Weiterlesen Laut einem Bericht des MDR vom 26. März 2025 zielte Trump damit auch auf Transpersonen, die nun das US-Militär verlassen sollen, wenn sie ihre Transidentität öffentlich leben. Auch wenn die Umsetzung zunächst richterlich gestoppt wurde, können laut MDR in der Folge Deutsche, deren Geschlechtseintrag im Pass von "männlich" oder "weiblich" abweicht, nicht mehr ohne Weiteres in die USA einreisen. Das US-Einreiseverfahren verlangt, dass der Geschlechtseintrag im ESTA-Antrag oder Visum dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht entspricht. Personen mit einem "X" als Geschlechtseintrag müssen sich vor der Reise an US-Vertretungen wenden. Einige queere Menschen sehen sich daher gezwungen, von Änderungen ihres Geschlechtseintrags abzusehen, so der MDR weiter. Selbst das Auswärtige Amt verweist mittlerweile explizit auf die Allgemeinen Sicherheitshinweise für LGBTIQ*, die in die USA reisen wollen. Damit fallen die USA in eine Reihe mit mehr als siebzig weiteren Ländern, in denen gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen ein Verbrechen bis hin zu einer schweren Straftat darstellen (dies trifft auf die USA jedoch nicht zu). Perfiderweise sind diese Ereignisse zumindest im Nachhinein nicht ganz überraschend, wie wir bereits in unserem Artikel zu den Verflechtungen der ultrakonservativen „NGO Family Watch International“ und dem 2023 verabschiedeten Anti-Homosexualitätsgesetz in Uganda aufgezeigt hatten. Darin zeigte sich recht deutlich, wie weit die Gedanken und Ideologien bereits in der Amerikanischen Gesellschaft reichen. Durch die Dekrete werden nun allerdings Fakten geschaffen, welche die gesellschaftliche Gesamtlage zu einem neuen Tiefpunkt führen. Insbesondere wenn wir die Signalwirkung berücksichtigen, die die USA auf andere konservative Staaten in der Welt haben. Wer also aus familiären oder beruflichen Gründen doch in die USA reisen muss, dem seien die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes empfohlen. „Zudem veranschaulichen Online-Karten der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) und ILGA Europe die aktuelle weltweite Gesetzeslage hinsichtlich LGBTIQ*.
Olympia 2028 in Los-Angeles: Trump eröffnet bereits drei Jahre vorher den Kulturkampf auf der Weltbühne des Sports
27. März 2025Weiterlesen Donald Trump unterzeichnete im Februar 2025 ein Dekret, das Transsportlerinnen von Frauen-Wettbewerben ausschließen soll – nicht nur in den USA, sondern weltweit. Er droht, Transathletinnen keine Visa für die Olympischen Spiele 2028 in Los Angeles zu gewähren, und setzt damit das Internationale Olympische Komitee (IOC) unter Druck. Schulen und Universitäten, die Transsportlerinnen weiterhin teilnehmen lassen, sollen keine Fördergelder mehr erhalten. Das Dekret stößt auf breite Unterstützung in den USA, wo laut einer Umfrage zwei Drittel der Bevölkerung Trumps Kurs befürworten, so ein Artikel des Deutschlandfunks. Kritiker wie der transsexuelle Triathlet Chris Mosier halten das Dekret jedoch für illegal und sehen es als Teil einer Strategie, Verwirrung und Angst zu schüren. Die „National Collegiate Athletic Association“ (NCAA) hat bereits Maßnahmen ergriffen, um Transsportlerinnen von Frauen-Wettbewerben auszuschließen, obwohl sie nur einen winzigen Anteil der Athletinnen ausmachen. So sind lediglich zehn von mehr als 500.000 College-Athletinnen Transsportlerinnen. Die Frankfurter Allgemeine fasst zusammen: „Schulen, die Transgender-Athletinnen in Frauenteams oder Umkleiden zulassen, können Sanktionen bis hin zum Entzug staatlicher Mittel drohen. In den USA gelten Schulen und Hochschulen als wichtige Talentschmieden. Sie bilden damit eine zentrale Säule für die Entwicklung des Profisports.