Echte Vielfalt

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Die Verfolgung von Homosexualität findet in Uganda schon länger statt. Nun hat das Parlament am 21. März ein Gesetz verabschiedet, bei dem der gesamte Zustand auf ein neues Level der Verachtung gehoben wurde.

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Bereits Mitte März wurde auf echte vielfalt über die Gesetzesdebatte berichtet. Wie menschenverachtend das Ganze war, wurde damals bereits deutlich, wie weit das Parlament dabei bereit war zu gehen, allerdings noch nicht.

Laut einem Bericht der Tageschau sieht UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk in dem Gesetz einen Freibrief, der es ermöglichen könnte, fast alle Menschenrechte von LGBTIQ*-Personen „systematisch“ zu verletzen. Nach einer sechsstündigen Sitzung hatte das Parlament allerdings nicht nur das Gesetz verabschiedet, sondern in der Debatte noch den Zusatz der Todesstrafe für „besonders schwere“ Homosexualität aufgenommen. Was damit genau gemeint ist, blieb offen. Nach Angaben des Tagesspiegels drohten die USA Uganda in Reaktion darauf mit wirtschaftlichen Sanktionen, sollte das Gesetz in Kraft treten.

Damit das geschieht, muss das Gesetz noch von Präsident Yoweri Museveni unterzeichnet werden. Dieser ließ bei einer Rede der Konferenz zu „family values and sovereignty“ am 3. April seine Bereitschaft bereits durchblicken. Museveni bezeichnete Homosexualität als „a big threat and danger to the procreation of human race [sic]“ und forderte die afrikanischen Staatsoberhäupter auf, „die Förderung der Homosexualität“ abzulehnen, so ein Bericht des Guardian. Neben Uganda, das diese Konferenz ausrichtete, hatten noch 22 weitere afrikanische Länder Delirierte gesandt. Darunter auch Sambia, Kenia und Sierra Leone. Die Drohung der USA wurde hingegen ohne expliziten Bezug zu einem Anker, der die menschenverachtende Position des Anti-LGBTIQ*-Gesetzes mit der Befreiung von westlichem Einfluss verbindet. So wurden bspw. Sambia, Tansania und Ghana aufgefordert, sich vom amerikanischen Einfluss zu befreien. Die Länder waren zuvor von US-Vizepräsidentin Kamala Harris besucht worden.

Wie verzerrt diese Forderung allerdings ist, zeigt ein Blick auf die Förderer der Konferenz. Laut Guardian wurde das Ganze nicht nur vom ugandischen Parlament, der afrikanischen Anwaltskammer und der in Nigeria ansässigen Stiftung für das afrikanische Kulturerbe gefördert. Auch die US-amerikanische evangelikale Organisation Family Watch, die vom Southern Poverty Law Center, einer Beobachtungsstelle für die extreme Rechte, als Anti-LGBTIQ*-Hassgruppe eingestuft wird, trat als Förderer sowie Organisator der parallel stattfindenden Online-Veranstaltung auf. Die gesamte online-Teilnahme wurde entsprechend über Family Watch bereitgestellt.

Es stellt sich die Frage, warum Museveni das Gesetz bis jetzt noch nicht unterzeichnet hat. Formale Gründe könnten durchaus eine Rolle spielen, aber vielleicht ging es auch darum, die Konferenz abzuwarten. Das Ganze wirkt vor dem Hintergrund wie ein Testlauf der extrem Rechten, um zu schauen, wie weit ein Staat die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft vor den Augen der Welt einschränken bzw. aussetzen kann. Besonders besorgniserregend ist dabei der Einfluss von amerikanischen evangelikalen Fundamentalisten.

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Im September 2022 wurden die LSBTIQ*-Aktivistinnen Zahra Sedighi Hamedani und Elham Choubdar von einem iranischen Gericht zur Todesstrafe verurteilt. Die internationale Gemeinschaft, die sich für die Rechte von queeren Personen einsetzt, verurteilte dies scharf. Nach hohen Kautionszahlungen wurden die Aktivistinnen im März 2023 aus der Haft entlassen.

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Das Gericht hielt Zahra Sedighi Hamedani und Elham Choubdar vor, „Werbung für Homosexualität“ zu betreiben sowie die „Verbreitung der Korruption auf der Erde“. Die Aktivistin und Autorin Shadi Amin erklärt in einem Interview mit der taz, dass dieser vage Strafvorwurf gegen queere Personen genutzt wird, um höhere Strafen anwenden zu können. Zahra Sedighi Hamedani wurde bereits im Jahr 2021 an der Grenze zur Türkei verhaftet. Die Hengaw Organization for Human Rights berichtete, dass ihr der Zugang zu einem Anwalt oder einer Anwältin verwehrt blieb. Hamedani hat sich mehrfach öffentlich für die iranische queere Community eingesetzt. Die harte Strafe sollte auch als Abschreckung für LSBTIQ* Jugendliche dienen, so Amin. Umso wichtiger sei es, dass weiterhin öffentlich über die Situation geredet wird.

