Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Das thailändische Verfassungsgericht hat einen Antrag auf Gleichstellung der Ehe abgelehnt. Das Urteil hat Aktivist*innen empört, doch nun hat das Gericht gefordert, dass der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen sollte, um gleiche Rechte zu garantieren.

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Wie das Magazin Advocate berichtet, entschied das Gericht am Mittwoch, dass Absatz 1448 des thailändischen Zivil- und Handelsgesetzes, der die Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau definiert, nicht gegen die thailändische Verfassung verstößt. Das Urteil, das mehrmals verschoben worden war, erfolgte aufgrund einer Klage der "Foundation for Sexual Orientation and Gender Identity Rights and Justice" (Stiftung für die Rechte der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität). Diese klagte im Namen eines lesbischen Paares, das die Anerkennung ihrer Ehe durch die Zivilbehörden in Bangkok beantragt hatte und abgewiesen worden war.

Nun schrieb das Gericht jedoch, dass der thailändische Gesetzgeber „Gesetze ausarbeiten sollte, die die Rechte von Menschen mit unterschiedlicher Geschlechtsidentität garantieren“. Das thailändische Parlament hat in den letzten Jahren über ein Gesetz über zivile Lebensgemeinschaften debattiert, das von der LGBTQ*-Gemeinschaft abgelehnt wurde, da zivile Lebensgemeinschaften nicht die gleichen Rechte wie eine Ehe haben. Auch über die aktuelle Entscheidung sind LGBTQ*-Aktivisten empört. Es mache die „Versprechen der Regierung, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, bedeutungslos“, schrieb Sunai Phasuk, eine leitende Forscherin von Human Rights Watch auf Twitter.

„Liebe diskriminiert nicht. Wenn man Menschen das Recht verweigert zu heiraten, nur weil sie das gleiche Geschlecht haben, bedeutet das für uns, dass man ihnen eines ihrer grundlegendsten Rechte verweigert“, schrieb der thailändische Twitter-Nutzer Jaoyinggx. „Die Welt verändert sich, und es ist an der Zeit, dass wir vorwärts gehen und diesen Wandel annehmen.“ Die LGBTQ*-Rechtsgruppe Free Gender Thailand und andere Organisationen planen deswegen für den 28. November einen Protest.

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Nachdem eine unfruchtbare lesbische Frau vor das Bundessozialgericht gezogen ist, weil ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten für ihre Kinderwunschbehandlung verweigerte, hat das Bundessozialgericht geurteilt: Die Versicherung müsse nur aufkommen, wenn ausschließlich Ei- und Samenzellen des Ehegatten verwendet werden, nicht aber bei der Verwendung von Spendersamen, urteilte der Erste Senat am Mittwoch. Demnach haben Gleichgeschlechtliche Ehepaare keine Chance auf Anspruch auf die Erstattung von Behandlungskosten.

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Wie queer.de berichtete hatte im konkreten Fall eine lesbische und unfruchtbare Klägerin die Kostenerstattung einer Kinderwunschbehandlung verlangt, wurde jedoch von der Hanseatischen Krankenkasse in Hamburg zurückgewiesen. Diese Entscheidung bekräftigte das Bayerische Landessozialgericht mit dem Argument, dass Voraussetzung für die Kostenerstattung sei, dass für die Behandlung Ei- und Samenzellen des Ehepartners verwendet werden. Die Notwendigkeit bei einer gleichgeschlechtlichen Ehe Spendersamen eines Dritten zu verwenden sei dabei von der gesetzlichen Regelung nicht umfasst – auch nicht bei heterosexuellen unfruchtbaren Ehepaaren.

Gerechtfertigt wird diese Unterscheidung mit Kindeswohl, da ein Kind bei künstlicher Befruchtung durch eine Person, die mit der dann Schwangeren verheiratet ist, automatisch zwei zum Unterhalt verpflichtet Elternteile habe. Es sollten davon also nur Paare profitieren, die grundsätzlich zusammen Kinder bekommen können, denen dies aber durch eine "krankheitsähnliche Komponente" nicht gelingt, wodurch auch die Zuständigkeit der Krankenkassen überhaupt erst gerechtfertigt sei.