“ Politikwissenschaftler Jules Boykoff bezeichnet Trumps Vorgehen nach Angaben des Deutschlandfunks als Kulturkampf, der den Sport als Plattform für transfeindliche Botschaften nutzt. Mit dem IOC stünde Trump allerdings eine internationale Organisation entgegen, die zumindest in ihrem Machtfeld symbolisch gegen Trump agieren und den Diskurs möglicherweise auf eine breitere Basis stellen könnte. Boykoff äußert allerdings Zweifel, dass das IOC sich Trump entgegenstellen wird. Das IOC beruft sich auf seine 2021 erlassenen zehn Rahmenprinzipien zu Fairness, Inklusion und Nichtdiskriminierung in Bezug auf Genderidentität und Geschlechtsvariationen (Framework on Fairness, Inclusion and Non-Discrimination on the Basis of Gender Identity and Sex Variations) und überlässt es den Ländern, ob und in welchem Ausmaß sich diese an den Hinweisen orientieren. Der Diskurs erfordert es, sich mit aufkommender Kritik sachlich zu befassen und die Regeln im Sport einer neuen Zeit anzupassen, anstatt in aggressive Botschaften des Rechtspopulismus zu verfallen. In der Vergangenheit taten sich große Sportverbände häufig durch eine eher passive bis konservative Haltung hervor (Stichwort Fußball-WM 2022). Die kommenden drei Jahre werden durch Trumps Dekret allerdings den Sport und seine Institutionen und Verbände stärker in Zugzwang setzen. Dabei darf auch ein mögliches „Aussitzen“ von Seiten dieser Akteure nicht als passiv oder gar neutral missverstanden werden, sondern als eine „bewusste“ politische Entscheidung. Wer mehr zum Thema Dekrete in den USA erfahren möchte, findet unter folgendem Link unseren Artikel zur Kritik der queeren Organisationen in den USA zu Trumps Anti-LGBTIQ*-Politik.
Weiterlesen Erst vor kurzem berichteten wir über das geplante CSD-Verbot der ungarischen Regierung. Die Regierung unter Viktor Orbán rechtfertigte dies mit dem angeblichen Schutz von Kindern und erklärt, dass öffentliche LGBTIQ*-Veranstaltungen nicht länger toleriert werden müssten. Nur kurze Zeit nach der Einbringung im Parlament wurde das Gesetz in einem beschleunigten Verfahren verabschiedet. Bereits im Jahr 2021 wurde in Ungarn ein Gesetz verabschiedet, das die Darstellung von LGBTIQ*-Inhalten in Büchern, Filmen, Werbung und anderen Medien drastisch einschränken wollte. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International stufte das Gesetz als rechtswidrig im Rahmen geltenden EU-Rechts ein (echte-vielfalt berichtete). Das neue Verbot baut auf dem queerfeindlichen „Propaganda“-Gesetz auf. Laut den Bestimmungen des neuen Gesetzes ist es nun verboten, eine Versammlung abzuhalten, die im Widerspruch zur Gesetzgebung von 2021 steht (BBC). Verstöße werden voraussichtlich mit Geldstrafen bis zu 500 Euro geahndet. Zudem sieht das Gesetz den Einsatz neuer Gesichtserkennungstechnologien vor. Trotz der angekündigten Strafen ist mit Widerstand gegen das Pride-Verbot zu rechnen. Laut Bericht der taz folgt der Budapester Bürgermeister Gergely Karácsony der links-grünen Opposition dem Verbot der rechtspopulistischen Regierung nicht. Auf Facebook äußerte er: „Budapest lässt diejenigen, die für ihre Selbstachtung, Gemeinschaft, Freiheit und die Macht der Liebe einstehen, nicht im Stich.“ Er deutet an, dass es Pride-Veranstaltung geben werde, „möglicherweise größer als je zuvor.“ Heftige Kritik an dem Verbot kommt vonseiten internationaler Organisationen. Der Menschenrechtskommissar der Vereinten Nationen Volker Türk fordert nach Angabe von Deutschlandfunk eine Zurücknahme der diskriminierenden Gesetze in Ungarn und stattdessen eine Politik „im Einklang mit internationalen Menschenrechtsverpflichtungen“. Der Direktor von Amnesty International Ungarn Dávid Vig bezeichnet das Vorgehen als „Frontalangriff auf die LGBTQIA+ Community und eine eklatante Verletzung der Verpflichtungen Ungarns, Diskriminierung zu verbieten sowie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu garantieren.