Die Situation für die queere Community im Iran ist geprägt von politischer Verfolgung, Repressionen und Stigmatisierung. Gleichgeschlechtliche Beziehungen können somit nur versteckt stattfinden. Nach Angaben der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) sind LSBTIQ*-Personen im Iran von hoher Gewalt betroffen. Homosexuelle Frauen könnten zusätzlich zwangsverheiratet werden. So wie im Fall von Hamedani und Choubdar wird in einigen Fällen auch die Todesstrafe verhängt. In der Islamischen Republik wurden bereits tausende queere Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität hingerichtet, so queer.de.

Der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann feiert die Entlassung der beiden Aktivistinnen auf Twitter als „eine der schönsten Nachrichten dieser Tage“ und betont, dass die Rechte von LSBTIQ*-Personen Menschenrechte seien. Deshalb sei es wichtig, politischen Druck auf die Islamische Republik auszuüben und die aktuelle Protestbewegung im Iran zu unterstützen. Diese folgte auf den Tod der kurdischen Iranerin Jina Mahsa Amini im September 2022. Sie verstarb nach einer Verhaftung durch die Sittenpolizei, die sie festnahm, weil sie ihr Kopftuch nicht korrekt getragen hätte. So ist der Kampf von queeren Menschen mit den feministischen Bestrebungen im Land eng verflochten.

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Für homosexuelle Paare gibt es neben der Aufnahme von Pflegekindern, Adoption oder Co-Elternschaft noch einen weiteren Weg ihren Kinderwunsch zu erfüllen: Leihmutterschaft. Da die Praxis in Deutschland verboten ist, beauftragen einige Paare eine Leihmutter im Ausland, die ihr Kind austragen und gebären soll. Doch wie läuft dieser hoch umstrittene Vorgang ab, was sind rechtliche Fragen und wobei gibt es Bedenken?

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Was ist Leihmutterschaft?

In traditionellen Formen der Leihmutterschaft wurde die Leihmutter mit dem Samen des vorgesehen Vaters (künstlich) befruchtet, sie selbst war die biologische Mutter des ausgetragenen Kindes. Mit dem Fortschreiten von Reproduktionstechnologien wie der In-vitro-Fertilisation ist nun eine andere Art von Leihmutterschaft zur Norm geworden. Bei schwulen Paaren kann zum Beispiel der Samen von einem der Männer verwendet werden und „in-vitro“ die Eizelle einer Spenderin befruchten. Das daraus entstandene Embryo wird dann von einer Leihmutter ausgetragen, die genetisch nicht mit dem Kind verwandt ist. Es gibt Leihmütter, die aus altruistischen Gründen das Kind eines anderen Paares austragen, jedoch gibt es auch Formen, in denen sie dafür entlohnt werden.

Wie ist die Rechtslage?

Kommerzielle Leihmutterschaft ist fast überall auf der Welt verboten. Zu den Ausnahmen zählen aktuell unter anderem Israel, einige Bundestaaten in den USA, die Ukraine, Georgien und Mexiko. Da weiterhin viele Paare den Wunsch nach einem leiblichen Kind haben, hat sich eine Art „Reproduktionstourismus“ entwickelt. Vor einigen Jahren waren unter anderem Thailand und Indien „Leihmutterschafts-Hotspots“, in denen internationale Paare eine Leihmutter beauftragt haben. Dort gab es nicht nur wenig rechtliche Einschränkungen, sondern die Kosten waren auch deutlich günstiger.

In Deutschland ist sowohl die kommerzielle als auch die altruistische Leihmutterschaft verboten. Jedoch können Eltern rechtlich als solche anerkannt werden, wenn ihr Kind über eine Leihmutter im Ausland geboren wurde unter der Bedingung, dass mindestens ein Elternteil genetisch mit dem Kind verwandt ist. Für queere Paare könnte der Anerkennungsprozess jedoch noch schwieriger sein. Außerdem wird in einigen Ländern die Möglichkeit, eine Leihmutter zu beauftragen, nur auf heterosexuelle Paaren beschränkt.

Was sind die Bedenken?

