Weiterlesen Das Gesetz über die Vertretung der Geschlechter in öffentlichen Gremien (Schottland) von 2018 hatte darauf abgezielt, die Zahl der Frauen in öffentlichen Gremien zu erhöhen, so dass 50 Prozent der nicht geschäftsführenden Mitglieder Frauen sind. Nun wandte sich die Gruppe dagegen, dass die regierende „Scottish National Party“ trans Frauen in solche Pläne einbeziehe, indem sie die gesetzliche Definition von "Frau" erweitere und argumentierte, dass dies die Befugnisse der Regierung überschreite. Dem hatte das Gericht in Edinburgh am 18. Februar zugestimmt, was trans Aktivist*innen als "beunruhigenden" und "besorgniserregenden" Schlag gegen die Rechte von trans Frauen bezeichneten. Das 2018 verabschiedete Gesetz definiert eine Frau auch als eine Person, die "als Frau lebt" und das "geschützte Merkmal der Geschlechtsanpassung" hat, oder "beabsichtigt, sich einem Verfahren (oder einem Teil eines Verfahrens) zu unterziehen, das darauf abzielt, das Geschlecht der Person durch Änderung der physiologischen oder anderen Geschlechtsmerkmale neu zuzuordnen, unterziehen sich diesem oder haben sich diesem unterzogen". Das bedeutet, dass trans Frauen keine Bescheinigung über die Anerkennung des Geschlechts benötigen, ein Dokument, das weniger als ein Prozent der trans Menschen im Vereinigten Königreich besitze, weil das Verfahren zur Erlangung einer solchen Bescheinigung laut Aktivist*innen langwierig, aufdringlich und schwierig sei – ähnlich wie in Deutschland das von der Ampelkoalition abzuschaffende, sogenannte „Transsexuellengesetz“. Die FWS nahm jedoch argumentierte, dass die Einbeziehung von trans Frauen gegen das Gleichstellungsgesetz verstoße, das die Grundlage des britischen Gleichstellungsrechts bildet und von Westminster verabschiedet wurde – und, dass nur Westminster als dezentralisierte Macht dazu befugt sei eine solche Änderung vorzunehmen, so die Lobbygruppe. Nachdem die Richter*innen Berufung eingelegt hatten, entschieden sie nun, dass die schottische Regierung tatsächlich nicht befugt sei, "die Definition von Frauen" auf trans Frauen auszuweiten. Indem "das Gesetz von 2018 die als Frauen lebenden Transsexuellen in die Definition der Frau einbezieht, vermischt und verwechselt es zwei separate und unterschiedliche geschützte Merkmale", schrieben die Richter Lady Dorrian, Lord Pentland und Lord Malcolm. "Eine Änderung der Definitionen geschützter Merkmale [...] ist nicht zulässig, und in dieser Hinsicht liegt das Gesetz von 2018 außerhalb der Gesetzgebungskompetenz. So sei "ein Mann ein Mann jeden Alters und eine Frau eine Frau jeden Alters", wobei ein Richter hinzufügte, dass diejenigen, die "biologisch männlich" sind, nicht unter diese Definition fallen würden. Damit bedient sich das Gericht einer ähnlich konservativen und transfeindlichen Rhetorik wie die trans-ausschließende „Feministin“ Alice Schwarzer und Afd-Vizechefin Beatrix von Storch. So zeigt diese Entscheidung queeren Aktivist*innen, wie verworren das britische Recht zur Geschlechtsanerkennung sei und wie dringend es reformiert werden müsse: "Diese Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer Gesetzesreform, um sicherzustellen, dass alle trans Frauen in jeder Hinsicht Frauen sind, ohne dass ein [Geschlechtsanerkennungszertifikat] benötigt wird", schrieb das Trans Safety Network in einer Erklärung.
