Echte Vielfalt

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Disney ist nicht gerade für seine weltoffenen Kindergeschichten bekannt. Im Gegenteil, häufig verstecken sich hinter den Abenteuern entweder Adelsdynastien, die von für den Moment „liebenswerten“ Prinzessinnen und Prinzen verkörpert werden, letztendlich allerdings alle absolute Herrscher*innen ihres Landes sind. Und auch wenn es nicht um Prinzessinnen und Prinzen geht, so malte Disney in der Vergangenheit zumindest gerne das Bild einer heteronormativen Familie an die Kinoleinwand, in denen Erbe und das Credo der Leistung eine zentrale Rolle spielten.

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Ähnlich sieht es auch bei LSBTIQ* Charakteren aus. Wie das Magazin queer aufzählt, waren sie meistens nur Randfiguren, die kurz auftauchen und dann wieder vergessen werden:

„Ein schwules, verheiratetes Antilopen-Paar in "Zoomania", das erst bei genauem Lesen des Abspanns als solches zu erkennen ist, lesbische Elternpaare in "Findet Dorie" und "Toy Story 4", die ein paar Sekunden und ohne Dialog im Bild zu sehen waren. Viel mehr war da nicht.“

Im neuen Disney-Abenteuerfilm "Strange World" soll das Ganze anders sein: Der Film spielt im fiktiven Land Avalonia. Ausgangspunkt ist ein Bruch zwischen Claid und seinem Sohn Searcher während einer Entdeckungsreise. Der Sohn findet eine Pflanze, die das gesamte Energieproblem von Avalonia lösen kann und beschließt Farmer zu werden, während der Vater sich wieder auf Entdeckungstour begibt und verschwindet. 25 Jahre später ist Searcher ein erfolgreicher Farmer, der mit seiner Frau Meridian und seinem eigenen Sohn Ethan auf einer Farm lebt. Aber natürlich gibt es ein Problem. Eines Tages landet die Präsidentin von Avalonia auf der Farm und eröffnet Searcher, dass die Pflanze nicht mehr genügend Energie liefere. So machen sich Searcher und Ethan auf in ein eigenes Abenteuer, um das Problem zu lösen.

Waren es bis jetzt Nebenrollen, so haben wir mit Ethan das erste Mal explizit einen Hauptcharakter, von dem wir erfahren, dass er in einen Freund aus seiner Clique verliebt ist. Queer schreibt dazu:

„Dass dieser Jemand ein Junge namens Diazo ist, ist erfreulicherweise nicht das geringste Problem für Ethans Eltern. Und auch für sonst niemanden in "Strange World", schließlich geht es hier nicht um ein Coming-out, sondern um ein großes, gefährliches Abenteuer.“

Es ist also eine Hauptfigur mit normalen Teenagerproblemen wie Verliebtsein, ohne dass dabei die Sexualität zum Problem wird. Doch ist das tatsächlich der Fall.

In seiner Filmanalyse bemerkt der Filmkritiker Wolfgang M. Schmitt, dass gerade das Überzeichnete, mit dem Disney betont, dass niemand ein Problem damit habe, dass Ethan schwul sei und „wie selbstverständlich doch diese Selbstverständlichkeit ist“, die Frage aufwirft: Was steckt dahinter? Gerade bei Disney gilt es hier genau hinzuschauen. Wie Schmitt weiter bemerkt, lässt sich zwischen Ethan und seinem Schwarm Diazo keine einzige romantische Szene finden und auch sonst taucht Diazo nur für einige Minuten auf, um dann, wie schon die Nebencharaktere vor ihm, in der Versenkung zu verschwinden.