“ Das queerfeindliche Gesetz zeige zudem, dass das Recht auf friedliche Versammlung in Europa zunehmend angegriffen werde. Die Diskriminierung von LGBTIQ* in Ungarn stößt schon länger auf Kritik, auch innerhalb der EU. Jedoch wurden noch keine konkreten Maßnahmen angekündigt, wie mit dem neuen Gesetz umgegangen werden soll. Laut einem Bericht der FAZ fordert der Grünen-Abgeordnete im Europäischen Parlament Daniel Freund, Ungarn dass Stimmrecht zu entziehen und EU-Zahlungen zu stoppen. Auch der Einsatz von Gesichterkennungssoftware ist umstritten. Um konsequent Haltung gegen Diskriminierung und Queerfeindlichkeit in der EU zu zeigen, müssen umgehend Maßnahmen ergriffen werden, damit die LGBTIQ*-Gemeinschaft in Ungarn und europaweit diesen Sommer für ihre Sichtbarkeit und Rechte demonstrieren und feiern kann.
Weiterlesen Die Broschüre bezieht sich auf die Aktion #WirRedenMit, die im Frühjahr 2022 durchgeführt wurde. An einer Online-Umfrage haben sich 576 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von fünf bis 26 Jahren beteiligt. Aus den Antworten ergab sich ein vielfach geäußerter Wunsch nach mehr Selbstbestimmung. Zudem möchten die Kinder und Jugendliche in ihren Belangen ernst genommen werden und benötigen mehr unterstützende Strukturen. Die zwölf zentralen Forderungen, die sich aus der Umfrage ergeben haben, können auf der Webseite der Aktion #WirRedenMit nachgelesen werden. Erlebnisse wie Diskriminierung im Alltag, Mobbing in der Schule oder Konflikte in den Familien führen zu erhöhten psychischen Belastungen für trans*, inter* und nicht-binäre Kinder und Jugendliche. Wenn sie in ihrem Umfeld Unterstützung erfahren, ist die Gefahr psychischer Probleme nicht höher als bei cis-geschlechtlichen Kindern und Jugendlichen. Ein zentraler Teil der Broschüre behandelt, wie Unterstützung aussehen kann: Geschlechtliche Vielfalt sollte selbstverständlich thematisiert und allgemein berücksichtigt werden. Dazu zählen kleine Maßnahmen wie geschlechtsneutrale Optionen bei Anmeldeformularen sowie die Möglichkeit, Pronomen und selbstgewählte Vornamen eintragen oder mitteilen zu können – sei es in der Schule, im Sportverein oder zu Hause. Die Repräsentation von Vielfalt in Büchern und Serien sowie im Unterrichtsmaterial kann ebenfalls zur Normalisierung von trans* und nicht-binären Identitäten beitragen, was sowohl auf individueller als auch auf gesellschaftlicher Ebene wirkt. Ebenfalls wird betont, dass Diskriminierung zu entgegnen und sich gegen Trans*feindlichkeit zu positionieren ein relevanter Aspekt der Unterstützung von trans* Kindern und Jugendlichen ist. „Zu wissen, dass jemand hinter uns steht und wir uns immer an jemanden wenden können, ist unfassbar viel Wert!“, so ein*e Jugendliche*r in der Broschüre. Zudem wird die Frage nach Selbstbestimmung ab 14 Jahren diskutiert. Dabei werden diverse Verbände und Organisationen zitiert, die durchaus dafür plädieren, dass Personen ab 14 Jahren selbstbestimmt ihren Vornamen und Geschlechtseintrag ändern dürfen sollten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beispielsweise fordert eine Stärkung der Selbstbestimmung von Minderjährigen. Im aktuellen Selbstbestimmungsgesetz können Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren ihren Antrag selbst stellen, benötigen jedoch das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten. In der Broschüre wird betont: „Entgegen weit verbreiteter Missverständnisse hat das Selbstbestimmungsgesetz allerdings nichts mit körperlichen oder medizinischen Änderungen zu tun. Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es nur um Bürokratie: die Änderung von Vorname(n) und Geschlechtseintrag im Geburtenregister, was eine Änderung in den Dokumenten wie Geburtsurkunde oder Personalausweis zur Folge hat.“ In Bezug auf geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen bei Minderjährigen wird in der Broschüre die Behandlungsleitlinie des Deutschen Ethikrates angeführt. Darin wird die besondere Verantwortung für Minderjährige genauso wie deren Mitbestimmungsrecht betont. Der Bundesverband Trans* e. V. spricht in diesem Zusammenhang von einem Entscheidungsprozess, "in dem alle Beteiligten ihren Teil der Verantwortung tragen (Shared Decision Making)". Dafür braucht es passende und diskriminierungsfreie Beratungsangebote, die sich auf die individuellen Fälle einlassen. So würde eine pauschale Altersgrenze keinen Sinn machen. Ein*e trans* und nicht-binäre junge*r Erwachsene*r sagt dazu: „Transition ist individuell. Es gibt mehr als nur ‚ganz oder gar nicht‘. ‚Was brauchst du?‘ ist daher immer wieder eine enorm wichtige Fragestellung.“
Weiterlesen Ebenfalls im Vorwort des Tätigkeitsberichts zieht der LSVD⁺ bereits Bilanz zur Ampelkoalition, die trotz ihres frühen Zusammenbruchs in Bezug auf die queeren politischen Meilensteine die beste Bilanz seit Gründung der Bundesrepublik vorweisen kann. Zu den bedeutendsten Errungenschaften zählen die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes, die Abschaffung des Blutspendeverbots für Männer, die Sex mit Männern haben, sowie eine Gedenkstunde im Bundestag für queere Opfer des Nationalsozialismus. Weitere Fortschritte umfassen einen queerpolitischen Aktionsplan, die Erweiterung des Strafrechts für LSBTIQ* und den Schutz queerer Asylsuchender. Offene Punkte bleiben Reformen im Familien- und Abstammungsrecht, in der Fortpflanzungsmedizin und die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Bericht beleuchtet darüber hinaus die Arbeit des LSVD⁺ in Bereichen wie rechtliche Gleichstellung, internationale Zusammenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit und gibt so einen guten Einblick in die Felder, auf denen der Kampf um eine gerechtere Gesellschaft geführt wird: Im anschließenden Ausblick warnt der LSVD+ angesichts eines Anstiegs queerfeindlicher Hassverbrechen und der Normalisierung diskriminierender Positionen vor den Gefahren für Minderheitenrechte, insbesondere nach dem Einzug einer rechtsextremen Partei als zweitstärkste Kraft in den Bundestag. Eine parlamentarische Mehrheit wurde dabei bereits mit Unterstützung der extremen Rechten gebildet, was rechtlich zwar folgenlos blieb, aber dennoch große Besorgnis auslöst (hierzu ein Bericht der Tagesschau). Mit den derzeitigen Sondierungsgesprächen zwischen CDU/CSU und SPD fordert der LSVD⁺ daher alle demokratischen Parteien auf, die Rechte der queeren Community zu schützen, insbesondere das Selbstbestimmungsgesetz, das nicht verhandelbar sei. Ebenfalls betont der Verein die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen, trotz wachsenden Drucks weiterhin entschlossen die Demokratie und die Rechte der Community zu verteidigen. Dabei hebt der LSVD⁺ die Bedeutung des Austausches mit demokratischen Parteien hervor, um bereits erreichte Fortschritte zu sichern. Umso bedeutender wird diese Rolle mit Blick auf internationale Entwicklungen, so der LSVD⁺ abschließend. Dabei ist ermutigend festzustellen, dass sich die eigene Öffnung des LSVD⁺ auch in seiner internationalen Vernetzung, bspw. zur „ILGA Europe“ und dem „Amsterdam Netzwerk“, widerspiegelt, während auf nationaler Ebene die Schnittstellen zum Sport, zur Migration und letztendlich zur Demokratie deutlich machen, dass ein Kampf für LGBTIQ* mehr ist als nur eine eindimensionale Interessenvertretung.
