Echte Vielfalt

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Als einziger Staat in der G7-Gruppe hat Japan bis heute die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt. Erst im November 2022 war eine Klage vor dem Bezirksgericht in Tokyo abgewiesen worden.

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Nach einem Bricht der Tagesschau hatten acht Personen auf Schmerzensgeld geklagt, weil ihnen mit der Verweigerung einer Ehe seelischer Schaden zugefügt worden sein. Das wies das Gericht zurück und bestätigte nochmals, „[…] dass die Weigerung des Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, nicht gegen die Verfassung verstößt“. In Gegensatz dazu hatte allerdings 2021 ein Bezirksgericht in der nördlichen Stadt Sapporo die staatliche Weigerung zur Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe durchaus als Verletzung des in der Verfassung garantierten Rechts auf Gleichbehandlung angesehen. Damit stellt das Urteil aus Tokyo einen Rückschritt dar. Hinzu kommt, dass viele Menschen immer noch ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität aus Angst diskriminiert zu werden verstecken. Um dieser Angst zu begegnen, gibt es in einigen Gemeinden inzwischen die Möglichkeit einer eingetragenen Partnerschaft. Diese sei zwar rechtlich nicht bindend, soll aber gerade bei der Wohnungssuche oder einem Krankenhausbesuch der Diskriminierung entgegenwirken, so das Argument. Hiermit ist zwar immer noch nichts gewonnen, es zeigt aber, dass das Thema vor den japanischen Gerichten und in der Öffentlichkeit angekommen ist.

Dass dieser Diskurs auch in der obersten politischen Ebene verfängt, machen aktuelle Berichte von Tagesschau und Deutschlandfunk vom 4. und 5. Februar deutlich. Masayoshi Arai, Mitarbeiter des Büros des Ministerpräsidenten Fumio Kishida, hatte sich vergangene Woche gegenüber dem Sender NHK abfällig über gleichgeschlechtliche Paare geäußert. Aria sagte „[…] er wolle gleichgeschlechtliche ‚Paare nicht einmal ansehen‘ und sie auch nicht zu Nachbarn haben“. Zudem glaube er, dass Menschen das Land verlassen würden, wenn es die Ehe für alle gebe. Zwar entschuldigte sich Aria später für seine Aussage, dennoch musste er seinen Posten räumen. Der Vorfall nötigte letztendlich auch Ministerpräsidenten Kishida zu einer Reaktion, der zuvor eher durch sein Zögern bei diesem Thema aufgefallen war.

Laut Kishida stehe die Bemerkung im Widerspruch zur Regierungshaltung, die eine vielfältige und inklusive Gesellschaft anstrebe und Diversität anerkenne. Gleichzeitig, so die Tagesschau mit Berufung auf die Nachrichtenagentur AFP, äußert Kishida gegenüber dem Parlament Bedenken, dass gleichgeschlechtliche Ehen „die Gesellschaft beeinträchtigen" könnten und mahnte die Abgeordneten zur vorsichtigen Prüfung des Vorhabens.

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‚The Last of Us‘ ist eine Adaption des gleichnamigen Videospiels und seit dem 16. Januar auf HBO zu sehen. Die Geschichte spielt in einer postapokalyptischen Welt, die von einem Pilz befallen wurde, der Menschen mutieren lässt. Die Überlebenden haben sich daraufhin in Quarantänezonen zurückgezogen, die von einer Militärdiktatur kontrolliert werden. Der Schmuggler Joel Miller (Pedro Pascal) wird von der Untergrundorganisation Fireflies beauftragt, die 14-jährige Ellie Williams (Bella Ramsey) in ein Geheimversteck zu bringen. In der dritten Episode ‚Long Long Time‘ geht es dabei um die romantische Beziehung zwischen zwei Männern Bill (Nick Offerman) und Frank (Murray Bartlett).