Trans
Weiterlesen Eine Koalition aus 19 LGBTQ+-Organisationen, die von Stonewall angeführt und vom „Good Law Project“ unterstützt wird, sagt, dass die Kommission eine „kürzliche und signifikante" Veränderung in Bezug auf Trans-Rechte vorgenommen hätte, die die Koalition dazu veranlasst habe, von der Globalen Allianz der nationalen Menschenrechts-Institutionen zu fordern, dass die EHRC ihr "A-Rating" verliere. Der Leiter der EHRC, Marcial Boo, entgegnete, dass Stonewall und andere Gruppen "auf das falsche Ziel" gehen würden und forderte sie auf, "mit uns zusammenzuarbeiten, um die Diskriminierung von LGBT-Personen zu identifizieren, damit wir gemeinsam Maßnahmen ergreifen können, um sie zu stoppen". Der Aufruf folgt auf zwei Interventionen der EHRC Ende Januar, in denen sie empfahl, das von der britischen Regierung vorgeschlagene Verbot von Konversionspraktiken nicht auf trans Personen auszudehnen, und die schottische Regierung schriftlich aufforderte, die Pläne zur Vereinfachung der rechtlichen Anforderungen für die Geschlechtsanerkennung zu stoppen und damit ihre frühere Position zu ändern. Dies stieß bei einigen schottischen Aktivist*innen auf Wut, die sich dagegen wehrten, dass "Beauftragte der britischen Regierung uns in Schottland vorschreiben, wie wir in dezentralisierten Bereichen Gesetze zu erlassen haben". Die Kommission beharrte darauf, dass Unparteilichkeit "ein zentraler Wert" der EHRC sei und dass alle Entscheidungen "unabhängig von jeder Regierung" getroffen würden. Die Aberkennungsforderung erfolgt inmitten wachsender Bedenken über die Rolle und Unabhängigkeit der EHRC. Im vergangenen Jahr hatte ihr ehemaliger Leiter David Isaac angedeutet, dass die Aufsichtsbehörde durch politischen Druck unterminiert werde. Die 19-seitige Forderung zeigten nach Ansicht der von Stonewall angeführten Koalition "die zahlreichen Arten und Weisen, wie die EHRC hinter den internationalen Standards zurückbleibt". Dazu gehöre das "völlige Fehlen" finanzieller Autonomie von der britischen Regierung und die "übermäßige" Einmischung der Regierung, einschließlich der "politisch motivierten" Ernennung des Vorsitzes und des Vorstands, von denen "viele wiederholt und öffentlich ihren Widerstand gegen die Ausweitung der Menschenrechte demonstriert haben und deren Ernennungen von NROs stark kritisiert wurden". So forderte Nancy Kelley, Geschäftsführerin von Stonewall, die britische Regierung auf, einen unabhängigen EHRC "wiederzubeleben": "Die Politisierung der britischen Menschenrechtsbehörde hat trans Menschen in die Schusslinie gebracht, aber dieser Versuch, eine Hierarchie der Menschenrechte im Vereinigten Königreich zu schaffen, ist eine sehr reale Bedrohung für alle, insbesondere für diejenigen von uns, die durch das Gleichstellungsgesetz geschützt sind".
Weiterlesen Denn wer sich – wie beispielsweise die Grünenpolitikerin Tessa Ganserer – nicht einem Verfahren nach dem „Transsexuellengesetz“ oder Personenstandsgesetz unterzogen hat (wegen der diskriminierenden Bedingungen), muss beim Vorzeigen von Impfnachweisen immer auch den Deadname offenbaren. Dies kann sich für trans Personen durchaus unangenehm, verunsichernd, und demütigend anfühlen – selbst, wenn die Impfpass-kontrollierende Person einen guten Umgang damit findet. Nachdem vier Bundesländer (Ba-Wü, NRW, Brandenburg, Hessen) eindeutige Hinweise auf den Ergänzungsausweis und die Lage von trans- und intergeschlechtlichen Personen in ihre Corona-Verordnungen beziehungsweise in den Erläuterungen aufnahmen, gibt es hier nun in die offizielle Möglichkeit, Nachweise auch auf den richtigen Namen ausstellen zu lassen, indem man einen Ergänzungsausweis der dgti nutzt. Damit lassen sich Impfungen und digitale Test- und Genesenennachweise, etwa über die Corona-Warn-App, mit dem richtigen Namen auf dem Display nachweisen (queer.de berichtete). Inoffiziell möglich ist dies auch in Berlin möglich (laut der prinzipiellen Rechtsauffassung des Berliner Senats), und auch Rheinland-Pfalz hat der Möglichkeit, den Ergänzungsausweis als Identitätsnachweis bei den Corona-Dokumenten zu verwenden, gegenüber der dgti zugesagt. Öffentlich bekannt gemacht wurde darüber allerdings noch nichts, und da Kontrollen der entsprechenden Nachweise in den meisten Fällen durch etwa Türsteher*innen oder Kellner*innen erfolgen, nützt dies im Zweifelsfall wenig. Eine Öffentlich-Machung, etwa in der eigenen Corona-Schutzverordnung, sei daher laut Petra Weitzel, Vorsitzende des dgti, entscheidend, denn nur so könnten sich die Nutzer*innen darauf berufen. Weitzel rät darum, den Link zu den bestehenden Verordnungen auf dem Smartphone abzuspeichern und aufzurufen, falls es Diskussionen gibt. Dies sei nötig, denn der Nachweis könnte von Menschen kontrolliert werden, die gar nicht wissen, was ein Ergänzungsausweis ist. Doch auch der Ergänzungsausweis ist offiziell nur in Verbindung mit dem amtlichen Personalausweis gültig, so dass Kontrolleur*innen die Vorlage des zugehörigen Personalausweises verlangen können, und damit Einsicht in den Deadname und vielleicht sogar ein altes Passfoto erhalten, wodurch sie als trans, inter oder nicht-binär zwangsgeoutet werden. Auch auf entsprechende Kommentare, intime Nachfragen oder Anfeindungen müssten auch sie sich dann also weiterhin einstellen.
