Weiterlesen Als dritthöchste Position in der Nachfolge des Präsidenten folgt er auf US-Präsident Joe Biden und Vizepräsidentin Kamala Harris. Die Wahl ist besonders besorgniserregend für die LGBTIQ*-Community, da Johnson öffentlich gegen ihre Rechte eintritt. Wie The Guardian berichtet, basiert Johnsons politisches Verständnis auf der Bibel und sieht diese als wahre und legitime Quelle für sein politisches Handeln. Von 2002 bis 2010 arbeitete er für „Alliance Defending Freedom (ADF)“, eine radikale queerfeindliche Gruppierung, die von rechten Christen gegründet wurde mit Zielen wie die Kriminalisierung von nicht-heterosexuellen Geschlechtsakten und die staatlich sanktionierte Sterilisierung von trans Personen. Die Organisation Southern Poverty Law Center (SPLC) stuft die ADF als extremistische „Hate Group“ ein. Während seiner Tätigkeit dort beriet Johnson „Exodus International“, eine christliche Organisation, die bis 2013 Konversionstherapien durchführte. Johnson kollaborierte auch darüber hinaus mit Exodus International, um den „Day of Truth” zu veranstalten, ein an Jugendliche gerichtetes Event, dass die angebliche Vermarktung eines queeren ‚Lifestyles‘ verhindern sollte (CNN). Die Grundlage dieser Idee beruht auf der Überzeugung, dass Homosexualität eine bewusste Entscheidung ist. Johnson betont, dass Homosexualität nicht natürlich sei und Menschen die freie Wahl hätten, dieses ‚Verhalten‘ abzulegen. Jegliche Form von Queerness wird als eine Bedrohung für sein christliches Weltbild verstanden. Der neue Sprecher des Repräsentantenhauses geht sogar so weit zu behaupten, dass die gleichgeschlechtliche Ehe eine Gefahr für die Demokratie darstelle. In einem Artikel, den er 2004 für The Times Louisiana geschrieben hat, legt Johnson dar, dass dieses Recht einen Schritt in Richtung ‚sexuelle Anarchie‘ bedeuten würde und vergleicht Homosexualität mit Pädophilie und Zoophilie. In einem politischen Klima, in der LGBTIQ*-Rechte immer stärker bedroht sind, signalisiert die Wahl von Mike Johnson einen weiteren Rückschlag für die US-amerikanische queere Community. Nicht nur seine Verbindung zu Organisationen wie ADF und Exodus International bilden seine queerfeindliche Agenda ab. Johnson vertrat auch im Kongress eine rechte Politik, die sich gegen die Rechte der LGBTIQ-Gemeinschaft richtet, berichtet Advocate.
Lebensbereiche
Die beiden Diskursebenen der Selbstbestimmung
7. November 2023Weiterlesen Am 20. Oktober wurde der Gesetzesentwurf dem Bundesrat vorgelegt. Wie die Zeit berichtet, ließ dieser das Gesetz mit dem Hinweis zurückgehen, das Diskriminierungsrisiko durch eben jene Formulierungen sei zu hoch. Wie hier bereits in Bezug auf die „Hausrechtsklausel“ thematisiert wurde, besteht dabei die Gefahr einer Problemverschiebung. Sowohl der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) als auch der Verein Frauenhauskoordinierung e.V. verwiesen explizit auf das Schutzbedürfnis von trans* und nichtbinären Personen und betonen, das die Gefahr für Frauen, die oft als gegen Argument verwendet werde, eben nicht von diesen ausgehe. Was hier über die administrative Ebene des Geschlechtseintrags verhandelt wird, ist das Recht, das eigene Geschlecht ohne große Hürden „formal selbst zu definieren“. Gleichwohl sollte ebenso respektiert werden, dass Frauen insbesondere mit sexualisierten Gewalterfahrungen auch eigene Räumlichkeiten nutzen können, was dem Recht auf Schutz von trans Personen keineswegs widerspricht. Parallel dazu findet über den medizinischen Bereich und seine Behandlungsmöglichkeit bei