Oft beinhalten Leihmutterschaftsverträge strikte Vorgaben, die das Verhalten der Leihmutter während der Schwangerschaft bestimmen sollen. Vor allem in Ländern des Globalen Südens werden die Leihmütter oft in sehr prekären Verhältnissen angestellt. Es ist nicht unüblich, dass sie von ihren eigenen Familien entfernt in vorhergesehen Unterkünften untergebracht werden. Dadurch können die Kliniken, die die Leihmutterschaft organisieren, die Schwangeren besser überwachen. Auch Gentests können eingesetzt werden, womit die Kliniken den Eltern versichern wollen, dass das Kind gesund auf die Welt kommt. Kritische Stimmen beklagen, dass Babys somit zur Ware werden und die Autonomie der Leihmütter eingeschränkt wird.

Auch birgt das Austragen eines Kindes im Ausland weitere Risiken. Zum Beispiel kann in Krisenfällen nicht versichert werden, dass das Kind über Landesgrenzen hinweg bei den Wunscheltern ankommt. Dies wurde zuletzt mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine sichtbar.

Was sind die Aussichten?

Leihmutterschaft bleibt eine Möglichkeit für unfruchtbare und queere Paare, ihren Wunsch nach einem leiblichen Kind zu erfüllen. Jedoch ist der Prozess teuer und mit rechtlichem Aufwand verbunden und demnach für nur wenige Menschen zugänglich. Auch moralische und ethische Fragen begleiten das Vorgehen weiterhin. Gleichzeitig bleibt es für nicht heterosexuelle Familienmodelle wichtig, dass alternative Formen von Elternschaft möglich sind. Solange heterosexuelle Paare eine Leihmutter beauftragen können, sollten homosexuelle Paare ebenfalls die Möglichkeit dazu haben. Zuletzt genehmigte Israel auch queeren Eltern die Möglichkeit einer Leihmutterschaft, wie echte vielfalt Anfang 2022 berichtete.  

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Die sexuelle Ausrichtung ebenso wie das Geschlecht sollten in einer idealen Welt als nicht hinterfragte und selbstverständliche Eigenschaften einer jeden Person angenommen werden. Die Tatsache, dass es Verbände und Gruppen gibt, die mit viel Engagement und Arbeit versuchen, diesem Ziel ein Stückchen näherzukommen, zeigt jedoch, dass diese „ideale“ Welt bisher nicht existiert. Gleichzeitig bedeutet es auch, dass Ausgrenzung und Diskriminierung nicht an imaginären Trennlinien stoppen.

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Auch die LSBTIQ*-Gemeinschaft ist, wie die Gesamtgesellschaft als Ganzes, selbstverständlich kein homogener Zusammenschluss von unfehlbaren Personen. Zur Normalität gehört es eben auch, sich „falsch“ verhalten und dafür kritisiert werden zu können. Gleichzeitig steht dabei die Notwendigkeit, sich gegen Diskriminierung von LSBTIQ*-Menschen einzusetzen, nicht zur Debatte. Unwürdige Strukturen und Verhaltensweisen können nebeneinander existieren, ohne einander aufzuheben oder sich zu widersprechen. Bereits in unserem Artikel zur „WorldPride 2023“ in Sydney hatten wir das Thema der Kommerzialisierung aufgegriffen, das vor allem Menschen unterer Einkommensschichten ausgrenzt. Das macht jedoch das gemeinsame Ziel nicht weniger relevant. Ein weiteres gesellschaftliches Problem und damit ein Problem aller Gruppen dieser Gesellschaft ist Rassismus. Björn Beck, Vorstandsmitglied der Deutsche Aidshilfe (DAH), bringt in einem Zitat im Magazin Schwulissimo die Gesamtlage auf den Punkt: „Das Thema Rassismus betrifft nicht nur unser Miteinander in der Aidshilfe. Im ganzen Bereich Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung ist noch viel zu tun.“ Das schließt LSBTIQ*-Gruppen, die sich in diesem Bereich bewegen, zwangsläufig mit ein.

Auch das Regenbogenportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bemerkt, dass an den Stellen, in denen Rassismus und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung aufeinandertreffen, häufig noch blinde Flecken existieren. In Leitungspositionen und medialer Präsenz sind People of Color seltener vertreten. „Gleichzeitig werden Homofeindlichkeit und Sexismus oft zum Problem bestimmter "Kulturen" oder Religionen erklärt. LSBTIQ*, die aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens damit assoziiert werden, erleben dadurch Ausschlüsse aus der eigenen Community.“ In der Konsequenz fehlt es diesen Menschen nicht nur innerhalb der Mehrheitsgesellschaft, sondern auch in den LSBTIQ*-Communities an Schutzräumen.

