Weiterlesen Kritisiert wurde dabei unter anderem auch NRW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht. Diese hatte in ihrem im Frühjahr erschienenen Buch „Die Selbstgerechten“ beklagt, dass die politische Aufmerksamkeit auf „immer skurrilere Minderheiten“ gelenkt werde, „die ihre Identität jeweils in irgendeiner Marotte finden, durch die sie sich von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden und aus der sie den Anspruch ableiten, ein Opfer zu sein“. Als Beispiel für solche „Marotten“ hatte sie unter anderem sexuelle Orientierung genannt. Für solche „Menschenverachtung“ dürfe in der Partei kein Platz sein, so Die Linke.queer, und erklärte, dass ein „inhaltlicher Klärungsprozess“ daher „dringend notwendig“ sei: „Es ist inakzeptabel, dass die Verächtlichmachung von Genoss:innen, die Förderung und Propagierung von Trans- und Homosexuellenfeindlichkeit [und] die enge Zusammenarbeit mit extrem rechten Kräften [...] geduldet, ja sogar akzeptiert wird“, erklärte so der Landessprecher*innenrat der Arbeitsgemeinschaft in einer Mitteilung vom Sonntag. Außerdem kritisierte Die Linke.queer, dass eine heterosexuelle Gruppe versucht hätte, den queeren Verband zu unterwandern und dadurch dessen Arbeit lahmzulegen. Mit ihrer knappen Mehrheit habe die Gruppe die (Wieder-)Wahl von Queer-Aktivist*innen verhindert und eigene Leute durchgesetzt, welche dann nach kurzer Zeit zurücktraten, mit dem Ergebnis, dass die Arbeit des Verbandes „lahmgelegt“ wurde, so der Vorwurf. Zudem beklagte Die Linke.queer in der Mitteilung „verschwörungstheoretische Posts und krude inhaltliche Positionen in sozialen Netzwerken“ durch Landesvorstandsmitglied Tamara Helck. Diese habe etwa einen Text geteilt, in dem der angebliche Einsatz für „Menschenrechte von queerfeministischen Transfröschen in Zentralafrika“ für das schlechte Abschneiden der Partei verantwortlich gemacht wurde: „Wer die Verächtlichmachung von Trans* und Queers zum Programm erhebt, hat in einem Landesvorstand von DIE LINKE nichts, aber auch gar nichts verloren“, so die queeren Aktivist*innen. Man bereite deshalb einen Abwahlantrag für den nächsten Landesparteitag vor. Doch bereits am Montag nach der Wahl hatte der Bundesverband von Die Linke.queer selbst auch eingestanden, dass es bei der eigenen Partei an Akzeptanz für queere Lebensweisen fehle: „Vielfalt, Diversität und Respekt müssen in DIE LINKE wieder selbstverständlich werden“, hieß es in einem Eintrag auf Facebook. Weiterhin flehte die Bundesarbeitsgemeinschaft queere Wähler*innen mit den Worten an: „Kommt zurück! Viele Queers haben uns auf Bundesebene, schon aus Selbstachtung, dieses Mal nicht gewählt, obwohl sie DIE LINKE programmatisch unterstützen.“
Beratung und Recht
AfD-Abgeordnete bezeichnet LGBTQI*-Themen als „krank“
