Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mitglieder der LGBTQ-Community mit fünf bis zehn Jahren Gefängnis bestraft werden können, wenn sie sich als solche zu erkennen geben oder für ihre Rechte eintreten. Ghanas Gesetze kriminalisieren bereits homo Sex, indem sie „unnatürliche fleischliche Kenntnisse“ verbieten, wodurch Sex zwischen gleichgeschlechtlichen Personen auf eine Ebene mit Sex mit Tieren gebracht wird. Jetzt will das westafrikanische Land in seinen Bemühungen, die LGBTQ-Community zu unterdrücken, noch einen Schritt weiter gehen.

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So wurde der Gesetzentwurf mit dem Titel „Gesetzentwurf zur Förderung der sexuellen Rechte des Menschen und der ghanaischen Familienwerte 2021“ im Juni dem ghanaischen Parlament vorgelegt. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, könnten gleichgeschlechtliche Personen, die sexuelle Handlungen vornehmen, mit Geld- oder Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren belegt werden. Das Gesetz würde auch das LGBTQ-Sein selbst zu einem Verbrechen machen – jede Person, die sich als lesbisch, schwul, transgender, transsexuell, queer, pansexuell oder nicht-binär (jemand, der sich nicht als männlich oder weiblich identifiziert) versteht, würde mit fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Der Gesetzentwurf wird parteiübergreifend unterstützt, und auch Ghanas Parlamentssprecher Alban Bagbin hat sich offen für das vorgeschlagene Gesetz ausgesprochen. Es wird allgemein erwartet, dass der Gesetzentwurf in Ghana, einer tiefreligiösen Gesellschaft, in der homofeindliche Verfolgung weit verbreitet ist, genügend Stimmen erhalten wird, um Gesetz zu werden.

Doch selbst wenn das Gesetz am Ende verworfen wird, sorgt sich Nana Yaa Agyepong, Mitglied von Silent Majority Ghana, einer transnationalen Gruppe von Queer-Feminist*innen, dass es das Leben von LGBTQ-Personen bereits gefährdet hat, „mit den Diskussionen, die es anheizt, und der Homophobie, die es stärken wird“: „So etwas können wir nicht zulassen, denn wir haben Ghanaer*innen, die es verdienen, sicher und in Frieden zu Hause zu leben und nicht ins Exil gezwungen zu werden“, sagte sie der DW. Auch das Eintreten für die Rechte queerer Menschen wäre nach dem Gesetzentwurf illegal, und Aktivist*innen drohen Haftstrafen zwischen fünf und zehn Jahren. Agyepong sieht dies als besorgniserregend an, da es „Gespräche und Meinungsverschiedenheiten über das Gesetz unterdrückt, so dass Menschen nicht in der Lage wären, öffentliche Aufklärungsarbeit zu leisten oder in den Medien oder sogar sozialen Medien aufzutreten“.

Sam George, einer der acht Abgeordneten, die den Gesetzesentwurf eingebracht haben, sagte, er sei von dem beeinflusst worden, was er als „wachsende Lobbyarbeit und Propaganda“ der ghanaischen LGBTQ-Gemeinschaft ansah: „Wir bringen nur unsere Gesetze auf den neuesten Stand, um sicherzustellen, dass die Gesetze dies widerspiegeln, solange sich unsere nationale Position nicht geändert hat und Homosexualität immer noch illegal ist“, sagte George. Es gebe keinen Raum für Verhandlungen im Kampf gegen alle Formen von LGBTQ-Aktivismus. „Unsere Verfassung besagt, dass Rechte so lange eingeschränkt werden können, wie sie eine existenzielle Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Gesundheit und die öffentliche Moral darstellen“ – und der Akt der Homosexualität stelle laut dem Abgeordneten eine Herausforderung für die öffentliche Gesundheit und die öffentliche Moral dar.

Der Gesetzentwurf würde auch die Konversionstherapie zulassen, mit der versucht wird, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von Menschen zu ändern. Eine Reihe von Gesundheitsbehörden, darunter der britische National Health Service, haben davor gewarnt, dass die Konversionstherapie „unethisch und potenziell schädlich“ ist, doch auch Deutschland hat diese Praxis erst kürzlich für Minderjährige verboten.