Für Einrichtungen, die nach Ansätzen suchen, dieses Thema anzugehen, aber auch für LSBTIQ*-Personen, die bereit sind, ihre blinden Flecken oder die ihres Vereines anzugehen, bietet das Regenbogenportal einen einführenden Fragenkatalog. Grundsätzlich lassen sich allerdings zwei Schritte besonders hervorheben: Zum einen geht es darum, das Problem anzuerkennen und wahrzunehmen, dass eben auch selbst marginalisierte Gruppen - wie jede andere Gruppe auch - ausgrenzen und rassistische Strukturen oder Mitglieder haben können. Andererseits darf auch oder gerade in Einrichtungen, in denen das Problem bereits bearbeitet wird, die Aufmerksamkeit nicht verloren gehen. Das gefährlichste hier wäre eine Haltung von, „es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Aufmerksamkeit und Reflexion sind die Schlüsselbegriffe, die sich dem entgegenstellen.

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Wie der Leichtathletik-Weltverband „World Athletics“ (WA) am 23. März bekannt gab, werden in Zukunft nicht nur die Testosteron-Grenzwerte stärker beschränkt. Ab dem 31. März dürfen zudem keine Trans-Leichtathletinnen, die eine männliche Pubertät durchlaufen haben, an offiziellen Weltranglistenwettkämpfen der Frauen teilnehmen.

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Zur Begründung sagte der WA, dass es derzeit keine transgender Athlet*innen gebe, die international in der Leichtathletik antreten, und folglich auch keine leichtathletikspezifischen Beweise für die Auswirkungen, die diese Athlet*innen auf die Fairness des weiblichen Wettkampfs in der Leichtathletik haben würden. Unter diesen Umständen beschloss der Rat, der Fairness und der Integrität des Frauenwettbewerbs Vorrang vor der Aufnahme in die Liste einzuräumen.

Gabriel Nox Koenig vom Bundesverband Trans* e.V. kritisierte diese Entscheidung gegenüber der Deutschen Well (DW):

"Es wurde hier nicht versucht, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen, sondern Transfrauen und nicht-binäre Personen, bei denen bei Geburt das männliche Geschlecht eingetragen wurde, gezielt auszuschließen […], Theoretisch ist es zwar möglich, mit Pubertätsblockern die Pubertät von trans- und nicht-binären Jugendlichen zu verzögern. In der Praxis ist die Zahl derer, die Zugang zu dieser Behandlung haben, aber sehr gering. Die Regelungen des Leichtathletik-Weltverbands sind also quasi für niemanden einhaltbar."

Koenig befürchte, dass mit dieser Entscheidung junge trans Frauen noch stärker im Sport diskriminiert und sich daher vermehrt gegen Vereinssport entscheiden würden. An dieser Stelle muss betont werden, dass Diskriminierung im Sportverein auch ohne Aussichten auf eine Karriere im Spitzensport ein Thema ist. Auf der anderen Seite bleibt Spitzensport allgemein selektierend, was in der Natur von hohem Leistungsdruck plus viel Geld liegt. Auch wenn es derzeit keine Athletinnen im Frauen-Spitzensport gibt, die in die vom WA ausgeschlossene Kategorie fallen, so kündigte dieser dennoch eine Arbeitsgruppe zum Thema an. In den nächsten zwölf Monaten soll die Arbeitsgruppe speziell Transgender-Athletinnen nach ihren Ansichten über die Teilnahme an Leichtathletikwettbewerben befragen sowie zusätzliche Informationen überprüfen oder ggf. in Auftrag geben. Wie die Sportschau berichtet, äußerte Sebastian Coe, Präsident von World Athletics, dass der Verband die Teilnahme von trans Leichtathletinnen nicht für immer ausschließe. Es brauche jedoch belastbare Daten, um darüber letztendlich entscheiden zu können.

Aber nicht nur trans Sportlerinnen sind von der Weltrangliste ausgeschlossen. Auch Athletinnen mit einer Variante in der Geschlechtsentwicklung (DSD) sind vorläufig betroffen. Bei DSD handelt es sich nach Angaben der Deutschen Welle „[…] um eine seltene Kondition, bei denen die Hormone, die Gene und/oder die Fortpflanzungsorgane eines Menschen eine Mischung aus männlichen und weiblichen Merkmalen aufweisen können. Einige der Betroffenen bevorzugen den Begriff ‚intersexuell‘“. Allerdings, so die DW weiter, sehen die verschärften Richtlinien bei Sportlerinnen dieser Gruppe eine Reduzierung des Testosterongehalts im Blut von fünf auf 2,5 Nanomol pro Liter über zwei Jahre statt wie bisher nur einem Jahr vor. Damit ist dieser Ausschluss lediglich temporär, solange der Richtwert eingehalten wird. An den Olympischen Spielen 2024 könnten die 13 betroffenen Athletinnen laut WA wieder teilnehmen.