13. Oktober 2021Weiterlesen Außerdem hatte Jost in ihrer Rede die Politik dazu aufgefordert, bei Bildungsplänen nicht die von der AfD fantasierten „Gender-Ideologen und die Gender-Lobby“, sondern „lieber mal unsere Eltern“ zu befragen. Als Jost trotz der Entgleisung von Landtagsvizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg (Linke) weder zur Ordnung gerufen noch gerügt wurde, reagierte die SPD-Abgeordnete Hanka Kliese in einer Kurzintervention mit den folgenden Worten: „Dass Sie in Ihrer Rede solche Lebensmodelle gerade wörtlich als krank bezeichnet haben, das fänden nicht nur meine Eltern schlimm, sondern auch viele andere Menschen der älteren Generation, die froh sind, dass man sich heute ein bisschen offener zeigen kann“. Auch Kultusminister Christian Piwarz (CDU) ging als nächster Redner auf Josts diskriminierende Äußerungen ein: „Dass Sie hier am Rednerpult im Sächsischen Landtag davon sprechen, dass bestimmte Lebensentwürfe und Ansichten von Menschen wortwörtlich krank sind, das macht mich wirklich sprachlos“, wofür er von allen demokratischen Parteien Beifall erhielt. Anlass der Landtagsdebatte war ein queerfeindlicher AfD-Antrag (Drucksache 7/7678), der in der Bildungspolitik unter anderem ein „positives Bild des Lebensentwurfs traditionelle Familie als Lerninhalt“ verankern und eine angebliche „Relativierung der Familie aus Mutter, Vater und Kindern“ unterbinden wollte. In der Antragsbegründung hieß es, die heterosexuelle Familie bringe „als einziges Familienmodell die künftigen Leistungsträger und Fachkräfte hervor, ohne welche Deutschland keine wirtschaftliche Überlebensperspektive hat“. Die AfD-Fraktion wolle „alle Benachteiligungen des Mehrheits-Familienmodells beseitigen“. In der Aussprache sprach der AfD-Abgeordnete Rolf Weigand als Auftaktredner von „Frühsexualisierungs-Irrsinn“, der „Kinderseelen zerstören“ würde. Mit solchen „Kampfbegriffen aus rechten Blasen“ versuche die AfD, so Kultusminister Piwarz (CDU), eine Scheinrealität zu konstruieren und Ängste zu bedienen. Auch Lucie Hammecke (Grüne) kritisierte: „Die Angst vor gesellschaftlicher Vielfalt sitzt offenbar tief bei der AfD“. Das eigentliche Ziel des Antrags sei das traditionelle Familienbild als einziges zulässiges zu propagieren und die Vielfalt von Lebensentwürfen zu negieren, so Hammecke weiter. Auch Sarah Buddeberg (Linke) warf der AfD vor „unter dem Deckmantel des Kinderschutzes ihre queerfeindliche Agenda vorantreiben“ zu wollen, und stellte dem entgegen: „Queere Menschen und Familien existieren, auch wenn das den Horizont der AfD übersteigt“. Weiter erklärte sie: „Ein Kinderbuch, in dem eine Familie mit homosexuellen Eltern oder eine trans Person dargestellt werden, wird kein Kind in seiner Intimsphäre verletzen und überschreitet auch keine Schamgrenzen.“ In direkter Ansprache an die AfD-Fraktion schloss sie ihre Rede mit der Vorstellung, dass die AfD-Abgeordneten selbst früher in den Genuss von solchen pädagogischen Angeboten gekommen wären, und mutmaßte, dass es hätte ihnen sicher sehr gutgetan hätte, und dem Landtag ein solch hasserfüllter Antrag so vielleicht erspart geblieben wäre.