Natürlich kann genau dies beabsichtigt sein, dass die Beziehung ohne weitere Romantisierung selbstverständlich im Hintergrund wirkt. Wäre es dann allerdings nicht viel selbstverständlicher gewesen, die beiden Jungen wären sich nähergekommen, ohne dass sich eines der Elternteile dazu genötigt gesehen hätte, das wortreich zu kommentieren? Nur weil etwas als selbstverständlich geäußert wird, steht dahinter noch lange keine Selbstverständlichkeit. Vielmehr wirkt das Ganze, als wollen sich die Erwachsenen selbst überzeugen. Die Folge muss deshalb natürlich kein Boykott von Disneyfilmen sein, jedoch kann es nicht schaden, wie auch bei anderen Filmen, etwas genauer hinzusehen und sich nicht vom erstbesten Narrativ überzeugen zu lassen.

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Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung Ferda Ataman will einen besseren Schutz vor Diskriminierung durch Behörden und öffentliche Ämter erreichen. Des Weiteren beabsichtigt sie, mehr Menschen unter den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu stellen.

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Wie die ZEIT mit einem Verweis auf den Berliner Tagesspiegel zitiert, bezeichnete Ataman das Gesetz als „leider zahnlos“. Die ZEIT berichtet weiter, dass das Problem nach Ataman vor allem in dem Umstand liege, dass staatliches Handeln vom Anwendungsbereich des AGG ausgenommen sei.

„Das bedeute, dass sich all jene, die zum Beispiel im Jobcenter oder am Bahnhof von der Bundespolizei diskriminiert würden, nicht darauf berufen könnten.“

Zwar ist nach Art. 3 GG auch dem Staat und seinen Organen jegliche Diskriminierung untersagt, allerdings wird dies nicht konkret durch das AGG geregelt.

Im aktuellen Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle wurden für 2021 insgesamt 5.617 Fälle gemeldet, die mit einem der im AGG genannten Diskriminierungsgründe zusammenhingen, zwanzig Prozent davon im Zusammenhang mit dem Geschlecht und immer noch vier Prozent (225 Fälle) mit sexueller Identität. Hier ist darauf hinzuweisen, dass es sich explizit um eine Meldestatistik handelt und somit keine Rückschlüsse auf Dunkelziffern und oder Unterkategorien zu ziehen sind.

Wie sowohl ZEIT als auch queer berichten, betonte Ataman im Besonderen das Nichtvorhandensein eines Diskriminierungsschutzes aufgrund des sozialen Status. Ein geringer Sozialstatus bedeutet letztendlich nichts weniger als geringe monetäre und andere Ressourcen wie bspw. auch Bildung. Während sich Menschen mit guter Bildung und genügend Geld bei Diskriminierung zumindest einen Rechtsbeistand leisten können oder um ihre Rechte wissen, stehen Menschen, die von Armut bedroht sind und eine geringe Bildung haben, häufig vor einer doppelten Diskriminierung. Auch die LGBTQ* Gemeinschaft ist nicht davor gefeit, dass es Menschen in ihrer Mitte gibt, die unter solchen Schwierigkeiten leiden.

Ob es Ferda Ataman allerdings gelingt, ihre hohen Ziele auch tatsächlich umzusetzen oder ob am Ende nur ein weiterer „zahnloser Tiger“ zwischen den Paragrafen steht, bleibt abzuwarten.

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Auch wenn Diversität am Arbeitsplatz bereits in der ein und anderen Firma als Thema Einzug gehalten hat, so ist eine diskriminierungsfreie Arbeitskultur immer noch nicht selbstverständlich. Gerade Personaler*innen, die bis dato keinen wirklichen Bezug zu diesem Thema hatten, sind umso mehr auf externe Informationen angewiesen.

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Mit der Broschüre „Divers und jetzt?!“ versuchen die Landeskoordinationen Inter* in Niedersachsen und NRW den Verantwortlichen für genau diese Situationen ein Hilfsmittel an die Hand zu geben, wie QNN schreibt. Aber auch für Personaler*innen, die sich bereits mit dem Thema befasst haben, kann die Publikation als Checkliste beim Qualitätsmanagement Verwendung finden.

