Echte Vielfalt

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Die britische Regierung hat am 16. Januar 2023 eine wichtige Reform für die schottische trans Community verhindert. Die geplante Änderung des schottischen „Gender Recognition Acts“ (GRA) stellte einen großen Schritt für die Anerkennung von trans Personen und ihr Recht auf Selbstbestimmung dar.

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Ende Dezember wurde in Schottland unter der Regierungschefin Nicola Sturgeon eine Erleichterung für die offizielle Anerkennung von trans Personen beschlossen. Kurz vorher wurde der Entwurf in der britischen Zeitung „The Guardian“ diskutiert. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass das auf der Geburtsurkunde eingetragene Geschlecht angepasst werden kann, ohne dass eine medizinische Diagnose vorliegen muss. Stattdessen würde auf Selbstbestimmung gesetzt werden. Auch das Mindestalter einer solchen rechtlichen Anerkennung sollte von 18 auf 16 Jahre gesenkt und die Übergangszeit von zwei Jahren auf drei Monate verkürzt werden.

Erstmals berief sich die britische Regierung auf Paragraf 35 des „Scotland Acts“, der eine vollständige Blockierung des Gesetzesentwurfs erlaubt. In einem Artikel der BBC wird die Argumentation der britischen Seite dargelegt: Es sei problematisch, zwei unterschiedliche Anerkennungssysteme in Großbritannien zu haben. Ebenso werden die Sorgen von Frauenrechtsaktivist*innen hervorgehoben, beispielsweise in Bezug auf ein erleichtertes Eindringen von Männern in Schutzräume von Frauen und Mädchen. Dazu veröffentlichte die taz kürzlich ein Interview mit der Aktivistin Maren Smith, die eine Blockierung des Gesetzes befürwortet.

Dahingegen sprechen sich Transaktivist*innen zum Großteil für die erleichterte Personenstandsbestimmung aus. In einem Statement der „Scottish Trans“, ein Teil der Organisation „Equality Network“, wird das Vorgehen der britischen Regierung zudem als anti-demokratisch kritisiert. Die Angelegenheit fiele unter die nationale Entscheidungsmacht Schottlands und ein Großteil des nationalen Parlaments habe für die Gesetzesänderung gestimmt. So wird nun von der schottischen Regierung verlangt, die Anwendung von Paragraf 35 rechtlich anzufechten. Wie „The Guardian“ nun berichtet, kritisiert auch Sturgeon die Entscheidung der Regierung von Rishi Sunak scharf und wirft dem britischen Premierminister eine politische Instrumentalisierung von trans Menschen vor.

Zu erwarten ist erstmal eine rechtliche Debatte zwischen London und Edinburgh. Ob sich daraufhin die Erneuerung des GRA in Schottland durchsetzen kann, ist unklar. Die Ereignisse in Großbritannien haben auch international die Aufmerksamkeit auf die Rechte von trans Menschen gelenkt und mitunter Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsrecht in Deutschland aufgeworfen, ein Teil des sogenannten Aktionsplans „Queer Leben“ der Ampel-Koalition.  

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Deutschland hat ein Problem mit seiner Blutversorgung. Blutkonserven sind jedoch essenziell für die medizinische Versorgung. Aber nicht erst seit der Coronapandemie ist ein Rückgang von Blutspenden zu verzeichnen.

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Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) drohe den Blutbanken ein „eklatanter Mangel“. Das RND bezieht sich hier auf eine Äußerung des Direktors des Instituts für Klinische Hämostaseologie und Transfusionsmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes, Hermann Eichler. Grund hierfür sei vor allem der demografische Wandel, der dazu führe, dass die Generation der Babyboomer langsam in ein Alter komme, in dem sie aus den Spendenpools ausscheide.