Weiterlesen Der Forderungskatalog, der in ganzer Länge auf der Homepage des Vereins eingesehen werden kann, versammelt politische Maßnahmen zu den Bereichen des Vornamens und des Geschlechtseintrags, der Gesundheitsversorgung, Entschädigungszahlungen aufgrund von Grundrechtsverstößen und zum Diskriminierungsschutz. In ihrer Länge zeigt die Auflistung, dass bis zur Gleichstellung noch ein weiter Weg zu beschreiten ist. Noch regelt das Transsexuellengesetz, das nicht nur die dgti, sondern zahlreiche Abgeordnete wie Tessa Ganserer und Aktivist*innen abschaffen wollen, die Änderung des eingetragenen Namens und der Geschlechtseinträge. Nach einem neuen, offenen Geschlechtseintrag solle eine einfache Selbsterklärung auf einem Standesamt genügen, um diese Eintragungen korrigieren zu lassen. Außerdem fordert die dgti die Unterversorgung mit Gesundheitsleistungen für trans und inter Personen zu beenden und eine flächendeckende Versorgung zu erschaffen. So soll unter anderem der Anspruch auf geschlechtsangleichende Operationen für transgeschlechtliche, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen im Sozialgesetzbuch verankert werden, welcher auch für einwilligungsfähige Minderjährige gelten soll. Gegenwärtige sind nichtbinäre Menschen von der Kostenübernahme solcher Operationen generell ausgegrenzt, und auch sonst beruhen die Richtlinien und Begutachtungen vor einer Übernahme auf vielen diskriminierenden Fragen und Annahmen (echte-vielfalt.de berichtete). Für intergeschlechtliche Kinder fordert die dgti hingegen einen wirksameren Schutz gegen geschlechtszuweisende Operationen, bevor diese Kinder selbst entscheiden können. Für Menschen, die solche Eingriffe jedoch im Kindesalter hinter sich hätten, fordert die dgti Entschädigungszahlungen. Dasselbe wird gefordert für Personen, deren Ehe wegen des Transsexuellengesetztes annuliert worden ist. Für einen bessseren Diskriminierungsschutz fordert die dgti unter anderem einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Weitere geforderte Maßnahmen, um Diskriminierung abzubauen sind unter anderem die gesonderte Erfassung von Straftaten wegen der geschlechtlichen Identität; die verpflichtende Einführung aller vier Personenstandseinträge (männlich, weiblich, divers, und nicht-binär) in Formularen staatlicher Institutionen; einen erweiterten Kündigungsschutz für Menschen im Transitionsprozess; und die Ausweitung des Rechts auf Abänderung von Dokumenten auf Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden. Welche Chancen auf Umsetzung diese Forderungen bei der neuen Regierung, die sich gegenwärtig bildet, haben werden, wird sich erst zeigen, doch der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte kurz vor den Wahlen zum Bundestag in der ZDF-Wahlsendung „Klartext“ die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes zugesagt. Nun gilt zu hoffen, dass er und seine Partei dies entsprechend den Vorstellungen und Forderungen Betroffener umsetzen werden.
Weiterlesen Seit 2007 sind in der Schweiz gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlaubt. Schon vor dem Referendum war bekannt, dass das Schweizer Parlament und der regierende Bundesrat die „Ehe für alle“ unterstützten. Auch Umfragen im Vorfeld des Referendums zeigten einen soliden Rückhalt. Gegner*innen der Gleichbehandlung hatten argumentiert, dass die Ersetzung der zivilen Lebenspartnerschaft durch das volle Recht auf Ehe die auf der Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau beruhende Familie untergraben würde. Auch ist die Schweiz mit ihren 8,5 Millionen Einwohner*innen ein traditionell konservatives Land, welches beispielsweise erst 1971 das volle Wahlrecht für Frauen bei den eidgenössischen Wahlen eingeführt, wobei ein Kanton das volle Wahlrecht bei den Kommunalwahlen sogar bis 1990 hinauszögerte. Nun haben Fortschritt und Vielfalt jedoch gegen die „Tradition“ gesiegt, und die erfolgreichen Befürworter*innen der Ehe für alle können sich freuen, dass gleichgeschlechtliche Partner*innenschaften künftig rechtlich mit heterosexuellen gleichgestellt werden, da sie gemeinsam Kinder adoptieren können und die Staatsbürger*innenschaft für gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen erleichtert wird. Außerdem wird es lesbischen Paaren möglich sein, eine geregelte Samenspende in Anspruch zu nehmen. Befürworter*innen fürchten jedoch, dass es wegen der Verwaltungs- und Gesetzgebungsverfahren noch Monate dauern könnte, bis gleichgeschlechtliche Paare tatsächlich heiraten können.