Polen verabschiedet „LGBT+-Propaganda“-Verbot
28. Februar 2022Weiterlesen Dieser Schritt kam, nachdem das Parlament einen Gesetzentwurf bereits im November 2021 debattierte, und nach jahrelangem Bestehen sogenannter „LGBT-freier Zonen“, die von der EU als queer-feindlich kritisiert wurden. Nun seien die PiS-Abgeordneten laut berichten „in tosenden Beifall“ ausgebrochen, als das Gesetz verabschiedet wurde - es wird nun an den Präsidenten Andrzej Duda zur Unterzeichnung weitergeleitet. Aktivist*innen jedoch erklärten gegenüber PinkNews, dass die Gesetzgebung eine Kultur der "Kontrolle und Angst" in den Schulen einführen werde, wodurch Ungleichheit und Ausgrenzung zunehmen würden. So würden mit dem Gesetzentwurf von der Regierung zugelassene „Einpeitscher“ eingeführt, die die Schulen unter Kontrolle halten sollen. Sie würden die Macht haben, Schulleitungen einzustellen und zu entlassen und externe Gruppen daran zu hindern, in den Schulen zu arbeiten. Zudem müssten Pädagog*innen ihre Unterrichtspläne spätestens zwei Monate vor Unterrichtsbeginn von den Aufsichtsbehörden genehmigen lassen – werde dabei festgestellt, dass die Lehrpläne nicht mit den strengen Werten der Regierung übereinstimmen, können die Regierungsmandatierten Schulleitungen fristlos und ohne Einspruchsmöglichkeit entlassen. Außerschulische Aktivitäten, die von Nichtregierungsgruppen durchgeführt werden, müssten demnächst erst von den Minister*innen genehmigt werden, was ihnen mehr Kontrolle über das Schulleben gäbe. Lehrkraftgewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen warnten, dass die Gesetzgebung einer Zensur gleichkomme und der Regierung ermögliche, den Unterricht über LGBT+ und reproduktive Rechte zu unterbinden. Das Gesetz sei „eine Katastrophe für die Schulen in Polen“, sagte Justyna Nakielska, Beauftragte für LGBT+-Rechte bei Kampania Przeciw Homofobii. Junge Menschen würden für Toleranz, Offenheit für Vielfalt, kritisches Denken und Unabhängigkeit bestraft. Das Gesetz führe eine Atmosphäre der Denunziation, Kontrolle und Angst in den Schulen ein. "LGBT-Jugendliche werden sich in den Schulen immer weniger sicher fühlen", sagte sie und zitierte einen Bericht der EU-Grundrechteagentur aus dem Jahr 2020, wonach vier von zehn queeren Jugendlichen in Polen ihre Identität in der Schule verbergen. "Ungleichheit und Ausgrenzung", so Nakielska, "werden zunehmen und es wird immer weniger Platz für LGBT-Jugendliche geben."
Was ist Deadnaming und wie können wir es vermeiden?