Daraus folge aber nicht die Pflicht, die „zeugungsbiologischen Grenzen“ einer unfruchtbaren Ehe – ob hetero- oder homosexuell – „mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen", begründeten die Kasseler Richter*innen ihre Entscheidung.

Nun hat die Arbeitsgemeinschaft der SPD für Akzeptanz und Gleichstellung (SPDqueer) am Donnerstag angesichts der BSG-Entscheidung eine Gesetzesnachbesserung für lesbische Frauen mit Kinderwunsch gefordert. Anfang Oktober hatte der Bundesvorstand der SPDqueer einen Antrag für den Bundesparteitag der SPD eingereicht, dessen Ziel eine bundeseinheitliche, gesetzliche Regelung hinsichtlich der Kostenübernahme für eine Kinderwunschbehandlung ist, die gleichermaßen für hetero- als auch gleichgeschlechtliche Paare gilt.

Seit diesem Jahr fördern die Länder Rheinland-Pfalz und Berlin lesbische Paare mit Kinderwunsch bereits. Doch Co-Vorsitzende der SPDqueer Carola Ebhardt kritisierte, dass die Unterstützung beim Kinderwunsch nicht davon abhängen dürfe, in welchem Bundesland ein Paar lebt: „Daher braucht es eine bundeseinheitliche Regelung.“

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Die Lage für LGBT-Personen und -Aktivist*innen in Russland verschärft sich zunehmend. Neben Gewalt gegen queere Menschen müssen Aktivist*innen Angst vor Angriffen bei Auftritten in der Öffentlichkeit haben und ihre Arbeit wird durch rechtliche Kriminalisierung verunmöglicht. Nun ist die wohl wichtigste queere Organisation des Landes zum „ausländischen Agenten“ erklärt worden.

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Das 2006 gegründete „LGBT Network“ ist in mehreren Regionen Russlands aktiv und bietet unter anderem Unterstützungsangebote und rechtliche Beratung für LGBTI, Regenbogenfamilien und Angehörige an. Auch setzt sie sich für Aufklärung ein und sammelt Beweise für Fälle von Diskriminierung. Doch am Montag wurde die Organisation in das Register „ausländischer Agenten“ des russischen Justizministeriums aufgenommen. Organisationen und Verbände auf dieser Liste werden verpflichtet, alle ihre Einnahmequellen offenzulegen und ihre Veröffentlichungen mit dem vermeintlichen und stigmatisierenden „Agenten“-Hinweis zu markieren.

Aktuell wisse man noch nicht, warum das LGBT Network als „ausländischer Agent“ eingestuft worden ist, teilte es am Montagabend bei Facebook mit. Man werde jedoch gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgehen: „Wir planen, unsere Arbeit fortzusetzen und trotz aller Hindernisse weiter für eine bessere Zukunft für LGBT-Menschen und die Aktivistenbewegungen in Russland zu kämpfen. Wir bitten euch, in dieser, wenn auch für uns alle schwierigen Zeit, nicht die Kraft zu verlieren.“

Lesen Sie hier mehr zur Lage queerer Menschen in Russland.

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Der italienische Senat hat ein Gesetz zum Verbot von Straßenwerbung, die als sexistisch oder diskriminierend angesehen werden kann, verabschiedet. Das Gesetz, das Teil eines Verkehrs- und Infrastrukturdekrets ist, verbietet auf der Straße und in allen Verkehrsmitteln Werbung, die Frauen erniedrigt und Geschlechterstereotypen aufrechterhält, sowie solche, die als schädlich für bürgerliche und politische Rechte angesehen wird oder diskriminierende Botschaften gegen Homosexuelle, ethnische und religiöse Gruppen oder Menschen mit Behinderungen enthält.

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Diese Nachricht kommt, nachdem das italienische Parlament Anfang des Monats ein umfassendes Anti-Homofeindlichkeits-Gesetz abgelehnt hat, welches Homofeindlichkeit zu einem Verbrechen gemacht hätte, das ähnlich wie Rassismus behandelt wird und Gefängnisstrafen für Straftäter*innen vorsieht. Es sollte so diskriminierende Handlungen und die Aufstachelung zur Gewalt gegen Schwule, Lesben, trans* Personen und Menschen mit Behinderungen unter Strafe stellen.

