Echte Vielfalt

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Seit April 2024 gibt es mit „Bi+ Equal“ ein europaweites, 24-monatiges Projekt, das von Bi+ Nederland und Spectrum (Frankreich) ins Leben gerufen wurde, um die Gleichstellung von Bi+ Personen in Europa zu fördern. Es zielt darauf ab, bestehende Bi+ Initiativen zu kartieren, Kapazitäten aufzubauen und eine europäische Bi+ Rechtspersönlichkeit zu schaffen, die von der Bi+ Gemeinschaft für die Bi+ Gemeinschaft entwickelt wird. Kurz: Am Ende soll eine Dachorganisation entstehen, die Lücken in der Repräsentation und Interessenvertretung von Bi+ Personen auf europäischer Ebene schließt. Doch was ist nun unter „Bi+“ zu verstehen?

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Auf der offiziellen Webseite von Bi+ Equal heißt es dazu: „Bi+ ist ein Oberbegriff für alle Menschen, deren sexuelle Orientierung sich auf Personen mehrerer Geschlechter richtet. Sie können sich als bi+, bisexuell, pansexuell, queer, fluid usw. identifizieren – müssen dies jedoch nicht. Der Begriff Bi+ wird in vielen Gemeinschaften immer geläufiger, da er im Vergleich zu ‚Bisexualität‘ ein weiter gefasster und inklusiverer Begriff ist.“

Wie die europäische Vertretung der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA-Europa) in ihrem Blog schreibt, geht es darum, mehr Sichtbarkeit und Gleichstellung, aber auch Rechte für alle nicht-monosexuellen Menschen zu erreichen. „Die allgegenwärtige monosexuelle Norm – die Annahme, dass Menschen ausschließlich zu einem Geschlecht hingezogen sind – erschwert es Bi+-Personen, sowohl im LGBTI-Kontext als auch in der Gesellschaft insgesamt vollständig anerkannt zu werden.“ Die Folgen sind Ressentiments und Diskriminierungen, auch innerhalb der LGBTIQ*-Gemeinschaft.

In unserem Artikel „Zum Trans Day of Visibility: Philosophische Überlegungen zur Bedeutung von Trans- und Nichtbinär-Sein“ haben wir bereits thematisiert, dass Ressentiments besonders dann schwierig zu überwinden sind, wenn die Themen einen selbst sehr nahegehen. Es ist also sinnvoll, eine neue „Rechtspersönlichkeit“ – wie es heißt – zu gründen, um dieser Marginalisierung und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Gleichzeitig steht eine solche Organisation, mehr als andere, vor der schweren Aufgabe, zwischen dem vielfältigen Spektrum der Sexualität als Konzept und dem legitimen Recht jeder*jedes Einzelnen, sich selbst zu definieren und damit abzugrenzen, zu balancieren. In unserem Artikel „Auf der Suche nach der Wahrheit über unsere sexuelle Orientierung“ haben wir die Debatte darüber, dass der Mensch grundsätzlich fähig ist, sich zu allen Geschlechtern hingezogen zu fühlen, bereits angerissen. Wenn Sexualität aber keine Frage des Entweder-Oder, sondern eher ein Spektrum ist, in dem sich Menschen bewusst oder unbewusst, offen oder verdeckt entscheiden, dann gilt das für alle.

Das Durchsetzen rechtlicher Ansprüche und die Sichtbarmachung der Bi+-Belange sind wichtig, ebenso wie die Förderung der Kommunikation über das Spektrum der Sexualität auf europäischer Ebene. Letzteres wird wahrscheinlich verstärkt mit den Selbstbildern der Menschen und damit auch ihren Ressentiments in Kontakt kommen. Es bleibt daher abzuwarten, wie die Initiative „Bi+ Equal“ diese Herausforderungen angehen wird.

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Die aktuellen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg mit einem erschreckenden Abschneiden der AfD und die immer schärfer werdende verbale Aufrüstung im Migrationsdiskurs bilden Indikatoren dafür, dass gesamtgesellschaftliche Werte wie beispielsweise Solidarität und allgemeine Menschenwürde immer stärker zwischen die Räder des rechten Populismus geraten.