Damit bricht eine große Gruppe aus der Versorgung, die nicht einfach ersetzt werden kann. Umso fragwürdiger ist daher die diskriminierende Haltung der Bundesärztekammer. Wie das Magazin queer zusammenfasst, gelten seit Herbst 2022 zwar gelockerte Richtlinien für Homosexuelle, vor allem Männer, die Sex mit Männern haben, aber auch queere und weitere Personen der LSBTIQ* Gemeinschaft. Dennoch bleiben die Vorschriften deutlich diskriminierend verglichen mit heterosexuellen Männern, für die grundsätzlich lockerere Regeln gelten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant daher eine Gesetzesänderung, die die Bundesärztekammer dazu verpflichte, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. Gegenüber dem RND sagte Lauterbach:

"Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben […] Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist."

Dass bestimmtes Sexualverhalten ein Infektionsrisiko birgt, steht dabei nicht zur Debatte. Ob sich aber eine Person riskant verhält, kann und darf nicht aus ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Geschlecht geschlossen werden. Im Gegenteil muss dieser Umstand als völlig irrelevant angesehen werden, da jede Blutspende grundsätzlich auf Krankheitserreger untersucht wird.

Vor dem Hintergrund eines potenziellen Mangels an Blutkonserven ist damit die Haltung der Bundesärztekammer allerdings nicht nur als diskriminierend zu begreifen. Vielmehr zeigt sich, wie strukturelle Diskriminierung konkret zu einer Fahrlässigkeit gegenüber der gesamten Gesellschaft führt. Blutspenden ist in Deutschland freiwillig. Diskriminieren bedeutet somit, Menschen bewusst von einer solidarischen Leistung abzuhalten, die in der Folge eine wesentliche Einschränkung für die medizinische Versorgung des gesamten Landes bedeutet.

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Diskriminierendes und ignorantes Verhalten sind grundsätzlich für Betroffene sehr belastend und haben konkrete Auswirkungen auf den beruflichen, behördlichen und sonstigen Alltag. Geht es allerdings um genderbezogene Diskriminierung in der Medizin, ist zusätzlich und ohne Umwege die Gesundheit in Gefahr.

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Wie die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) schreibt, beeinflusst allein der Anteil von Estrogen und Testosteron entscheidend das Immunsystem. Während Estrogen eher verstärkend wirkt, hat Testosteron den gegenteiligen Effekt. Frauen haben somit zwar ein stärkeres Immunsystem, gleichzeitig steigt bei ihnen allerdings auch das Risiko für Autoimmunerkrankungen.

„Auch die Wahrnehmung von Schmerz und Nebenwirkungen bei Arzneimitteln, etwa solchen, die das Immunsystem beeinflussen, kann sich zwischen Frauen und Männern stark unterscheiden.“

Dass es Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, ist auch außerhalb von Fachkreisen nicht unbekannt. Weniger bekannt ist allerdings, dass auch das soziale Geschlecht nicht nur einen Einfluss hat, sondern dass dieser Einfluss auch noch größer ist als beim biologischen Geschlecht. Wie Prof‘in Gertraud Stadler (Professorin für geschlechtersensible Präventionsforschung an der Charité Universitätsmedizin Berlin) gegenüber der DAZ erklärte, werden, obwohl die biologischen und sozialen Unterschiede zwischen Frauen und Männern belegt sind, Nebenwirkungen allerdings immer noch nicht geschlechterspezifisch erfasst.

„Zugelassenen Dosierungen liegen in der Regel größtenteils Daten von Männern zugrunde. Selbst neue Wirkstoffe werden in der Regel zunächst an männlichen Versuchstieren untersucht, und in frühen Phasen klinischer Studien nur an jungen und gesunden Männern getestet.“

Aber nicht nur auf der Ebene von Wirkstoffen und Therapien spielt gendersensible Medizin eine wichtige Rolle. Wie der Wissenschaftspodcast der Zeitung Welt feststellt, ist ebenso der Umgang einer Person mit Krankheiten und Krankheitsrisiken sowie der Medikamenteneinnahme abhängig von den genderspezifisch erlernten Verhaltensmustern.