Nun sind Politiker*innen der extremen Rechten erzürnt, dass das Gesetz gegen diskriminierende Werbung erlassen worden ist. Andrea Bertoli, ein Senator der rechtsextremen Brüder Italiens, sagte, dass das zuvor gescheiterte „beschämende“ Anti-Homofeindlichkeits-Gesetz nun „in einem Verkehrsdekret wiedergegeben“ worden sei. Lucio Malan, ein weiterer Senator der Brüder Italiens, bezeichnete das Gesetzeselement, welches verbietet Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität zu diskriminieren, als „ideologische Norm zur Einschränkung der Meinungsfreiheit“.

Die Maßnahme löste auch einen Chor von Beschwerden von Abtreibungsgegnern aus, da es sie daran hindert, die Straßen mit Plakaten zu pflastern, die für Frauen, die abgetrieben haben, beleidigend sind. Die Vereinigung ProVita führt regelmäßig aggressive Anti-Abtreibungskampagnen im ganzen Land durch, bei denen riesige Plakate an den Wänden angebracht werden, auf denen Föten im Mutterleib abgebildet sind oder welche die Einnahme der Abtreibungspille mit dem Konsum von Gift gleichsetzen.

„Das Gesetz bezieht sich nicht speziell auf die Abtreibung, aber es weitet die Maßnahme auf sehr intelligente Weise aus, was bedeutet, dass Maßnahmen ergriffen werden, um diese Art von Werbung zu unterbinden“, sagte Luisa Rizzitelli, eine Frauenrechtsaktivistin. Abtreibung ist in Italien seit 1978 legal, und das Gesetz wird Werbung verbieten, die dieses Recht verletzt und Frauen angreift, weil sie abgetrieben haben, fügte Rizzitelli hinzu. Rizzitelli sagte, die Maßnahme sei „ein großer Schritt nach vorn“, um sexistische Werbung zu verbieten, die überall in Italien zu finden sei. Die großen Marken seien viel aufmerksamer geworden, aber in kleineren Städten finde sich immer noch Werbung, die die Würde von Frauen verletze, fügte sie hinzu. „Alle Frauenverbände versuchen seit Jahren, dies zu stoppen“, so Rizzitelli. „Dieses Gesetz könnte dazu beitragen, auch einen kulturellen Wandel herbeizuführen“.

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Mit der größten queeren Szene Deutschlands gilt Berlin oft als LGBTQIA*-freundlichste Stadt im Land. Viele queere Menschen ziehen gerade aus diesem Grund, um ihre sexuelle und geschlechtliche Identität frei leben zu können, in die Großstadt. Sicher ist Berlin für queere Menschen jedoch leider nicht immer, wie eine erneute Attacke auf ein schwules Paar am Samstag schmerzlich zeigt.

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Das, obwohl die Behörden in Berlin als eine der einzigen im Lande für queerfeindliche Gewalt sensibilisiert sind. So macht die Berliner Polizei mögliche Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität gezielt in ihren Berichten publik und meldet diese daher vergleichsweise häufig der Öffentlichkeit.

Aktuell will der Senat von Berlin außerdem mit einer großen Aktion lesbische Frauen in der Öffentlichkeit sichtbarer machen, wobei ab Montag 1.800 A1-Plakate mit sechs Motiven und der Aufschrift "Lesbische* Sichtbarkeit Berlin" in allen Teilen der Bundeshauptstadt aufgestellt werden. Die Porträts sollen „sensibilisieren und empowern“.

Trotz dieser Bemühungen kommt es jedoch nicht selten zu queerfeindlichen Angriffen in der Hauptstadt. So meldete die Polizei der Hauptstadt am Sonntag am Vortag einen Mann in Berlin-Schöneberg festgenommen zu haben, der ein schwules Ehepaar mit Gegenständen beworfen, bedrängt und homofeindlich beleidigt haben soll.