Im Endeffekt schließt die neue Richtlinie damit an die Stelle an, an der sich der Gesamtdiskurs scheidet: Welche Unterscheidungen zwischen Menschen sind wann und warum zulässig und wann überschreiten diese Differenzierungen die Grenze zur Diskriminierung. Eine Frage, die sich vermutlich auch durch eine Arbeitsgruppe des WA nicht klären lassen wird, aber vielleicht neue Gedanken aufwirft.

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Nach Erkenntnissen einer neuen DAK-Studie zum Gaming-Verhalten spielen ca. drei Millionen Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren regelmäßig Computer-, Handy- oder Konsolenspiele. Davon wurden 15,4 Prozent als sogenannte Risiko-Gamer*innen eingestuft, also fast eine halbe Million Jugendliche.

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Die DAK schreibt: „Die Betroffenen fehlen häufiger in der Schule, haben mehr emotionale Probleme und geben deutlich mehr Geld aus.“ Insgesamt spielen dabei ungefähr 90 Prozent aller Jungen und fast 50 Prozent der Mädchen dieser Altersgruppe. Betrachtet man nur die Risikogruppe, sind ca. 79 Prozent Jungen und insgesamt 3,3 Prozent erfüllen sogar „[…] die Kriterien einer Computerspielabhängigkeit mit Entzugserscheinungen, Kontrollverlusten oder Gefährdungen.“

Besonders problematisch dabei sind die Spielmechanismen, die gezielt auf Belohnungen ausgerichtet sind und damit die Gefahr einer Abhängigkeit verstärken. Dazu zählen u.a. Spiele, die sich unendlich erweitern, z. B. immer neue Ziele verfolgen, Möglichkeiten der Personalisierung von virtuellen Avataren oder Loot-Boxen (Belohnungen für Erfolg, Dauer, auch durch Geld). Gerade Loot-Boxen greifen dabei auf ähnliche Mechanismen wie Glücksspiele zurück.

Doch wo liegt nun der Bezug zur LGBTIQ*-Gemeinschaft? Die Studie befragte 1.000 Jugendliche und rechnete dann die Zahlen auf die Gesamtbevölkerung hoch. Dabei wurde allerdings vorrangig zwischen Jungen und Mädchen unterschieden. Berücksichtigt man bei der Hochrechnung allerdings den Anteil an LGBTIQ*-Jugendlichen, so würden sich, nach Angaben des Magazin Schwulissiom, ca. 102.000 der rund 465.000 Risiko-Gamer*innen der LGBTIQ*-Gemeinschaft zuordnen. Schwulissimo betont weiter, dass gerade für LGBTIQ*-Jugendliche Aspekte wie ein unterdrücktes Coming-out, offene Fragen über die eigene Sexualität oder Identität, aber auch Mobbing- und Gewalterfahrungen verstärkend dazu beitragen können, Videospiele als Verdrängungsmethode zu nutzen. „So ist es gut möglich, dass die tatsächliche Zahl der spielsüchtigen LGBTIQ*-Jugendlichen weit höher liegt und einen überproportionalen Anteil an der gesamten Risikogruppe einnimmt.“ Aber auch grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch die dichotome Erfassung der Studie sowie den Umstand, dass einige der Befragten noch kein Coming-out hatten, ein Blindfeld besteht.

Nichtsdestoweniger unterstreicht die Studie die Nutzung von Videospielen als Verdrängungsmethode: „29 Prozent der 12- bis 17-jährigen Computerspieler haben im vergangenen Jahr Spiele gespielt, um nicht an unangenehme Dinge denken zu müssen. Dies trifft auf die Mädchen etwas häufiger als auf die Jungen zu.“ Hier würde eine genauere Differenzierung evtl. helfen, könnte auf der anderen Seite aber auch die Gefahr einer falschen Pathologisierung mit sich bringen.