Trotz der allgemeinen Unterstützung des Gesetzes fordern einige Ghanaer*innen eine Überarbeitung des Dokuments, bevor es dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt wird. So hat der Menschenrechtsanwalt und Parlamentsabgeordnete Francis-Xavier Sosu Bedenken: „Man kann sehen, dass es einige Herausforderungen gibt. Herausforderungen in Bezug auf die Art und Weise, wie Werte und Kultur von Menschen kriminalisiert werden können. Herausforderungen in Bezug auf die Art des Strafmaßes, das er auferlegen will, insbesondere zu einer Zeit, in der wir uns alle darüber beschweren, dass unsere Gefängnisse überfüllt sind“, sagte Sosu gegenüber Reportern im Parlamentsgebäude in Accra.

Der Gesetzesentwurf kommt vor dem Hintergrund der jüngsten Übergriffe auf die ghanaische LGBTQ-Gemeinschaft. Im Mai wurden Aktivist*innen, die an einem Workshop in der Stadt Ho im Süden Ghanas teilnahmen, in einer viel beachteten Polizeirazzia verhaftet. Die Verhafteten nahmen an einer Schulung für Aktivist*innen und Anwaltsgehilfen zur Unterstützung von LGBTQ-Personen teil. Sie wurden nach mehr als drei Wochen Haft wieder freigelassen, müssen aber immer noch mit einer Strafverfolgung wegen Abhaltung einer „ungesetzlichen Versammlung“ und „Befürwortung von LGBTQ-Aktivitäten“ rechnen. Auch das Büro der Organisation LGBT+ Rights Ghana wurde Anfang des Jahres gestürmt und geschlossen.

Ghanas Schritt, LGBTQ-Menschen weiter zu kriminalisieren, steht im Gegensatz zu mehreren anderen afrikanischen Ländern, die Homosexualität entkriminalisiert haben, wie Ruanda, Angola, Botswana und Südafrika.

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Nachdem das Amtsgericht Köln einen Strafbefehl über 4.800 Euro gegen den erzkonservativen polnischen Theologieprofessor Dariusz Oko verhängt hatte, weil sich dieser Anfang des Jahres in einem Beitrag für die deutsche Zeitschrift „Theologisches“ volksverhetzend über homosexuelle Menschen äußerte, erhebt die Regierung in Warschau Vorwürfe gegen die deutsche Justiz. So sieht Vize-Justizminister Marcin Romanowski, der der rechtsextremen Partei Solidarna Polska (Solidarisches Polen) angehört, die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik gefährdet.

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Weil sich dies in eine größere Debatte der Europäischen Union um Rechtsstaatlichkeit in Polen (wie auch Ungarn) einordnen lässt, die unter anderem durch die Einführung „LGBT-freier Zonen“ in Polen angestoßen wurde, scheint die Bewertung Romanowskis „freiheitsfeindliche Tendenzen im deutschen Rechtsschutzsystem“ zu erkennen, fast ironisch. Dennoch hat Oko, der Homosexuelle als „Kolonie von Parasiten“ und „Krebsgeschwür“ bezeichnete, nach Angaben einer Gerichtssprecherin Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Damit kommt es wohl zu einem Prozess.

Im genauen wird sich dabei klären müssen, ob die „Verhängung von Strafen für wissenschaftliche Tätigkeiten“, wie Romanowski den Beitrag des Theologieprofessors bezeichnet, tatsächlich „eine Bedrohung der Grundfreiheiten und europäischen Standards“ darstellt. Oko hatte darin schwule Männer wegen ihrer sexuellen Orientierung zu einer Gefahr für die Kirche erklärt, zudem warf er Schwulen vor, Kinder eher sexuell zu missbrauchen als Heterosexuelle. Im zweiten Teil des Artikels, der offenbar noch nicht Teil des Strafbefehls ist, sprach er außerdem von „homosexuellen Raubtieren“ und behauptete, die homosexuelle Orientierung sei eine „Krankheit“.