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Die Ursachen dafür sind vielfältig und sollten keineswegs nur auf einen Nenner gebracht werden. Gleichzeitig wäre es ignorant, nicht zuzugestehen, dass es die sozioökonomischen Lebensumstände einiger Menschen sind, die dazu beitragen, dass sie sich immer stärker radikalisieren. Hierbei geht es nicht darum, dass sich Menschen, denen es ökonomisch schlechter geht, automatisch unsolidarisch verhalten. Sondern um das Verschieben der sozialen Last durch den Populismus auf die Schultern des marginalisierten Individuums. So schreibt bspw. Bundesfinanzminister Christian Lindner auf der Seite seines Ministeriums:

„Zum einen werden die Anforderungen verschärft gegenüber denjenigen, die das Bürgergeld beziehen. Mitwirkungspflichten – wenn man also einen Termin verpasst, dann wird das Bürgergeld um 30 Prozent für drei Monate reduziert. Wer Bürgergeld bezieht, muss sich einmal im Monat bei der Behörde melden. Dadurch soll auch der Kontakt und der Vermittlungserfolg verbessert werden.“

Liest man sich diese Formulierungen durch, könnte man den Eindruck bekommen, man hätte es mit Straftäter*innen zu tun, die ihre Auflagen erfüllen müssten. Diese Formulierung wirkt, denn ihr ideologisches Prinzip wird im Kopf auch auf Asyl und andere Sozialhilfen angewandt. Völlig unabhängig davon, ob Personen selbst solche Hilfen beziehen, wird suggeriert, hilfebedürftige Menschen seien schlecht und vor allem selbst schuld. Dabei wird ignoriert, dass jegliche soziale Hilfe – wenn sie berechtigt ist – eine Maßnahme zur Erfüllung des Grundrechts auf ein würdevolles Leben darstellt.

Aber auch faktisch sprechen die Zahlen eine andere Sprache, wie Franz Segbers, emeritierter Professor für Sozialethik am Fachbereich Evangelische Theologie an der Philipps-Universität Marburg, im Interview mit der Tagesschau aufzeigt: Zieht man nämlich von den rund 5,5 Millionen Arbeitslosen rund ein Drittel Kinder und Jugendliche ab sowie jene, die nicht arbeiten können, dann kommt man nur noch auf 1,7 Millionen. Davon wiederum begehen nur noch 16.000 Fälle sogenannten „Sozialbetrug“. „Wenn wir das umrechnen, sind das im Monat etwa 1.300 Menschen. Das ist bei 5,5 Millionen Bürgergeldbeziehern eine marginal kleine Gruppe. Wenn wir diese Quote bei Steuerbetrügern hätten, hätten wir eine traumhafte Quote. Aber darüber wird nicht diskutiert, sondern es wird über diese kleine Gruppe von Totalverweigerern geredet.“

Es ist diese Diskursverschiebung bei gleichzeitiger Stagnation der Reallöhne, die dazu beiträgt, dass in den Köpfen eine Verbindung zwischen dem eigenen „Nicht“-Wohlergehen und marginalisierten Gruppen entstehen kann. Auch hier gilt: Diese Verbindung ist nicht selbstverständlich, aber sie ist auch nicht völlig ausgeschlossen und wird von Populist*innen genutzt.

Vor diesem Hintergrund bieten Zahlen der aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung zum gesellschaftlichen Zusammenhalt „ein deutliches Warnsignal, die Entwicklungen im gesellschaftlichen Gefüge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.“ Demnach ist der Index für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt von Beginn 2020 um neun Punkte auf 52 von maximal 100 Punkten im Oktober 2023 gesunken. Zwar liegt er damit immer noch in der oberen Hälfte, wie die Stiftung betont, aber die Luft wird dünner. Laut Bertelsmann Stiftung verzeichnete der Index dabei einen Rückgang in allen neun Sozialindikatoren, darunter auch „Akzeptanz von Diversität“ und „Solidarität und Hilfsbereitschaft“.

