Weiterlesen Der Forderungskatalog, der in ganzer Länge auf der Homepage des Vereins eingesehen werden kann, versammelt politische Maßnahmen zu den Bereichen des Vornamens und des Geschlechtseintrags, der Gesundheitsversorgung, Entschädigungszahlungen aufgrund von Grundrechtsverstößen und zum Diskriminierungsschutz. In ihrer Länge zeigt die Auflistung, dass bis zur Gleichstellung noch ein weiter Weg zu beschreiten ist. Noch regelt das Transsexuellengesetz, das nicht nur die dgti, sondern zahlreiche Abgeordnete wie Tessa Ganserer und Aktivist*innen abschaffen wollen, die Änderung des eingetragenen Namens und der Geschlechtseinträge. Nach einem neuen, offenen Geschlechtseintrag solle eine einfache Selbsterklärung auf einem Standesamt genügen, um diese Eintragungen korrigieren zu lassen. Außerdem fordert die dgti die Unterversorgung mit Gesundheitsleistungen für trans und inter Personen zu beenden und eine flächendeckende Versorgung zu erschaffen. So soll unter anderem der Anspruch auf geschlechtsangleichende Operationen für transgeschlechtliche, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen im Sozialgesetzbuch verankert werden, welcher auch für einwilligungsfähige Minderjährige gelten soll. Gegenwärtige sind nichtbinäre Menschen von der Kostenübernahme solcher Operationen generell ausgegrenzt, und auch sonst beruhen die Richtlinien und Begutachtungen vor einer Übernahme auf vielen diskriminierenden Fragen und Annahmen (echte-vielfalt.de berichtete). Für intergeschlechtliche Kinder fordert die dgti hingegen einen wirksameren Schutz gegen geschlechtszuweisende Operationen, bevor diese Kinder selbst entscheiden können. Für Menschen, die solche Eingriffe jedoch im Kindesalter hinter sich hätten, fordert die dgti Entschädigungszahlungen. Dasselbe wird gefordert für Personen, deren Ehe wegen des Transsexuellengesetztes annuliert worden ist. Für einen bessseren Diskriminierungsschutz fordert die dgti unter anderem einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Weitere geforderte Maßnahmen, um Diskriminierung abzubauen sind unter anderem die gesonderte Erfassung von Straftaten wegen der geschlechtlichen Identität; die verpflichtende Einführung aller vier Personenstandseinträge (männlich, weiblich, divers, und nicht-binär) in Formularen staatlicher Institutionen; einen erweiterten Kündigungsschutz für Menschen im Transitionsprozess; und die Ausweitung des Rechts auf Abänderung von Dokumenten auf Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden. Welche Chancen auf Umsetzung diese Forderungen bei der neuen Regierung, die sich gegenwärtig bildet, haben werden, wird sich erst zeigen, doch der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte kurz vor den Wahlen zum Bundestag in der ZDF-Wahlsendung „Klartext“ die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes zugesagt. Nun gilt zu hoffen, dass er und seine Partei dies entsprechend den Vorstellungen und Forderungen Betroffener umsetzen werden.
Beratung und Recht
Weiterlesen Seit 2007 sind in der Schweiz gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlaubt. Schon vor dem Referendum war bekannt, dass das Schweizer Parlament und der regierende Bundesrat die „Ehe für alle“ unterstützten. Auch Umfragen im Vorfeld des Referendums zeigten einen soliden Rückhalt. Gegner*innen der Gleichbehandlung hatten argumentiert, dass die Ersetzung der zivilen Lebenspartnerschaft durch das volle Recht auf Ehe die auf der Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau beruhende Familie untergraben würde. Auch ist die Schweiz mit ihren 8,5 Millionen Einwohner*innen ein traditionell konservatives Land, welches beispielsweise erst 1971 das volle Wahlrecht für Frauen bei den eidgenössischen Wahlen eingeführt, wobei ein Kanton das volle Wahlrecht bei den Kommunalwahlen sogar bis 1990 hinauszögerte. Nun haben Fortschritt und Vielfalt jedoch gegen die „Tradition“ gesiegt, und die erfolgreichen Befürworter*innen der Ehe für alle können sich freuen, dass gleichgeschlechtliche Partner*innenschaften künftig rechtlich mit heterosexuellen gleichgestellt werden, da sie gemeinsam Kinder adoptieren können und die Staatsbürger*innenschaft für gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen erleichtert wird. Außerdem wird es lesbischen Paaren möglich sein, eine geregelte Samenspende in Anspruch zu nehmen. Befürworter*innen fürchten jedoch, dass es wegen der Verwaltungs- und Gesetzgebungsverfahren noch Monate dauern könnte, bis gleichgeschlechtliche Paare tatsächlich heiraten können.