Um es klar zu sagen: Das Problem sind nicht Computerspiele per se, ebenso wenig sind es die Gruppen, die ein besonderes Risiko aufweisen, ob LGBTIQ* oder andere. Das Problem besteht in den Spielmechanismen, die gezielt ihre Spieler*innen an sich binden und dazu auf suchterzeugende Methoden zurückgreifen. Diese Mechanismen treffen auf Strukturen, in denen gesellschaftliche bzw. sozialräumliche Probleme dazu führen, dass eine Flucht aus der Realität für einige Jugendliche nötig erscheint. Die eine Konsequenz ist also das von der DAK geforderte Verbot von Glücksspielelementen. Die andere Konsequenz bleibt jedoch die Frage, was sich hinter der Aussage verbirgt, „unangenehmen Dinge vergessen zu wollen" und das betrifft auch LGBTIQ*-Jugendliche, ob mit oder ohne Coming-out.

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Das Risiko für LGBTQ* Personen wird im US-amerikanischen Bundestaat Florida als besonders hoch eingeschätzt. Nun wurden Gesetze beschlossen, die die geschlechtsangleichende medizinische Versorgung stark einschränken soll. Besonders trans Kinder und Jugendliche sind davon betroffen.

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Erst vor kurzem berichtete echte vielfalt, dass die Vereinigten Staaten ein Schauplatz von Anti-LGBTQ*-Politik sind. Besonders negativ fällt dabei immer wieder der „Sonnenstaat“ Florida auf. Der republikanische Gouverneur Ron DeSantis, über den auch vermutet wird, dass er sich für die nächste Präsidentschaftswahl als Kandidat der Republikanisches Partei aufstellen will und damit in Konkurrenz zu seinem Parteifreund Donald Trump steht, zieht eine seine scharfe Anti-LGBTQ Politik in Florida durch. Bereits vor einem Jahr haben die von kritischen Stimmen als „Don't Say Gay“-Gesetze bezeichneten Vorschriften, die Schulen verbieten über queere Themen aufzuklären, für Aufruhr gesorgt.

Die nun diskutierten Gesetze sollen den Zugang zu Transitionsmedizin stark einschränken. So sollen insbesondere trans Kinder und Jugendliche verhindert werden, sich mit Hilfe von Mitteln wie Pubertätsblockern oder Hormontherapien körperlich ihrer Geschlechtsidentität anzupassen. Mit dem „Bill 254“ riskieren Eltern, die ihre Kinder bei der Transition unterstützen, sogar die Entziehung ihres Sorgerechts. Das Magazin Them warnt davor, dass damit transfeindliche Elternteile Kinder rechtlich abgesichert ,kidnappen‘ könnten, wenn sie von anderen Elternteilen in ihrem geschlechtsangleichenden Prozess gefördert wurden.

In einem Interview in „The Daily Show“ verurteilt Präsident Biden die neuen transfeindlichen Gesetze in Florida. Gleichzeitig gibt es jedoch noch kein staatenübergreifendes Gesetz zum Schutze der Rechte von trans Jugendlichen. Ähnliche Maßnahmen, die die Gesundheitsversorgung von trans Menschen einschränken werden derzeit auch in anderen Bundestaaten wie Tennessee beschlossen. Eine Übersicht über US-amerikanischen Staaten, die aktuell queerfeindliche Gesetze diskutieren, bietet queer.de.  

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Vom 17.3. bis zum 10.4.2023 sorgen die vom Sozialministerium Schleswig-Holstein und der Gleichstellungsbehörde Hamburg geförderten Plakate der Initiative Bi+Pride für bi+sexuelle Sichtbarkeit. Gesundheit für Menschen, die sich in mehr als ein Geschlecht verlieben können, verdient ein besonderes Augenmerk.

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Initiator Frank Thies, der auch Diversitätsbeauftragter an seiner Schule in Hamburg ist: „Sichtbarkeit ist das zentrale Thema für Bi+sexuelle. Junge bi+ Menschen outen sich deutlich seltener als gleichaltrige homosexuelle, bi+ Frauen werden deutlich öfter mit Gewalt in Intimpartnerschaften konfrontiert. Aber auch Ärzt*innen kennen sich nicht genug aus und können daher nicht optimal behandeln. Hier benötigen wir dringend bessere Aufklärung.“

Der März wurde 2014 vom Bisexual Resource Center in den USA zum „Bisexual Health Month“ ausgerufen.

Für Aufklärung sorgt die Kampagne im Rahmen von „Echte Vielfalt“ in Schleswig-Holstein.