LGBTIQ*-feindliche Politik in Ungarn: Wird es diesen Sommer noch Pride-Veranstaltungen geben?
13. März 2025Weiterlesen Orbán kündigte in seiner "Rede zur Lage der Nation" an, dass eine Änderung der Verfassung angestrebt werde, die festlege, dass Menschen "entweder als Mann oder als Frau geboren werden" (queer.de). Dies geschehe unter dem Deckmantel des Kinderschutzes. Die Nachrichtenagentur Reuters zitiert Orbáns Stabschef Gergely Gulyás, der erklärt, dass die geplante Verfassungsänderung den Vorrang des Rechts eines Kindes auf körperliche, geistige und moralische Entwicklung über alle anderen Rechte – mit Ausnahme des Lebensrechts – betonen solle. Dabei wird ausgeblendet, dass auch Kinder von LGBTIQ*-Rechten profitieren. Die Verfassungsänderung könnte Einfluss auf die geplanten Pride-Veranstaltungen im Sommer haben. Gulyás erklärt, dass die Pride-Märsche den Rechten von Kindern auf gesunde Entwicklung im Wege stehen könnten und betont, dass das Land keine Demonstrationen in Budapest tolerieren müsse. Die diesjährige Budapest Pride Veranstaltung dürfe nicht mehr in der Öffentlichkeit stattfinden (The Guardian). Die Veranstalter*innen von Budapest Pride erklären auf ihrer Webseite, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Ungarn verfassungsrechtlich geschützt sei. Inwieweit diese Freiheiten ausgelebt werden können, messe sich insbesondere daran, ob Menschen ihre Meinung äußern können, wenn diese nicht mit dem politischen Programm der Regierung übereinstimmt. Um diese fundamentalen Rechte scheint es in Ungarn nun schlecht zu stehen. Ende Februar erklärte Orbán, dass die Veranstalter*innen sich keine Mühe machen sollten, die Pride weiter zu organisieren (Reuters). Darauf hören die Aktivist*innen und Engagierten der LGBTIQ*-Community jedoch nicht. Sie zeigen sich optimistisch in Hinblick auf die diesjährigen Pride-Veranstaltungen in der ungarischen Hauptstadt. Es hätte schon unzählige Versuche gegeben, die LGBTIQ*-Community zum Schweigen zu bringen und unsichtbar zu machen. Pride-Demonstrationen wird es geben, betonen sie, egal “ob mit zwanzig oder zehntausenden Personen“. Illustration Flagge: Freepik
Weiterlesen Zu diesem spannenden Thema hatten wir bereits im Februar 2024 eine Programmempfehlung: In der Arte-Reihe „42 – Die Antwort auf fast alles“ befassten sich die Macher*innen mit der Frage „Sind wir alle bisexuell?“. Als Antwort zeigte die Doku, dass „Bi-Sein“ kein Entweder-Oder, sondern ein Spektrum ist, in dem Menschen bewusst oder unbewusst ihre Identität finden. Die Idee, dass sich Menschen zu allen Geschlechtern hingezogen fühlen können, eröffnet damit spannende Diskussionen über die biologische und soziologische Dimension menschlicher Sexualität. An dieser Stelle knüpft die Dokumentation „Queere Tiere – Mehr als Männchen und Weibchen“, ebenfalls von Arte, an. Sie greift auf, wie die Vielfalt der tierischen Sexualität und ihre Verhaltensweisen traditionelle Geschlechterbilder auch auf nichtmenschlicher Ebene infrage stellen. Beispiele wie homosexuelle Dickhornschafe, kuschelnde Löwenmännchen und Delfine veranschaulichen diese Buntheit auf humorvolle Weise und eröffnen neue Perspektiven auf die Schönheit und Komplexität des Lebens. Der Blick auf die Tierwelt macht deutlich, dass Vielfalt die Regel und nicht die Ausnahme ist.