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Wie Peter Hoar, Direktor der Serie im Interview mit Gay Times betont, sei das Thema dabei allerdings weder eine Frage der sexuellen Orientierung noch der Selbstfindung, und auch in den Flashbacks der Folge spielen beide Aspekte keine Rolle. Vielmehr liegt der Fokus darauf, wie zwei Personen in dieser lebensfeindlichen Welt zueinanderfinden und trotz aller Gewalt um sie herum eine Beziehung führen, die auch Gefühle zulässt. Wie Gay Times bemerkt, waren homosexuelle Beziehungen bereits im Videospiel vorhanden, ohne dabei in den Mittelpunkt zu rücken:

„Bill und Frank sind genauso überlebensfähig wie ihre heterosexuellen Gegenstücke (vielleicht sogar noch mehr, daher ihr langes und illustres Leben), ihre Sexualität wird nicht definiert und keiner von ihnen begibt sich auf eine Reise der Selbstfindung. Diese Geschichten sind natürlich immer noch wichtig, aber in einer Welt der Clicker und Bloater [so heißen die Mutanten] und so weiter interessiert das niemanden mehr.“

Die Folge macht also deutlich, dass es gelingen kann, Homosexualität auch im Mainstream Selbstverständlichkeit zu verleihen. In unserem letzten Artikel zum aktuellen Winterfilm von Disney hatten wir mit Bezug auf Wolfgang M. Schmitt darauf hingewiesen, dass gerade in der Explizität, mit der der Disneykonzern die Selbstverständlichkeit von Homosexualität betont, es aber gleichzeitig an Romantik fehlen lässt, diese Selbstverständlichkeit infrage gestellt wird. ‚Long Long Time‘ gelingt hingegen genau das Gegenteil: Indem die Folge eine romantische, aber nicht kitschige Beziehung zweier Männer zeigt, die ohne moralischen Zeigefinger für sich steht, stellt sie die Bilder nicht infrage. Damit erzeugt sie eine Atmosphäre, die die Beziehung selbstverständlich macht.

Und noch etwas macht die Serie richtig: Anders als in dem Verständnis von Amazons „inclusion playbook“, worüber wir bereits kritisch berichteten, scheint bei HBO kein Missverständnis über den Beruf des Schauspielers vorzuherrschen. Nick Offerman ist im richtigen Leben mit der Schauspielerin Megan Mullally verheiratet, ohne dass dies ein Problem für seine handwerkliche Umsetzung einer Rolle darstellen würde.

Damit ist speziell die dritte Folge von ‚The Last of Us‘ ein ermutigendes Zeichen, dass auch in der Produktionsmaschinerie der großen Filmfirmen eine progressive Entwicklung möglich ist, die mehr ist als Klischee- und Quotenerfüllung. Selbstverständlichkeit bedeutet dabei, dass LSBTIQ* Charaktere einen Platz in Serien und Filmen haben, ohne dass dies extra thematisiert werden müsste.

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Dass Politik immer auch einen gewissen Opportunismus an den Tag legt, ist nichts Ungewöhnliches. Häufig ist damit die Kritik verbunden, sie ignoriere dabei die Bedarfe von Minderheiten oder auch Mehrheiten ohne eigene Lobby. Wenn es allerdings um Gratis-Kondome geht, so wäre ein Opportunismus eine Win-win-Strategie.

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Nach einer aktuellen Umfrage der DAK-Gesundheitskasse befürworten 86 % der Befragten kostenfreie Kondome für Personen unter 26 Jahren. Betrachtet man nur die Gruppe der Befragten bis 44 Jahre, so steigt die Befürwortung sogar auf 91 %. Dabei ist das kostenlose Angebot nur die eine Seite. Genauso wichtig ist die Frage, ob das Angebot auch angenommen würde. Die DAK verweist hier auf eine Umfrage des Forsa-Instituts, nach der 63 % der Antwortenden denken, dass kostenlose Kondome auch häufiger verwendet würden. Bei den Befragten unter 45 Jahren glaubten das sogar Dreiviertel. Für die politisch Verantwortlichen bietet das somit eine opportune Gelegenheit, Handlungsfähigkeit zu beweisen. Zwar steht im Koalitionsvertrag, dass Krankenkassen die Möglichkeit bekommen sollen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung erstatten zu können, allerdings fehlten dafür bis jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen, so DAK-Vorstandschef Andreas Storm:

„Beim Vorhaben der Ampel-Koalition geht es um Verhütungsmittel zum Schutz vor ungewollten Schwangerschaften. Dieser Ansatz ist zu kurz gedacht. Wirksamer Infektionsschutz gegen sexuell übertragbare Krankheiten muss stärker in den Fokus rücken.“

Es geht also nicht nur um das Abwägen unterschiedlicher Meinungen zur Verhütung, sondern auch um eine ethische Verantwortung gegenüber denen, die sich der Gefahren selbst evtl. (noch) nicht bewusst sind, wie zum Beispiel Jugendliche und junge Erwachsene.