23. Februar 2022Weiterlesen Ein "Deadname" ist der Name einer trans Person vor ihrer Transition. Die Definition von Deadnaming lautet also, dass eine trans Person mit ihrem früheren Namen statt mit ihrem neuen Namen angesprochen wird. Dies gilt als Deadnaming, unabhängig davon, ob es absichtlich geschieht oder nicht. Während manche Menschen schlichtweg transfeindliche Meinungen haben, vergessen viele die Namensanpassung oder deren Bedeutung ohne bösen Willen, und sprechen trans Personen mit dem Deadname an (zum Beispiel: Peter sagt zu der trans Frau Anna, Deadname Tim: „Tim, kann ich das Wasser haben?“, statt „Anna, kann ich das Wasser haben?“). Es kommt auch häufig vor, dass trans Personen ge-misgendered werden, d.h. dass die falschen Geschlechtspersonen, mit denen sie sich nicht identifizieren, genutzt werden (zum Beispiel: Peter sagt über die trans Frau Anna: „Er ist gleich da“, statt „Sie ist gleich da“). Ständig werden trans Personen im Laufe ihres Lebens damit konfrontiert, sei es in der Familie, in persönlichen Beziehungen, in der Ausbildung oder im Arbeitsumfeld. Der häufigste Ort, an dem Deadnaming vorkommt, ist in staatlichen Einrichtungen oder bei Kontrollen, in denen Beamt*innen gesetzlichen Namen verwenden dürfen. Zudem ist es in vielen Ländern, unter anderem auch Deutschland, mit extrem viel Aufwand und Kosten verbunden, den Namen und Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Sowohl Deadnaming als auch Misgendering können für die Psyche von trans Personen durchaus schädlich sein, da sie sich in ihrer wahren Identität als entwertet und nicht respektiert fühlen können. Denn im Wesentlichen demonstriert Deadnaming, dass sie in ihrer wahren Geschlechtsidentität nicht unterstützt und wahrgenommen werden, sei es vor, während oder nach der Transition. Solche Diskriminierungen kommen häufig vor (nicht zuletzt im Deutschen Bundestag), wobei sich Menschen der Schwere ihrer Angriffe auf Identität entweder nicht bewusst sind, oder diese Angriffsfläche bewusst instrumentalisieren (wie nicht zuletzt durch Alice Schwarzer). Für Menschen, denen es jedoch tatsächlich nicht bewusst ist: Die Selbstmordrate von trans Personen ist viel höher als die der Allgemeinbevölkerung. So ergab eine Studie, dass trans-männliche Jugendliche mit 50,8 Prozent die höchste Rate an Selbstmordversuchen aufweisen. Dies zeigt erschütternd, wie wichtig Empathie in solchen Situationen ist – vielleicht reicht aber auch schon der Gedanke, selbst bei einem Namen genannt zu werden, mit dem man sich nicht identifiziert – obwohl man sich unter einem anderen vorgestellt hat. Natürlich kann es aus Versehen trotzdem geschehen – wie bei einem Freund, der sich vor kurzem als trans Mann geoutet hat, und noch immer Gewohnheit ist, ihn bei seinem alten Namen zu nennen. Wie also kann man "Deadnaming" vermeiden?
Transfeindlichkeit im Deutschen Bundestag
23. Februar 2022Weiterlesen Indem sie dies aberkennt, hat Beatrix von Storch jedoch am Donnerstag in einer Bundestagsrede die trans Abgeordnete Tessa Ganserer persönlich attackiert, wobei sie ihre Parlamentskollegin in einer Debatte zum Internationalen Frauentag als Mann bezeichnete (Misgendering) und sie bei ihrem abgelegten Deadnamen bezeichnete. So polemisierte sie gegen Trans-Rechte, warf dem Bundestag vor, der vermeintlichen „Gender-Ideologie“ anzuhängen, und zitierte die transfeindliche Autorin Alice Schwarzer, die erst kürzlich (wieder) in der Zeitschrift „Emma“ Stimmung gegen trans Frauen, insbesondere Tessa Ganserer, gemacht hatte. Dabei rechtfertigte von Storch ihre Hasstirade damit, dass es „schlicht rechtswidrig sei“, dass Ganserer über die Frauenquote der Grünen in den Bundestag eingezogen war, weil diese sich noch keiner geschlechtsangleichende Operation unterzogen und ihr rechtliches Geschlecht noch nicht an ihre Identität angepasst hat (wohlgemerkt aus Protest gegen das diskriminierende „Transsexuellengesetz“). Doch von Storch fantasierte: „Hätte sich Robert Habeck im richtigen Moment als Roberta bezeichnet, dann wäre Roberta vermutlich jetzt Bundeskanzlerin.“ Damit offenbart sich, dass die AfD-Parteichefin nicht nur verfehlt hat, wie unwahrscheinlich es ist, dass sich ein Mensch aus strategischen Gründen menschenverachtender und hasserfüllter Attacken wie von Storchs aussetzen würde, sondern auch missverstanden hat, was es bedeutet, trans zu sein. Es geht dabei nämlich nicht nur um eine Namensänderung, sondern die Identität der Person – die valide ist, ob es Beatrix von Storch und Alice Schwarzer nun gefällt oder nicht. Dies betonten auch Parlamentskolleg*innen, wie Ganserers Parteifreundin Britta Haßelmann: „Ich wende mich an Sie alle: Tessa Ganserer ist eine von uns. Sie ist meine und unsere Kollegin.