Neben einer Auswahl an weiterführender Literatur bietet die Broschüre eine Liste von Anlaufstellen bei Fragen zum Thema. Zwei der vier Stellen sind dabei auch bundesweit aktiv und bieten einen Service über Niedersachsen und NRW hinaus. Hinzu kommen eine kurze und allgemeine Begriffserklärung, was Inter*-Sein bedeutet sowie bedingte Rechtsgrundlagen. Abschließend finden sich zwei konkrete Checklisten, die für Bewerbungsverfahren, aber auch die Gestaltung des Arbeitstags konkrete Orientierungspunkte liefern können.

Natürlich ist auch eine Broschüre kein Allheilmittel, aber es kann für viele Menschen hilfreich sein, sich zu informieren und Anhaltspunkte zu finden. Das gilt allerdings nicht nur für die Personalabteilung. Auch der Betriebsrat oder die interne Revision können die Checklisten nutzen, um sich mit ganz konkreten Vorschlägen für ein besseres Arbeitsklima einzusetzen. Für Unternehmen, die schon eine etablierte inter* bzw. diverse* Arbeitskultur und eigene Tools und Kontrollmechanismen haben, mag die Broschüre allerdings nichts Neues mehr bieten. Sie ist daher eher als „Kick-Start“ zu verstehen, um es Arbeitgeber*innen und Personaler*innen zu ermöglichen, in eine weniger diskriminierende Arbeitskultur einzusteigen.

Bei Interesse kann die Broschüre unter inter@qnn.de bestellt werden oder einfach hier als PDF kostenlos heruntergeladen werden.

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Künftig soll Hasskriminalität gegen LSBTIQ* Personen besser verfolgt werden können. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung am 21. Dezember 2022 einen neuen Gesetzesentwurf beschlossen, der Hasskriminalität gegen diese Gruppe von Menschen explizit als Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufnimmt.

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Das „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“, so der vollständige Name, verweist unter Punkt III. im Besonderen auf § 46 Absatz 2 StGB. Dieser benennt die Umstände, die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Dabei sind menschenverachtende Beweggründe bzw. Ziele besonders in Augenschein zu nehmen. Bis jetzt waren hier Punkte wie Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aufgeführt. Der neue Entwurf erweitert diese Liste um die Tatmotive „geschlechtsspezifisch“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtet“.

„Der Begriff „geschlechtsspezifisch“ soll dabei nicht nur die unmittelbar auf Hass gegen Menschen eines bestimmten Geschlechts beruhenden Beweggründe erfassen, sondern auch die Fälle einbeziehen, in denen die Tat handlungsleitend von Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit geprägt ist.“

Der Text führt hierzu das Beispiel eines „patriarchalen Besitzanspruches“ eines „Täter[s] gegenüber seiner Partnerin oder Ex-Partnerin“ an. Hier muss – um Missbrauch für rechte Zwecke zu vermeiden - darauf aufmerksam gemacht werden, dass patriarchales Denken und Handeln in allen Schichten und kulturellen Hintergründen existiert.

Während sich der erste Begriff vor allem auf Hass gegen Frauen bezieht, richtet sich der zweite Tatbestand deutlicher an Verbrechen gegen LSBTIQ* Personen:

„Die ausdrückliche Nennung der „gegen die sexuelle Orientierung gerichteten“ Tatmotive betont die Notwendigkeit einer angemessenen Strafzumessung für alle Taten, die sich gegen LSBTI-Personen richten.“

Auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMSFSJ) bemerkt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt: „[…] Was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat.“