Gendergerechte Medizin bedeutet also nicht nur eine differenziertere Forschung und darauf aufbauend adäquate Therapie und Medikationen, sondern beginnt bereits bei einer gendergerechten Kommunikation, um den unterschiedlichen Bedarfen und Verhaltensweisen seitens der Ärzt*innen, Apotheker*innen und anderen Fachpersonals professionell begegnen zu können.

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Gendergerechtes Sprechen und Schreiben in der Schule ist eine anhaltende Debatte. Immer wieder melden sich dazu Politiker*innen und weitere Personen in der Öffentlichkeit zu Wort. Leider werden dabei häufig verschiedene Themen miteinander vermischt, was zu Problemen führen kann.

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Jüngst äußerte sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) nach Angabe des SWR mit der Aussage:

„Die Schulen müssen sich an das halten, was der Rat für deutsche Rechtschreibung vorgibt. Sonst haben wir am Ende keine einheitliche Rechtschreibung mehr."

Anders als es dieses Zitat suggeriert, haben Schulen jedoch in der Regel keine Wahl. Wie wir bereits im November berichteten, ist die deutsche Rechtschreibung für alle staatlichen Einrichtungen und damit auch für Schulen verpflichtend. Wenn Kretschmann, unterstützt von Teilen der CDU und FDP sowie dem Philologenverband Baden-Württemberg und anderen Bildungsverbänden, sich für einen genderfreien Deutschunterricht einsetzt, dann hat er das Recht auf seiner Seite. Folgt man allerdings seiner Argumentation weiter, so kommen Zweifel daran, ob mit der politischen Debatte ums Gendern nicht eine Strohpuppe entsteht, die das eigentliche Problem verschleiert. Der SWR zitiert weiter:

„Es ist schon schlimm genug, dass so viele unserer Grundschüler nicht lesen können. Man muss es denen nicht noch erschweren, indem man in der Schule Dinge schreibt, die man gar nicht spricht."

Dabei verkennt Kretschmann allerdings, dass Sprache fluide und stark vom sozialen und Bildungskontext abhängig ist. Dutzende Rechtschreibreformen sowie Jugendwörter und Anglizismen, die neu in den Duden aufgenommen werden, machen deutlich, dass das Problem nicht bei komplizierten Schreibweisen liegt. Ob man beim Sprechen über ein „…*innen“ stolpert, ist eine Frage des Trainings, so wie jede Lautkombination gelernt werden muss. Das, worauf es dabei ankommt, würden die Sozialwissenschaften als Habitus und Pfadabhängigkeit bezeichnen.

Beim Habitus geht es darum, dass erlebte Handlungsmuster von der Person als selbstverständlich verinnerlicht werden. Auch Sprache und Ausdrucksweisen sind solche Handlungsmuster. Das bedeutet, was die Kinder in ihrem Umfeld als „normale“ Sprache erleben und was ihnen in der Schule beim Schreiben als „selbstverständliche“ Regeln vermittelt wird, wird irgendwann als „so ist das richtig“ hingenommen. Mit Pfadabhängigkeiten ist gemeint, dass für „selbstverständlich“ erachtete Sprache nicht ohne weiteres hinterfragt wird und sich damit als „Norm“ selbst bestätigt. Daraus folgt jedoch nicht die Unveränderlichkeit von Sprache. Im Gegenteil, wenn nicht in der Schule, wo sonst gäbe es einen Ort - begleitet durch fachliche Kompetenz - sich mit Sprache auseinanderzusetzen.

Das eigentliche Problem ist jedoch die genannte Schwierigkeit, die Schüler*innen beim Lesen haben. Das hat aber wohl weniger mit Gendern zu tun als vielmehr mit anderen Gründen außer- und innerhalb der Schule. in dem Fall sollte sich die Schule diesem Problem stellen und benötigt nicht das Weglassen von Sternen und Strichen, sondern eine bessere personelle Ausstattung bei kleineren Klassen.