Geschlechtsinkongruenz eine Verhandlung über das körperliche Selbst statt. Im Unterschied zum administrativen Selbst geht es hierbei allerdings um eine weit invasivere Veränderung, verbunden mit einer schwierigeren Reversibilität (falls notwendig). Auch sind mit Ärzt*innen und ggf. Eltern zusätzliche Verantwortungsinstanzen involviert. Diese stehen vor dem Problem, dass sie, wie bei jedem anderen Eingriff auch, immer die „richtige Entscheidung“ abwägen müssen. In dem Artikel auf Echte Vielfalt zur Norwegens nationaler Untersuchungskommission für das Gesundheits- und Pflegewesen (UKOM) wurde auf die immer noch schwache Datenlage der medizinischen Forschung in Bezug auf trans*und nichtbinäre Personen hingewiesen. Ein Fazit war, dass neben dem Bedarf an gendergerechter Forschung, wie ihn die UKOM fordert, vor allem Pauschalisierungen und eine emotionalisierte Debatte Gefahr darstellen. Allerdings ist auf der körperlichen Ebene ein weiterer Faktor entscheidend, der bereits relativ unabhängig vom gesellschaftlichen und medizinischen Diskurs faktische Ungleichheit schafft. Wie das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 19. Oktober entschied, sind „[…] körpermodifizierende Operationen bei Trans-Personen* Bestandteil einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode […]. Über deren Anerkennung muss zunächst der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden, bevor Versicherte die Leistung von ihrer Krankenkasse beanspruchen können.“ Solange diese Entscheidung aussteht, wird die körperliche „Selbstbestimmung“ auch durch den ökonomischen Status von trans* und nichtbinären Personen beeinflusst. Das könnte einige Menschen zu riskanten Handlungen veranlassen und/oder eine Zwei-Klassen-Struktur hervorrufen. Ein Umstand, den es sich lohnt, frühzeitig und aufmerksam zu verfolgen. Langfristig werden beide Ebenen wohl immer wieder zur Debatte stehen, da Fragen über „Selbst“ und „Sein“ immer auch zur Kontroversen führen. Gleichzeitig liegt gerade bei den Diskursteilnehmenden, die nicht direkt und persönlich involviert sind, eine höhere Verantwortung, die Positionen immer wieder aufs Neue abzuwägen und nicht zu pauschalisieren.
Mutmaßlich homofeindlicher Angriff in Frankfurt
2. November 2023Weiterlesen Das Ereignis ist leider kein Einzelfall im Frankfurter Regenbogenviertel. Im vergangenen Jahr gab es immer wieder Angriffe auf die LSBTIQ*-Community. Daraufhin führte die Polizei Maßnahmen ein, um der queerfeindlichen Gewalt im Viertel zu entgegnen, wie die FAZ im Mai berichtete. Doch sowohl die erhöhte Polizeipräsenz als auch die Etablierung von „Safe Spaces“ – Orte, die sich mit Stickern als queerfreundlich kennzeichnen – konnten die erneuten Angriffe nicht verhindern. Auch im August kam es zu einem homofeindlichen Übergriff in derselben Straße, in der sich auch der Pfefferspray-Angriff letzte Woche ereignete (queer.de berichtete). Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Hessen kritisierte im Sommer, dass eine erhöhte Polizeipräsenz nicht zwingend zu mehr Sicherheit führe. Vielmehr müsste die Polizei selbst besser zu Hasskriminalität geschult und sensibilisiert werden. Oftmals würden solche Übergriffe gar nicht als Hassverbrechen bezeichnet und erschienen damit nicht in offiziellen Statistiken. So könnten queerfeindliche Straftaten kleingeredet werden, warnt das Magazin schwulissimo. Die Polizei Frankfurt hat die Ermittlungen zum Vorfall am Mittwochabend aufgenommen und grobe Beschreibungen der Täter veröffentlicht (Frankfurter Rundschau). Es werden noch Zeug*innen zur Tat gesucht.