Neue Petition gestartet: Grundgesetz für alle
24. September 2021Weiterlesen Hierbei soll der Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem niemand zum Beispiel wegen seiner Herkunft oder seines Geschlechts benachteiligt werden darf, ergänzt werden. Dem Bündnis geht es unter anderem darum, dass „viele Menschen der queeren Community bis heute Diskriminierung, Ausgrenzung, Hassgewalt“ erleben. Ein Schutz durch das Grundgesetz sichere die Menschenrechte von Menschen der queeren Community für die Zukunft ab. Die Initiator*innen der Petition auf der Plattform change.org fordern angesichts der kommenden Bundestageswahl nun: “In den nächsten Koalitionsvertrag muss - schwarz auf weiß - die Forderung eines verlässlichen Schutzes der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz.“ Innerhalb kürzester Zeit haben den Aufruf fast 15.000 Menschen unterzeichnet. Wer sich anschließen möchte, gelangt hier zur Petition.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
22. September 2021Weiterlesen Das AGG schützt Diskriminierung auf Grund der „sexuellen Identität“, also der sexuellen Orientierung, sowie der Geschlechtsidentität. Damit sind Diskriminierungen beim Einkaufen, am Arbeitsplatz, bei Restaurantbesuchen, der Wohnungssuche und in weiteren Bereichen des Alltaglebens verboten. Weitere Merkmale, die durch das Gesetz ebenfalls geschützt sind, sind das Geschlecht, die Religion, das Alter, die ethnische Herkunft und Behinderung. Der gesetzliche Schutz im Arbeitsleben bezieht sich zum Beispiel auf Bewerbungsverfahren oder Benachteiligungen bei der Ausbildung sowie bei Beförderung oder Entlassung. Wird eine Person auf Grund ihrer Homosexualität entlassen, kann sie dagegen rechtlich vorgehen. Auch homofeindliche Aussagen und Handlungen sind dadurch verboten. Die durch das Gesetz untersagten Benachteiligungen können entweder direkt („unmittelbar“) oder indirekt („mittelbar“) vorliegen. Eine direkte Diskriminierung liegt vor, wenn zum Beispiel ein schwules Paar ein Geschäft nicht betreten dar. Indirekte Benachteiligung hingegeben bestehen bei Maßnahmen, die zwar einen neutralen Anschein haben, jedoch trotzdem Menschen auf Grund geschützter Merkmale diskriminieren. Betroffene haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Beseitigung der Benachteiligung und können Entschädigung verlangen. Wenn dem nicht nachgegangen wird, kann dieses Recht vor Gericht eingefordert werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann sich um eine gütliche Einigung bemühen und es kann auch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Auch bietet sie telefonische oder schriftliche Beratung an, und das kostenlos und vertraulich. Regionale Beratungsstellen sowie LSBTIQ-Beratungsstellen finden sich in der Datenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder in der Anlaufstellendatenbank des Regenbogenportals.