Bis dahin könnte der Vorschlag des Landesschülerbeirats zumindest eine Übergangslösung darstellen. Dieser fordere nach einem Bericht des Magazins queer: „Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in schriftlichen Prüfungen dürfe nicht mehr als Fehler gewertet werden.“ Alles andere „sei nicht mehr zeitgemäß“ so die Schüler*innen.

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Für die Replikation und Erweiterung einer Studie zur Beziehungszufriedenheit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg werden queere Teilnehmende gesucht. Konkret geht es um Personen ab 18 Jahre in Beziehungen, in denen sich mindestens eine Person als nicht-binär identifiziert, sowie Menschen in gleichgeschlechtlichen romantischen Beziehungen. Der Fragebogen ist anonymisiert, online und dauert circa 15min. Der Link der Studie kann gerne an bekannte und befreundete queere Paare weitergeleitet werden, um für mehr queere Sichtbarkeit und Gleichberechtigung in der Forschung zu sorgen. Hier geht's zum Aushang der Studie mit QR-Code zur Teilnahme: Studie zur Beziehungszufriedenheit

Weihnachten ist gerade ein paar Wochen her. Ein Fest, in dem es gerade für die katholische Kirche um Wärme und Hilfe für diejenigen geht, die es aus eigener Kraft nicht schaffen. Das gilt auch für Menschen, die immer wieder um Anerkennung kämpfen müssen.

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In seiner Weihnachtsansprache vom 25. Dezember 2022 verwies der Papst auf die symbolische Bedeutung, die Jesus als „hilfloses“ Baby habe und dass dies dazu ermahnen solle, denen zu helfen, die sich eben nicht selbst helfen können. Darunter könnte man auch verstehen, gerade jene Menschen aufzunehmen, die kein Teil des eigenen Selbstverständnisses sind, die aber gerade, weil sie sich als solche outen, als besonders schutzbedürftig dastehen. Und genau hier setzt die Paradoxie der Institution „katholische Kirche“ an.

Wie wir bereits früher berichtet haben, ist im Vatikan vor allem auf höchster Ebene mit wenig Reformwillen in Bezug auf eine Änderung der offiziellen Sexuallehre zu rechnen. Doch das wäre nötig. Nun bleibt die katholische Kirche eine internationale Vereinigung mit eigenen Hierarchien, allerdings scheint es, dass zumindest in der jüngsten Berichterstattung immer wieder Funktionsträger auftauchen, die offen Kritik an den Praktiken und Haltungen ihrer Institution übten. Wie der NDR berichtet, erklärte sich zuletzt der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode enttäuscht vom Scheitern des Synodalen Wegs und machte deutlich, dass er mit weiteren Kirchenaustritten in seinem Bistum rechne. Auch schwulissimo griff diese Äußerung auf und betonte, dass ca. 80% der jungen Menschen in Deutschland nichts mehr mit der Kirche zu tun haben wollen. Hier zeigt sich, dass auch große internationale Organisationen auf ihre Mitglieder vor Ort angewiesen sind, um sich zu legitimieren.

Vielleicht braucht es also keine Reform durch die Kirche in Rom. Beispiele zeigen, dass sich über die Zeit immer mehr lokale Enklaven und Bistümer sowie deren Funktionsträger (zumindest in Deutschland) damit konfrontiert sehen, den Wünschen und Erwartungen ihrer Gemeinde nachzukommen. Vielleicht wird sich die katholische Kirche am Ende zu einer dezentralen Struktur entwickeln, deren Bischöfe etc. mehr auf die Menschen vor Ort als auf eine veraltete und paradoxe Doktrin hören.