Neue Petition gestartet: Grundgesetz für alle
24. September 2021Weiterlesen Hierbei soll der Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem niemand zum Beispiel wegen seiner Herkunft oder seines Geschlechts benachteiligt werden darf, ergänzt werden. Dem Bündnis geht es unter anderem darum, dass „viele Menschen der queeren Community bis heute Diskriminierung, Ausgrenzung, Hassgewalt“ erleben. Ein Schutz durch das Grundgesetz sichere die Menschenrechte von Menschen der queeren Community für die Zukunft ab. Die Initiator*innen der Petition auf der Plattform change.org fordern angesichts der kommenden Bundestageswahl nun: “In den nächsten Koalitionsvertrag muss - schwarz auf weiß - die Forderung eines verlässlichen Schutzes der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz.“ Innerhalb kürzester Zeit haben den Aufruf fast 15.000 Menschen unterzeichnet. Wer sich anschließen möchte, gelangt hier zur Petition.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
22. September 2021Weiterlesen Das AGG schützt Diskriminierung auf Grund der „sexuellen Identität“, also der sexuellen Orientierung, sowie der Geschlechtsidentität. Damit sind Diskriminierungen beim Einkaufen, am Arbeitsplatz, bei Restaurantbesuchen, der Wohnungssuche und in weiteren Bereichen des Alltaglebens verboten. Weitere Merkmale, die durch das Gesetz ebenfalls geschützt sind, sind das Geschlecht, die Religion, das Alter, die ethnische Herkunft und Behinderung. Der gesetzliche Schutz im Arbeitsleben bezieht sich zum Beispiel auf Bewerbungsverfahren oder Benachteiligungen bei der Ausbildung sowie bei Beförderung oder Entlassung. Wird eine Person auf Grund ihrer Homosexualität entlassen, kann sie dagegen rechtlich vorgehen. Auch homofeindliche Aussagen und Handlungen sind dadurch verboten. Die durch das Gesetz untersagten Benachteiligungen können entweder direkt („unmittelbar“) oder indirekt („mittelbar“) vorliegen. Eine direkte Diskriminierung liegt vor, wenn zum Beispiel ein schwules Paar ein Geschäft nicht betreten dar. Indirekte Benachteiligung hingegeben bestehen bei Maßnahmen, die zwar einen neutralen Anschein haben, jedoch trotzdem Menschen auf Grund geschützter Merkmale diskriminieren. Betroffene haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Beseitigung der Benachteiligung und können Entschädigung verlangen. Wenn dem nicht nachgegangen wird, kann dieses Recht vor Gericht eingefordert werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann sich um eine gütliche Einigung bemühen und es kann auch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Auch bietet sie telefonische oder schriftliche Beratung an, und das kostenlos und vertraulich. Regionale Beratungsstellen sowie LSBTIQ-Beratungsstellen finden sich in der Datenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder in der Anlaufstellendatenbank des Regenbogenportals.
Innenministerkonferenz spricht über queerfeindliche Gewalt
15. September 2021Weiterlesen Wie wichtig das ist, lässt sich ernüchternd leicht an der Tatsache belegen, dass es erst kürzlich zwei Ereignisse queerfeindlicher Gewalt in Deutschland gab, Echte-Vielfalt.de berichtete (hier und hier). Und „wenn wir im Bereich der LSBTIQ-feindlichen Hasskriminalität von einer bundesweiten Dunkelziffer von 80 bis 90 Prozent sprechen, dann wird es höchste Zeit, den Scheinwerfer anzumachen und diesen Bereich auszuleuchten“, erklärte der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) in einer vorab versandten Pressemitteilung. