entscheidung des Berufungsgerichts, das Urteil zur Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen aufrechtzuerhalten, als Sieg für die queere Community begrüßt, der andere afrikanische Länder ermutigen könnte, diesem Beispiel zu folgen.

Vor dem Urteil von 2019 konnte schwuler Sex mit bis zu sieben Jahren Gefängnis bestraft werden. Homosexualität ist in vielen afrikanischen Ländern illegal, wobei auf Verurteilungen in einigen Staaten die Todesstrafe steht. Caine Youngman, Leiter der Abteilung für politische und rechtliche Interessenvertretung der Organisation Lesbians, Gays and Bisexuals of Botswana, hoffe deswegen, dass das Urteil „für andere Kameraden auf dem gesamten afrikanischen Kontinent sehr nützlich sein wird“.

Er sagte der britischen Zeitung The Guardian auch: „Ich fühle mich wirklich glücklich, ich fühle mich erleichtert, ich fühle mich hoffnungsvoll, was unsere Zukunft als LGBTIQ-Community in unserem Land angeht. Ich fühle mich beschützt.“ Dieser Sieg sei ein großer Erfolg für die queere Gemeinschaft und ein Zeichen dafür, dass die Justiz in Botswana die Menschenrechte sehr ernst nehme, so Youngman. Es sei ein Zeichen dafür, dass die Justiz bereit sei, sich für die Gleichheit vor dem Gesetz einzusetzen.

Diese Gleichheit hatte auch der Präsident des Landes, Mokgweetsi Masisi, 2018 in einer Rede unterstützt: „Wie andere Bürgerinnen und Bürger auch, verdienen [queere Menschen], dass ihre Rechte geschützt werden“. Der UN-Koordinator und Vertreter des UN-Generalsekretärs in Botswana, Zia Choudhury, twitterte: „Woohoo! Gerechtigkeit für die #LGBTQ-Gemeinschaft und Gerechtigkeit für alle, die an #Menschenrechte glauben. Die @UN_Botswana-Familie steht Hand in Hand mit der #LGBTQ-Gemeinschaft. Wir glauben, dass die Menschenrechte allen gehören. Jeder Mensch kann lieben und geliebt werden, ohne Angst vor Verfolgung.“

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