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Disney ist nicht gerade für seine weltoffenen Kindergeschichten bekannt. Im Gegenteil, häufig verstecken sich hinter den Abenteuern entweder Adelsdynastien, die von für den Moment „liebenswerten“ Prinzessinnen und Prinzen verkörpert werden, letztendlich allerdings alle absolute Herrscher*innen ihres Landes sind. Und auch wenn es nicht um Prinzessinnen und Prinzen geht, so malte Disney in der Vergangenheit zumindest gerne das Bild einer heteronormativen Familie an die Kinoleinwand, in denen Erbe und das Credo der Leistung eine zentrale Rolle spielten.

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Ähnlich sieht es auch bei LSBTIQ* Charakteren aus. Wie das Magazin queer aufzählt, waren sie meistens nur Randfiguren, die kurz auftauchen und dann wieder vergessen werden:

„Ein schwules, verheiratetes Antilopen-Paar in "Zoomania", das erst bei genauem Lesen des Abspanns als solches zu erkennen ist, lesbische Elternpaare in "Findet Dorie" und "Toy Story 4", die ein paar Sekunden und ohne Dialog im Bild zu sehen waren. Viel mehr war da nicht.“

Im neuen Disney-Abenteuerfilm "Strange World" soll das Ganze anders sein: Der Film spielt im fiktiven Land Avalonia. Ausgangspunkt ist ein Bruch zwischen Claid und seinem Sohn Searcher während einer Entdeckungsreise. Der Sohn findet eine Pflanze, die das gesamte Energieproblem von Avalonia lösen kann und beschließt Farmer zu werden, während der Vater sich wieder auf Entdeckungstour begibt und verschwindet. 25 Jahre später ist Searcher ein erfolgreicher Farmer, der mit seiner Frau Meridian und seinem eigenen Sohn Ethan auf einer Farm lebt. Aber natürlich gibt es ein Problem. Eines Tages landet die Präsidentin von Avalonia auf der Farm und eröffnet Searcher, dass die Pflanze nicht mehr genügend Energie liefere. So machen sich Searcher und Ethan auf in ein eigenes Abenteuer, um das Problem zu lösen.

Waren es bis jetzt Nebenrollen, so haben wir mit Ethan das erste Mal explizit einen Hauptcharakter, von dem wir erfahren, dass er in einen Freund aus seiner Clique verliebt ist. Queer schreibt dazu:

„Dass dieser Jemand ein Junge namens Diazo ist, ist erfreulicherweise nicht das geringste Problem für Ethans Eltern. Und auch für sonst niemanden in "Strange World", schließlich geht es hier nicht um ein Coming-out, sondern um ein großes, gefährliches Abenteuer.“

Es ist also eine Hauptfigur mit normalen Teenagerproblemen wie Verliebtsein, ohne dass dabei die Sexualität zum Problem wird. Doch ist das tatsächlich der Fall.

In seiner Filmanalyse bemerkt der Filmkritiker Wolfgang M. Schmitt, dass gerade das Überzeichnete, mit dem Disney betont, dass niemand ein Problem damit habe, dass Ethan schwul sei und „wie selbstverständlich doch diese Selbstverständlichkeit ist“, die Frage aufwirft: Was steckt dahinter? Gerade bei Disney gilt es hier genau hinzuschauen. Wie Schmitt weiter bemerkt, lässt sich zwischen Ethan und seinem Schwarm Diazo keine einzige romantische Szene finden und auch sonst taucht Diazo nur für einige Minuten auf, um dann, wie schon die Nebencharaktere vor ihm, in der Versenkung zu verschwinden.

Natürlich kann genau dies beabsichtigt sein, dass die Beziehung ohne weitere Romantisierung selbstverständlich im Hintergrund wirkt. Wäre es dann allerdings nicht viel selbstverständlicher gewesen, die beiden Jungen wären sich nähergekommen, ohne dass sich eines der Elternteile dazu genötigt gesehen hätte, das wortreich zu kommentieren? Nur weil etwas als selbstverständlich geäußert wird, steht dahinter noch lange keine Selbstverständlichkeit. Vielmehr wirkt das Ganze, als wollen sich die Erwachsenen selbst überzeugen. Die Folge muss deshalb natürlich kein Boykott von Disneyfilmen sein, jedoch kann es nicht schaden, wie auch bei anderen Filmen, etwas genauer hinzusehen und sich nicht vom erstbesten Narrativ überzeugen zu lassen.