Stammtische in Schleswig-Holstein
31. Oktober 2023Weiterlesen In diesem kleinen Reminder wollen wir deshalb auf die Veranstaltungsliste des LSVD Schleswig-Holstein sowie den Terminkalender von Echte Vielfalt hinweisen. Dass die regelmäßigen Leser*innen von Echte-Vielfalt die beiden Listen noch nicht selbst entdeckt haben, ist eher unwahrscheinlich, nichtsdestoweniger gehen gerade altbekannte Informationsquellen im Alltag auch mal unter. Aus diesem Grund möchten wir hier auf vier wiederkehrende Veranstaltungen aufmerksam machen, die ein Beisammensein, aber auch einen regen Austausch ermöglichen. Einmal im Monat finden in Schleswig-Holstein der Schwule Stammtisch, der Lesbenstammtisch und der Regenbogenstammtisch statt. Für Personen unter 18 Jahren gibt es 14-tägig die QUEERE Jugendgruppe. Schwuler Stammtisch Schleswig jeder 1. Mittwoch im Monat, nächster Termin: 01.11.2023 von 19:00 bis 23:00 Uhr Ort: Luzifer, Königstraße 27, Schleswig „Kommt einfach dazu“ Lesbenstammtisch Flensburg jeder 1. Dienstag im Monat, nächster Termin: 07.11.2023 von 19:30 bis 22:00 Uhr Ort: Restaurant Kontraste, Heinrichstraße 15, Flensburg Anmeldung/Kontakt: info@lesbenstammtisch-flensburg.de „Neue Frauen (FLINTA*) sind herzlich willkommen“ nächster Termin: 13.11.2023 von 19:00 bis 22:00 Uhr Ort: Restaurant Galerie, Holm 66, Flensburg. „Kommt einfach vorbei […] Alle sind herzlich willkommen“ QUEERE Jugendgruppe Flensburg (für 13- und 17-Jährige) alle 14 Tage samstags, nächster Termin: 04.11.2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr Ort: FLENSBUNT Zentrum, Hafendamm 13, Flensburg Kontakt: qjfl@flensbunt.de „Gleichgesinnte zum Austausch, Spielen, Quatschen“ Natürlich gibt es noch viel mehr Veranstaltungen auch in anderen Städten und über Schleswig-Holstein hinaus. Auch alle Leser*innen außerhalb von Schleswig-Holstein: Seid ermutigt, knüpft neue Kontakte oder reaktiviert alte, geht trotz des schlechten Wetters vor die Tür und macht Euch den Herbst möglichst schön. Googelt einfach mal nach Stammtischen und Treffs in eurer Nähe!
Pride und LGBTIQ* in der NFL
26. Oktober 2023Weiterlesen Nach Angaben der Tagesschau kostete ein Werbespot im letzten Super Bowl über 233.000 US-Dollar pro Sekunde, was die mediale Reichweite dieses Spektakels unterstreicht. Diese mediale Macht, verbunden mit der zunehmenden Popularität in Deutschland, ist Anlass genug, sich diesen Sport und seine Haltung zur LGBTIQ*-Gemeinschaft genauer anzusehen. Über Fußball wurde an dieser Stelle schon des Öfteren berichtet, zuletzt über den Machismo in Spaniens Führungsetage des Frauenfußballs, die ewige Diskussion über die Regenbogenfarben der Kapitänsbinde und nicht zuletzt die verachtenden Zustände in Katar bei der WM der Männer. Verschafft man sich hingegen einen ersten Überblick zum Football, zeigt sich zumindest vordergründig ein deutlicheres Bekenntnis zur Diversität und Menschenwürde. Im Jahr 2021 outete sich mit Carl Nassib zum erstmals ein aktiver Spieler als schwul. Beim Blick auf Spiele der aktuellen Saison stößt man des Weiteren immer wieder auf Aufnäher und andere Symbole in Regenbogenfarben. Allerdings ist Football nach wie vor ein körperbetonter Leistungssport, der trotz allem immer noch Klischees von "Männlichkeit" bedient. In einem Interview mit dem Guardian bringt es der ehemalige Spieler RK Russell auf den Punkt, wenn er sich vor seinem Coming-Out die Frage stellte, ob die Toleranz an der Stelle ende, wo die sportliche Leistung aufhöre. Eine Frage, der sich alle Leistungssportarten stellen müssen. Für die USA im Besonderen machte ihm darüber hinaus die Frage zu schaffen, wie es als schwarze Person in dieser Umgebung sein würde. Ein weiteres Thema, bei dem die Schnittstelle zwischen dem Kampf um Anerkennung von LGBTIQ* und People of Color (POC) im Football einen gemeinsamen Kristallisationspunkt findet. Aber auch abseits des Spielfelds lassen sich positive Anekdoten entdecken. Wie die Seite Queerty im Oktober 2023 berichtete, hat sich in der NFL in den letzten Jahren eine Veränderung vollzogen, bei der männliche Cheerleader, die noch vor einem Jahrzehnt als unwahrscheinlich galten, heute fester Bestandteil der Liga sind. Allein die New Orleans Saints haben mehr als ein Dutzend männliche Cheerleader. Auf der offiziellen Webseite der NFL heißt es zudem: "We're committed to continuing efforts around diversity, equity, and inclusion because football is for everyone. We proudly support the LGBTQ+ community...". In ihrem im aktuellen "Diversity and Inclusion Report" vom März 2023 betont die Liga zudem ihr Ziel, weiter auf eine bessere Inklusion und Diversität, nicht zuletzt auch bei ihren Angestellten, hinarbeiten zu wollen. Dabei gilt es, die Anekdoten und Bekenntnisse einer Multimilliarden-Dollarvereinigung generell mit Vorsicht zu betrachten. Immerhin geht es bei diesem Sport nicht zuletzt um Gewinnen und Gewinne. Wie hier jedoch bereits in dem Artikel "Pinkwashing – ein Problem mit zwei Seiten" thematisiert wurde, kann auch eine kommerzialisierte Symbolik zur Sichtbarkeit und zum Schaffen von "Normalität" beitragen. Erst einmal darf damit ein positiver Eindruck von einem zunehmend populären Sport festgehalten werden.