Ersten Berichten zufolge soll sich der später Festgenommene das Paar, nachdem sie ihn auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen haben, zu ihnen begeben haben und den beiden gefolgt sein, als sie den Waggon wechselten, um einer Eskalation zu entgehen. Dann soll er sie mit entstempelten Fahrscheinen und einem Feuerzeug beworfen sowie homofeindlich beleidigt haben. Als er die beiden Männer im Anschluss auch noch bedrängt haben soll, alarmierten diese die Polizei.

Diese nahm den Tatverdächtigen schließlich fest und übergab den Fall dem Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes, welcher die weiteren, noch andauernden Ermittlungen führt.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt haben eigene Ansprechpartner für LGBTI.

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Ein künstlich erschaffener, nicht existenter Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie wurde und wird von Konservativen bereits seit langem instrumentalisiert, um queere Menschen weiter zu marginalisieren. An dieser Polemik bediente sich vor einem Jahr auch Friedrich Merz, als er Homosexualität und den sexuellen Missbrauch von Kindern in einen Zusammenhang stellte. Nun sieht das wohl anders aus.

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Als Gastredner am Samstagabend auf der Bundesmitgliederversammlung der Lesben und Schwulen in der Union inszenierte sich Merz als Straight Ally. Gerade Friedrich Merz, der die Einführung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften als Unions-Fraktionschef vehement bekämpfte und 2001 das Coming-out des SPD-Politikers Klaus Wowereit mit dem Satz kommentierte: „Solange der Wowereit sich mir nicht nähert, ist mir das egal.“ Womöglich hat Merz in den letzten 20 Jahren verstanden, was an dieser Aussage falsch ist. Doch auf die Frage „Bild Live“, ob ein Schwuler Kanzler werden kann, sagte er im vergangenen September erst: „Die Frage der sexuellen Orientierung geht die Öffentlichkeit nichts an. Solange sich das im Rahmen der Gesetze bewegt und solange es nicht Kinder betrifft – an der Stelle ist für mich allerdings eine absolute Grenze erreicht -, ist das kein Thema für die öffentliche Diskussion“. Aus dieser Antwort geht, wie aus seinem Wunsch, dass ihm Wowereit fernbleibe, die gleiche homofeindliche und pathologisierende Botschaft hervor. Das lässt vermuten, dass Friedrich Merz wohl noch nicht verstanden hat, was es heißt ein Ally zu sein.

Doch die LSU, die sich damals empört geäußert hatte, dass sie seit ihrer Gründung gemeinsam mit vielen anderen Menschen in diesem Land hart daran arbeite, „den immer wieder hergestellten, aber nicht vorhandenen Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie aus den Köpfen zu bekommen“ und „maßlos darüber verärgert“ sei, dass Merz diese beiden Begriffe öffentlich und ohne Not miteinander verknüpft hat, erklärte am Sonntag in einer Pressemitteilung zur Bundesmitgliederversammlung, Merz habe sich „kritischen Fragen zur LSBTIQ-Politik“ gestellt. So durfte sich der Bundestagsabgeordnete als Straight Ally inszenieren, indem in der Pressemitteilung Zitate genannt wurden wie: „Wir werden als Union keine Mehrheit haben, wenn wir uns nur auf alte Traditionen besinnen“. Auch von seiner „persönlichen Erfahrung“ sprach Merz: „Menschen, die homosexuell sind, brauchen und verdienen Anerkennung und Respekt. Dafür möchte ich in der CDU arbeiten. Ich würde mir auch wünschen, dass sich meine Kirche hier leichter tut.“

Bei der vom LSU gewünschten Ergänzung des Artikels 3 Grundgesetz um das Merkmal der sexuellen und geschlechtlichen Identität wird es nicht zuletzt wieder auf die Stimmen der Union ankommen, denn für Gesetzesbeschlüsse, die das Grundgesetz ändern, ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Dann wird Friedrich Merz eine Chance haben, das Gesetz und die Normen so zu formen, dass Politiker*innen (wie er) Homosexualität in Zukunft nicht mehr pathologisieren, und sich seine Kirche vielleicht auch „leichter tut“ homosexuelle Menschen anzuerkennen und zu respektieren.