“ Sie sei Teil der Frauen, die 59 Prozent der grünen Bundestagsabgeordneten stellten. „Niemand von uns hat darüber zu richten oder darüber zu reden oder darüber zu entscheiden, wie diese Frau ihr Selbstbestimmungsrecht wahrnimmt.“ Tessa Ganserer saß bei der Hassrede von Storchs im Plenum. Die bayerische Abgeordnete hielt später ihre erste Bundestagsrede in einer Debatte zur Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung – fachlich und ohne auf die Angriffe gegen ihre Person einzugehen. Wie sie das alles fand, behielt sie zunächst für sich. Sie wolle nicht zulassen, dass ihre "grundgesetzlich geschützten Menschenrechte Gegenstand einer öffentlichen Debatte" werden, teilte sie der Süddeutschen schriftlich mit. Auf Twitter zeigten sich Politiker*innen der demokratischen Fraktionen nach der Debatte erschüttert. Die SPD-Politikerin Josephine Ortleb schrieb: "Wer eine Kollegin angreift, greift uns alle an. Menschenverachtende Reden bleiben nicht unwidersprochen." Auch Jürgen Lenders, der LSBTI-Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, stellte sich in einer Stellungnahme hinter Ganserer: "Frau von Storch hat von sexueller Identität und geschlechtlicher Vielfalt keine Ahnung", so Lenders. Diskriminierungen dieser Art hätten im Bundestag nichts zu suchen. Und "Trans Frauen sind Frauen und [Tessa Ganserer] ist eine Frau!", erklärte Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung. „Was Frau von Storch heute im Bundestag von sich gegeben hat, ist menschenfeindliche Hetze.“, benannte er von Storchs Rede treffend. „Aber das wird die Ampelkoalition garantiert nicht daran hindern, das Transsexuellengesetz abzuschaffen.“
Fachstelle für trans* Beratung und Bildung
15. Februar 2022Weiterlesen Wir unterstützen trans*Personen in ganz Schleswig-Holstein. Wir sind Ansprechstelle für alle Fragen zu trans*Geschlechtlichkeit und soziales Zentrum für die Community. Wir stehen für geschlechtliche Selbstbestimmung auf Basis der Menschenrechte. Als Beratungsstelle bieten wir professionalisierte Peerberatung von und für trans*Personen und An-/Zugehörige und begleitete Gruppen für Personen aus dem trans*Spektrum. Wir halten Bildungsangebote für alle interessierten Personenkreise bereit und machen Öffentlichkeitsarbeit in ganz Schleswig-Holstein. Wir fördern das Communitybuilding mit verschiedenen Angeboten für trans*Personen wie Freizeitgruppen, trans*Sport, Binder-Börse und Veranstaltungen. trans*support lebt von der Mitarbeit aus der Community – wir freuen uns immer über neue Menschen! Webseite: https://transsupport.de/ Kontakt: hallo@transsupport.de Beratungsteam: beratung@transsupport.de
Holocaust-Gedenktag: Erinnerung an verfolgte LGBTQI+
2. Februar 2022Weiterlesen Menschenfeindliche Ideologien wie Nationalismus, Rassismus, Sexismus, Homofeindlichkeit und Transfeindlichkeit seien stark miteinander verwoben, so Engels weiter (queer.de berichtete). Denn all diese Ideologien leugnen, dass alle Menschen mit gleicher Würde und gleichen Rechten ausgestattet seien. Doch queere Opfer des Nationalsozialismus seien "über Jahrzehnte aus der Gedenkkultur ausgeschlossen" worden. Deswegen setzt sich der LSVD dafür ein, dass eine der jährlichen Gedenkstunden des Bundestages an die Opfer des Nationalsozialismus auch den Menschen gewidmet wird, die während der NS-Herrschaft wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verfolgt, inhaftiert und ermordet worden waren. Jahrelang hatte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die Erinnerung an queere Opfer der Nazi-Barbarei im deutschen Parlament verhindert, doch nun hat die neue Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) für das kommende Jahr einen entsprechenden Schwerpunkt in der Holocaustgedenkstunde des Bundestags in Aussicht gestellt – das Gleiche hatte Schäuble jedoch bereits 2019 versprochen. Landesparlamente hingegen erinnern schon seit längerem an die Gräueltaten der Nazis gegenüber sexuellen und geschlechtlichen Minderheiten. So wurde am Mittwoch eine Gedenkstelle für diese Gruppe im ehemaligen KZ Flossenbürg eingeweiht, um „homosexuellen Opfern eine Stimme zu geben“, so die bayrische Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU). Homosexuelle Männer seien auch nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in der Bundesrepublik weiterhin staatlich verfolgt worden, so der Bildhauer und CSD-Vorstand Bastian Breuwer. „Es ist nun an der Zeit, dieser Opfergruppe ein würdiges Gedenken zu schaffen“.
