Echte Vielfalt

Beratung und Recht

Ende September haben drei Regionalräte in Polen die Anträge zurückgezogen, die ihre Regionen zu „LGBT-freien Zonen“ erklärt hatten. Die Europäische Union hatte damit gedroht, den fast 100 Städten, Gemeinden und Provinzen, die diese Erklärung abgegeben haben, die Mittel zu entziehen.

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Im Jahr 2019 hatten rund 100 kommunale Gremien in Polen mit Unterstützung der rechtsgerichteten Partei „Recht und Gerechtigkeit“ und der katholischen Kirche solche Beschlüsse fassen können. Die EU sieht darin jedoch einen Verstoß gegen das EU-Recht. So hat sie, laut Reuters, Anfang des Monats an fünf Regionalräte geschrieben. Darin forderte sie die Räte auf, ihre Anträge zurückzunehmen, wenn sie weiterhin EU-Mittel erhalten wollten.

Die Anträge auf „LGBT-freie Zonen“ hatten dabei keinen handlungsrelevanten Aspekt gehabt, sondern waren symbolische Gesten, die die konservativen und traditionellen Werte der Räte unterstützten – entgegen einer vermeintlichen „LGBT-Ideologie“. Nun stimmten die südlichen Provinzen Malopolskie, Lubelskie und Podkarpackie für die Aufhebung des Antrags. Swietokrzyskie tat dies letzte Woche.

Der Regionalvorsitzende von Malopolskie sagte in einer Erklärung, dass die lokale Entwicklung „finanziell abgesichert“ werden müsse: „Weder ich noch irgendein Ratsmitglied der Rechten oder der Linken war bereit, die Verantwortung dafür zu übernehmen, Malopolskie ohne diese EU-Mittel zu lassen“, sagte er. Es sei ein Konsens, mit dem nicht jede Partei ganz zufrieden sei. „Es war nur unsere Stimme über die Bedeutung und den Wert der Familie, die zu einer solchen Erklärung [gegen LGBT-Menschen] geführt hat“, fügte er hinzu. „Malopolskie ist eine starke Region, die auf Werten aufgebaut ist und auf einer jahrhundertealten christlichen Tradition beruht.“

Während der Wahlen im Jahr 2020 hatte Polens derzeitiger Präsident Andrzej Duda erklärt, dass „LGBT keine Menschen sind, sondern eine Ideologie“. Zudem verglich er den Kampf um LGBTQ+-Rechte mit der kommunistischen Ära Polens und der Indoktrination: „Auch heute gibt es Versuche, uns und unseren Kindern eine Ideologie aufzuzwingen, aber anders“, sagte er.

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Die jährliche Gay-Pride-Parade in Kiew fand im September wieder statt, nachdem sie 2020 wegen der COVID-19-Pandemie ausgefallen war. Doch trotz jüngster Fortschritte in LGBTQ+-Rechten sind Homofeindlichkeit und der Widerstand gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften in der Ukraine nach wie vor groß.

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Rund 7.000 Menschen nahmen laut Medienberichten an der Kiewer Pride-Parade teil, um die Rechte der LGBTQ+-Gemeinschaft des Landes zu unterstützen, darunter auch Diplomat*innen und ukrainische Soldat*innen. Der jährliche Gerechtigkeitsmarsch verlief ohne Zwischenfälle, obwohl Gewalt befürchtet wurde, als eine Gruppe von einigen hundert rechtsextremen Demonstrant*innen in einem nahe gelegenen Park eine Gegendemonstration abhielten. Doch der Marsch wurde von der Polizei bewacht, um Zusammenstöße mit rechtsextremen Gruppen zu verhindern, die jedes Jahr versuchen, die Veranstaltung zu stören. Die Organisator*innen des Marsches für Gleichberechtigung gaben an, dass die Teilnehmer*innenzahl im Vergleich zum letzten Marsch im Jahr 2019 leicht rückläufig war, da dieser trotz des Widerstands religiöser und nationalistischer Gruppen die größte Beteiligung seit der Einführung der Veranstaltung vor zehn Jahren verzeichnet hatte.