So lässt sich in Bezug auf die Attacke Romanowskis auf die Bundesrepublik nur wiederholen, dass seine „Sorge“ um die Meinungsfreiheit in Deutschland mehr als zynisch scheint, vor Allem zwei Wochen nach der Veröffentlichung eines neuen Prüfberichts der Europäischen Kommission. Darin wurden beiden Staaten Defizite bei der Unabhängigkeit der Justiz attestiert, außerdem seien lokale Autoritäten daran gescheitert, auf die Anfragen der EU zu ihren Resolutionen für „LGBT-Ideologie-freie Zonen“, welche in mehr als 100 polnischen Dörfern und Städten verabschiedet wurden, zu reagieren. Von EU-Beamt*innen wird vermutet, dass die polnischen „LGBT-Ideologie-freie Zonen“ EU-Gesetze über Nicht-Diskriminierung brechen, weswegen die Kommission nun rechtliche Schritte gegen Polen (und Ungarn) ergriffen hat. Die beiden Länder haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission zu antworten. Dies ist das erste Stadium in einem EU-Sanktions-Prozess, welcher vor dem Europäischen Gerichtshof, mit der Kürzung von EU-Finanzhilfen, und sogar mit einer Strafe von täglichem Bußgeld enden könnte.

Wie der Prozess in Köln um Okos Beitrag weitergehen wird, ist noch unklar. Doch eigentlich hat das Amtsgericht Köln die Frage, ob ein katholischer Priester die Meinungsfreiheit auf seiner Seite hat, wenn er queere Menschen übel beleidigte, klar beantwortet: Nein, hat er nicht.

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Im Münchner Hirschgarten wurde am Samstagnachmittag eine 13-jährige Schülerin, die eine Pride-Flagge mit sich führte, erst angepöbelt und dann geschlagen. In Friedrichshain wurde ein 39-jähriger im Hof seines Wohnhauses von Unbekannten schwulenfeindlich beleidigt und getreten. Er konnte flüchten, doch dann brachen die drei Männer seine Wohnungstür auf. Dies waren Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität – und es ist wichtig, das anzuerkennen.

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Laut Polizeibericht vom Sonntag ereignete sich der Vorfall in München gegen 17.30 Uhr, als sich die betroffene Schülerin zusammen mit Freund*innen im Hirschgarten aufhielt. Dort wurde sie von zwei jungen Männern aus München zunächst angepöbelt und im weiteren Verlauf körperlich attackiert. Anlass des Angriffs war nach ersten Erkenntnissen die Pride-Flagge, die die 13-Jährige um die Schultern trug. Als ihr ein 14-jähriger Schüler zur Hilfe kam, wurde auch dieser attackiert, wobei er zu Boden fiel und weiter körperlich malträtiert wurde. Im Anschluss flüchteten die beiden Täter. Während Rettungskräfte die beiden verletzten Jugendlichen versorgten, konnte jedoch noch einer von ihnen festgenommen werden. Der 18-jährige Münchner wurde allerdings nach Aufnahme der Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt, nach dem zweiten Angreifer wird weitergesucht.

Die Polizei sucht Zeug*innen der Tat, daher werden Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, insbesondere zur Ergreifung des zweiten Tatverdächtigen, gebeten, sich mit dem Münchener Kriminalfachdezernat 4 in Verbindung zu setzen (unter der Telefonnummer (089) 63007-0 oder auch jeder anderen Polizeidienststelle).

Der Vorfall in Berlin geschah, wie die Polizei der Hauptstadt am frühen Samstagnachmittag nach aktuellem Ermittlungsstand meldete, als der 39-Jährige gerade auf dem Hof des Mehrfamilienhauses an der Straße der Pariser Kommune saß, und drei unbekannte Männer zu ihm kamen und ihn homofeindlich beleidigt haben sollen. Einer der Männer soll ihm anschließend gegen den Brustkorb getreten haben, sodass der Angegriffene nach hinten fiel. Um dem Angriff zu entkommen, flüchtete der 39-Jährige in seine Wohnung und schloss die Wohnungstür. Die Männer folgten ihm bis zur Tür, gegen diese sie mehrmals traten, bis sie aufsprang. Während dessen alarmierte der 39-Jährige die Polizei und die Angreifer flüchteten in unbekannte Richtung. Die Täter wurden im Polizeibericht nicht näher beschrieben.

Die Berliner Polizei macht mögliche Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gezielt in ihren Berichten publik und meldet diese daher vergleichsweise häufig der Öffentlichkeit. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt haben eigene Ansprechpartner für LGBTI.