Für Menschen, die Opfer solcher Taten geworden sind, bedeutet das zumindest in der Theorie, dass ihnen schneller Gehör geschenkt werden sollte, um somit mögliche blinde Flecken eher zu vermeiden. Es gilt allerdings zu bedenken, dass wir uns mit diesem Gesetz am äußersten Ende der Eskalation bewegen. Es bedeutet nämlich, dass ein Hassverbrechen bereits im Raum steht. Gerade der Begriff des „Patriarchalen“ macht deutlich, dass es sich bei solchen Taten immer auch um „Phänomene“ einer Sozialisation handelt, die nicht in einem luftleeren Raum entstehen, sondern Ergebnis von Strukturen und Erziehung sind. Der neue Entwurf betrifft daher nur eine Seite der Medaille, die ohne eine parallele zivilgesellschaftliche Veränderung nur Symptombekämpfung bleibt.

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Der internationale Dachverband des Automobilclubs „Fédération Internationale de l’Automobile“ (FiA) hat seine Statuten geändert. Laut Deutschlandfunk handelt es sich dabei um eine direkte Einschränkung aller Beteiligten in der Möglichkeit, die mediale Fläche für persönliche, aber auch politische Botschaften zu nutzen.

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Unter dem Dach der FiA finden beispielsweise Sportveranstaltungen wie die Formel 1 statt. Die Statuten bilden also das zentrale Regelwerk für die großen Veranstaltungen des Motorsports. So gilt laut Artikel 12.2.1.n, der ab 2023 in Kraft tritt,

„die allgemeine Abgabe und Veröffentlichung von politischen, religiösen und persönlichen Äußerungen oder Kommentaren, die insbesondere gegen den allgemeinen Grundsatz der Neutralität verstoßen, der von der FIA im Rahmen ihrer Statuten gefördert wird, […]“, als Regelverstoß, solange vorab keine Genehmigung eingeholt wurde.

Wie das Magazin queer berichtet, verweisen die FiA Funktionär*innen in ihrer Begründung auf den Ethikkodex des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), der in Artikel 1.2 die „Universalität und politische Neutralität der olympischen Bewegung“ als Grundsatz festlegt. Jedoch ist eine „politische Neutralität“ nichts als eine Farce. Eventuell hätte man die Neutralität als Versuch annehmen können, wenn politische Botschaften allgemein erlaubt wären, solange sie nicht gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstoßen, die ebenfalls einen Anspruch auf Universalität erhebt.

Allerdings wird mit jedem unkommentierten Ereignis von Ausgrenzung, Rassismus, Diskriminierung und anderen „politischen Handlungen“ keine Neutralität, sondern eine Legitimierung des Status Quo an die Fangemeinde signalisiert. Es ist kaum vorstellbar, dass sich die Funktionär*innen des FiA ihrer politischen Tragweite nicht bewusst wären.

Im Gegenteil berichtet queer, „der Verband [habe] seit Anfang 2020 auch auf Betreiben von Fahrer*innen um Lewis Hamilton Gesten zur Unterstützung des Kampfs gegen Rassismus gestattet.“ Dennoch erhielt Hamilton nach Angeben der Deutschlandfunk eine Verwarnung, nachdem er auf dem Podium ein Shirt mit der Aufschrift „Verhaftet die Polizisten, die Breonna Taylor getötet haben“ getragen hatte. Hamilton erinnerte dabei, so der Sender, an die schwarze US-Amerikanerin, die bei einem Polizeieinsatz in ihrem Haus erschossen worden war. Ein Jahr später wurde Sebastian Vettel, der sich 2021 mit einem „Same Love“-T-Shirt für die Rechte der LGBTQ* Gemeinschaft eingesetzt hatte, von der FiA verwarnt.

Es wäre naiv zu glauben, internationaler Spitzensport sei eine unpolitische Angelegenheit. Viel wahrscheinlicher ist es, dass es Verbänden wie der FiA vor allem um ein geschäftsfähiges Image geht.

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Am 13. Dezember 2022 unterzeichnete der amerikanische Präsident Joe Biden das Gesetz zum Schutz der gleichgeschlechtlichen Ehe. Damit zieht er einen vorläufigen Schlussstrich in einer langjährigen Rechtsdebatte.