War es bis jetzt schon schwierig und ein langfristiges Projekt, für die Würde und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft einzutreten, wird das Fundament immer wackeliger. Hier haben vor allem jene die Verantwortung, die gut vernetzt sind und denen es gut genug geht, sich über die Grenzen der eigenen Gruppe hinweg für mehr Solidarität einzusetzen und sich die Frage zu stellen: Was bedeutet das politische „Nach-unten-Treten“ für mich?

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In Georgien wurde ein umstrittenes Anti-LGBTIQ*-Gesetz verabschiedet. Kurz darauf wurde eine trans Frau in ihrer Wohnung getötet. Die EU übt scharfe Kritik an diesem Gesetz.

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Das Gesetz für „Familienwerte und den Schutz von Minderjährigen“ verbietet gleichgeschlechtliche Ehen, Adoption für nicht-heterosexuelle Paare und Geschlechtsangleichungen. Ähnlich wie in Russland soll die angebliche LGBTIQ*-„Propaganda“ verboten werden, darunter zählen auch Pride-Veranstaltungen und Demonstrationen (Spiegel).

Konkret heißt dies auch, dass es im Bildungssystem, in Büchern, in der Kunst und vielen weiteren Bereichen Einschränkungen geben wird, da die Darstellung von queeren Lebensweisen so gut wie verboten wird. Für Organisationen, die sich für die Rechte queere Personen einsetzen, könnte das Gesetz das Aus bedeuten.

Die Anti-LGBTIQ* Politik wird von der konservativen Regierungspartei „Georgischer Traum“ gefestigt, die seit dem Sommer aufgrund ihrer verstärkten autokratischen Tendenzen mit dem sogenannten „Agentengesetz“ vermehrt in Kritik steht (siehe einen Bericht der KAS). Zudem hat die orthodoxe Kirche starken Einfluss im Land.

Laut Reuters will die Regierung nach eigenen Aussagen „pseudo-liberalen“ ausländischen Werten entgegnen und die georgische Souveränität fördern.  Für die georgische LGBTIQ*-Gemeinschaft bedeuten die neuen Gesetze jedoch, dass das Leben „unerträglich“ werden würde, so der Gründer von Tbilisi Pride Giorgi Tabagari.

Diese Sorge ist nicht unbegründet: Kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes wurde Kesaria Abramidze, eine der ersten georgischen trans Frauen, die öffentlich über ihre Identität sprach, getötet. Aktivist*innen sehen einen Zusammenhang zwischen den queerfeindlichen Gesetzen und der Tat (BBC). Auch bei Pride Veranstaltungen kam es vermehrt zu physischer Gewalt seitens konservativer Gruppen.

Ende 2023 wurde Georgien offiziell der Status eines EU-Beitrittskandidaten verliehen; jedoch wurde das Verfahren zunächst nicht weitergeführt.  Auch nach Verabschiedung des „Agentengesetzes“ gab es scharfe Kritik seitens der Europäischen Union. Nun ruft die EU-Kommission dazu auf, das Gesetz zurückzunehmen. Der Außenbeauftragte Josep Borrell kritisiert das Gesetz als hinderlich für den angestrebten EU-Beitritt (Deutschlandfunk).

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Nach rechtsextremen Protesten u. a. in Bautzen sorgten sich die Veranstalter*innen des Christopher Street Day (CSD) in Frankfurt (Oder)/Słubice um die Sicherheit der kommenden Demonstration und trafen zur Vorbereitung entsprechende Maßnahmen.

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Dies berichtete der Tagesspiegel am 13. September 2024. Dass die rechten Ideologien und ihre Akteur*innen grenzübergreifend agieren, wurde bei „echte vielfalt“ schon des Öfteren am Beispiel Uganda und USA thematisiert. Aber auch bei der vergangenen Europawahl zeigte sich, wenn auch nicht so extrem wie befürchtet, ein realer Zuwachs rechter Parteien.