Die Demonstrierenden stellten mehrere Forderungen: Sie trugen beispielsweise Transparente mit der Aufschrift "Fight for right!“ – eine Anspielung auf acht Forderungen an die ukrainischen Behörden, darunter die Legalisierung von Lebenspartner*innenschaften für LGBTQ+-Menschen und die Schaffung von Gesetzen gegen Hassverbrechen. Die Regierung hat die Unterstützung für LGBTQ-Rechte verstärkt, seit die vom Westen unterstützte Regierung 2014 an die Macht kamen. Ein Jahr später wurden die Arbeitsgesetze des Landes geändert, um die Diskriminierung von LGBTQ+-Personen am Arbeitsplatz zu verbieten. Dennoch ist Homofeindlichkeit nach wie vor weit verbreitet, wie eine im August veröffentlichte Umfrage der soziologischen Gruppe „Rating“ ergab, der zufolge 47 % der Befragten eine negative Einstellung gegenüber der LGBTQ+-Community haben.

Eben dagegen gingen die Demonstrierenden auf die Straße: „Wir sind es leid, auf Veränderungen zu warten und systematische Einschüchterung, Druck, Störung friedlicher Veranstaltungen und Angriffe auf Aktivisten und die LGBTQ-Gemeinschaft zu ertragen“, verkündeten sie in einer Erklärung. „Wir fordern hier und jetzt Veränderungen, denn wir wollen in unserem eigenen Land frei leben.“

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Nach dem schlechten Abschneiden der Linken bei der Bundestagswahl warf der Landesvorstand von Die Linke.queer in Nordrhein-Westfalen der Mutterpartei vor, mit LGBTQI*-Feindlichkeit um Stimmen geworben, und so die Arbeit von die Linke.queer behindert zu haben.

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Kritisiert wurde dabei unter anderem auch NRW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht. Diese hatte in ihrem im Frühjahr erschienenen Buch „Die Selbstgerechten“ beklagt, dass die politische Aufmerksamkeit auf „immer skurrilere Minderheiten“ gelenkt werde, „die ihre Identität jeweils in irgendeiner Marotte finden, durch die sie sich von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden und aus der sie den Anspruch ableiten, ein Opfer zu sein“. Als Beispiel für solche „Marotten“ hatte sie unter anderem sexuelle Orientierung genannt. Für solche „Menschenverachtung“ dürfe in der Partei kein Platz sein, so Die Linke.queer, und erklärte, dass ein „inhaltlicher Klärungsprozess“ daher „dringend notwendig“ sei: „Es ist inakzeptabel, dass die Verächtlichmachung von Genoss:innen, die Förderung und Propagierung von Trans- und Homosexuellenfeindlichkeit [und] die enge Zusammenarbeit mit extrem rechten Kräften [...] geduldet, ja sogar akzeptiert wird“, erklärte so der Landessprecher*innenrat der Arbeitsgemeinschaft in einer Mitteilung vom Sonntag.

Außerdem kritisierte Die Linke.queer, dass eine heterosexuelle Gruppe versucht hätte, den queeren Verband zu unterwandern und dadurch dessen Arbeit lahmzulegen. Mit ihrer knappen Mehrheit habe die Gruppe die (Wieder-)Wahl von Queer-Aktivist*innen verhindert und eigene Leute durchgesetzt, welche dann nach kurzer Zeit zurücktraten, mit dem Ergebnis, dass die Arbeit des Verbandes „lahmgelegt“ wurde, so der Vorwurf.