LSBTIQ* und Behinderung: queerhandicap e. V.
24. Oktober 2023Weiterlesen Der Verein hat ein vielfältiges Angebot. Zum einen werden Tipps für queere Szene-Orte in ganz Deutschland gesammelt, die als (mehr oder weniger) barrierefrei gelten. Außerdem dient der Verein als Beratungsstelle für queere Menschen mit Behinderung, Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung sowie ihre Angehörigen. Dabei sind die Ansprechpartner*innen selbst Betroffene. Mit dem Projekt „Dialog vor Ort“ ist der queerhandicap e.V. zusätzlich an verschiedenen Orten aktiv, um auf das Thema aufmerksam zu machen und aufzuklären. Dies geschieht mit Infoständen auf Demonstrationen, Messen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen ebenso wie bei Tagungen und Podien. Auch in politischen Gremien ist der Verein vertreten, um die Anliegen von LSBTIQ* mit Behinderung zu vertreten. Der Verein organisiert einmal im Monat ein digitales Treffen, bei dem sich die Teilnehmer*innen kennenlernen, austauschen und über konkrete Themen diskutieren können. Jeden dritten Sonntag im Monat besteht für Interessierte die Möglichkeit, am Café queerhandicap teilzunehmen. Das nächste Treffen findet am 19. November 2023 von 15 bis 18 Uhr statt. Es besteht auch die Möglichkeit, an lokalen Veranstaltungen teilzunehmen. Unter den deutschlandweiten Ortsgruppen deutschlandweit gibt es zwei in Schleswig-Holstein:
Treffen immer am dritten Dienstag im Monat um 17:00 Uhr
HAKI-Zentrum, Walkerdamm 17 (1. Etage mit Aufzug), 24103 Kiel
Kontakt: queeres-kiel@haki-sh.de
Behinderte sind nicht behindert – sie werden behindert!
Treffen immer am ersten Samstag im Monat um 15.00 Uhr
Ort wird rechtzeitig bekanntgegeben. Kontakt: behinderte@csd-bremen.org
Mitglieder des Teams Behinderte* aus der LSBTIQ*-Community sind auch mit queerhandicap im Queerpolitischen Beirat von Bremen vertreten. Darüber hinaus engagiert sich der Verein für die Gewährleistung von Barrierefreiheit bei Kundgebungen und Demonstrationen wie dem CSD.
Entkriminalisierung von Homosexualität in Mauritius
20. Oktober 2023Weiterlesen Vorher konnten homosexuelle Akte nach Paragraf 250 des Strafgesetzbuches mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Das „Sodomie“-Gesetz galt seit 1838, wie in vielen anderen Ländern wurde es von der britischen Kolonialregierung eingeführt (siehe ein Bericht von Human Rights Watch zu den kolonialen Sodomie-Gesetzen). Der UN-Experte für den Schutz von Gewalt und Diskriminierung gegen sexuelle und geschlechtliche Minderheiten Victor Madrigal-Borloz betont deshalb, dass die Kriminalisierung von Homosexualität ein koloniales Projekt gewesen sei und nicht die mauretanischen Werte reflektiere (Vereinte Nationen). Wie die jetzige Entscheidung aufzeigt, ist die Kriminalisierung von Homosexualität auch nicht mit der mauretanischen Verfassung von 1968 vereinbar. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes folgte auf eine Klage von Abdool Ridwan Firaas Ah Seek, einem schwulen mauretanischen Mann, der von der LGBTIQ*-Organisation “Collectif-Arc-en-Ciel” unterstützt wurde. Der Fall demonstriert, dass Paragraf 250 des Strafgesetzbuches nicht mit Absatz 16 der Verfassung vereinbar sei, in welchem das Recht auf Schutz vor Diskriminierung festgehalten ist. Während Sexualität nicht explizit im Verfassungstext steht, entschied das Gericht, dass der Schutz vor Diskriminierung auf Basis von „sex“ ebenso die sexuelle Orientierung mit einbeziehen muss. Auch wenn Paragraf 250 schon seit Jahren nicht mehr zur Bestrafung homosexueller Aktivitäten eingesetzt wurde und der mauretanische Staat bereits 2008 und 2019 den Abbau von Diskriminierung von Personen auf Basis ihrer sexuellen Orientierung in Gesetzen verankerte, repräsentiert die jetzige Entscheidung einen weiteren wichtigen Schritt für die Freiheit und Gleichheit von LGBTIQ*-Personen. Madrigal-Borloz betont, dass Mauretanien aktiv dazu beitrage, dieser anhaltenden Form der kolonialen Diskriminierung auf dem afrikanischen Kontinent zu entgegnen. Ähnliche Fortschritte wurden auch in Ländern wie Angola, Botswana und Mosambik erzielt, die ebenso die Kriminalisierung von Homosexualität abgeschafft haben.