Innenministerkonferenz spricht über queerfeindliche Gewalt
15. September 2021Weiterlesen Wie wichtig das ist, lässt sich ernüchternd leicht an der Tatsache belegen, dass es erst kürzlich zwei Ereignisse queerfeindlicher Gewalt in Deutschland gab, Echte-Vielfalt.de berichtete (hier und hier). Und „wenn wir im Bereich der LSBTIQ-feindlichen Hasskriminalität von einer bundesweiten Dunkelziffer von 80 bis 90 Prozent sprechen, dann wird es höchste Zeit, den Scheinwerfer anzumachen und diesen Bereich auszuleuchten“, erklärte der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) in einer vorab versandten Pressemitteilung. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beklage zu Recht, dass seit Bestehen der Innenministerkonferenz 1954 dieses wichtige Thema noch nie als Besprechungspunkt auf der Tagesordnung stand. Nun, kurz vor den Wahlen, setzt der SPD-Senator Geisel das Thema Hasskriminalität gegen LGBTQI* erstmals auf die Tagesordnung. Dazu habe der LSVD bereits Vorschläge gemacht, über die es sich, so Geisel, „lohne zu diskutieren“. Zu diesen Vorschlägen gehöre etwa eine Unabhängige Expertenkommission, die eine Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von Queerfeindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität machen und entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeiten solle. Ebenso müsse über die Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden für Opfer von LGBTQI*-feindlicher Gewalt sowie über die statistische Erfassung in den polizeilichen Kriminalstatistiken, wie es in Berlin bereits üblich ist, diskutiert werden. Dies müsse „bundesweiter Standard“ werden, denn damit homophobe und transfeindliche Gewalt nicht in der allgemeinen Begriffsstatistik untergehe, müsse sie klar so benannt werden, so der Berliner Innensenator: „Queere Menschen werden ja deshalb angegriffen, weil sie sich offen queer zeigen. Allein in den letzten sechs Wochen sind 12 sehr gewalttätige Angriffe gegen queere Menschen in Berlin bekannt geworden. Das müssen wir klar und deutlich verurteilen“. Dies sei ein bedeutendes Signal an die queere Community, sagte LSVD-Vorstandsmitglied Henny Engels in einer Pressemitteilung. Doch „der LSVD erwartet von der Innenministerkonferenz eine gemeinsame Strategie zur Verbesserung der Prävention, Erfassung und Bekämpfung von LSBTI-feindlicher Hasskriminalität. Elementarer Bestandteil eines bundesweiten Aktionsplans mit einem Bund-Länder-Programm ist die Reform der polizeilichen Erfassungsmethoden.“ Darüber hinaus müssten die Behörden bei der Bekämpfung von queerfeindlicher Gewalt verstärkt mit LGBTI-Organisationen zusammenarbeiten, „um Vertrauen zu schaffen, Opfern angemessen zu helfen und damit die Anzeigebereitschaft zu steigern“, so der LSVD. „Es müssen in deutlich mehr Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften Ansprechpersonen für LSBTI bestellt werden, wie dies in einigen Städten längst erfolgreich praktiziert wird“. Ob bei der Innenministerkonferenz auch etwas beschlossen wird, wird leider erst nach den Wahlen öffentlich werden: Die nächste Sitzung des Gremiums findet vom 1. bis 3. Dezember 2021 in Stuttgart statt.
Bundestagswahl: Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des Lesben- und Schwulenverbandes
13. September 2021Weiterlesen Deutlich wurde, das Bündnis 90/die Grünen die Forderungen des LSVD am ehesten umsetzen möchten, danach folgen die Linke und die FDP. Die AfD hingegen möchte sogar das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wieder abschaffen und mit ihrer Politik die Rechte von LSBTIQ gefährden. Folgende Themen stellen die Schwerpunkte der LSVD-Wahlprüfsteine dar: Eine Übersicht über die Antworten der Parteien hat der LSVD in dieser Tabelle dargestellt.
Wie eine gemeinnützige Organisation versucht, LGBTQ-Geflüchteten aus Afghanistan zu helfen