Zudem beklagte Die Linke.queer in der Mitteilung „verschwörungstheoretische Posts und krude inhaltliche Positionen in sozialen Netzwerken“ durch Landesvorstandsmitglied Tamara Helck. Diese habe etwa einen Text geteilt, in dem der angebliche Einsatz für „Menschenrechte von queerfeministischen Transfröschen in Zentralafrika“ für das schlechte Abschneiden der Partei verantwortlich gemacht wurde: „Wer die Verächtlichmachung von Trans* und Queers zum Programm erhebt, hat in einem Landesvorstand von DIE LINKE nichts, aber auch gar nichts verloren“, so die queeren Aktivist*innen. Man bereite deshalb einen Abwahlantrag für den nächsten Landesparteitag vor.

Doch bereits am Montag nach der Wahl hatte der Bundesverband von Die Linke.queer selbst auch eingestanden, dass es bei der eigenen Partei an Akzeptanz für queere Lebensweisen fehle: „Vielfalt, Diversität und Respekt müssen in DIE LINKE wieder selbstverständlich werden“, hieß es in einem Eintrag auf Facebook. Weiterhin flehte die Bundesarbeitsgemeinschaft queere Wähler*innen mit den Worten an: „Kommt zurück! Viele Queers haben uns auf Bundesebene, schon aus Selbstachtung, dieses Mal nicht gewählt, obwohl sie DIE LINKE programmatisch unterstützen.“

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Mit einer Rede am vergangenen Donnerstag sorgte Martina Jost, gesellschaftspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, für eine Diskussion im Sächsischen Landtag. So zählte sie verschiedene queerpolitische Themen auf, wie das Regenbogenportal des Bundesfamilienministeriums, das Schulaufklärungsprojekt SCHLAU, das „queerste Programm der Grünen aller Zeiten“, die Forderung nach der Anerkennung sozialer Elternschaft – und beendete dies mit dem Ausruf: „Das ist doch alles krank!“

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Außerdem hatte Jost in ihrer Rede die Politik dazu aufgefordert, bei Bildungsplänen nicht die von der AfD fantasierten „Gender-Ideologen und die Gender-Lobby“, sondern „lieber mal unsere Eltern“ zu befragen. Als Jost trotz der Entgleisung von Landtagsvizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg (Linke) weder zur Ordnung gerufen noch gerügt wurde, reagierte die SPD-Abgeordnete Hanka Kliese in einer Kurzintervention mit den folgenden Worten: „Dass Sie in Ihrer Rede solche Lebensmodelle gerade wörtlich als krank bezeichnet haben, das fänden nicht nur meine Eltern schlimm, sondern auch viele andere Menschen der älteren Generation, die froh sind, dass man sich heute ein bisschen offener zeigen kann“. Auch Kultusminister Christian Piwarz (CDU) ging als nächster Redner auf Josts diskriminierende Äußerungen ein: „Dass Sie hier am Rednerpult im Sächsischen Landtag davon sprechen, dass bestimmte Lebensentwürfe und Ansichten von Menschen wortwörtlich krank sind, das macht mich wirklich sprachlos“, wofür er von allen demokratischen Parteien Beifall erhielt.

Anlass der Landtagsdebatte war ein queerfeindlicher AfD-Antrag (Drucksache 7/7678), der in der Bildungspolitik unter anderem ein „positives Bild des Lebensentwurfs traditionelle Familie als Lerninhalt“ verankern und eine angebliche „Relativierung der Familie aus Mutter, Vater und Kindern“ unterbinden wollte. In der Antragsbegründung hieß es, die heterosexuelle Familie bringe „als einziges Familienmodell die künftigen Leistungsträger und Fachkräfte hervor, ohne welche Deutschland keine wirtschaftliche Überlebensperspektive hat“. Die AfD-Fraktion wolle „alle Benachteiligungen des Mehrheits-Familienmodells beseitigen“. In der Aussprache sprach der AfD-Abgeordnete Rolf Weigand als Auftaktredner von „Frühsexualisierungs-Irrsinn“, der „Kinderseelen zerstören“ würde.