Vor diesem Hintergrund könnte die hohe Anzahl an rechtsextremen Störversuchen und Gegenprotesten bei den CSDs in ganz Deutschland ein Symptom dieser politischen Stimmungslage sein. Laut dem Magazin queer kam es neben Bautzen in diesem Jahr bereits in Wismar, Halle, Eisenach, Wolfsburg, Dortmund und Erlangen zu Vorfällen. Nach dem Flensburger CSD, bei dem acht große Regenbogenflaggen verbrannt wurden, forderte der Lesben und Schwulenverband SH laut eines NDR-Berichts die Aufnahme des Schutzes sexueller Minderheiten in die schleswig-holsteinische Verfassung.

Vergangenes Wochenende fand nun der CSD 2024 in Elmshorn glücklicherweise ohne größere Vorkommnisse statt. Am 28. September wird der letzte CSD in Schleswig-Holstein für dieses Jahr in Husum stattfinden. Auch hier hoffen wir auf eine Parade ohne extreme Rechte.

Hat sich die Lage dieses Jahr also verschärft? Bedeutet es, dass mehr Menschen rechts denken, oder bedeutet es, dass diejenigen, die sowieso bereits so gedacht haben, offensiver werden?

In jedem Fall sind „existenzverneinende Positionen“ von rechts nicht tolerabel. Gleichzeitig stehen wir vor dem Dilemma, ob und wie mit diesem Teil der Bevölkerung zu reden ist. Denn auch wenn es zu viele Menschen gibt, die in ihrer Position nur noch Aggression und Verachtung zeigen, kann doch davon ausgegangen werden, dass Sozialisation und Erziehung zu menschenverachtenden Positionen nicht dadurch durchbrochen werden, indem man die nächste Generation dieser „Propaganda“ überlässt. Die Frage des „Wie reden“ bezieht sich hier explizit nicht auf den öffentlichen Diskurs in Medien und Foren, sondern auf das zwischenmenschliche pädagogische Gespräch. Aber auch dies wird an dieser Stelle erst einmal offenbleiben.

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Mal wieder sorgt Donald Trump. der republikanische Kandidat im Rennen um die Präsidentschaft der Vereinigten Staaten, für Schlagzeilen mit seinen Falschinformationen über Migrant*innen sowie seine queer- und transfeindlichen Aussagen.

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Am 10. September 2024 fand das erste TV-Duell zwischen Trump und der demokratischen Kandidatin und amtierenden Vize-Präsidentin Kamala Harris statt. Während inhaltlich wenig über LGBTIQ*-Rechte gesprochen wurde, griff Trump seine Gegnerin mehrfach mit bizarren Vorwürfen an, darunter dass Harris eine Marxistin und Linksradikale sei (Tagesschau). Dabei gilt sie für das linkere Lager der demokratischen Partei eher als konservativ (für eine Einordnung ihrer Positionen siehe auch einen früheren Artikel von echte-vielfalt).

Für großen Aufruhr sorgte Trumps Kommentar, dass Harris „transgender operations on illegal aliens in prison“ befürworten würde. Die amtierende Vize-Präsidentin würde angeblich dafür sorgen, dass Steuergelder für geschlechtsangleichende Operationen von illegalen Migrant*innen im Gefängnis ausgegeben würden. Mit Memes reagierte die LGBTIQ*-Community belustigt auf Trumps Aussage. Doch woher kommt diese Information? Das Magazin them berichtet, dass Kamala Harris in einer Umfrage, die aus dem Jahr 2019 stammt, zustimmte, dass trans Personen der Zugang zu transspezifischer medizinischer Versorgung gewährt werden müsse, auch wenn sie inhaftiert sind oder keinen Aufenthaltsstatus haben.

Während eine umfassende Sicherstellung der medizinischen Versorgung von trans Personen in unterschiedlichen Lebenslagen einen enormen Schritt für die LGBTIQ*-Gemeinschaft in den USA darstellen würde, gibt es keinerlei Anhaltspunkte in Harris Wahlkampfkampagne, die auf eine tatsächliche Umsetzung dieses Vorhabens hinweisen. Im Gegenteil: LGBTIQ*-Rechte kommen in ihrem Programm nur wenig vor.