Fachkräftemangel - insbesondere der Mangel an Krankenpfleger*innen - machen deutlich, welche Folgekosten hinter dem Ignorieren einer solch „einfachen“ Forderung stehen. Denn letztendlich bedeutet ein Anstieg von Infektionskrankheiten höhere Gesundheitskosten und im Falle von Arbeitsausfall einen klaren Wohlfahrtsverlust für die Gesellschaft.

Das mag auf den ersten Blick sehr nüchtern klingen, für die verschiedenen Vereine, Gruppen und Verbände innerhalb der LGBTQ* Gemeinschaft bietet es allerdings ein zusätzliches Argument, politischen Druck zu erzeugen.

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Das Thema um Transgender Personen und ihre Rechte ist in Schottland eine heiß debattierte Angelegenheit, die auch über die Region hinaus Beachtung findet. Hauptstreitpunkt ist dabei das Selbstbestimmungsgesetz, über das echte vielfalt schon mehrfach berichtet hat. Ein zentrales Argument der Gegner*innen des Selbstbestimmungsgesetzes ist dabei, dass besonders für Frauen und Mädchen die Gefahr besteht, dass geschlechtsspezifische Schutzräume verletzt werden. Dabei wurde neben öffentlichen Toiletten oder Frauenhäusern immer wieder auch auf Gefängnisse verwiesen.

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Erst vor wenige Tagen berichtete echte vielfalt darüber, dass die britische Zentralregierung das schottische Gesetz durch ihr Veto blockiert hatte und sich dabei u.a. auf das Argument der Schutzräume bezog. Vor diesem Hintergrund entbrannte nun eine Zuspitzung des Diskurses, als zwei trans Gefangene in ein Frauengefängnis verlegt werden sollten. In einem Fall handelt es sich um eine Sexualstraftäterin, die vor ihrer Geschlechtsanpassung zwei Frauen vergewaltigt hatte. Im anderen Fall um eine trans Straftäterin, die wegen einer Gewalttat gegen eine Krankenschwester und Stalking einer 13-Jährigen verurteilt wurde. Wie die Magazine queer und schwulissimo zusammenfassend berichten, wurde die Verlegung inzwischen nach massiver öffentlicher Kritik gestoppt. Auch wenn dieser Stopp gerechtfertigt ist, so kann an solchen extremen Beispielen nicht oft genug die Gratwanderung der Identitätsdebatte gezeigt werden.

Wie die BBC mit Verweis auf den „Scottish Prison Service“ zeigt, befinden sich momentan 15 Transgender Straftäter*innen in schottischen Gefängnissen, darunter drei trans Männer und fünf trans Frauen, die in Frauengefängnissen untergebracht sind. Wie Justizminister Keith Brown gegenüber der BBC erklärte, gebe es in den Frauengefängnissen jedoch keine Transgender Gefangenen, die wegen Gewalt gegen Frauen verurteilt wurden. In Bezugnahme auf die beiden aktuellen Fälle erließ Brown nun eine Anordnung, dass keine bereits inhaftierte trans Person mit einer Vorgeschichte von Gewalt gegen Frauen von der Männer- in die Frauenabteilung verlegt werde. Gleiches gelte auch für neu verurteilte oder in Untersuchungshaft befindliche trans Gefangene mit einer Vorgeschichte von Gewalt gegen Frauen. Gleichzeitig dementierte Brown, dass im Falle von Tiffany Scott (s.o., Fall zwei) überhaupt eine Genehmigung für einen Transfer vorgelegen habe.

Beide Fälle machen dabei deutlich, dass das Argument zur Bewahrung geschlechtsspezifischer Schutzräume auch von den Befürworter*innen nicht abgetan werden sollte. Allerdings läuft die Debatte dabei Gefahr, mit dem Fokus auf Transgender die eigentliche Problematik aus dem Blick zu verlieren.