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beklage zu Recht, dass seit Bestehen der Innenministerkonferenz 1954 dieses wichtige Thema noch nie als Besprechungspunkt auf der Tagesordnung stand. Nun, kurz vor den Wahlen, setzt der SPD-Senator Geisel das Thema Hasskriminalität gegen LGBTQI* erstmals auf die Tagesordnung. Dazu habe der LSVD bereits Vorschläge gemacht, über die es sich, so Geisel, „lohne zu diskutieren“. Zu diesen Vorschlägen gehöre etwa eine Unabhängige Expertenkommission, die eine Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von Queerfeindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität machen und entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeiten solle. Ebenso müsse über die Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden für Opfer von LGBTQI*-feindlicher Gewalt sowie über die statistische Erfassung in den polizeilichen Kriminalstatistiken, wie es in Berlin bereits üblich ist, diskutiert werden. Dies müsse „bundesweiter Standard“ werden, denn damit homophobe und transfeindliche Gewalt nicht in der allgemeinen Begriffsstatistik untergehe, müsse sie klar so benannt werden, so der Berliner Innensenator: „Queere Menschen werden ja deshalb angegriffen, weil sie sich offen queer zeigen. Allein in den letzten sechs Wochen sind 12 sehr gewalttätige Angriffe gegen queere Menschen in Berlin bekannt geworden. Das müssen wir klar und deutlich verurteilen“. Dies sei ein bedeutendes Signal an die queere Community, sagte LSVD-Vorstandsmitglied Henny Engels in einer Pressemitteilung. Doch „der LSVD erwartet von der Innenministerkonferenz eine gemeinsame Strategie zur Verbesserung der Prävention, Erfassung und Bekämpfung von LSBTI-feindlicher Hasskriminalität. Elementarer Bestandteil eines bundesweiten Aktionsplans mit einem Bund-Länder-Programm ist die Reform der polizeilichen Erfassungsmethoden.“ Darüber hinaus müssten die Behörden bei der Bekämpfung von queerfeindlicher Gewalt verstärkt mit LGBTI-Organisationen zusammenarbeiten, „um Vertrauen zu schaffen, Opfern angemessen zu helfen und damit die Anzeigebereitschaft zu steigern“, so der LSVD. „Es müssen in deutlich mehr Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften Ansprechpersonen für LSBTI bestellt werden, wie dies in einigen Städten längst erfolgreich praktiziert wird“. Ob bei der Innenministerkonferenz auch etwas beschlossen wird, wird leider erst nach den Wahlen öffentlich werden: Die nächste Sitzung des Gremiums findet vom 1. bis 3. Dezember 2021 in Stuttgart statt.
Bundestagswahl: Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine des Lesben- und Schwulenverbandes
13. September 2021Weiterlesen Deutlich wurde, das Bündnis 90/die Grünen die Forderungen des LSVD am ehesten umsetzen möchten, danach folgen die Linke und die FDP. Die AfD hingegen möchte sogar das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wieder abschaffen und mit ihrer Politik die Rechte von LSBTIQ gefährden. Folgende Themen stellen die Schwerpunkte der LSVD-Wahlprüfsteine dar: Eine Übersicht über die Antworten der Parteien hat der LSVD in dieser Tabelle dargestellt.
Wie eine gemeinnützige Organisation versucht, LGBTQ-Geflüchteten aus Afghanistan zu helfen
26. August 2021Weiterlesen Wie in vielen Konflikten sind LGBTQI*-Personen in Afghanistan in besonderer Weise gefährdet. Gleichgeschlechtliche Intimität wurde bereits unter der früheren afghanischen Regierung mit Gefängnishaft oder sogar mit dem Tod bestraft, und Aktivist*innen befürchten, dass LGBTQI*-Personen unter den Taliban noch stärker von Gewalt bedroht sein werden, und verweisen auf die strenge Auslegung der Scharia, mit der die Gruppe während ihrer Regierungszeit von 1996 bis 2001 regierte. Obwohl sich die heutigen Taliban als gemäßigter darstellen, sind viele Menschenrechtsgruppen weiterhin besorgt. Erst letzten Monat erklärte ein Taliban-Richter gegenüber der deutschen Boulevardzeitung Bild, dass homosexuelle Männer zu Tode geprügelt werden sollen. Rainbow