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Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman will einen besseren Schutz vor Diskriminierung durch Behörden und öffentliche Ämter erreichen. Des Weiteren beabsichtigt sie, mehr Menschen unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu stellen.

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Wie die ZEIT mit einem Verweis auf den Berliner Tagesspiegel zitiert, bezeichnete Ataman das Gesetz als „leider zahnlos“. Die ZEIT berichtet weiter, dass das Problem nach Ataman vor allem in dem Umstand liege, dass staatliches Handeln vom Anwendungsbereich des AGG ausgenommen sei.

„Das bedeute, dass sich all jene, die zum Beispiel im Jobcenter oder am Bahnhof von der Bundespolizei diskriminiert würden, nicht darauf berufen könnten.“

Zwar ist nach Art. 3 GG auch dem Staat und seinen Organen jegliche Diskriminierung untersagt, allerdings wird dies nicht konkret durch das AGG geregelt.

Im aktuellen Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle wurden für 2021 insgesamt 5.617 Fälle gemeldet, die mit einem der im AGG genannten Diskriminierungsgründe zusammenhingen, zwanzig Prozent davon im Zusammenhang mit dem Geschlecht und immer noch vier Prozent (225 Fälle) mit sexueller Identität. Hier ist darauf hinzuweisen, dass es sich explizit um eine Meldestatistik handelt und somit keine Rückschlüsse auf Dunkelziffern und oder Unterkategorien zu ziehen sind.

Wie sowohl ZEIT als auch queer berichten, betonte Ataman im Besonderen das Nichtvorhandensein eines Diskriminierungsschutzes aufgrund des sozialen Status. Ein geringer Sozialstatus bedeutet letztendlich nichts weniger als geringe monetäre und andere Ressourcen wie bspw. auch Bildung. Während sich Menschen mit guter Bildung und genügend Geld bei Diskriminierung zumindest einen Rechtsbeistand leisten können oder um ihre Rechte wissen, stehen Menschen, die von Armut bedroht sind und eine geringe Bildung haben, häufig vor einer doppelten Diskriminierung. Auch die LGBTQ* Gemeinschaft ist nicht davor gefeit, dass es Menschen in ihrer Mitte gibt, die unter solchen Schwierigkeiten leiden.

Ob es Ferda Ataman allerdings gelingt, ihre hohen Ziele auch tatsächlich umzusetzen oder ob am Ende nur ein weiterer „zahnloser Tiger“ zwischen den Paragrafen steht, bleibt abzuwarten.

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Auch wenn Diversität am Arbeitsplatz bereits in der ein und anderen Firma als Thema Einzug gehalten hat, so ist eine diskriminierungsfreie Arbeitskultur immer noch nicht selbstverständlich. Gerade Personaler*innen, die bis dato keinen wirklichen Bezug zu diesem Thema hatten, sind umso mehr auf externe Informationen angewiesen.

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Mit der Broschüre „Divers und jetzt?!“ versuchen die Landeskoordinationen Inter* in Niedersachsen und NRW den Verantwortlichen für genau diese Situationen ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, wie QNN schreibt. Aber auch für Personaler*innen, die sich bereits mit dem Thema befasst haben, kann die Publikation als Checkliste beim Qualitätsmanagement Verwendung finden.

Neben einer Auswahl an weiterführender Literatur bietet die Broschüre eine Liste von Anlaufstellen bei Fragen zum Thema. Zwei der vier Stellen sind dabei auch bundesweit aktiv und bieten einen Service über Niedersachsen und NRW hinaus. Hinzu kommen eine kurze und allgemeine Begriffserklärung, was Inter*-Sein bedeutet sowie bedingte Rechtsgrundlagen. Abschließend finden sich zwei konkrete Checklisten, die für Bewerbungsverfahren, aber auch die Gestaltung des Arbeitstags konkrete Orientierungspunkte liefern können.