Bereits in einem früheren Artikel wurde an dieser Stelle auf den Umstand hingewiesen, dass es eine schwierige, aber explizite Aufgabe der staatlichen Organe ist, zwischen den Bedürfnissen und Gefahren verschiedener Gruppen abzuwägen. Anders als bei öffentlichen Räumen müssen Gefängnisse ihre Insass*innen grundsätzlich auch vor Gewalttaten des eigenen Geschlechts schützen. Solange also keine dritte Gefängniskategorie existiert, geht also darum, Gefahren zu managen. Bei insgesamt 15 trans Straftäter*innen kann von der schottischen Justiz entsprechend erwartet werden, die Gefährdungsbeurteilungen im Einzelfall durchzuführen, auch um den Schutzbedarf von trans Gefangenen zu gewähren. Das bedeutet allerdings zu akzeptieren, dass es keine pauschale Lösung geben wird.

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Dieses Jahr legte der Bundestag am Holocaust-Gedenktag erstmals den Fokus auf die queeren Opfer des Nationalsozialismus. Im Rahmen der Debatte um die Verfolgung sexueller Minderheiten in Deutschland werden die Kontinuitäten dieser Praxis in der deutschen Geschichte betont sowie auf Wissenslücken hingewiesen.

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Auf Basis des Paragrafen 175 des Strafgesetzbuches wurden während des Nationalsozialismus rund 50.000 Menschen wegen ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität verurteilt. Bis zu 15.000 von ihnen wurden in ein Konzentrationslager gebracht, viele davon für medizinische Experimente herangezogen und ermordet. Wie der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) darlegt, wurde die Verfolgung mit dem Ende der NS-Zeit jedoch noch lange nicht eingestellt. Eine umfassende Kriminalisierung von Homosexualität fand bis 1969 statt und erst im Jahr 1994 wurde der sogenannte „Schandparagraf“ gestrichen. Mit diesem bestand in Deutschland über 123 Jahre ein rechtlicher Legitimationsrahmen für die Kriminalisierung und Verfolgung homosexueller Menschen. Deshalb sei eine ausdrückliche Anerkennung dieser Gruppe im Rahmen des Holocaust-Gedenktages umso wichtiger.

Neben der bisherigen Vernachlässigung dieser Opfergruppe in der deutschen Erinnerungskultur gebe es nicht genug differenziertes Wissen zum Thema, wie der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann betont: "Die Verfolgung homo- und bisexueller Männer und Frauen, insbesondere in der NS-Zeit, aber auch ihre Kontinuität in der Bundesrepublik und der DDR, sind nicht ausreichend erforscht. Zur Geschichte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen gibt es kaum Forschung.“ Bisher wurde sich in der Geschichtswissenschaft vorrangig auf die Verfolgung schwuler Männer konzentriert. Dass auch lesbische Frauen betroffen waren und von den Nazis als ‚Asoziale‘ inhaftiert wurden, konnte erst spät nachgewiesen werden.

Der Historiker und Initiator der Petition für das Gedenken an homosexuelle Opfer des NS-Regimes Lutz van Dijk äußert in einem Interview mit ZEIT ONLINE, dass die Erinnerung an queere Opfer der NS-Zeit am Holocaust-Gedenktag einen Anstoß für weitere Forschungsvorhaben liefern soll. Auch der LSVD erwartet ein gründliches Aufarbeiten dieser Geschichte der Bundesrepublik und der DDR, wie in einem älteren Artikel von echte-vielfalt nachgelesen werden kann. Dafür müssten Bund, Länder und Kommunen Mittel bereitstellen. Denn „Erinnerung setzt Wissen voraus“, so der Verband.

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Im Oktober 2022 feierte die migrantische Besetzung des Oranienplatzes und der Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin zehnjähriges Jubiläum. Im Rahmen der Aktion gründete sich 2012 auch der International Women* Space (IWS), eine feministische und antirassistische Organisation, die seit 2012 geflüchtete, migrantische und nicht-migrantische Frauen zusammenbringt, um gemeinsam gegen Sexismus und Rassismus sowie Abschiebungen und weitere gewaltvolle Asylpolitiken vorzugehen.

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In verschiedenen Projekten bietet der International Women* Space Migrantinnen einen Raum, um ihre Erfahrungen in Deutschland aus eigener Perspektive zu erzählen. Bereits drei Bücher hat der IWS dazu herausgebracht. Auch im IWS Radio werden regelmäßig die Geschichten von migrantischen Frauen dokumentiert, welche oft von Gewalt und Diskriminierung geprägt sind. Die Organisation bietet dabei jedoch nicht nur eine Plattform, sondern wird von geflüchteten und migrantischen Frauen selbst mitgestaltet.