Im TV-Duell behauptete der Republikaner Trump außerdem, dass geschlechtsangleichende Operationen an Jugendlichen in Schulen ohne die Erlaubnis der Eltern durchgeführt würden. Abgesehen von der Absurdität der Idee, dass Schulen Operationen an Minderjährigen durchführen würden, wurde in den letzten Jahren in vielen US-amerikanischen Staaten der Zugang zu transspezifischer und genderaffirmierender Medizin, insbesondere für Jugendliche, immer weiter eingeschränkt.

Brandon Wolf, ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation Human Rights Campaign, äußerte sich gegenüber The Advocate bereits Anfang September besorgt über Trumps Rhetorik, die „echte Konsequenzen“ hätte, da sie Diskriminierung, Mobbing und Gewalt gegenüber LGBTIQ* Personen fördere. Wolf fordert dazu auf, bei der Präsidentschaftswahl im November gegen Trump zu stimmen und eine*n Kandidat*in zu wählen, der oder die „daran glaubt, dass wir alle Respekt und Würde verdienen.“ Denn klar ist, dass LGBTIQ* Personen unter einer erneuten Präsidentschaft von Trump massiv leiden würden.

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Forderungen nach Migrationsbeschränkung und Abschiebungen prägen den aktuellen politischen Diskurs der Bundesrepublik stark. Jedoch gibt es auch viel Kritik an den verschärften Migrationspolitiken. Zivilgesellschaftliche Verbände und Menschenrechtsorganisationen sprechen sich gegen diese Entwicklungen aus und fordern besseren Schutz für Geflüchtete und Asylsuchende. Darunter fallen selbstverständlich auch LSBTIQ*-Personen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden.

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Seit dem Anschlag in Solingen werden die Forderungen nach einer restriktiven Migrationspolitik immer lauter. Die Ampel-Regierung reagierte: Ende August wurden erstmals seit Machtübernahme der Taliban Personen nach Afghanistan zurückgeführt und Innenministerin Nancy Faeser will nun Grenzkontrollen an deutschen Außengrenzen erweitern. In Reaktion auf diese Verschärfungen wandten sich 27 Organisationen, darunter der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V. (ehemals: Lesben- und Schwulenverband Deutschland), die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die Kindernothilfe, die Initiative LeaveNoOneBehind sowie der AWO Bundesverband, mit einem Appell an die Bundesregierung. Darin fordern sie besseren Flüchtlingsschutz und machen auf die demokratischen Grundwerte der Bundesrepublik aufmerksam,, die sie in den aktuellen Entwicklungen bedroht sehen:

„Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, die uns schützt, unterstützt und in der wir respektiert werden. Deswegen sind die Säulen unserer Gesellschaft Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Sie schützen jeden von uns und wir müssen sie schützen. Die Vielfalt unserer Gesellschaft – von Ideen zu Gedanken, von Herkunft zu Identität – ist unsere Stärke. Für die Rechte aller Menschen in unserer Gesellschaft einzutreten, stärkt auch unsere eigenen Rechte. Die aktuellen Debatten um asylrechtliche Verschärfungen widersprechen diesem Selbstverständnis.“

In dem Appell wird zudem kritisiert, dass die geforderten Zurückweisungen an deutschen Grenzen gegen EU-Recht verstoßen würden und auch Abschiebungen nicht allgemein rechtsgültig seien. Deutschland habe nach den Verbrechen des Nationalsozialismus besondere Verantwortung, einen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen zu sichern.

Dabei muss auch darauf hingewiesen werden, dass queere Personen oft aus ihren Heimatländern fliehen, da sie dort aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität politische Verfolgung oder Diskriminierung erleiden. Insbesondere in Afghanistan droht LSBTIQ*-Personen seit der Machtübernahme der Taliban akute Gewalt. Der LSVD+ berichtet von systematischen Vergewaltigungen und Morden an queeren Personen im Land. Dass nun wieder Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt werden, ist besorgniserregend. Darüber hinaus wurde kürzlich ein Ende des im Herbst 2022 gestarteten Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan angekündigt, dass vielen Afghan*innen eine sichere Ausreise nach Deutschland versprochen hatte. Insbesondere für Frauen und Mädchen im Land, deren Rechte von der Taliban immer weiter eingeschränkt werden, sei dieser Entschluss von großer Tragweite. Theresa Bergmann von Amnesty International erklärt, dass die Entscheidung „beschämend“ sei und die Bundesregierung ihre Koalitionsversprechen bricht.