40 Jahre Deutsche Aidshilfe e.V.
17. Oktober 2023Weiterlesen Im Zuge dieser Ereignisse gründete sich 1983 die Deutsche Aidshilfe e.V., um sich gegen die mit der Erkrankung einhergehende „Ausgrenzung, Anfeindung[…] und Abwertung“ der Betroffenen zu richten. Die Ziele der Gründer*in Sabine Lange und Bruno Gmünder waren die „[k]onkrete Hilfe für die Kranken, Schutz vor HIV und eine wieder lebbare Sexualität durch Safer Sex und Kampf gegen die Ausgrenzung“. Was zunächst z. B. beim Spiegel als „Schrecken von Drüben“ betitelt wurde (taz), breitete sich nicht nur als Krankheit aus, sondern prägte insbesondere die Schwulenszene nachhaltig. Sowohl die Angst um das eigene Leben als auch die ideologischen Zuschreibungen wie bspw. eine „gerechte Heimsuchung“, wie es aus einigen religiösen Kreisen verlautete, führten zu einem gesellschaftlichen Gemisch, das einen Zusammenschluss gegen HIV und Aids umso notwendiger machte. Dabei ging es explizit auch um konkretes politisches und öffentlichkeitswirksames Engagement. Wie notwendig es war, das Thema Aids zu benennen und auf die politische Agenda zu setzen, zeigt der Guardian in einem Bericht über die Ereignisse im Oktober 1988. Damals sammelten sich etwa 1.500 Betroffene, Freund*innen und Angehörige vor dem Gebäude der U.S. Food and Drug Administration in Rockville, Maryland. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Virus bereits 45.000 Amerikaner*innen das Leben gekostet. Die Aktivist*innen der Act Up Bewegung warfen der Regierung vor, dass sie durch ihre Untätigkeit und Ignoranz bei der Zulassung von Medikamenten zur Bekämpfung von Aids für den Tod dieser Menschen mit verantwortlich sei. Nach den Protesten veränderte sich die Zulassungspolitik und heute können Medikamente das Virus fast bis zur Nichtnachweisbarkeit eindämmen (taz). Auch die öffentliche Stimmung hat sich beruhigt, aber das Virus und seine Ressentiments sind nicht ganz verschwunden. Dies zeigt, dass die Bekämpfung von Krankheiten nicht nur eine Frage der Medizin oder Pharmazie ist, sondern damals, aber auch noch heute der Organisierung, Mobilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit bedarf. Copyright Logo: Deutsche AIDS Hilfe
Rishi Sunak: Transfeindliche Kommentare am Tory-Parteitag
13. Oktober 2023Weiterlesen In seiner Rede betonte Sunak, dass es gesunder Menschenverstand sei, dass „ein Mann ein Mann ist und eine Frau eine Frau.“ Man würde dazu gebracht werden, glauben zu müssen, dass Menschen sich einfach das Geschlecht aussuchen können, so der Prime Minister. Auch LGBTIQ*-relevante Maßnahmen und Praktiken in Schulen und Krankenhäusern nimmt er ins Visier. So fordert er, dass Eltern sowohl darüber informiert werden, was ihren Kindern in Schulen über Beziehungen beigebracht wird, als auch, wenn Kinder sich beispielsweise als trans identifizierten. Ebenso sieht die Richtlinie vor, dass trans Schüler*innen die Toilette benutzen müssen, die dem Geschlecht entspricht, welches in ihrer Geburtsurkunde eingetragen ist. Die Rede ist nicht der erste Vorfall in diesem Jahr, in welchem sich Sunaks transfeindliche Haltung abbildet. Im Sommer kursierte ein Video im Netz, in dem sich der Premierminister über eine trans Frau lustig machte. Einige Monate vorher, im April dieses Jahres, berichtete The Independent, dass Sunak darauf bestehe, dass 100 Prozent der Frauen keinen Penis