26. August 2021Weiterlesen Wie in vielen Konflikten sind LGBTQI*-Personen in Afghanistan in besonderer Weise gefährdet. Gleichgeschlechtliche Intimität wurde bereits unter der früheren afghanischen Regierung mit Gefängnishaft oder sogar mit dem Tod bestraft, und Aktivist*innen befürchten, dass LGBTQI*-Personen unter den Taliban noch stärker von Gewalt bedroht sein werden, und verweisen auf die strenge Auslegung der Scharia, mit der die Gruppe während ihrer Regierungszeit von 1996 bis 2001 regierte. Obwohl sich die heutigen Taliban als gemäßigter darstellen, sind viele Menschenrechtsgruppen weiterhin besorgt. Erst letzten Monat erklärte ein Taliban-Richter gegenüber der deutschen Boulevardzeitung Bild, dass homosexuelle Männer zu Tode geprügelt werden sollen. Rainbow Railroad, eine weltweit tätige gemeinnützige Organisation, die LGBTQI*-Personen, die verfolgt werden, helfen will, bereitet sich darauf vor, LGBTQI*-Afghanen bei ihrem Fluchtversuch zu unterstützen. Die 2006 in Kanada gegründete Organisation hilft LGBTQI*-Personen, aus Ländern zu fliehen, in denen sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität unmittelbar bedroht sind. Die Gruppe beantwortet jedes Jahr über 3 000 Anfragen und hilft jährlich etwa 200 Menschen, die Grenzen zu überschreiten. Rainbow Railroad hat in diesem Jahr bereits 50 Hilfegesuche von Menschen aus Afghanistan erhalten und rechnet in naher Zukunft mit einem weiteren Anstieg. Das US-Amerikanische TIME Magazin sprach mit Kimahli Powell, der Geschäftsführerin von Rainbow Railroad, über die aktuelle Situation von LGBTQI* in Afghanistan. Auf die Frage, ob Rainbow Railroad daran arbeite, allen zu helfen, die derzeit versuchen, Afghanistan zu verlassen, erklärte Powell, dass LGBTQI*-Organisationen in Afghanistan aus verschiedenen Gründen sehr eingeschränkt seien, unter anderem, weil sich das Land in einem ständigen Kriegszustand befindet und einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen kriminalisiert werden. Es gäbe nur wenige Menschenrechtsverteidiger, an die man sich wenden könne, und es gäbe nur wenige Organisationen, die Unterstützung anbieten. Das ist der Kontext, in dem Rainbow Railroad in der Region tätig ist. Wichtige Partnerschaften seien jedoch für Rainbow Railroad von großer Bedeutung, um gefährdete Menschen zu identifizieren, denn es sei wirklich schwierig, Afghan*innen zu finden, die bereit seien, überhaupt das Risiko einzugehen, sich im Internet als Mitglieder der LGBTQ-Gemeinschaft zu outen. Trotzdem erhalte Powells Organisation immer wieder Hilfesuchen aus Afghanistan, allein in diesem Jahr seien es mindestens 50 gewesen, meisten Anfragen von Einzelpersonen. Man gehe jedoch davon aus, dass es in den kommenden Wochen und Monaten noch viele weitere geben wird. Um zu versuchen, mehr Menschen zu erreichen, stütze man sich derzeit auf das weitreichende internationale Netzwerk und Kontakte im Land. Doch die Situation sei sehr instabil, so Powell: „Wenn ich sage, dass wir mit einem sprunghaften Anstieg der Anfragen rechnen, dann meine ich damit, dass in den kommenden Tagen und Wochen die Menschen versuchen werden, sich auf jede erdenkliche Weise an uns zu wenden, und dass wir auf der Suche nach Lösungen sein werden“. Im Moment sei die Situation für queere Menschen in Afghanistan unklar, da die Taliban die Macht übernommen haben. Doch schon im Gesetz der vorherigen Regierung wurde einvernehmliches gleichgeschlechtliches Handeln kriminalisiert. Dies habe, so Powell, zu einer Kultur der Belästigung und Gewalt durch die Polizei sowie zu einer Kultur der Diskriminierung geführt. Die Menschen hätten keinen Zugang zu Gesundheitsdiensten und würden ihre Arbeitsstellen verlieren, wenn sie sich outen. LGBTQ-Personen könnten nicht melden, wenn sie diskriminiert, angegriffen, vergewaltigt oder verhaftet werden. So seien LGBTQI* schon vor der Machtergreifung der Taliban dieser Art von Diskriminierung ausgesetzt gewesen. Nun sorgt Powell sich, angesichts der Trends im Nahen Osten und in Nordafrika, dass Queerfeindlichkeit unter diesem Regime noch zunehmen würden. Doch für die Afghan*innen, die flüchten und sich im Ausland neu ansiedeln werden können, gilt, dass sie die Unterstützung von Gemeinschaften brauchen, insbesondere von LGBTQ-Gemeinschaften. „Sie brauchen Zugang zu Wohnraum, sie brauchen Zugang zu emotionaler und psychischer Unterstützung, sie brauchen Zugang zu Ressourcen. Ich denke, das ist die Chance, die Einzelpersonen, Zivilgesellschaften und Regierungen bieten können“.