Das Selbstbestimmungsgesetz in Schleswig-Holstein: Mehr als 200 Anmeldungen seit November 2024
6. März 2025Weiterlesen Wie der NDR am 1. Februar 2025 mit Berufung auf die Nachrichtenagentur dpa berichtet, nahmen seitdem bereits mehr als 200 Menschen in Schleswig-Holstein die neue gesetzliche Regelung in Anspruch. Die meisten Anmeldungen fanden in Kiel statt. Hier waren es 134 Personen, die sich bis Oktober angemeldet hatten. In Flensburg waren es 80 Anmeldungen, in Lübeck 58,in Elmshorn und Norderstedt jeweils 19 (weitere Zahlen und der Artikel selbst finden sich hier; mehr Infos auch in unserem Artikel zum Selbstbestimmungsgesetz). Laut HAKI e.V. fehlt es einigen Standesämtern jedoch häufig noch an ausreichend Informationen durch den Bund. In Folge kann die konkrete Umsetzung in Teilen noch etwas dauern. Damit es dennoch so schnell wie möglich geht, hat der Verein für den Besuch beim Standesamt in Kiel eine exemplarische Liste mit den benötigten Unterlagen zusammengestellt: Aber auch wer nicht aus Kiel kommt, kann diese Liste zumindest als Orientierungshilfe nutzen. Für die Anmeldung reicht ein formloses Schreiben, das in den Briefkasten des Standesamtes geworfen werden kann. Es wird empfohlen, vor dem Einwerfen des Briefes drinnen Bescheid zu geben, um eventuell einen aktuellen Infozettel zu erhalten. Das benötigte Schreiben vom Bund erhält man zumindest in Kiel beim Empfang des Standesamtes oder im HAKI-Zentrum.
Nach Vorfall in queerem Jugendzentrum: Debatte um die Sicherheit queerer Menschen in Schleswig-Holstein
4. März 2025Weiterlesen Das Jugendnetzwerk lamda::nord bietet in Lübeck verschiedene Gruppentreffen für queere Kinder und Jugendliche an. Während diese Treffen eigentlich als Schutzräume dienen sollen, kam es Ende Januar zu einem queerfeindlichen Vorfall, der von lambda::nord als Morddrohung gegenüber den Teilnehmenden eingeschätzt wurde. Der LSVD Schleswig Holstein erklärt in einer Pressemitteilung, dass sich dieser Vorfall in eine steigende Zahl queerfeindlicher Angriffe im norddeutschen Bundesland einreihe. Erst kürzlich berichteten wir von Drohbriefen an einen schwulen Propst aus Itzehoe. Aufgrund der inakzeptablen Angriffe auf LSBTIQ*-Personen richtete sich Danny Clausen-Holm vom LSVD.sh-Landesvorstand an die Landesregierung: „Wir fordern die Aufnahme queerer Menschen in die Landesverfassung. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, wie notwendig dieser Schritt ist. Nur durch eine klare rechtliche Verankerung in der Verfassung können queere Menschen in Schleswig-Holstein effektiv geschützt werden. Der Blick in die USA, wo queeren Personen zunehmend grundlegende Rechte entzogen werden, zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig gegen einen gesellschaftlichen Rechtsruck vorzugehen.