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Zehntausende Menschen haben am Samstag mit dem 26. CSD in Budapest – dem wahrscheinlich größten in seiner Geschichte – ein friedliches Zeichen gegen die queer-feindliche Regierung gesetzt. Diese hatte vor wenigen Wochen ein Gesetz beschlossen, welches das Verbot gewisser Inhalte, die bei Minderjährigen für Homosexualität und Geschlechtstransitionen „werben“, generell ermöglicht. Nun hetzt Orbáns Regierung gegen Brüssel, keine EU-Corona-Hilfen annehmen zu wollen, wenn sie mit einer Rücknahme des Gesetzes gegen Homo- und Trans-„Propaganda“ verknüpft würden.

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Doch während die Solidarität unter und mit queeren Menschen im In- und Ausland größer, und die Kritik an dem Gesetz lauter wird, hat das Gesetz auch zu einer Zunahme queer-feindlicher Rhetorik durch rechte Parteien in ganz Europa geführt. AfD-Chef Jörg Meuthen erklärte so etwa, dass „wenn die Ungarn die Einflüsse der LGBT-Ideologie als schädlich erachten und ihre Bürger, Werte und Traditionen vor diesen schützen möchten, dann ist das deren gutes Recht“, auch die AfD-Bundestagskandidatin Christina Baum betonte „Homo-Propaganda“ abzulehnen.

Die EU-Kommission hingegen hatte vergleichsweise schnell auf das Gesetz reagiert und vor rund zehn Tagen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn gestartet, worauf Orbán in dieser Woche mit der Ankündigung eines Referendums reagierte. Damit soll die Bevölkerung über die vermeintlichen „Kinderschutz“-Pläne der Regierung und indirekt über das Gesetz abstimmen. Außerdem kündigte Orbán an, dass Ungarn keine Mittel aus dem Corona-Wiederaufbaufonds der EU annehmen wolle, falls Brüssel dies von einer Abschaffung des Gesetzes abhängig macht.

In diesem Jahr fand also der CSD vor dem Hintergrund dieser queer-feindlichen Politik statt, eine Politik, die sich auch in der Gesellschaft spiegelt: Als LGBTQI*s und ihre Allys zu hochsommerlichen Temperaturen mit Regenbogenflaggen und Plakaten durch die Innenstadt zogen, gab es am Rande (unter anderem von Rechtsradikalen) auch kleinere Gegenproteste, die homofeindliche Sprechchöre skandierten und Plakate wie „Stop LGBT“ hielten. Sie seien jedoch von der Hauptstadt-Polizei auf sicheren Abstand zu den queeren Demonstrierenden gehalten worden. Doch viele queere Menschen können sich auch im Alltag nicht mehr in ihrer Heimat sicher und wohl fühlen: So plant Boldizsar Nagy, welcher das queer- und Roma-inklusive Kinderbuch „Wonderland Belongs to Everyone“ mitveröffentlichte, das Land zu verlassen. Der schwule ungarische Publizist erhält noch immer täglich Morddrohungen auf Sozialen Medien und fühlt sich nicht mehr sicher – außerdem verwehrt die ungarische Regierung ihm und seinem Partner ihren Wunsch ein Kind zu adoptieren – auf Basis eines Gesetzes, welches voraussetzt: „Die Mutter ist eine Frau, der Vater ist ein Mann“. Mit dem neuesten Gesetz könne nun alles passieren, so Nagy: „Wir haben Angst alles zu verlieren“. Doch Nagy sagte der Deutschen Welle zwei Tage vor der Pride-Parade in Budapest auch, dass das Gesetz viele Menschen, die dagegen sind, vereinen würde. „Jetzt sind wir endlich sichtbar“, erklärte er, und sprach die Hoffnung aus, dass deswegen am Samstag viele erscheinen würden – eine Hoffnung die sich, wie oben beschrieben, erfüllte.

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Um LSBTIQ*-Rechte in der aktuellen Wertedebatte mit den zwei nationalistischen Regierungen in Zentraleuropa zu verteidigen, hat die EU-Exekutive ein rechtliches Verfahren gegen Ungarn und Polen eingeleitet. Die Verkündigung, dass die ungarische und polnische Regierung vor dem höchsten EU-Gericht landen könnten, lässt sich dabei in einen anhaltenden Kampf für Rechtstaatlichkeit und Freiheit von Diskriminierung im Herzen Europas einordnen.