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Nach einem Zitat des Guardian betonte Biden in seiner Rede vor der Unterzeichnung, wie lange es gedauert habe und wie wichtig das Durchhaltevermögen derer gewesen sei, die immer an ein entsprechendes Gesetz geglaubt haben. Wie lang das wirklich war, macht eine Studie des Meinungsforschungsinstitutes GALLUP deutlich. Demnach lag noch 2004 die Zustimmung zur gleichgeschlechtlichen Ehe bei 42 %. Im Jahr 2022, also 18 Jahre später, stieg die Zustimmung auf 71 %. Die Studie zeigt zum Beispiel auch, dass der Anteil der Befragten, die wöchentlich die Kirche besuchen, besonders wenig Zustimmung aufwies (2004: 20 %). Im Jahr 2022 hat sich allerdings auch in dieser Gruppe die Zustimmung auf 40 % verdoppelt. Es lässt sich somit festhalten, dass die Haltung in den USA in diesem Bereich einen durchweg positiven Wandel durchlaufen hat.

Wie wir allerdings bereits in unserem Artikel zur Verabschiedung des Gesetzes im Senat angemerkt hatten, ist mit dessen Eintreten zwar ein Ergebnis, aber noch kein Ende des Diskurses erreicht. Laut Forbes ist mit Gegenklagen zu rechnen, die in einem momentan sehr konservativen „Supreme Court“ durchaus Gehör finden könnten.

In älteren Urteilen hatte sich der Oberste Gerichtshof der USA allerdings bereits unterstützend den Rechten einer nicht gleichgeschlechtlichen Ehe gegenüber verhalten. Auf der Webseite des US-Kongresses wird in einer Stellungnahme zum Gleichstellungsgesetz deshalb immer wieder auf entsprechende Urteile verwiesen. Zweck des Gesetzes ist es letztendlich, das Bundesrecht dahingehend anzupassen, dass jeder Wortlaut der Ehe als Vorgang zwischen „Mann und Frau“ durch „zwischen zwei Personen“ ersetzt wird. Ein entsprechendes Urteil des Supreme Court gab es bereits 2013. Weiter werden alle Klauseln, die nicht zwingend verlangen, gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen, durch die Pflicht zur vollumfänglichen Anerkennung der Ehen und der daraus resultierenden Rechtsansprüche ersetzt.

Auch hier hatte der Supreme Court bereits 2015 auf die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen hingewiesen, die gleichgeschlechtliche Ehen verbieten. Mit dem jetzt unterzeichneten Gesetz haben nun nicht nur die Betroffenen, sondern auch das Justizministerium die Möglichkeit, bei Verstößen Klage einzureichen.

Einschränkungen in der Reichweite bestehen hingegen in Bezug auf die religiöse Freiheit und den Gewissensschutz und damit verbundene Dienstleistungen. Damit ist keine Institution dazu verpflichtet, eine Ehe zu vollziehen. Ebenso betrifft das Gesetz keine Vorteile oder Rechte, die sich nicht aus einer Ehe ergeben. Wie sich das ganze weiterentwickelt, muss nun die Praxis zeigen.

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Voraussichtlich im März 2023 werden in Berlin zwei Kitas eröffnet, die sich die Vielfalt der LSBTI* Gemeinschaft als offenen Themenschwerpunkt gesetzt haben. Ziel soll es sein, mit den Kindern einen Alltag zu gestalten, in dem das Thema LSBTI* als selbstverständlicher Teil des Zusammenlebens begriffen wird.