Die Plakate sind in Flensburg, Kiel, Lübeck, Norderstedt und Hamburg zu sehen. Fototermine mit Politik, Community und Presse wird es auch geben:

  • Flensburg: Schiffbrücke 60 vom 31.3.-10.4.23 (Fototermin am 3.4. um 15 Uhr mit Dezernentin, Gleichstellungsbeauftragter und Presse),
  • Kiel: Hopfenstraße / Lerchenstraße 13 gegenüber EKZ Sophienhof vom 28.3.-6.4.23 (Fototermin noch unklar),
  • Lübeck: Hauptbahnhof – Gleis 4/5 vom 28.3.-6.4.23 (Fototermin am 31.3. um 15:30 Uhr mit Bürgermeister, Senatorin und Presse),
  • Norderstedt: U-Bahnhof Garstedt vom 28.3.-6.4.23 (Fototermin am 30.3. um 16 Uhr mit Oberbürgermeisterin und Presse).
  • Hamburg: siehe Website (s.u.)

Etwas später im Jahr findet die Bi+Pride rund um den 23. September, dem Tag der Bisexualität, statt: mit Flaggenhissungen, Workshops und einer Demonstration durch die Hamburger Innenstadt. Videobotschaften und Reden kamen in den letzten Jahren auch von Bundestagsabgeordneten, der Wissenschaft und aus anderen Bereichen.

Mehr Informationen finden sich auf https://bipride.de/bisexual-health-month/  

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Transgender-Politik und Behandlungsprogramme für Geschlechtsdysphorie sind Themenfelder, die auf echte-vielfalt.de bereits des Öfteren in Bezug auf Deutschland oder Schottland betrachtet wurden. Allerdings hört dieses Thema nicht an Landesgrenzen auf.

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Norwegens nationale Untersuchungskommission für das Gesundheits- und Pflegewesen (UKOM) hat nun eine Studie veröffentlicht. In dem dazugehörigen Bericht bemerkt die UKOM, dass in den letzten Jahren ein deutlicher Anstieg der Anfragen von Menschen mit Geschlechtsdysphorie an das Gesundheitswesen festzustellen sei:

„Insbesondere die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Teenageralter, die eine Untersuchung und Behandlung im spezialisierten Gesundheitsdienst wünschen oder an diesen überwiesen werden, ist deutlich gestiegen. Der größte Anstieg ist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verzeichnen, die bei der Geburt als Mädchen registriert wurden, sich aber als Jungen identifizieren.“

Wie das Magazin Schwulissimo ergänzt, waren es bis 1990 durchschnittlich vier Überweisungen pro Jahr, die eine Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen als Ursache hatten. Seit 2018 ist diese Zahl auf 600 Fälle jährlich gestiegen. Zu den Gründen gebe es an dieser Stelle nur Mutmaßungen, allerdings unterstreichen die Zahlen die Wichtigkeit einer adäquaten Auseinandersetzung mit dem Thema. Das gilt auch für Deutschland, wie echte vielfalt bereits in einem früheren Bericht festgestellte, wo es zwischen 2017 und 2020 alleine in Niedersachsen insgesamt 289 Geschlechtsoperationen gab.

Während es grundsätzlich einen öffentlichen Diskurs zu Geschlechtsinkongruenz und ihrer Behandlung gibt, nimmt dieser häufig nochmals an Schärfe zu, wenn es um Kinder und Jugendliche geht. Wie die UKOM unmissverständlich klar macht, verlaufen die Meinungsverschiedenheiten dabei auch innerhalb der unterschiedlichsten LSBTIQ*-Gruppen. „Wir sind uns bewusst, dass die Wahl der Worte und ein Verständnis für die Komplexität wichtig ist. Die Situation der Unsicherheit und Uneinigkeit beeinträchtigt die Entwicklung der Gesundheitsdienste“, so die UKOM. Kommunikation und Sicherheit gehen damit Hand in Hand. Was eine uninformierte und emotional aufgeladenen Debatte bedeuten kann, wurde auf echte-vielfalt.de bereits mehrfach thematisiert. Auch die UKOM kommt zu dem ernüchternden Ergebnis einer unzureichenden Datengrundlage. Aber auch veraltete Leitlinien werden bemängelt. Ihnen fehle es an einem angemessenen Standard für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen. Darüber hinaus weckten die Leitlinien Erwartungen, die das Gesundheitssystem nicht erfüllen könne. Im Gegenteil bestehe sogar eine Gefahr der Unter- oder Fehlversorgung. Um den Dienst zu stärken, sei es nach Ansicht der UKOM wichtig, die Versorgung im primären Gesundheitssektor zu stärken und mehr interdisziplinäres Fachwissen im spezialisierten Gesundheitsdienst auf regionaler Ebene aufzubauen. Es bedarf einer gut vernetzten und auf Fakten basierenden medizinischen Versorgung, die bereits bei der Ebene der Grundversorgung ansetzt, also auch Krankenhäuser und Hausärzt*innen sensibilisiert. Dem steht der große Komplex der öffentlichen Meinungen gegenüber. Die UKOM kommt entsprechend zu dem Schluss, dass das Klima der Meinungsäußerung in der Öffentlichkeit erhebliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche habe, auch in Bezug auf Behandlung und Gesundheitsdienste.