In dem solidarischen und intersektionalen Ansatz des IWF wird auch die Verschränkung von queerfeindlicher und rassistischer Diskriminierung mitgedacht. Was heißt es zum Beispiel, als trans Frau einen Asylprozess in Deutschland durchzumachen? Welche zusätzliche Gewalt erfahren queere Geflüchtete? Diese Fragen werden mitunter in einer Podcast-Folge des IWF behandelt.

Es lohnt sich, die Projekte des International Women* Space zu verfolgen und denjenigen zuzuhören, die aufgrund mehrfacher Diskriminierung meist keinen Raum im öffentlichen Diskurs bekommen. Denn migrantische und BIPoC Aktivist*innen machen schon lange darauf aufmerksam, dass feministische, queere und antirassistische Kämpfe miteinander verschränkt sind und gemeinsam geführt werden müssen. Neben zahlreichen Kooperationen mit weiteren feministischen und antirassistischen Organisationen informiert der IWS auch über LSBTIQ-Beratungsstellen in Berlin.

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Hier geht’s zum International Women* Space

Dass Geschichten unsere Sicht auf die Welt prägen, ist keine neue Erkenntnis. Dass Geschichten dabei auch schädlichen Einfluss auf unser Leben haben können, sollte auch nicht infrage stehen. Auf der anderen Seite können Geschichten aber auch das Fundament bilden, die Welt mit neuen Augen zu betrachten und festgefahrene Normen zu hinterfragen. Worauf es dabei ankommt, ist allerdings nicht nur die Geschichte selbst, sondern auch die Frage, wie das soziale Umfeld und die Bezugspersonen diese Geschichte behandeln.

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Nach einem Bericht des Magazin Legal Tribune Online (LTO) hat nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt, dass es sich bei Märchen, in denen homosexuelle Paare vorkommen, ausdrücklich nicht um Kinder gefährdende Literatur handelt. Geklagt hatte die litauischen Autorin Neringa Dangvydė Macatė, nachdem ihr Kinderbuch mit Märchen von der Aufsichtsbehörde für journalistische Ethik als nicht vereinbar mit dem Gesetz zum Schutz Minderjähriger vor „negativen Auswirkungen aufgrund öffentlicher Informationen“ bezeichnet wurde. Versuche der Autorin, dies vor litauischen Gerichten zu klären, waren zuvor ohne Erfolg geblieben. Beschwert hatten sich Mitglieder des litauischen Parlamentes und einige Familienverbände. Die verlegende Universität für Erziehungswissenschaften hatte daraufhin den Vertrieb zunächst gestoppt und später nur mit einem Warnhinweis wieder aufgenommen.

Laut LTO beschneide das Publikationsverbot ebenso wie die Warnhinweise das Recht auf Meinungsfreiheit nach Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und sei unvereinbar „mit den Begriffen Gleichheit, Pluralismus und Toleranz einer demokratischen Gesellschaft“. Genau diese „demokratische Gesellschaft“ ist aber das Selbstverständnis der EU und ihrer Mitgliedsstaaten. Der Gerichtshof betonte, dass es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gebe, dass die Erwähnung von Homosexualität Kindern schaden würde. Wie das Magazin schwulissimo in diesem Zusammenhang hervorhebt, gehe es lauf EGMR nicht darum, heterosexuelle Paare zu beleidigen, sondern um mehr Respekt innerhalb der Gesellschaft.

Bereits in einem früheren Artikel haben wir darauf hingewiesen, dass Geschichten nicht nur durch Bücher und Filme vermittelt werden, sondern auch Werbung Geschichten erzählt. Gerade in Bezug auf Kinder ist es wichtig, dass diese Geschichten begleitet werden, um sie nicht möglichen Ideologien auszusetzen. So kann auch aus solchen Geschichten gelernt werden, die problematisch erscheinen. Genau das ist im vorliegenden Fall geschehen. Es war nicht das Märchenbuch, das hier einer kritischen Einordnung bedurfte, sondern die Erzählung, die in den Köpfen einiger Mitglieder des litauischen Parlaments und bestimmter Verbände existierte. Dem EGMR oblag die Aufgabe, „die Gesetzgebungsgeschichte der entsprechenden litauischen Regelung“ - mit Verweis auf die Meinungsfreiheit und Grundbegriffe einer demokratischen Gemeinschaft - kritisch einzuordnen.