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Wie der Träger Schwulenberatung Berlin gGmbH auf seiner Webseite mitteilt, „[…] sollen [die Kinder] gemeinsam spielen, essen und mit Respekt für Mensch und Natur aufwachsen. Darüber hinaus möchten wir, dass die Kinder andere Lebensweisen und -welten kennenlernen.“

Die Begriffe „andere Lebensweisen und -welten“ erinnern dabei an das bereits existierende und relativ gängige Konzept der interkulturellen Kita. Das interkulturelle Konzept ist dabei kein neuer Gedanke, zielt aber ausschließlich auf das Zusammenleben mit und zwischen den unterschiedlichen Nationalitäten. Im Interviewe mit dem Magazin L-Mag bestätigt Jörg Duden, Abteilungsleiter und Entwickler des Kita-Konzepts: „Wir haben das Rad nicht neu erfunden“. Bei der Umsetzung gehe es entsprechend weniger um ein ständiges Thematisieren durch geplante Aktivitäten als vielmehr darum, ein Team von Erzieher*innen einzustellen, die selbst als LSBTI* leben und darauf zu achten, Spielmaterialien zu Verfügung zu stellen, die einen weiteren Blick erlauben. Welche fundamentale weitreichende Bedeutung die Ausgestaltung und Diversifizierung von Material hat, haben wir bereits in unserem Artikel zum Thema Kinderbücher beschreiben.

Mit ihrem Konzept verschiebt die Kita damit den Fokus des „Interkulturellen“ und verdeutlicht die z. T. verengende Sichtweise, die dadurch entsteht, dass „Kultur“ in diesem Kontext häufig als „international“, aber selten als „innernational“ begriffen wird. Dabei betont das interkulturelle Konzept explizit, „dass auch deutsche Kinder Adressaten solch eines Ansatzes sind“. Übersetzt auf das Selbstverständnis der beiden Kitas heißt das, auch Kinder aus Familien, die keinen Bezug zu LSBTI* haben, sind Adressat*innen. Laut Träger ist die Kita offen für alle, solange sie damit einverstanden sind, „[…] dass neben allen anderen pädagogischen Maßnahmen auch die Lebenswelten von LSBTI* sichtbar und ansprechbar sein werden“.

Die Kinder sollen erleben, dass es „mehr als nur die Heterowelt gibt“, damit es ihnen später leichter falle, Menschen aus der LSBTI* Community zu begegnen oder - falls sie sich selbst so begreifen - dies für sie zu einem geringeren Problem werde, so Marcel de Groot, Geschäftsführer der Schwulenberatung.

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In ihrer Pressemitteilung vom 07. Dezember 2022 teilte die Europäische Kommission mit, dass sie einen neuen Vorschlag für das sogenannte Gleichstellungspaket angenommen habe. In der neuen Verordnung gehe es darum, die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene zu harmonisieren.

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„Einer der wichtigsten Aspekte des Vorschlags besteht darin, dass die in einem EU-Mitgliedstaat begründete Elternschaft ohne spezielles Verfahren in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden sollte,“ so die Kommission.

Bis jetzt sieht das Unionsrecht nach Auslegung des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) vor, dass EU-Staaten aufgrund des Rechtes zur Freizügigkeit eine Elternschaft aus einem anderen Mitgliedsstaat anzuerkennen haben – allerdings ist eine gleichgeschlechtliche Partner*innenschaft nicht überall anerkannt was für Familien zu Problemen führen kann.

Im entsprechenden Fall hatte ein in Spanien lebendes lesbisches Ehepaar mit britischer und bulgarischer Staatsangehörigkeit geklagt. Bei der Geburt ihrer Tochter hatte die spanische Behörde eine Geburtsurkunde mit doppelter Mutterschaft ausgestellt. Nach einer Zusammenfassung der Tagesschau weigerte sich daraufhin die Stadt Sofia (Bulgarien), dem Mädchen einen Reisepass auszustellen. Zur Begründung hieß es: Die „öffentliche Ordnung“ lasse ausschließlich Geburtsurkunden von Mutter und Vater zu. Zudem sei nicht erkennbar, welches die leibliche Mutter sei. Laut EUGH sei dies jedoch nicht relevant. Spanien habe bestätigt, dass es sich bei beiden Frauen um die Mütter handele. Dies müsse auch Bulgarien anerkennen. Unabhängig von der leiblichen Elternschaft ergebe sich bereits aus der rechtlichen Elternschaft ein Anspruch auf die entsprechende Staatsangehörigkeit. Bulgarien sei zur Ausstellung eines Reisepasses verpflichtet.