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Das italienische Parlament hat am vergangenen Mittwoch ein umfassendes Anti-Homofeindlichkeits-Gesetz abgelehnt. Das Gesetz hätte Homofeindlichkeit zu einem Verbrechen gemacht, das ähnlich wie Rassismus behandelt wird und Gefängnisstrafen für Straftäter*innen vorsieht. Es sollte diskriminierende Handlungen und die Aufstachelung zur Gewalt gegen Schwule, Lesben, trans* Personen und Menschen mit Behinderungen unter Strafe stellen.

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Im Senat, dem Oberhaus der italienischen Legislative, stimmten 154 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf, während 131 dafür votierten. Dabei waren die rechtsgerichteten Parteien Lega Nord und die Brüder Italiens sowie der Vatikan die schärfsten Gegner des Gesetzesvorschlags. Der Gesetzentwurf hatte im Herbst 2020 die untere Abgeordnetenkammer passiert, doch die beiden rechten Parteien, die gegen das Gesetz waren, erzwangen eine Abstimmung im Senat, nachdem es Kritiker*innen und Befürworter*innen nicht gelungen war, einen Kompromiss zu finden.

Kritiker*innen des Gesetzes hatten gesagt, dass es die Meinungsfreiheit gefährde und so zu vermeintlicher „Schwulenpropaganda“ in Schulen führen würde, ein Argument, das auch aus Ländern wie Polen und Ungarn bekannt ist. Auch der Vatikan reichte im Juni eine seltene formelle diplomatische Beschwerde gegen das vorgeschlagene Gesetz ein und behauptete, es verstoße gegen das Konkordat, den bilateralen Vertrag zwischen Italien und dem Heiligen Stuhl. So sagte er, das Gesetz könne dazu führen, dass Katholik*innen strafrechtlich verfolgt werden könnten, wenn sie ihre Meinung zugunsten traditioneller heterosexueller Familienstrukturen äußern.

Das Parlament darf in den nächsten sechs Monaten nicht erneut über das vorgeschlagene Gesetz beraten, was eine Verabschiedung des Gesetzes vor Ablauf der Legislaturperiode Anfang 2023 nahezu unmöglich macht. Gleichzeitig berichtet die LGBTQ-Rechtsgruppe Arcigay, dass sie jedes Jahr mehr als 100 Fälle von Hassverbrechen und Diskriminierung registriert. Die Versuche der letzten 25 Jahre, homo- und transfeindliche Handlungen zu bestrafen, sind jedoch gescheitert, obwohl eine Umfrage vom Juli ergab, dass das Gesetz von 62 % der Italiener*innen unterstützt wird.

So merkte Giuseppe Conte, Vorsitzender der Fünf-Sterne-Partei an, dass einige Mitglieder des Parlaments wohl nicht so weit fortgeschritten seien wie der Rest der italienischen Gesellschaft. Auch Außenminister Luigi di Maio (Fünf-Sterne-Partei) äußerte sich und bezeichnete es als „Schande“, dass das Gesetz gescheitert ist, und betonte, dass homosexuelle Menschen in Italien durchaus immer noch diskriminiert würden. Der Vorsitzende der Sozialdemokraten, Enrico Letta, sagte, die Leute, die Italien in der Zeit zurückdrehen wollten, hätten diese Runde gewonnen: „Aber das Land fühlt anders. Und das wird bald deutlich werden“.

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Berlin: Im letzten Bundestag hatten Union und SPD die Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung beschlossen. Als erste Direktor*innen der neuen Stiftung traten Arn Sauer und Lisi Maier am Montag ihre Ämter an. Damit stehen eine cis Frau und ein trans Mann an der Spitze. Das lässt Hoffnung aufkommen.