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Die britische Regierung hat am 16. Januar 2023 eine wichtige Reform für die schottische trans Community verhindert. Die geplante Änderung des schottischen „Gender Recognition Acts“ (GRA) stellte einen großen Schritt für die Anerkennung von trans Personen und ihr Recht auf Selbstbestimmung dar.

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Ende Dezember wurde in Schottland unter der Regierungschefin Nicola Sturgeon eine Erleichterung für die offizielle Anerkennung von trans Personen beschlossen. Kurz vorher wurde der Entwurf in der britischen Zeitung „The Guardian“ diskutiert. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass das auf der Geburtsurkunde eingetragene Geschlecht angepasst werden kann, ohne dass eine medizinische Diagnose vorliegen muss. Stattdessen würde auf Selbstbestimmung gesetzt werden. Auch das Mindestalter einer solchen rechtlichen Anerkennung sollte von 18 auf 16 Jahre gesenkt und die Übergangszeit von zwei Jahren auf drei Monate verkürzt werden.

Erstmals berief sich die britische Regierung auf Paragraf 35 des „Scotland Acts“, der eine vollständige Blockierung des Gesetzesentwurfs erlaubt. In einem Artikel der BBC wird die Argumentation der britischen Seite dargelegt: Es sei problematisch, zwei unterschiedliche Anerkennungssysteme in Großbritannien zu haben. Ebenso werden die Sorgen von Frauenrechtsaktivist*innen hervorgehoben, beispielsweise in Bezug auf ein erleichtertes Eindringen von Männern in Schutzräume von Frauen und Mädchen. Dazu veröffentlichte die taz kürzlich ein Interview mit der Aktivistin Maren Smith, die eine Blockierung des Gesetzes befürwortet.

Dahingegen sprechen sich Transaktivist*innen zum Großteil für die erleichterte Personenstandsbestimmung aus. In einem Statement der „Scottish Trans“, ein Teil der Organisation „Equality Network“, wird das Vorgehen der britischen Regierung zudem als anti-demokratisch kritisiert. Die Angelegenheit fiele unter die nationale Entscheidungsmacht Schottlands und ein Großteil des nationalen Parlaments habe für die Gesetzesänderung gestimmt. So wird nun von der schottischen Regierung verlangt, die Anwendung von Paragraf 35 rechtlich anzufechten. Wie „The Guardian“ nun berichtet, kritisiert auch Sturgeon die Entscheidung der Regierung von Rishi Sunak scharf und wirft dem britischen Premierminister eine politische Instrumentalisierung von trans Menschen vor.

Zu erwarten ist erstmal eine rechtliche Debatte zwischen London und Edinburgh. Ob sich daraufhin die Erneuerung des GRA in Schottland durchsetzen kann, ist unklar. Die Ereignisse in Großbritannien haben auch international die Aufmerksamkeit auf die Rechte von trans Menschen gelenkt und mitunter Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsrecht in Deutschland aufgeworfen, ein Teil des sogenannten Aktionsplans „Queer Leben“ der Ampel-Koalition.  

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Deutschland hat ein Problem mit seiner Blutversorgung. Blutkonserven sind jedoch essenziell für die medizinische Versorgung. Aber nicht erst seit der Coronapandemie ist ein Rückgang von Blutspenden zu verzeichnen.

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Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) drohe den Blutbanken ein „eklatanter Mangel“. Das RND bezieht sich hier auf eine Äußerung des Direktors des Instituts für Klinische Hämostaseologie und Transfusionsmedizin am Universitätsklinikum des Saarlandes, Hermann Eichler. Grund hierfür sei vor allem der demografische Wandel, der dazu führe, dass die Generation der Babyboomer langsam in ein Alter komme, in dem sie aus den Spendenpools ausscheide.