Wie die Kommission in ihrer Pressemitteilung jedoch einschränkend anmerkt, gelte dieses Urteil nicht für die Ansprüche, die sich aus einer Elternschaft im nationalen Recht ergeben. Diese würden weiterhin beim jeweiligen Staat verbleiben und müssten in jedem Fall einzeln und zumeist mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand eingeklagt werden. Damit findet zusätzlich eine Diskriminierung statt. Der neue Vorschlag soll diese Lücke füllen, indem er Rechtssicherheit für Familien und Entlastung bei den Prozesskosten sowohl für die Familien selbst als auch für die Verwaltungs- und Justizsysteme der Mitgliedstaaten vorsieht.

So positiv dieser neue Vorschlag auch klingt, so harsch ist die an ihm geübte Kritik. Nach einer Stellungnahme der europäischen LGBTI*-Bürgerrechtsorganisation Forbidden Colours ändere dieser Vorschlag nichts an dem eigentlichen Problem, dass der Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und/oder sexueller Ausrichtung weiterhin bei den Mitgliedstaaten verbleibe. Es fehle nicht am Recht, so die NGO, sondern an dessen Umsetzung.

„Mitgliedstaaten wie Bulgarien und Rumänien ignorieren Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs zur gegenseitigen Anerkennung der Elternschaft. Die Europäische Kommission ist nicht bereit, diese Urteile gegenüber ihren Mitgliedstaaten durchzusetzen. Das nennen wir in der Rechtswissenschaft: Pflichtvergessenheit“, so der konkrete Vorwurf von Forbidden Colours.

Wie das Magazin schwullissimo in Bezug auf die Stellungnahme von Forbidden Colours ergänzt, seien seit 14 Jahren bereits vier Kommissare an einer wirkmächtigen Rechtsumsetzung gescheiter.

Einmal mehr wird damit deutlich, dass Rechte immer Teil ihrer jeweiligen Gesellschaft und ihrer Akteure bleiben, die damit die mühevolle, aber notwendige Aufgabe haben, diese für sich selbst, aber auch für Dritte zu hinterfragen und ständig aufs Neue einzufordern.

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Am 21. November 2022 fanden auf Teneriffa erstmals die „International Lesbian Visibility Awards“ statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung vom internationalen Lesbenverband EL*C (EuroCentralAsian Lesbian* Community). Die Auszeichnung wurde in den Kategorien „lesbische Sichtbarkeit“, „lesbische Pionierin“, „lesbische Gemeinschaft“ und „lesbische Verbündete“ an sechs Preisträgerinnen vergeben.

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Dabei ging es im speziellen zwar um das Engagement für Frauen und die lesbische Gemeinschaft, die Aktivistinnen setzten sich allerdings durchweg darüber hinaus für die Rechte der gesamten LGBTQ* Gemeinschaft in verschiedenen Ausprägungen ein.

Der Hauptpreis, so das Magazin L-Mag, ging dabei an Olena Shevchenko. Sie wurde für ihren Einsatz in der ukrainischen Frauenbewegung sowie im LGBT-Aktivismus mit dem „International Lesbian Visibility Award“ ausgezeichnet. Shevchenko ist eine der bekanntesten LGBT-Aktivist:innen in der Ukraine und Mitbegründerin der Initiative „Insight“.

Der „Pioneer Award“ ging an die Autorin Shelley Anderson, die die Auszeichnung unter anderem auch als Erinnerung an ihre schriftstellerische Arbeit Anfang der 1990er Jahre erhielt.