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Hoffnung zum Beispiel, dass Christine Lambrecht (SPD), die geschäftsführende Bundesfamilienministerin, mit dem Optimismus ihrer Pressemitteilung recht behält: „Ich bin mir sicher, dass die Stiftung unter ihrer Leitung die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland beschleunigen wird. Beiden wünsche ich für ihre neuen Aufgaben viel Freude und gutes Gelingen.“ Hier ließe sich anmerken, dass im besten Falle nicht nur die Gleichstellung von Männern und Frauen, sondern Menschen aller Geschlechtsidentitäten beschleunigt wird. Denn während cis Frauen nach wie vor Diskriminierung und Benachteiligung in Deutschland erfahren, so sind es wohl gerade die marginalisiertesten Geschlechtsidentitäten wie trans, inter, nicht-binär und agender, deren Gleichstellung besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte.

Mit Arn Sauer, der seit 2012 wissenschaftlicher Mitarbeiter für Gender Mainstreaming im Umweltbundesamt war (lange bevor Gender parteipolitisch so präsent war), lässt sich auf diese Aufmerksamkeit und einen hohen Erfahrungswert hoffen. So engagierte er sich ehrenamtlich als Vorstandsmitglied im Bundesverband Trans*, beim Verein TransInterQueer (TrIQ) in Berlin, und war bislang auch Mitglied des Fachbeirats der deutlich kleineren Bundesstiftung Magnus Hirschfeld.

Auf seiner Facebookseite schrieb Arn Sauer, dass ihm bei dieser „neuen, spannenden Aufgabe“ persönlich wichtig sei, „Mehrfachdiskriminierungen und die Komplexität und das Ineinanderwirken unterschiedlicher Ausgangslagen, Strukturen und Lebensrealitäten im Blick zu haben“.

Aufgabe der Stiftung ist es, Informationen bereitzustellen, die Praxis zu stärken und die Entwicklung neuer Ideen für die Gleichstellung zu unterstützen. Sie soll darüber hinaus ein Ort sein, in dem gleichstellungspolitische Initiativen arbeiten und sich vernetzen können. So ist das Ziel von Arn Sauer und Ko-Chefin Lisi Maier in ihrer auf fünf Jahre berufenen Amtszeit mit 30 Mitarbeitenden einen „gesamtgesellschaftlichen Kulturwandel anzustoßen“.

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Das polnische Parlament hat am Freitag abgestimmt ein Gesetz, das Pride-Paraden und andere öffentliche Gesten zur Unterstützung von LGBTQI*-Rechten verbietet, zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zu überweisen. Es wird davon ausgegangen, dass der Entwurf nun dort bis zum Ablauf der Legislaturperiode (Herbst 2023) „geparkt“ wird.

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Am Donnerstag davor war es im Parlament zu einer emotionalen Debatte zu diesem Thema gekommen: Krzysztof Kasprzak, einer der Aktivisten, die den Gesetzentwurf eingebracht haben, begann seine Rede damit, dass er die LGBT-Rechtsbewegung als eine Form des Totalitarismus bezeichnete und sie mit dem Nazismus verglich. Er beschuldigte die Bewegung, „die natürliche Ordnung umstürzen und Terror einführen“ zu wollen.

Der stellvertretende Parlamentssprecher der Linken, Wlodzimierz Czarzasty, bezeichnete dies als die „widerwärtigste Rede“. Ihm schlossen sich eine Reihe von Abgeordneten der Opposition aus der Linken, der Mitte und sogar der konservativen Fraktion an, die den Gesetzesvorschlag als unmenschlich, homophob oder als Verstoß gegen das in der Verfassung des Landes garantierte Versammlungsrecht bezeichneten.

Mehr als 300 Menschen gingen in der polnischen Hauptstadt auf die Straße, um gegen den Gesetzentwurf „Stop LGBT“, der Gleichstellungsmärsche verbieten würde, zu protestieren. Sie versammelten sich vor dem Parlament in Warschau, schwenkten Regenbogenfahnen und hielten Transparente mit der Aufschrift: „Liebe kennt kein Geschlecht“.