Damit bricht eine große Gruppe aus der Versorgung, die nicht einfach ersetzt werden kann. Umso fragwürdiger ist daher die diskriminierende Haltung der Bundesärztekammer. Wie das Magazin queer zusammenfasst, gelten seit Herbst 2022 zwar gelockerte Richtlinien für Homosexuelle, vor allem Männer, die Sex mit Männern haben, aber auch queere und weitere Personen der LSBTIQ* Gemeinschaft. Dennoch bleiben die Vorschriften deutlich diskriminierend verglichen mit heterosexuellen Männern, für die grundsätzlich lockerere Regeln gelten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant daher eine Gesetzesänderung, die die Bundesärztekammer dazu verpflichte, ihre Blutspende-Richtlinien innerhalb von vier Monaten entsprechend anzupassen. Gegenüber dem RND sagte Lauterbach:

"Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung. Versteckte Diskriminierung darf es auch bei diesem Thema nicht geben […] Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist."

Dass bestimmtes Sexualverhalten ein Infektionsrisiko birgt, steht dabei nicht zur Debatte. Ob sich aber eine Person riskant verhält, kann und darf nicht aus ihrer sexuellen Orientierung oder ihrem Geschlecht geschlossen werden. Im Gegenteil muss dieser Umstand als völlig irrelevant angesehen werden, da jede Blutspende grundsätzlich auf Krankheitserreger untersucht wird.

Vor dem Hintergrund eines potenziellen Mangels an Blutkonserven ist damit die Haltung der Bundesärztekammer allerdings nicht nur als diskriminierend zu begreifen. Vielmehr zeigt sich, wie strukturelle Diskriminierung konkret zu einer Fahrlässigkeit gegenüber der gesamten Gesellschaft führt. Blutspenden ist in Deutschland freiwillig. Diskriminieren bedeutet somit, Menschen bewusst von einer solidarischen Leistung abzuhalten, die in der Folge eine wesentliche Einschränkung für die medizinische Versorgung des gesamten Landes bedeutet.

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Diskriminierendes und ignorantes Verhalten sind grundsätzlich für Betroffene sehr belastend und haben konkrete Auswirkungen auf den beruflichen, behördlichen und sonstigen Alltag. Geht es allerdings um genderbezogene Diskriminierung in der Medizin, ist zusätzlich und ohne Umwege die Gesundheit in Gefahr.

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Wie die Deutsche Apotheker Zeitung (DAZ) schreibt, beeinflusst allein der Anteil von Estrogen und Testosteron entscheidend das Immunsystem. Während Estrogen eher verstärkend wirkt, hat Testosteron den gegenteiligen Effekt. Frauen haben somit zwar ein stärkeres Immunsystem, gleichzeitig steigt bei ihnen allerdings auch das Risiko für Autoimmunerkrankungen.

„Auch die Wahrnehmung von Schmerz und Nebenwirkungen bei Arzneimitteln, etwa solchen, die das Immunsystem beeinflussen, kann sich zwischen Frauen und Männern stark unterscheiden.“

Dass es Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, ist auch außerhalb von Fachkreisen nicht unbekannt. Weniger bekannt ist allerdings, dass auch das soziale Geschlecht nicht nur einen Einfluss hat, sondern dass dieser Einfluss auch noch größer ist als beim biologischen Geschlecht. Wie Prof‘in Gertraud Stadler (Professorin für geschlechtersensible Präventionsforschung an der Charité Universitätsmedizin Berlin) gegenüber der DAZ erklärte, werden, obwohl die biologischen und sozialen Unterschiede zwischen Frauen und Männern belegt sind, Nebenwirkungen allerdings immer noch nicht geschlechterspezifisch erfasst.

„Zugelassenen Dosierungen liegen in der Regel größtenteils Daten von Männern zugrunde. Selbst neue Wirkstoffe werden in der Regel zunächst an männlichen Versuchstieren untersucht, und in frühen Phasen klinischer Studien nur an jungen und gesunden Männern getestet.“

Aber nicht nur auf der Ebene von Wirkstoffen und Therapien spielt gendersensible Medizin eine wichtige Rolle. Wie der Wissenschaftspodcast der Zeitung Welt feststellt, ist ebenso der Umgang einer Person mit Krankheiten und Krankheitsrisiken sowie der Medikamenteneinnahme abhängig von den genderspezifisch erlernten Verhaltensmustern.

Gendergerechte Medizin bedeutet also nicht nur eine differenziertere Forschung und darauf aufbauend adäquate Therapie und Medikationen, sondern beginnt bereits bei einer gendergerechten Kommunikation, um den unterschiedlichen Bedarfen und Verhaltensweisen seitens der Ärzt*innen, Apotheker*innen und anderen Fachpersonals professionell begegnen zu können.

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