hätten. Damit negiert er die Annahme, dass trans Frauen Frauen seien. Eine solche fehlende Anerkennung seitens der Regierung bringt nicht nur rechtliche Probleme für die Betroffenen mit sich, sondern trägt zu einem Klima bei, in dem sich gesellschaftliche Spannungen rund um geschlechtliche Vielfalt immer weiter verschärfen. Hassverbrechen gegen trans Personen in England und Wales sind 2023 im Vergleich zum Vorjahr zu elf Prozent angestiegen, wozu nach der britischen Zeitung The Guardian auch Medien und Politiker*innen mit öffentlichen Statements beitragen würden. Doch scheint der konservative Diskurs der Tory-Partei nicht ganz die gesellschaftliche Meinung abzubilden. Nach einer Studie der Forschungseinrichtung „More in Common“ aus dem Jahr 2022 stimmen 46 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass trans Männer Männer sind und trans Frauen Frauen. So würden die meisten Brit*innen das Thema differenzierter betrachten und versuchen, ihren Teil dazu beizutragen, um Diskriminierung abzubauen, so Luke Tryl, der Leiter der britischen Abteilung von „More in Common“.
„X“ – ein Instrument für LGBTIQ*-feindlichen Hass?
10. Oktober 2023Weiterlesen In diesem Sinne kann X eine gewisse Mitverantwortung für die LGBTIQ*-feindlichen Inhalte eines Teils seiner Nutzer*innen zugeschrieben werden, nachdem das Unternehmen im April 2023 seine Richtlinien zu hasserfülltem Verhalten gegenüber trans Nutzer*innen strich. Wie NBC-NEWS schreibt, hatte die Plattform seit 2018 das gezielte Verwechseln von Geschlechtern oder „deadnaming“ von trans Personen verboten. Diese Klausel wurde im April ohne Kommentar entfernt, während übrige Richtlinien zur Hassrede unberührt blieben. Am 5. Oktober 2023 zitierte PinkNews dann einen Beitrag der Journalistin Alejandra Caraballo, bei dem diese über Twitter mitteilte: „Twitter hat sein Meldesystem überarbeitet. Die Möglichkeit, gezieltes Misgendering und transphobe Belästigungen zu melden, wurde entfernt. Außerdem wurde die Möglichkeit entfernt, der Meldung einen Kontext hinzuzufügen.“ Am selben Tag teilte der Bundesverband Trans* (BVT*) mit, sich dazu entschieden zu haben, seinen Account auf X zu schließen. Wie der Verband berichtete, seien er und seine Referent*innen im Rahmen einer Social-Media-Kampagne der CEDAW-Allianz, „einem Bündnis gegen geschlechtsspezifische Gewalt aus 34 zivilgesellschaftlichen Organisationen“, Ziel von trans*feindlicher Hassrede und Diskriminierung geworden. Dies sei, so der BVT* weiter, allerdings nur der Tropfen gewesen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe. „Die Zunahme von trans*feindlicher Hassrede sowie der Abbau des Diskriminierungsschutzes seit der Übernahme des Unternehmens durch Elon Musk sind in die Entscheidung ebenfalls eingeflossen.“ Als Beispiele nannte der BVT* die Erklärung von Musk über dessen persönlichen Twitter-Account, „dass der wiederholte Gebrauch des Wortes ‚cis‘ als Beleidigung gewertet wird und mindestens mit einer temporären Sperre bestraft werden könne“. Zudem habe X die NGO „Center for Countering Digital Hate“ (CCDH) verklagt, weil diese "[…] einen Bericht über die Zunahme von Hassrede auf der Plattform veröffentlicht hatte.“ Gerade die letzten beiden Beispiele bedeuten dabei eine weitere Eskalation und machen die Entwicklung bei X aus Sicht der LGBTIQ* Gemeinschaft besorgniserregend.