Mit solchen „Kampfbegriffen aus rechten Blasen“ versuche die AfD, so Kultusminister Piwarz (CDU), eine Scheinrealität zu konstruieren und Ängste zu bedienen. Auch Lucie Hammecke (Grüne) kritisierte: „Die Angst vor gesellschaftlicher Vielfalt sitzt offenbar tief bei der AfD“. Das eigentliche Ziel des Antrags sei das traditionelle Familienbild als einziges zulässiges zu propagieren und die Vielfalt von Lebensentwürfen zu negieren, so Hammecke weiter. Auch Sarah Buddeberg (Linke) warf der AfD vor „unter dem Deckmantel des Kinderschutzes ihre queerfeindliche Agenda vorantreiben“ zu wollen, und stellte dem entgegen: „Queere Menschen und Familien existieren, auch wenn das den Horizont der AfD übersteigt“. Weiter erklärte sie: „Ein Kinderbuch, in dem eine Familie mit homosexuellen Eltern oder eine trans Person dargestellt werden, wird kein Kind in seiner Intimsphäre verletzen und überschreitet auch keine Schamgrenzen.“ In direkter Ansprache an die AfD-Fraktion schloss sie ihre Rede mit der Vorstellung, dass die AfD-Abgeordneten selbst früher in den Genuss von solchen pädagogischen Angeboten gekommen wären, und mutmaßte, dass es hätte ihnen sicher sehr gutgetan hätte, und dem Landtag ein solch hasserfüllter Antrag so vielleicht erspart geblieben wäre.

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Grüne Abgeordnete und Aktivist*innen zeigten auf einem von dem queerpolitischen Sprecher Sven Lehmann (Grüne) auf Twitter geteilten Foto ein Banner mit der Aufschrift: „Keine Koalition ohne Selbstbestimmung“. Auch die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti) veröffentlichte nun ihre queerpolitischen Forderungen an die Koalitionsgespräche: Eine deutliche Verbesserung der Situation von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Dafür müsse die sich noch zu bildende neue Regierung laut dgti einige Anforderungen erfüllen.

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Der Forderungskatalog, der in ganzer Länge auf der Homepage des Vereins eingesehen werden kann, versammelt politische Maßnahmen zu den Bereichen des Vornamens und des Geschlechtseintrags, der Gesundheitsversorgung, Entschädigungszahlungen aufgrund von Grundrechtsverstößen und zum Diskriminierungsschutz. In ihrer Länge zeigt die Auflistung, dass bis zur Gleichstellung noch ein weiter Weg zu beschreiten ist.

Noch regelt das Transsexuellengesetz, das nicht nur die dgti, sondern zahlreiche Abgeordnete wie Tessa Ganserer und Aktivist*innen abschaffen wollen, die Änderung des eingetragenen Namens und der Geschlechtseinträge. Nach einem neuen, offenen Geschlechtseintrag solle eine einfache Selbsterklärung auf einem Standesamt genügen, um diese Eintragungen korrigieren zu lassen.

Außerdem fordert die dgti die Unterversorgung mit Gesundheitsleistungen für trans und inter Personen zu beenden und eine flächendeckende Versorgung zu erschaffen. So soll unter anderem der Anspruch auf geschlechtsangleichende Operationen für transgeschlechtliche, nichtbinäre und intergeschlechtliche Personen im Sozialgesetzbuch verankert werden, welcher auch für einwilligungsfähige Minderjährige gelten soll. Gegenwärtige sind nichtbinäre Menschen von der Kostenübernahme solcher Operationen generell ausgegrenzt, und auch sonst beruhen die Richtlinien und Begutachtungen vor einer Übernahme auf vielen diskriminierenden Fragen und Annahmen (echte-vielfalt.de berichtete). Für intergeschlechtliche Kinder fordert die dgti hingegen einen wirksameren Schutz gegen geschlechtszuweisende Operationen, bevor diese Kinder selbst entscheiden können. Für Menschen, die solche Eingriffe jedoch im Kindesalter hinter sich hätten, fordert die dgti Entschädigungszahlungen. Dasselbe wird gefordert für Personen, deren Ehe wegen des Transsexuellengesetztes annuliert worden ist.