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Das Verfahren gegen Ungarn ist in diesem Kontext durch ein neues Gesetz, welches LSBTIQ*-Inhalte in Literatur und Fernsehen für Minderjährige verbietet, ausgelöst worden, eine Maßnahme die von EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen als „beschämend“ bezeichnet wurde: „Dieses Gesetz benutzt den Schutz von Kindern, dem wir alle gewidmet sind, als Ausrede um Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung schwerstens zu diskriminieren“. Gegen Polen ergriff die Kommission rechtliche Schritte. Lokale Autoritäten seien daran gescheitert, auf die Anfragen der EU zu ihren Resolutionen für „LGBT-Ideologie-freie Zonen“, welche in mehr als 100 polnischen Dörfern und Städten verabschiedet wurden, zu reagieren.

Die Kommission war unter Druck geraten zu handeln, nachdem das Europäische Parlament das ungarische Gesetz als rechtswidrig verurteilt hatte. Von EU-Beamt*innen wird vermutet, dass die polnischen „LGBT-Ideologie-freie Zonen“ EU-Gesetze über Nicht-Diskriminierung brechen. Die beiden Ländern haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission zu antworten. Dies ist das erste Stadium in einem EU-Sanktions-Prozess, welcher vor dem Europäischen Gerichtshof und mit einer Strafe von täglichem Bußgeld enden könnte.

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In einer Resolution, über die das Europäische Parlament am vergangenen Donnerstag in Straßburg abgestimmt hat, haben die Mitglieder das ungarische Gesetz, welches LSBTIQ*-Inhalte in Bildungsmaterialien und zu üblichen Sendezeiten für Minderjährige verbietet, „im stärkst-möglichen Ausdruck“ als „einen klaren Bruch mit den Werten, Prinzipien, und Gesetzen der EU“ verurteilt. Darin drängten sie die EU-Kommission, möglichst schnell ein gesetzliches Verfahren gegen Viktor Orbán Fidesz-Regierung einzuleiten. Doch was bedeutet dies für Ungarn?

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Während LGBTIQ+-Aktivist*innen fürchten, dass das ungarische Gesetz zu einem Anstieg in körperlichen und verbalen Angriffen auf queere Menschen führen könnte, und Unterstützung durch die EU fordern, hält Orbán, dem 2022 Neuwahlen bevorstehen, an seinem Argument des Kindesschutzes fest. In einem das Gesetz verteidigenden Brief an die EU warf er EU-Führungskräften vor „koloniale Instinkte lang-verlorener Zeiten heraufzubeschwören“ und „respektlose Machtdeklarationen zu machen“. Weiterhin schrieb er, dass Zentral-Europäer*innen wüssten, wie es ist, „wenn der Staat oder das diktatorische System, und das Machtmonopol, das es betreibt, statt der Eltern die Kinder großziehen wöllten“, und „wir haben das den Kommunisten nicht erlaubt, und so werden wir es diesen selbsternannten Aposteln der liberalen Demokratie auch nicht erlauben, statt der Eltern die Kinder zu bilden“.

Das Gesetz, das er hiermit verteidigte, ist beim letzten EU-Gipfel laut Berichten emotional debattiert worden und wurde von der Kommissions-Präsidentin, Ursula Von der Leyen, als „Schande“ bezeichnet. Sie kritisierte, dass es Homosexualität und Gender-Anpassung mit Pornographie gleichsetze. „Dieses Gesetz benutzt den Schutz von Kindern, dem wir alle gewidmet sind, als Ausrede um Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung schwerstens zu diskriminieren“. Sie versprach daher die exekutive Macht der EU zu nutzen, um die Rechte der Bürger*innen zu beschützen, und sendete einen formalen Brief an Orbáns Regierung.

Doch dies allein wird wohl nicht ausreichen. Dennoch, obwohl die Resolution, über die mit 459 zu 147 (58 Enthaltungen) abgestimmt wurde, rechtlich nicht bindend ist, erhöht sie den Druck auf Von der Leyen Ungarn vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Die Mitglieder des Parlaments halten das ungarische Gesetz sowohl für eine Verletzung des Rechtes auf Nicht-Diskriminierung und Ausdrucksfreiheit, als auch der „Direktive für die audiovisuellen Mediendienste der EU“ (pan-Europäische Regeln für TV- und Streaming-Dienste).