Die UKOM plädiert daher für die Notwendigkeit eines konstruktiven Diskursklimas. Dies sollte selbstverständlich für alle Personen und Organisationen der Öffentlichkeit gelten, die hier einen Betrag leisten. Dass um Meinungen gestritten wird, bildet dabei weniger das Problem. Dass allerdings diese Meinungen so absolut vertreten werden, dass die eigene Position unhinterfragbar wird, kann im Fall von Geschlechtsinkongruenz, gerade bei Kindern und Jugendlichen, im wahrsten Sinne gesundheitsgefährdend wirken.

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Nach dreieinhalb Jahren Synodalen Weges in der katholischen Kirche war es nun so weit: Am Freitag, 10. März, hat sich die Synodalversammlung dazu durchgerungen, dass die katholische Kirche in Deutschland bald auch offiziell Segensfeiern für homosexuelle Paare durchführen darf.

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Bereits im September 2022 hatte echte vielfalt über diesen Reformprozess berichtet. Damals war eine Neuausrichtung zur Sexualmoral knapp gescheitert, was Empörung innerhalb und außerhalb der Kirche nach sich zog. Dabei war die Kluft zwischen Teilen der katholischen Führung und Teilen ihrer Basis nicht nur innerhalb Deutschlands sichtbar geworden. So langwierig und kleinschrittig die deutschen Reformen sind, so ungehört bleiben diese in Rom. Wie die Tagesschau berichtet, erteilte der Vatikan bereits Anfang des Jahres den deutschen Reformen eine Absage. Man befürchte eine Spaltung der Kirche.

Mit der Abschlusskonferenz vom 10. bis 12. März gelang es der Synodalversammlung allerdings, sich dennoch zu Reformen auch gegen die Zentrale in Rom durchzuringen. Nach Berichten von Tagesschau, Queer und ZEIT kam es bereits am Freitag zur ersehnten positiven Zustimmung.

Zu den Ergebnissen zählt u. a., dass Frauen zukünftig Taufen, bei der Eheschließung assistieren oder die Beichte abnehmen dürfen. In Bezug auf Homosexuelle können diese nun nicht mehr aufgrund ihrer Sexualität entlassen werden und sollen ganz offiziell den Segen erhalten. Was für Außenstehende ein Angleichen der Katholischen Kirche an das gesellschaftliche Minimum darstellt, ist für die Kirche selbst ein mühsamer Weg gewesen. Gerade vor dem Hintergrund der Ablehnung aus dem Vatikan hatten sich einige der Bischöfe bereits im Vorfeld wieder von ihrer Kompromissbereitschaft entfernt, so die Tagesschau.

Aber selbst die beschlossenen Reformen bleiben hinter den Erwartungen zurück: So wurde der Wunsch nach Gleichstellung von Frauen in den Ämtern „bis zur Unkenntlichkeit verwässert“. Zwar nicht verwässert, aber noch lange nicht am Ziel ist die beschlossene offizielle Segnung. Der Beschluss sieht vor, dass zunächst eine Arbeitsgruppe gebildet werden soll, um den Ablauf für Segensfeiern in einer Handreichung zu konkretisieren. „Sobald die Handreichung fertig ist, kann jeder Bischof die Segensfeiern in seinem Bistum umsetzen. 2026 sollen die Erfahrungen evaluiert werden“, so die Tagesschau weiter. Dabei war trotz all der Kompromisse die erforderliche Zweidrittelmehrheit nur durch die Enthaltung einiger Bischöfe zustande gekommen. Hätten diese ebenfalls dagegen gestimmt, wäre der Synodale Weg am Ende wohl ohne Ergebnis geblieben.

Die katholische Kirche in Rom mag recht haben mit ihren Befürchtungen einer Spaltung. Die Frage, die sich jedoch stellt, ist: Wird es eine Spaltung durch die Reformen geben oder werden die Katholik*innen irgendwann den Mangel an Reformen nicht mehr akzeptieren? Der deutsche Sonderweg gegen die Haltung des Vatikans verweist darauf, dass die Bischöfe in Deutschland bereits jetzt den öffentlichen Druck bemerken.

Den offiziellen Handlungstext der Konferenz zum „Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt“ gibt es hier.

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