Von den 27 Organisationen wird die Ampel-Regierung nun aufgefordert: „Anstatt sich zu stets neuen Verschärfungen treiben zu lassen, muss die Bundesregierung für ein Europa der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte einstehen. Für alle Menschen.“ Darunter fallen ganz klar auch Menschen, die auf der Flucht sind – ihre Rechte und Würde müssen uneingeschränkt geschützt werden.

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Schüler*innen sollten grundsätzlich in einem diskriminierungsfreien Umfeld lernen können. Aber das „Recht auf diskriminierungsfreie Bildung“ und dessen Praxis gehen nicht immer Hand in Hand.

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Dennoch gibt es „in Deutschland bereits viele Schulen, die Diskriminierungen erfolgreich vorbeugen und die Schule damit zu einem sichereren Ort für alle machen.“ Aus einigen dieser Schulen hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) am 05. September 2024 eine Sammlung „guter Beispiele“ gegen Diskriminierung veröffentlicht.

Mit dieser Sammlung „bewährter Praxisbeispiele“ will die ADS eine Sammlung konkreter Handlungsansätze zur Verfügung stellen, die als Inspiration und Orientierungshilfe für eigene Projekte dienen, aber auch mögliche Stolpersteine aufzeigen.

Insgesamt werden 31 Praxisbeispiele vorgestellt, die Schüler*innen, Pädagog*innen, Schulleitungen und andere Akteur*innen im schulischen Umfeld dabei unterstützen, aktiv gegen Diskriminierung vorzugehen. Diese Beispiele umfassen Maßnahmen wie Schüler*innen-Arbeitsgemeinschaften, Empowerment-orientierte Angebote, Workshops sowie Fort- und Weiterbildungen für Lehrkräfte.

Über die Suchfunktion können Interessierte gezielt nach bewährten Maßnahmen suchen, die auf ihre Schulform und die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dabei befassen sich 23 der 31 Beispielprojekte auch mit den Themen „Geschlecht/Geschlechtsidentität“ sowie „sexuelle Identität“.

Wie Ferda Ataman, die Leiterin der ADS, nach einem Artikel von queer.de betont, sollten Schulen grundsätzlich das Thema Diskriminierung ernst nehmen. Dabei komme es laut ADS auf die Befürwortung und Unterstützung der gesamten Schule und insbesondere die Schulleiter*innen an - zumindest mittel- bis langfristig.

Am Ende geht es bei Projekten gegen Diskriminierung schließlich immer auch darum, dass sie über die Initiator*innen und den aktiven Kern hinaus mitgetragen werden.

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„Im Mai 2022 begann ein weltweiter Affenpocken-Ausbruch bei Menschen, der auch Deutschland erfasste. Insgesamt wurden bis Mitte November 3.672 Affenpockenfälle in Deutschland gemeldet.“ Dies meldete das Robert-Koch-Institut im November 2022.

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Seitdem ist einiges passiert. Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) zunächst empfohlen hatte, dass vor allem Risikogruppen geimpft werden sollten, allerdings nur mit einer ersten Dosis, da nicht genug Impfstoff vorhanden sei, stehen mittlerweile weitere Impfdosen zur Verfügung. Der Ausbruch ist laut der STIKO allerdings noch keineswegs beendet. Laut STIKO sei „[…] die Komplettierung [der] begonnenen Impfserien durch eine zweite Impfstoffdosis dringend notwendig.“

„Auch bisher noch nicht geimpfte MSM [Männer, die Sex mit Männern haben], die bei häufigem Partnerwechsel besonders gefährdet sind, sollten das Impfangebot mit zwei Impfstoffdosen baldmöglichst wahrnehmen, um dauerhaft geschützt zu sein“, so die STIKO weiter.