Sie zweifeln außerdem an, dass ungarische Autoritäten EU-Gelder auf eine nicht-diskriminierende Art einsetzen würde, während auch von außerhalb des Parlamentes und außerhalb von Ungarn der Ruf danach lauter wird, den Brüsseler Geldhahn für Budapest abzudrehen. Nun wird erwartet, dass die Kommission die Bestätigung des 7,2 Billionen Euro Wiederaufbaufonds für Ungarn, über den heute abgestimmt werden soll, verschieben wird, auch aufgrund zahlreicher Korruptionsvorwürfe gegenüber Ungarn. Da die eingehende Beurteilung dieses Vorhabens jedoch gerade noch stattfinde, so ein Sprecher der Kommission, sei aktuell noch nichts sicher. Befürchtet werden könnte jedoch, dass die Kommission den Forderungen der Öffentlichkeit – besonders der Betroffenen in Ungarn – nicht gerecht werden wird.

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Nach zwei Jahren parlamentarischer Debatte wird Frankreich den Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung, der zuvor nur unfruchtbaren heterosexuellen Paaren vorbehalten war, erweitern. So hat Frankreichs Bundestag am Dienstag ein Gesetz erlassen, welches dies nun auch alleinstehenden und lesbischen Frauen ermöglicht, die für eine In-vitro-Fertilisation (IVF) zuvor oft ins Ausland reisen mussten.

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“Wir sind hier, um über ein Gesetz abzustimmen, dem Freiheit, Gleichheit, Solidarität, und Würde zugrunde liegt“, sagte Coralie Dubost, Gesetzgeberin der regierenden La Republique en Marche Partei, vor versammelten Parlament. Wie sie auf Twitter mitteilte, wurde das Gesetz nach 500 Stunden Debatte und 12,000 Änderungen endlich bestätigt. Zuvor hatte sich der konservativ geführte Senat bemüht, die Möglichkeit für alleinstehende und lesbische Frauen von der französischen Sozialversicherung für medizinisch unterstützte Schwangerschaften finanziell unterstützt zu werden, zu verhindern. Da Präsident Emmanuel Macrons regierende Partei jedoch die Mehrheit im Unterhaus hält, wurde das Gesetz mit 326 zu 115 Stimmen beschlossen und tritt, sobald es von dem Präsidenten unterschrieben wurde, in Kraft. Gesundheitsminister Olivier Veran sagte, dass die ersten Schwangerschaften womöglich noch dieses Jahr entstehen könnten.

Wie queer.de berichtete ist die Maßnahme Teil eines breitgefächerten Bioethik-Gesetzes der Regierung Macrons. Das neue Gesetz wird den Zugang zu Fertilitätsbehandlungen, unter andrem künstliche Befruchtung und IVF, erweitern. Es wird auch die Anonymität für Samenspendende beenden, die nun offiziell versichern müssen, ihre Identität offenzulegen, wenn ihre Kinder ab ihrem 18. Lebensjahr nach ihrem biologischen Vater oder Elternteil fragen sollten. Das Gesetz bezieht sich jedoch weder auf das umstrittene Verbot von Leihschwangerschaften noch auf die geforderte Möglichkeit für trans Frauen vor geschlechtsangleichenden Operationen Samen für späteren Nutzen spenden zu können.

LGBTQ*-Gruppen empfingen die bisherigen Änderungen jedoch mit einem „Endlich!“, wie Matthieu Gatipon, Sprecher*in der Inter-LGBT Vereinigung: „Das war ein lang-erwarteter Prozess“, und weiter, „Wir sind froh, dass das passiert… aber es war eine schmerzhafte Geburt“, sagte Gatipon in Bezug auf die lange Dauer der Gesetzänderung. Seit 2013 in Frankreich gleichgeschlechtliche Ehen legalisiert wurden, bemühten sich LGBTQ*-Gruppen um diesen Schritt. Nun sei die Nachfrage so hoch, dass Fabien Joly, Sprecher der Vereinigung französischer gleichgeschlechtlicher Familien, warnte, dass es einen Mangel an Samenbeständen geben könnte.

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Nachdem Menschen bei einem Pride-Marsch in Istanbul verhaftet wurden und die Polizei Tränengas einsetzte, und nun die Türkei offiziell aus der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen ausgetreten ist, sind in der Stadt erneut Proteste entbrannt. Das Regime von Recep Tayyip Erdogan hatte den Austritt aus der zehn Jahre alten Übereinkunft mit der homofeindlichen Ablehnung von Homosexuellenrechten begründet.