Doch die Annahme des Gesetzentwurfs in erster Lesung ist bereits ausgrenzende Symbolpolitik seitens der Regierungsfraktionen. Zugleichen gehen Beobachter*innen aber davon aus, dass der Entwurf nun bis zum Ablauf der Legislaturperiode in den Ausschüssen „geparkt“ wird. So könne die queerfeindliche PiS einerseits dem rechten und besonders religiösen Lager in der Gesellschaft und in der eigenen Koalition entgegenkommen, ohne andererseits einen weiteren Konflikt etwa mit Brüssel oder mit Gerichten fürchten zu müssen.

Erst Ende September hatten drei Regionalräte in Polen die Anträge zurückgezogen, die ihre Regionen zu „LGBT-freien Zonen“ erklärt hatten, weil die Europäische Union damit gedroht hatte, den fast 100 Städten, Gemeinden und Provinzen, die diese Erklärung abgegeben haben, die Mittel zu entziehen. Ein landesweites Gesetz gegen vermeintliche LGBTQI*-„Propaganda“ wie in Russland oder seit diesem Jahr in Ungarn gibt es in Polen jedoch bislang noch nicht.

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Anfang September ist im südlichen US-Amerikanischen Bundestaat Texas ein Abtreibungsverbot ab sechs Wochen Schwangerschaft in Kraft getreten. Bereits vor diesem Urteil gab es in den USA zahllose strukturelle und rechtliche Hindernisse für den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Doch zum ersten Mal seit der Entscheidung in der Rechtssache Roe v. Wade im Jahr 1973 befasst sich der Oberste Gerichtshof der USA wieder direkt mit der Frage, was das Abtreibungsrecht bedeutet.

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Dies erinnert auch in Deutschland an die noch bestehenden Paragrafen 218 und 219 des Strafgesetzbuches, die auch den Schwangeren hier den Zugang zu Abtreibungen erschweren, indem es für Ärzt*innen beispielsweise strafbar ist für das Angebot eines Abbruches zu „werben“. Darüber hinaus gilt die Beratung über einen Abbruch in erster Linie „dem Schutz des ungeborenen Lebens“, und nicht etwa der der schwangeren Person selbst. Und zusätzlich müssen „Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nach § 219 Abs. 2 Satz 2 nachgewiesen [haben], daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen“ – eine Forderung die impliziert, dass schwangere Personen sich nicht ohnehin schon selbst Gedanken über den Schritt eines Abbruchs machen würden, und es dafür einen rechtlichen Rahmen brauche.

Angesichts dieser Einschnitte in die reproduktiven Rechte werden Schwangerschaftsabbrüche im öffentlichen Diskurs häufig als „Frauenthema“ bezeichnet, welches in erster Linie heterosexuelle Frauen betrifft. Doch das Abtreibungsrecht hat auch weitreichende Folgen für LGBTQ+ Menschen – einschließlich nicht-binärer Menschen, trans Männern und queerer Frauen, die Zugang zu sich Abbrüchen benötigen. So können vielen queeren Menschen, die einem größeren Armutsrisiko ausgesetzt sind, die Mittel fehlen, um eine Abtreibungsbehandlung in Anspruch zu nehmen, beispielsweise, wenn es sich auf ihre Fähigkeit auswirkt, zu reisen, um reproduktive Gesundheitsversorgung zu erhalten. Außerdem sind LGBTQ+-Personen nicht nur häufiger nicht versichert, sondern sehen sich auch häufig mit Stigmatisierung und Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung konfrontiert, einschließlich Misgendering und aufdringlicher Fragen zu ihrer Sexualität oder ihrem Geschlecht. Und zusätzlich ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für viele queere Menschen, die in der Lage sind, schwanger zu werden, nicht nur ein entscheidender Bestandteil einer gerechten medizinischen Versorgung, sondern auch der sexuellen Gerechtigkeit: Queere Menschen sind häufiger von sexuellen Übergriffen betroffen.

Wie Shayna Medley, eine US-Amerikanische Anwältin und Juristin es formuliert: „Reproduktive und LGBTQ+-Rechte sind damit untrennbar miteinander verbunden. Jeder verdient das Recht auf körperliche Autonomie, auf Gesundheitsversorgung und auf die Entscheidung, ob, wann und wie Kinder gezeugt werden sollen, ohne unangemessene Einmischung des Staates.“

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