Doch die Impfsituation ist nicht ganz eindeutig. Laut der Deutschen Aidshilfe übernehmen die gesetzlichen Kassen zwar die Kosten für solche Versicherte, für die die STIKO-Empfehlung gilt, und auch die privaten Kassen übernehmen oft diese Kosten. Allerdings sollte dies gerade bei den privaten Kassen vorab mit den Versicherungen geklärt werden. Mit Stand vom 1. September 2024 gilt in den meisten Bundesländern noch keine Impfvereinbarung. Das bedeutet, dass in diesen Bundesländern selbst Personen, die einen Anspruch haben, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind, zunächst in Vorkasse gehen müssen. Laut Aidshilfe belaufen sich die Kosten pro Dosis auf „mindestens 200 Euro allein für den Impfstoff“. Hinzu kommen Arztkosten von ca. 10 Euro sowie mögliche Versandkosten. Bei zwei nötigen Dosen für einen vollständigen Schutz sind das über 420 Euro, die ein*e Patient*in in Vorkasse zahlen muss.

Laut Angaben des Ärzteblattes „[…] gibt es bisher in fünf Bundesländern Abrechnungsvereinbarungen für Imvanex [so der Name des Impfstoffes].“ Neben Berlin, das am 1. September 2024 eine Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) getroffen hat, gibt es Abrechnungsvereinbarungen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. „Keine Rückmeldung gab es bislang dazu aus Mecklenburg-Vorpommern. In Sachsen-Anhalt gibt es offenbar eine Vereinbarung mit dem Land. In allen anderen Bundesländern gibt es bisher keine Abrechnungsvereinbarung.“

Genau hier liegt ein Problem für die Prävention einer Pandemie. Selbst wenn anerkannten Risikogruppen die Kosten erstattet werden, stellt der Betrag von über 420 Euro eine Hürde dar, die vor allem Menschen in prekären ökonomischen Lebenslagen trifft. Solange es also noch Bundesländer ohne Abrechnungsvereinbarungen gibt, ist die Struktur nicht nur diskriminierend, sondern in ihrer Schutzfunktion auch für dritte Personengruppen lückenhaft.

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Vom 5. bis 11. September erwartet uns wieder ganz großes – queeres – Kino. Zum sechsten Mal werden im Rahmen des Queerfilmfestivals die besten LGBTIQ*-Filme des Jahres gezeigt. In diesem Jahr wurden 25 herausragende internationale Filme ausgewählt, die queere Lebenswelten auf unterschiedliche Weise abdecken. Unter den gezeigten Werken befinden sich auch Highlights von den renommierten Filmfestivals in Cannes, Venedig und Berlin.

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Das Programm umfasst mehrere Coming-of-Age Filme, darunter „Young Hearts“ von Anthony Schatteman, „Sunflower“ von Gabriell Carrubba und „Jungs vom Lande“ von Gaël Lépingle. Darüber hinaus erwartet die Zuschauer*innen ein Dokumentarfilm von Markus Stein über den Berliner Fotografen Jürgen Baldiga („Baldiga – Entsichertes Herz“), sowie das Feel-Good-Musical „Chuck Chuck Baby“ von Janis Pughs und ein queerfeministischer Roadmovie von María Gisèle Royo und Julia de Castro „On the Go“. Hervorzuheben sind auch die trans* Geschichten, die in den Filmen „Close to You“ von Dominic Savage mit Elliot Page in der Hauptrolle sowie „Frau aus Freiheit“ von Małgorzata Szumowska und Michał Englert erzählt werden. Für ausführliche Beschreibungen und Termine siehe das Programm des Queerfilmfestivals.

Die Filme werden in insgesamt 15 Kinos in Deutschland und Österreich gezeigt. Falls keines der Partnerkinos im näheren Umkreis ist, gibt es auch die Möglichkeit, online am Festival teilzunehmen: Anlässlich seines neuen Films „The Visitor“ macht das Filmfestival eine Online-Retrospektive zu Ehren des queeren Kultfilmemacher Bruce LaBruce. In dieser Retrospektive werden sieben weitere Filme des Queercore-Pioniers präsentiert – eine Reise durch seine Werke von den 1990ern bis (quasi) heute.