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2011 wurde die Konvention vom Europarat in gerade der Stadt, die nun nicht mehr von ihr geschützt ist, entworfen. Sie zielt durch Legislatur, Bildung, und die Steigerung von Bewusstsein darauf ab, ein Rahmenwerk für den Schutz von Frauen und den Fortschritt von Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen. Sie wurde von 45 Europäischen Ländern und der EU als Institution unterschrieben. Nun wird die Konvention von vielen Konservativen in der Türkei für eine Bedrohung von Familienstrukturen gehalten, da sie das Prinzip der Nicht-Diskriminierung auf Basis sexueller Orientierung enthält. Wörtlich übersetzt hatte Ankara im März mitgeteilt: „Die Istanbul-Konvention sollte ursprünglich Frauenrechte stärken, wurde aber von einer Gruppe von Leuten gekapert, die Homosexualität normalisieren wollen – diese ist inkompatibel mit den gesellschaftlichen und Familienwerten der Türkei“.

Erdogan selbst verteidigte den Austritt mit der Begründung, dass türkische Legislatur ohnehin schon Gesetze gegen Gewalt enthalte und es dabei keine Religionsfeindliche, Geschlechtsspezifische, oder rassistische Unterscheidungen gäbe – sexuelle Orientierung erwähnte er hierbei jedoch nicht. Außerdem, so Erdogan: „Unser Kampf gegen Gewalt an Frauen hat nicht mit der Istanbul Konvention begonnen und wird auch nicht mit dem Austritt enden“.

Kritiker*innen befürchten jedoch doch, dass die ohnehin schon prävalente Gewalt an Frauen in der Türkei nun weiter ansteigen wird. Wie die Deutsche Welle berichtete gingen also am Donnerstag tausende Menschen in der Türkei auf die Straßen, um gegen den Austritt zu protestieren und hielten dabei Schilder wie: „Wir geben die Istanbul-Konvention nicht auf. Für uns ist es noch nicht vorbei”. Manche der Demonstrierenden riefen “Wir sind nicht stumm, wir haben keine Angst, wir gehorchen nicht!“. Später am Abend setzte die Polizei jedoch Tränengas ein, um die Menge aufzulösen.

Früher in der Woche hatte ein türkisches Gericht einen Einspruch gegen den Austritt aus der Konvention abgelehnt. Drei Oppositionsparteien hatten sich am Donnerstag aus einer parlamentarischen Kommission zurückgezogen, um gegen den Austritt zu protestieren. Der Rückzug aus der Konvention wurde auch von mehreren Menschenrechtsgruppen verurteilt. So warnte Agnes Callamard, Amnesty Internationals Generalsekretärin, dass der Austritt eine „leichtsinnige und gefährliche Nachricht“ sende, da Täter (selten auch Täterinnen) Bestrafung und Verurteilung vermeiden könnten. „Die Türkei hat die Uhr für Frauenrechte zehn Jahre zurückgedreht“, twitterte Callamard. Canan Gullu, Präsidentin der Föderation türkischer Frauen Vereinigungen, sagte, dass sich die Türkei „mit der Entscheidung selbst in den Fuß schießt“. Vom Sprecher des US-Außenministeriums wurde der Rückzug als “zutiefst enttäuschend” und als Rückschritt für die Internationalen Bemühungen gegen Gewalt an Frauen bezeichnet. Laut der Frauenrechtsgruppe “Wir werden Femizide stoppen” (Kadin Cinayetlerini Durduracağiz) wurden letztes Jahr in der Türkei mehr als 300 Frauen von Partnern, Familienmitgliedern, oder anderen ihnen nahestehenden Personen ermordet.

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Die Gewichtheberin Laurel Hubbard ist ausgewählt worden, um Neuseeland bei den Olympischen Spielen in Tokio zu repräsentieren, und wird damit die erste teilnehmende trans Person sein. Ihre Auswahl hat den größeren Diskurs über die Partizipation von trans Athlet*innen an großen sportlichen Wettkämpfen neu angestoßen.

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So hat das IOC (Internationales Olympisches Komitee) eine Testosteron-Obergrenze für trans Athletinnen festgelegt, die für mindestens ein Jahr vor Antritt des Wettkampfes bei unter 10 Nanomolen pro Liter Blut liegt. Außerdem muss die Athletin ihre Geschlechtsidentität als weiblich deklarieren und diese für ein Minimum von vier Jahren „aufrechterhalten“. All diesen Forderungen der IOC-Regulationen für einen fairen Wettkampf entspricht Hubbard, wonach sie als trans Frau in der Frauen-Kategorie antreten darf.