Für einen bessseren Diskriminierungsschutz fordert die dgti unter anderem einen nationalen Aktionsplan für die Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt. Weitere geforderte Maßnahmen, um Diskriminierung abzubauen sind unter anderem die gesonderte Erfassung von Straftaten wegen der geschlechtlichen Identität; die verpflichtende Einführung aller vier Personenstandseinträge (männlich, weiblich, divers, und nicht-binär) in Formularen staatlicher Institutionen; einen erweiterten Kündigungsschutz für Menschen im Transitionsprozess; und die Ausweitung des Rechts auf Abänderung von Dokumenten auf Heirats-, Geburts- und Abstammungsurkunden.

Welche Chancen auf Umsetzung diese Forderungen bei der neuen Regierung, die sich gegenwärtig bildet, haben werden, wird sich erst zeigen, doch der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte kurz vor den Wahlen zum Bundestag in der ZDF-Wahlsendung „Klartext“ die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes zugesagt. Nun gilt zu hoffen, dass er und seine Partei dies entsprechend den Vorstellungen und Forderungen Betroffener umsetzen werden.

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Die Schweizer Wähler*innen haben sich in einem Referendum mit deutlichem Vorsprung dafür entschieden, gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung zu erlauben: 64,1 % der Wähler*innen unterstützen die „Ehe für alle“ in der landesweiten Volksabstimmung. Damit schließt sich das Alpenland vielen anderen Ländern in Westeuropa an.

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Seit 2007 sind in der Schweiz gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften erlaubt. Schon vor dem Referendum war bekannt, dass das Schweizer Parlament und der regierende Bundesrat die „Ehe für alle“ unterstützten. Auch Umfragen im Vorfeld des Referendums zeigten einen soliden Rückhalt.

Gegner*innen der Gleichbehandlung hatten argumentiert, dass die Ersetzung der zivilen Lebenspartnerschaft durch das volle Recht auf Ehe die auf der Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau beruhende Familie untergraben würde. Auch ist die Schweiz mit ihren 8,5 Millionen Einwohner*innen ein traditionell konservatives Land, welches beispielsweise erst 1971 das volle Wahlrecht für Frauen bei den eidgenössischen Wahlen eingeführt, wobei ein Kanton das volle Wahlrecht bei den Kommunalwahlen sogar bis 1990 hinauszögerte.

Nun haben Fortschritt und Vielfalt jedoch gegen die „Tradition“ gesiegt, und die erfolgreichen Befürworter*innen der Ehe für alle können sich freuen, dass gleichgeschlechtliche Partner*innenschaften künftig rechtlich mit heterosexuellen gleichgestellt werden, da sie gemeinsam Kinder adoptieren können und die Staatsbürger*innenschaft für gleichgeschlechtliche Ehepartner*innen erleichtert wird. Außerdem wird es lesbischen Paaren möglich sein, eine geregelte Samenspende in Anspruch zu nehmen.

Befürworter*innen fürchten jedoch, dass es wegen der Verwaltungs- und Gesetzgebungsverfahren noch Monate dauern könnte, bis gleichgeschlechtliche Paare tatsächlich heiraten können.

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Im Februar berichtete Echte-Vielfalt.de bereits über die Kampagne „Grundgesetz für alle“. Ein Bündnis von LSBTIQ-Organisationen startete mit Unterstützung von Prominenten wie Anne Will oder Carolin Kebekus eine Initiative zum Schutz der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch das Grundgesetz.

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Hierbei soll der Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem niemand zum Beispiel wegen seiner Herkunft oder seines Geschlechts benachteiligt werden darf, ergänzt werden. Dem Bündnis geht es unter anderem darum, dass „viele Menschen der queeren Community bis heute Diskriminierung, Ausgrenzung, Hassgewalt“ erleben. Ein Schutz durch das Grundgesetz sichere die Menschenrechte von Menschen der queeren Community für die Zukunft ab.