Weiterlesen Mit dieser Entscheidung wird ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr bestätigt, das ein Ende des Verbots forderte. „Dies ist ein historischer Tag für den Kampf der LGBTQ in Israel“, sagte Gesundheitsminister Nitzan Horowitz, der selbst offen schwul ist. „Damit wird der Traum vieler Menschen, eine Familie zu gründen, wahr. Volle Gleichberechtigung. Das ist die einfache Forderung und das Ziel des Kampfes der LGBTQ, des langen Kampfes meiner Community“, sagte er. „Gleichheit vor dem Gesetz und Gleichheit der Elternschaft.“ Das Ministerium habe einen Runderlass herausgegeben, der allen den gleichen Zugang zur Leihmutterschaft gewähre, auch alleinstehenden Männern und trans Personen, sagte Horowitz. Bis zu dieser Ankündigung war die Leihmutterschaft in Israel nur für heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen zugänglich gewesen. So waren gleichgeschlechtliche Paare gezwungen die kostspieligere Alternative eine Leihmutter im Ausland zu finden, zu wählen. Im Juli hob der Oberste Gerichtshof des Landes Teile eines Leihmutterschaftsgesetzes auf, das homosexuelle Paare daran hinderte, im Staat Kinder durch eine Leihmutter zu bekommen. Der Staat hatte zuvor argumentiert, das Gesetz diene dem Schutz von Leihmüttern. Das Gericht entschied nun jedoch, dass ein Gleichgewicht hergestellt werden könne, ohne gleichgeschlechtliche Paare zu diskriminieren. Es fügte hinzu, dass die Gesetzesänderung jedoch erst nach sechs Monaten in Kraft treten werde, um Zeit für die Ausarbeitung professioneller Richtlinien, unter denen der Schutz von Leihmüttern weiterhin gewährleistet wird, zu haben.
Weiterlesen Auf die Familienrechtsreform-Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), welche unter anderem die Rechte queerer Paare stärken würde, hat die Union ablehnend bis skeptisch reagiert. Vor allem die Idee der neuen Verantwortungsgemeinschaft, einer rechtlich anerkannten Lebensgemeinschaft jenseits der Ehe, berge „verfassungsrechtliche Risiken“, so Krings. „Wenn hier eine 'Ehe light' erfunden werden soll, riskiert man nicht nur einen handfesten Konflikt mit Artikel 6 des Grundgesetzes, der die Ehe besonders schützt, sondern muss vor allem ein hochkomplexes neues Regelungssystem schaffen“, warnte er. Mit Verweisen auf das Grundgesetz (sowie auf das „Kindeswohl“) hatte Krings bereits erfolgslos versucht eingetragene Partnerschaften, das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und die Ehe für alle zu bekämpfen. Mutmaßlich bezog sich SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese auf Positionen und Argumenten dieser Art, als er bei der Deutsches Presse Agentur kritisierte, „bei wie vielen gesellschaftspolitischen Themen die Union in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten konsequent auf der Bremse stand“. Nun gäbe es jedoch die Chance, ein fortschrittliches Familienrecht zu schaffen, das die vielfältigen Lebensrealitäten im 21. Jahrhundert anerkenne – auch die queeren. Es handele sich daher bei der Reform um ein Vorhaben von einer „historischen Dimension“, so Wiese.