Kritiker*innen argumentieren jedoch, dass die vorgesehene Testosteron-Grenze noch fünf Mal höher sei als das, was für eine „biologische Frau“ als „normal“ gelte. Die belgische Gewichtheberin Anna Vanbellingen erkannte an, dass es schwierig sei Richtlinien für die Teilnahme von trans Athletinnen aufzustellen, aber dass „jede Person, die schon einmal auf hohem Niveau Gewichtheben trainiert hat, in ihren Knochen weiß, dass diese spezifische Situation für den Sport und die Athletinnen unfair ist“.

Vanbellingen mag recht haben, klammert bei ihrem Argument jedoch aus, dass es auch für trans Frauen und trans Personen im Allgemeinen unfair bis hin zur Diskriminierung ist, dass die Kategorien „Frau“ und „Mann“ zwar scheinbar nur für Cis-geschlechtliche Menschen offen ist, es aber gleichzeitig keine Kategorie für trans Frauen und trans Männer gibt. Bislang können sie also nur verlieren – indem sie gar nicht erst teilnehmen dürfen, oder wenn sie es tun, mit Hass und Gegenrede rechnen müssen. Dabei sind natürlich nicht die trans Athlet*innen das Problem, sondern das Olympische System, das die gesellschaftliche Konstruktion zweier starrer „biologischer Geschlechter“ reproduziert – als seien Körper nicht viel komplexer als das.

Auch Kereyn Smith, die Vorstandsvorsitzende des Neuseeländischen Olympischen Komitees, räumte ein, dass Geschlechtsidentität im Sport eine hoch sensible und komplexe Angelegenheit sei, bei der es eine Balance zwischen Menschenrechten und Fairness auf dem Spielfeld brauche: „Als Neuseeländisches Team haben wir eine starke Kultur von Inklusion und Respekt für alle“, sagte sie. Eine solche Kultur bräuchte es auch bei dem IOC.

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Trotz des Backlashs gegen LSBTIQ*-Rechte in Polen und Ungarn sind am Samstag in Warschau zur Feier von Pride tausende von Menschen auf die Straße gegangen und haben ein Ende von Diskriminierung gefordert. Die Veranstalter*innen sagten, dass dies zeige: „Wir werden nicht aufgeben“.

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Die „Equality Parade“ in Warschau gilt als eine der größten Pride-Paraden in Zentral- und Ost-Europa und kam zu einer Zeit, in der die Sorge um die Zukunft von LSBTIQ*-Rechten in Polen und Ungarn steigt. Während die Parade wegen der Corona-Restriktionen kleiner ausfiel als sonst, so konnte sie in diesem Jahr zumindest wieder stattfinden – und wurde von Warschaus Bürgermeister Rafal Trzaskowski angeführt, wodurch der liberale Politiker seine Unterstützung für die LSBTIQ*-Community zeigte.

Doch während die Akzeptanz von LSBTIQ*s in Großstädten wie Warschau tendenziell höher ist, ist Homofeindlichkeit in Polen ein großes Problem, gerade in ruralen Regionen erfahren queere Menschen viel Hass und Diskriminierung. Dazu sind homo-Partnerschaften und -Ehen in Polen nicht erlaubt, und sowohl der regierenden PiS-Partei als auch der Katholischen Kirche können homofeindliche Hetze vorgeworfen werden. Kritisiert wurde auch der amtierende Präsident Andrzej Duda für seine Aussage, dass „LGBT“ keine Menschen seien, sondern eine Ideologie, die noch destruktiver als der Kommunismus sei (ein Kommunismus, der in Zentral- und Ost-Europa zu unzähligen Toten führte). Darüber hinaus erklärten sich 2020 mehrere Städte zu “LGBT-Ideologie-freien Zonen“ – was von der EU zwar verurteilt wurde, aber an der Situation im Land nichts änderte.

So folgt die positive Nachricht der großen Demonstration dicht auf das Gesetz, welches am Dienstag in Ungarn erlassen wurde und LSBTIQ*-„bewerbende“-Inhalte für Minderjährige verbietet – und unterstreicht die Wichtigkeit dieses Protests, aber auch die Notwendigkeit der EU einzugreifen, wenn sie ihren eigenen Werten noch entsprechen können will.

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