Railroad, eine weltweit tätige gemeinnützige Organisation, die LGBTQI*-Personen, die verfolgt werden, helfen will, bereitet sich darauf vor, LGBTQI*-Afghanen bei ihrem Fluchtversuch zu unterstützen. Die 2006 in Kanada gegründete Organisation hilft LGBTQI*-Personen, aus Ländern zu fliehen, in denen sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität unmittelbar bedroht sind. Die Gruppe beantwortet jedes Jahr über 3 000 Anfragen und hilft jährlich etwa 200 Menschen, die Grenzen zu überschreiten. Rainbow Railroad hat in diesem Jahr bereits 50 Hilfegesuche von Menschen aus Afghanistan erhalten und rechnet in naher Zukunft mit einem weiteren Anstieg. Das US-Amerikanische TIME Magazin sprach mit Kimahli Powell, der Geschäftsführerin von Rainbow Railroad, über die aktuelle Situation von LGBTQI* in Afghanistan. Auf die Frage, ob Rainbow Railroad daran arbeite, allen zu helfen, die derzeit versuchen, Afghanistan zu verlassen, erklärte Powell, dass LGBTQI*-Organisationen in Afghanistan aus verschiedenen Gründen sehr eingeschränkt seien, unter anderem, weil sich das Land in einem ständigen Kriegszustand befindet und einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen kriminalisiert werden. Es gäbe nur wenige Menschenrechtsverteidiger, an die man sich wenden könne, und es gäbe nur wenige Organisationen, die Unterstützung anbieten. Das ist der Kontext, in dem Rainbow Railroad in der Region tätig ist. Wichtige Partnerschaften seien jedoch für Rainbow Railroad von großer Bedeutung, um gefährdete Menschen zu identifizieren, denn es sei wirklich schwierig, Afghan*innen zu finden, die bereit seien, überhaupt das Risiko einzugehen, sich im Internet als Mitglieder der LGBTQ-Gemeinschaft zu outen. Trotzdem erhalte Powells Organisation immer wieder Hilfesuchen aus Afghanistan, allein in diesem Jahr seien es mindestens 50 gewesen, meisten Anfragen von Einzelpersonen. Man gehe jedoch davon aus, dass es in den kommenden Wochen und Monaten noch viele weitere geben wird. Um zu versuchen, mehr Menschen zu erreichen, stütze man sich derzeit auf das weitreichende internationale Netzwerk und Kontakte im Land. Doch die Situation sei sehr instabil, so Powell: „Wenn ich sage, dass wir mit einem sprunghaften Anstieg der Anfragen rechnen, dann meine ich damit, dass in den kommenden Tagen und Wochen die Menschen versuchen werden, sich auf jede erdenkliche Weise an uns zu wenden, und dass wir auf der Suche nach Lösungen sein werden“. Im Moment sei die Situation für queere Menschen in Afghanistan unklar, da die Taliban die Macht übernommen haben. Doch schon im Gesetz der vorherigen Regierung wurde einvernehmliches gleichgeschlechtliches Handeln kriminalisiert. Dies habe, so Powell, zu einer Kultur der Belästigung und Gewalt durch die Polizei sowie zu einer Kultur der Diskriminierung geführt. Die Menschen hätten keinen Zugang zu Gesundheitsdiensten und würden ihre Arbeitsstellen verlieren, wenn sie sich outen. LGBTQ-Personen könnten nicht melden, wenn sie diskriminiert, angegriffen, vergewaltigt oder verhaftet werden. So seien LGBTQI* schon vor der Machtergreifung der Taliban dieser Art von Diskriminierung ausgesetzt gewesen. Nun sorgt Powell sich, angesichts der Trends im Nahen Osten und in Nordafrika, dass Queerfeindlichkeit unter diesem Regime noch zunehmen würden. Doch für die Afghan*innen, die flüchten und sich im Ausland neu ansiedeln werden können, gilt, dass sie die Unterstützung von Gemeinschaften brauchen, insbesondere von LGBTQ-Gemeinschaften. „Sie brauchen Zugang zu Wohnraum, sie brauchen Zugang zu emotionaler und psychischer Unterstützung, sie brauchen Zugang zu Ressourcen. Ich denke, das ist die Chance, die Einzelpersonen, Zivilgesellschaften und Regierungen bieten können“.