Rumänien: CSD Bukarest muss Bußgeld zahlen
20. August 2021Weiterlesen Kritiker*innen des Gesetzes hatten gewarnt, dass es Homosexualität in Ungarn weiter stigmatisieren würde, da das Gesetz, mit dem es verknüpft ist, auch härtere Strafen für Pädophilie vorsieht. Das neue Dekret, das Kinderbuchhändler*innen dazu verpflichtet Bücher und Medien mit queeren Inhalten im buchstäblichen Sinne zu verstecken, ist dafür nur ein Beispiel. Dabei bezieht sich die neue Verordnung auf die öffentliche Zurschaustellung von Produkten, die Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit zeigen, genauer gesagt gleichgeschlechtliche Beziehungen oder Geschlechtsumwandlungen. Im Umkreis von 200 Metern von Schulen oder Kirchen verbietet das Gesetz den Verkauf solcher Produkte sogar vollständig. Die Maßnahme lässt sich dabei einordnen in eine breiter angelegte Kampagne der Regierung gegen die queere Community, die sie als Kampf für Familienwerte und den Schutz von Kindern darstellt. Mit dem Argument, dass die Sexualerziehung den Eltern überlassen werden sollte, ist das ursprüngliche Gesetz eine umfassende Maßnahme zur Verhinderung von queeren Inhalten in der Bildung. Die ungarische Gesellschaft ist in der Frage von LGBTQI*-Rechten gespalten, aber Tausende nahmen an der Gay Pride Parade 2021 in Budapest teil. Eine Ipsos-Umfrage vom letzten Monat ergab, dass 46 % der Ungarn die gleichgeschlechtliche Ehe unterstützen. Ursula von der Leyen, die Präsidentin der Europäischen Kommission, nannte das Gesetz eine „Schande“. Die Europäische Kommission hat rechtliche Schritte gegen Ungarn eingeleitet. Sie bezeichnet das Gesetz als diskriminierend und argumentiert, es verstoße gegen die Werte der 27 Nationen, nämlich Toleranz und individuelle Freiheit.
Weiterlesen Zwei Monate vor der Bundestagswahl hat Spahn (CDU) seine Errungenschaften für wegen ihrer sexuellen Identität diskriminierte Menschen herausgestellt. So bezeichnete er unter anderem das 2020 beschlossene Verbot der Konversionstherapie als wichtige „Weiche“. Außerdem schreibt er, dass auf Wirken seines Ministeriums die Blutspende-Voraussetzung für schwule Männer zwölf Monate enthaltsam gewesen zu sein aufgehoben werden würde, und weist in dem Dokument außerdem darauf hin, dass Menschen mit erhöhtem HIV-Infektionsrisiko seit September 2019 einen Anspruch auf Beratung, Untersuchung und Arzneimittel zur Vorsorge haben. Darüber hinaus listet das Dokument Projekte auf, mit denen die Stigmatisierung inter- und transgeschlechtlicher Menschen verringert werden soll. Diese „angeblichen Erfolge“ sind vom Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) jedoch als „Mogelpackung“ kritisiert worden, da sich Spahn für Maßnahmen feiere, die nicht auf seine Initiative hin, sondern „auf massiven Druck aus der Zivilgesellschaft entstanden“ sind. Außerdem bemängelte der Verband unter anderem, dass es weiterhin eine Ungleichbehandlung geben soll – denn anders als schwule Männer dürfen Frauen und heterosexuelle Männer auch bei wechselnden Sexualpartnern Blut spenden, doch dazu schwieg der Gesundheitsminister in dem Schreiben. Auch in Bezug auf das veraltete „Transsexuellengesetz“, welches seine Partei zu Beginn der letzten Legislaturperiode versprochen hatte zu reformieren, äußerte sich der Minister nicht, obwohl Aktivist*innen eine solche Reform längst fordern. Außerdem leiden Nichtbinäre seit Jahren unter „dem Hickhack“ bei der dritten Option des Geschlechtseintrags, wie Jeja Klein eine Woche nach Jens Spahns Selbstbeweihräucherung auf queer.de berichtet. Zwar bezieht sich Jeja gar nicht auf sein Schreiben, so beweist der Artikel jedoch, dass der Stand der geschlechtlichen Selbstbestimmung in Deutschland bei weitem nicht so erfolgreich vorangekommen ist, wie es der Gesundheitsminister darstellt. Tatsächlich bestehen unter der gegenwärtigen Gesetzeslage noch eine Vielzahl verschiedener Probleme, sowohl in Bezug auf das „Transsexuellengesetz“ als auch das Personenstandsgesetz, von denen Jeja anschaulich und ausführlich berichtet. Darin wird klar, dass noch ein weiter Weg vor der Bundesregierung liegt, bis sie auf ihre „Errungenschaften“ für die queere Community wirklich stolz sein und sich damit schmücken kann. Jeja schreibt: „Ich glaube, dass wir hoffen können. Aber es ist unklar, wie lange wir noch hoffen müssen und wie oft wir in dieser Zeit mit Enttäuschung umgehen werden. Bei der Ehe für alle ging alles ganz plötzlich, ganz schnell. Vielleicht wird es hier ja auch so? Wie bei den gleichen Rechten beim Heiraten dürfte den meisten Beobachter*innen klar sein: Selbstbestimmung über das eigene Geschlecht, wenigstens bei den amtlichen Einträgen, wird kommen“. Der Stand der Dinge kann sich bessern.