Die Initiator*innen der Petition auf der Plattform change.org fordern angesichts der kommenden Bundestageswahl nun: “In den nächsten Koalitionsvertrag muss - schwarz auf weiß - die Forderung eines verlässlichen Schutzes der sexuellen und geschlechtlichen Identität durch Artikel 3, Absatz 3 Grundgesetz.“

Innerhalb kürzester Zeit haben den Aufruf fast 15.000 Menschen unterzeichnet. Wer sich anschließen möchte, gelangt hier zur Petition.

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LSBTIQ-Personen sind rechtlich durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierung geschützt.

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Das AGG schützt Diskriminierung auf Grund der „sexuellen Identität“, also der sexuellen Orientierung, sowie der Geschlechtsidentität. Damit sind Diskriminierungen beim Einkaufen, am Arbeitsplatz, bei Restaurantbesuchen, der Wohnungssuche und in weiteren Bereichen des Alltaglebens verboten. Weitere Merkmale, die durch das Gesetz ebenfalls geschützt sind, sind das Geschlecht, die Religion, das Alter, die ethnische Herkunft und Behinderung.

Der gesetzliche Schutz im Arbeitsleben bezieht sich zum Beispiel auf Bewerbungsverfahren oder Benachteiligungen bei der Ausbildung sowie bei Beförderung oder Entlassung. Wird eine Person auf Grund ihrer Homosexualität entlassen, kann sie dagegen rechtlich vorgehen. Auch homofeindliche Aussagen und Handlungen sind dadurch verboten.

Die durch das Gesetz untersagten Benachteiligungen können entweder direkt („unmittelbar“) oder indirekt („mittelbar“) vorliegen. Eine direkte Diskriminierung liegt vor, wenn zum Beispiel ein schwules Paar ein Geschäft nicht betreten dar.

Indirekte Benachteiligung hingegeben bestehen bei Maßnahmen, die zwar einen neutralen Anschein haben, jedoch trotzdem Menschen auf Grund geschützter Merkmale diskriminieren.

Betroffene haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Beseitigung der Benachteiligung und können Entschädigung verlangen. Wenn dem nicht nachgegangen wird, kann dieses Recht vor Gericht eingefordert werden.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann sich um eine gütliche Einigung bemühen und es kann auch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Auch bietet sie telefonische oder schriftliche Beratung an, und das kostenlos und vertraulich. Regionale Beratungsstellen sowie LSBTIQ-Beratungsstellen finden sich in der Datenbank der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder in der Anlaufstellendatenbank des Regenbogenportals

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Am 26. September 2021 wird nicht nur der Bundestag, sondern auch das Berliner Abgeordnetenhaus neu gewählt. Der Wahlkampf in Bund und Berlin bringt nun ein queerpolitisches Thema, das von den Verantwortlichen zu lange ignoriert wurde, endlich auf die Tagesordnung: Die nächste Innenministerkonferenz der Länder wird sich auf Initiative Berlins erstmalig mit Hasskriminalität gegen queere Menschen befassen.