“ Nun wurde im Landtag über zwei Anträge abgestimmt, die die Sicherheit queerer Menschen in den Blick genommen haben. Der Antrag der (Oppositions-)Fraktionen von FDP, SPD und SSW „Sicherheit und Gleichberechtigung für queere Menschen in Schleswig-Holstein: Entschlossene Maßnahmen gegen Diskriminierung und Gewalt“ fordert unter anderem, dass Straftaten gegen LSBTIQ* in der Polizeilichen Kriminalstatistik auf Bundesebene aufgenommen werden. Auch eine Erweiterung der Landesverfassung, um den Schutz der sexuellen Identität darin zu verankern, wurde vorgeschlagen. Diese beiden Aspekte würden vom Antrag der Regierungsparteien CDU und Bündnis 90/Die Grünen abweichen (LSVD.sh). Jedoch stünden alle Fraktionen dafür ein, dass eine Verfassungsänderung zur Verankerung des Schutzes sexueller Vielfalt auf Bundesebene geschehen soll. Dafür wird eine Bundesratsinitiative zur Ergänzung des Art. 3 (3) im Grundgesetz gefordert. Die beiden Anträge wurden an Ausschüsse überwiesen, die Regierungs- und Oppositionsparteien wollen zu einem gemeinsamen Antrag kommen. Der LSVD.sh befürwortet eine solches gemeinsames Zeichen zum Schutz von LSBTIQ*, betont im selben Zuge aber auch die notwendige Erweiterung der Landesverfassung um die Kategorie sexuelle Identität. Vor dem Hintergrund der Angriffe gegen LSBTIQ* sowie des Anstiegs der queerfeindlichen AfD, die nun als zweitstärkste Kraft im Deutschen Bundestag vertreten sein wird, scheint eine solche Sicherung des Schutzes von queeren Menschen in den Landesverfassungen ebenso wie im Grundgesetz überfällig.
Weiterlesen Laut Webseite kommt der TEDDY AWARD „Filmen und Personen zugute[…], die Themen zur gesellschaftlichen Vielfalt kommunizieren und einen Beitrag für mehr Toleranz, Akzeptanz, Solidarität und Gleichstellung in der Gesellschaft leisten.“ Bei der diesjährigen Preisverleihung an der Berliner Volksbühne wurde der australische Film „Lesbian Space Princess" von Leela Varghese und Emma Hough Hobbs in der Kategorie ‚Bester Spielfilm‘ gekürt. Der Film spielt in einem queeren Science-Fiction Universum, die Protagonistin „Princess Saira“ befindet sich auf einer „inter-gay-lactic“ Selbstfindungsreise. Den besten Dokumentarfilm gewann Rosa von Praunheim mit „Satanische Sau“. Der queere Regisseur, dessen Filme eine wichtige Rolle für die deutsche LGBTIQ*-Bewegung einnahmen, erklärt zu dem Film: „Die Sau bin ich, gespielt von meinem Alter Ego, dem genialen Schauspieler Armin Dallapiccola. Der Film ist ein Traum, eine Parodie, eine Farce meines Lebens. Poetische Assoziationen zu meinem Tod, zu meinem Sexleben, zu meiner Wiedergeburt.“ Seit diesem Jahr bedeutet die Auszeichnung in der Kategorie Dokumentarfilm noch eine weitere Ehre. Der Gewinnerfilm wird automatisch für einen Oscar in der Kategorie ‚Dokumentarfilm‘ qualifiziert. Der Film über den Künstler Lloyd Wong (Titel: Llyod Wong, Unfinished) von Lesley Loksi Chan wurde als bester Kurzfilm ausgezeichnet. Weitere Informationen zu den ausgezeichneten und nominierten Filmen sowie Interviews mit den Regisseur*innen finden sich auf dem Blog des TEDDY AWARD. Zudem findet sich auf der Webseite eine Übersicht über queere Filmfestivals auf der ganzen Welt. Den Hauptpreis der Berlinale, den Goldenen Bären, gewann im Übrigen auch ein LGBTIQ*-Film: „Dreams (Sex Love)“ vom norwegischen Regisseur Dag Johan Haugerud. Der queere Coming of Age Film handelt von einer 17-Jährigen, die sich in ihre Lehrerin verliebt. Nach Angaben von queer.de soll er im Mai 2025 in die deutschen Kinos kommen.