Ise Bosch erhielt den „Lesbian Allyship Award“. Bosch ist Erbin der Industriellenfamilie Bosch und setzt sich ebenfalls seit den 1990er Jahren mit Spenden und Stiftungen für Menschenrechte, Frauen und sexuelle Minderheiten ein (Dabei ist anzumerken, dass Philanthropie kein unumstrittenes Themenfeld ist, was nicht den Einsatz oder die Wirkung Ise Boschs schmälern, jedoch auch nicht unterschlagen werden sollte).

Der „Lesbian Community Award“ wurde gleich zweimal vergeben. Zum einen ging er an Shadi Amin, die sich für LGBTQI-Rechte im Iran einsetzt. Zum zweiten an das Duo „Sapphosutra“ aus Paris, das sich als queere Liebeskünstler:innen Leo & Lou betätigt.

Den „Spanish Lesbian Visibility Award“ erhielt Paloma del Rio als eine der ersten erfolgreichen Frauen ihrer Generation im Sportjournalismus.

Neben den Verleihungen traten auch der Indie-Rocker Michi, die Flamenco-Künstlerin Noelia La Negri und DJ Sofia Cristo auf. Durch den Abend führten die Autorin, Slam-Poetin und Performance-Künstlerin Joëlle Sambi und die Komikerin und Aktivistin Patricia Galván.

Wer das Ganze verpasst hat oder sich noch einmal Momente des Abends ansehen möchte, kann dies auf dem YouTube-Kanal der EL*C tun.

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Vom 01.12.2022 bis zum 30.11.2023 findet in Berlins Rotlichtviertel Bülowkiez ein Rundgang durch die Geschichte der Sexarbeit statt. Bei der Ausstellung handelt es sich um einen Audiorundgang, den sich die Besucher*innen kostenlos über die Berlin History App anhören können. Organisiert wurde der Rundgang von Sexarbeiter*innen der Freien Arbeiter*innen Union Berlin, dem Schwulen Museum und der Berlin History App.

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Die Gegend ist als Ausgehviertel, aber auch als Brennpunkt über Berlin hinaus bekannt, so das Magazin queer in seinem Bericht über die historische Führung. Der Rundgang führt dabei durch zwölf Stationen des vergangenen Jahrhunderts und darüber hinaus, sie beginnt mit 1885. Auf der Seite schwules museum heißt es:

„Die Tour startet mit dem Bau des U-Bahnhofs Bülowstraße in 1885, führt durch die Roaring Twenties, den Nationalsozialismus und die Deportation von Sexarbeiter*innen in Konzentrationslagern, die AIDS-Krise und endet mit den Erfahrungen von Sexarbeiter*innen während der Covid-19-Sperren und der Gründung einer Sektion für Sexarbeiter*innen in der Gewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union Berlin.“

Das Motto lautet: „Wir waren schon immer überall".

Auch andere Städte wie bspw. Hamburg bieten schon lange Führungen über den jeweiligen Kiez, jedoch meist kostenpflichtig und weniger museal. Doch gerade dieser museale Aspekt ist manchmal sehr wichtig, schafft er doch die nötige Distanz, um hinter die Kulissen eines umstrittenen Themas zu blicken.

Wie der historische Rundgang zeigt, sind Sexarbeiter*innen ein Kristallisationspunkt für die Verwerfungen ihrer Zeit - gerade weil sie „schon immer und überall“ waren. Nimmt man das Motto ernst, bedeutet es, Sexarbeiter*innen sind ebenso Teil der LSBTIQ* Community wie sie Teil der gesamten Gesellschaft sind und das nicht nur in den großen Städten wie Berlin oder Hamburg. Vielleicht liegt in diesem Format also auch eine Anregung für andere Gemeinden, sich mit ihrer Sexarbeitsszene (historisch) auseinanderzusetzen.

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