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Wie wichtig das ist, lässt sich ernüchternd leicht an der Tatsache belegen, dass es erst kürzlich zwei Ereignisse queerfeindlicher Gewalt in Deutschland gab, Echte-Vielfalt.de berichtete (hier und hier). Und „wenn wir im Bereich der LSBTIQ-feindlichen Hasskriminalität von einer bundesweiten Dunkelziffer von 80 bis 90 Prozent sprechen, dann wird es höchste Zeit, den Scheinwerfer anzumachen und diesen Bereich auszuleuchten“, erklärte der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) in einer vorab versandten Pressemitteilung. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beklage zu Recht, dass seit Bestehen der Innenministerkonferenz 1954 dieses wichtige Thema noch nie als Besprechungspunkt auf der Tagesordnung stand. Nun, kurz vor den Wahlen, setzt der SPD-Senator Geisel das Thema Hasskriminalität gegen LGBTQI* erstmals auf die Tagesordnung. Dazu habe der LSVD bereits Vorschläge gemacht, über die es sich, so Geisel, „lohne zu diskutieren“. Zu diesen Vorschlägen gehöre etwa eine Unabhängige Expertenkommission, die eine Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von Queerfeindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität machen und entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeiten solle. Ebenso müsse über die Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden für Opfer von LGBTQI*-feindlicher Gewalt sowie über die statistische Erfassung in den polizeilichen Kriminalstatistiken, wie es in Berlin bereits üblich ist, diskutiert werden. Dies müsse „bundesweiter Standard“ werden, denn damit homophobe und transfeindliche Gewalt nicht in der allgemeinen Begriffsstatistik untergehe, müsse sie klar so benannt werden, so der Berliner Innensenator: „Queere Menschen werden ja deshalb angegriffen, weil sie sich offen queer zeigen. Allein in den letzten sechs Wochen sind 12 sehr gewalttätige Angriffe gegen queere Menschen in Berlin bekannt geworden. Das müssen wir klar und deutlich verurteilen“.

Dies sei ein bedeutendes Signal an die queere Community, sagte LSVD-Vorstandsmitglied Henny Engels in einer Pressemitteilung. Doch „der LSVD erwartet von der Innenministerkonferenz eine gemeinsame Strategie zur Verbesserung der Prävention, Erfassung und Bekämpfung von LSBTI-feindlicher Hasskriminalität. Elementarer Bestandteil eines bundesweiten Aktionsplans mit einem Bund-Länder-Programm ist die Reform der polizeilichen Erfassungsmethoden.“  Darüber hinaus müssten die Behörden bei der Bekämpfung von queerfeindlicher Gewalt verstärkt mit LGBTI-Organisationen zusammenarbeiten, „um Vertrauen zu schaffen, Opfern angemessen zu helfen und damit die Anzeigebereitschaft zu steigern“, so der LSVD. „Es müssen in deutlich mehr Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften Ansprechpersonen für LSBTI bestellt werden, wie dies in einigen Städten längst erfolgreich praktiziert wird“.

Ob bei der Innenministerkonferenz auch etwas beschlossen wird, wird leider erst nach den Wahlen öffentlich werden: Die nächste Sitzung des Gremiums findet vom 1. bis 3. Dezember 2021 in Stuttgart statt.

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Am 26. September findet die Bundestagswahl statt. Der LSVD hat den Parteien Wahlprüfsteine vorgelegt, um herauszufinden, wie diese queerpolitisch einzuordnen sind. Die Antworten auf die verschiedenen Fragen geben Auskunft darüber, in wie weit sich die Parteien für LSBTIQ einsetzen wollen.

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Deutlich wurde, das Bündnis 90/die Grünen die Forderungen des LSVD am ehesten umsetzen möchten, danach folgen die Linke und die FDP. Die AfD hingegen möchte sogar das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wieder abschaffen und mit ihrer Politik die Rechte von LSBTIQ gefährden.

Folgende Themen stellen die Schwerpunkte der LSVD-Wahlprüfsteine dar:

  • Diskriminierungsschutz in Artikel 3 Grundgesetz und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ausbauen
  • Abstammungs- und Familienrecht für Regenbogenfamilien reformieren
  • Selbstbestimmung von trans- und intergeschlechtlichen Menschen rechtlich anerkennen
  • Hasskriminalität gegen LSBTI bekämpfen
  • Einsatz für Menschenrechte von LSBTI weltweit
  • Menschenrechtskonforme & LSBTI-inklusive Flüchtlingspolitik umsetzen
  • Respekt und Akzeptanz im Alltag stärken
  • Queere Gesundheit fördern

Eine Übersicht über die Antworten der Parteien hat der LSVD in dieser Tabelle dargestellt.

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