Natürlich ist auch eine Broschüre kein Allheilmittel, aber es kann für viele Menschen hilfreich sein, sich zu informieren und Anhaltspunkte zu finden. Das gilt allerdings nicht nur für die Personalabteilung. Auch der Betriebsrat oder die interne Revision können die Checklisten nutzen, um sich mit ganz konkreten Vorschlägen für ein besseres Arbeitsklima einzusetzen. Für Unternehmen, die schon eine etablierte inter* bzw. diverse* Arbeitskultur und eigene Tools und Kontrollmechanismen haben, mag die Broschüre allerdings nichts Neues mehr bieten. Sie ist daher eher als „Kick-Start“ zu verstehen, um es Arbeitgeber*innen und Personaler*innen zu ermöglichen, in eine weniger diskriminierende Arbeitskultur einzusteigen.

Bei Interesse kann die Broschüre unter inter@qnn.de bestellt werden oder einfach hier als PDF kostenlos heruntergeladen werden.

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Künftig soll Hasskriminalität gegen LSBTIQ* Personen besser verfolgt werden können. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung am 21. Dezember 2022 einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen, der Hasskriminalität gegen diese Gruppe von Menschen explizit als Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufnimmt.

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Das „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“, so der vollständige Name, verweist unter Punkt III. im Besonderen auf § 46 Absatz 2 StGB. Dieser benennt die Umstände, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Dabei sind menschenverachtende Beweggründe bzw. Ziele besonders in Augenschein zu nehmen. Bis jetzt waren hier Punkte wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aufgeführt. Der neue Entwurf erweitert diese Liste um die Tatmotive „geschlechtsspezifisch“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtet“.

„Der Begriff „geschlechtsspezifisch“ soll dabei nicht nur die unmittelbar auf Hass gegen Menschen eines bestimmten Geschlechts beruhenden Beweggründe erfassen, sondern auch die Fälle einbeziehen, in denen die Tat handlungsleitend von Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit geprägt ist.“

Der Text führt hierzu das Beispiel eines „patriarchalen Besitzanspruches“ eines „Täter[s] gegenüber seiner Partnerin oder Ex-Partnerin“ an. Hier muss – um Missbrauch für rechte Zwecke zu vermeiden - darauf aufmerksam gemacht werden, dass patriarchales Denken und Handeln in allen Schichten und kulturellen Hintergründen existiert.

Während sich der erste Begriff vor allem auf Hass gegen Frauen bezieht, richtet sich der zweite Tatbestand deutlicher an Verbrechen gegen LSBTIQ* Personen:

„Die ausdrückliche Nennung der „gegen die sexuelle Orientierung gerichteten“ Tatmotive betont die Notwendigkeit einer angemessenen Strafzumessung für alle Taten, die sich gegen LSBTI-Personen richten.“

Auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ) bemerkt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt: „[…] Was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat.“

Für Menschen, die Opfer solcher Taten geworden sind, bedeutet das zumindest in der Theorie, dass ihnen schneller Gehör geschenkt werden sollte, um somit mögliche blinde Flecken eher zu vermeiden. Es gilt allerdings zu bedenken, dass wir uns mit diesem Gesetz am äußersten Ende der Eskalation bewegen. Es bedeutet nämlich, dass ein Hassverbrechen bereits im Raum steht. Gerade der Begriff des „Patriarchalen“ macht deutlich, dass es sich bei solchen Taten immer auch um „Phänomene“ einer Sozialisation handelt, die nicht in einem luftleeren Raum entstehen, sondern Ergebnis von Strukturen und Erziehung sind. Der neue Entwurf betrifft daher nur eine Seite der Medaille, die ohne eine parallele zivilgesellschaftliche Veränderung nur Symptombekämpfung bleibt.

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Echte Vielfalt
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