Und wer vom queeren Kino nicht genug bekommen kann: Im Rahmen des Lübeck Pride wird zwischen September 2024 und April 2025 ein queeres Filmangebot gemacht. In der Location 25 in Lübeck werden sowohl deutsche als auch internationale Spiel- und Dokumentarfilme abseits des Mainstreams gezeigt. Mehr dazu auf der Webseite von Queer Cinema. Außerdem findet vom 15. bis 20. Oktober 2024 wieder das Hamburg international Queerfilmfestival mit einem umfangreichen Programm statt.

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Die Abschlussfeier der Olympischen Spiele 2024 liegt nun einige Tage zurück, und so bietet es sich an, aus Sicht der LGBTIQ*-Gemeinschaft Bilanz zu ziehen. Die Spiele von Paris standen ganz unter dem Motto „Games Wide Open“ und sollten die Vielfalt des Sports und seiner Teilnehmer*innen unterstreichen.

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Wie das Magazin L-Mag schreibt, „kämpf[t]en in den Frauenwettbewerben über 150 lesbische, bisexuelle und queere Frauen sowie vier nichtbinäre/trans Athletinnen um Medaillen.“ Wer sich hierfür im Detail interessiert, findet auf outsports.com eine vollständige Liste aller LGBTIQ*-Teilnehmer*innen nach Ländern und Sportarten sowie den gewonnenen Medaillen. Insgesamt gewannen LGBTIQ*-Sportler*innen 43 Medaillen, davon 16-mal Gold, 13-mal Silber und 14-mal Bronze.

Für Julia Monro, Bundesvorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD), stellen die Spiele nach einem Zitat der Süddeutschen Zeitung eine Chance für eine größere Akzeptanz queerer Lebensweisen dar. Gleichzeitig kritisiert sie, dass die Entscheidung, ob Transsportlerinnen starten dürfen, weiterhin den jeweiligen Fachverbänden überlassen bleibt. Zwar sieht die IOC-Leitlinie explizit vor, dass „niemand wegen seiner Identität als Transperson vom Sport ausgeschlossen werde, solange ein fairer und sicherer Wettkampf gewährleistet werden könne. Unter welchen Bedingungen eine Transperson am Wettkampf teilnehmen darf, obliegt den Fachverbänden.“ Damit bestünde de facto ein Bann, so Monro. Immerhin konnten Athletinnen, die in ihren Ländern Gefahr von Verfolgung und Strafe ausgesetzt sind, unter dem Banner des IOC-Flüchtlingsteams an den Start gehen.

Den großen Skandal um transgeschlechtliche Teilnehmer*innen gab es allerdings in der Sportart, die nicht von einem Fachverband, sondern vom IOC selbst ausgerichtet wurde. Auslöser war die Teilnahme der Boxerinnen Imane Khelif aus Algerien und Lin Yu-ting aus Taiwan am Frauenturnier. Wie das Magazin Blick zusammenfasst, wurden beide bei den Weltmeisterschaften im vergangenen Jahr aufgrund nicht bestandener Geschlechtstests vom Box-Weltverband IBA disqualifiziert. Das IOC hatte diese Disqualifizierung für Olympia nicht erneuert. Mit der Aufgabe von Khelifs erster Gegnerin Angela Carini nach nur 46 Sekunden entbrannte die Frage: „Haben die beiden Boxerinnen einen Vorteil gegenüber den anderen Frauen?“ Dem widerspricht IOC-Sprecher Mark Adams: „Es gab nie einen Zweifel, dass Khelif und Lin Frauen sind“, zitiert Blick und fügt hinzu: Laut Adams handele es sich um eine „Attacke auf die Menschenrechte dieser Athletinnen.“ Hierzu ausführlicher der  Artikel auf echte-vielfalt.de vom 13. August.

Am 28. August haben nun die Paralympics begonnen und bereits jetzt wird wieder diskutiert. Laut einem Artikel von Queer wird die Italienerin Valentina Petrillo als erste trans Person bei den Paralympischen Spielen teilnehmen. An der neuen Diskussion zeigt sich, dass nichts geklärt ist. Ihre deutsche Konkurrentin Katrin Müller-Rottgardt äußerte Bedenken, dass Petrillo aufgrund ihrer biologischen Vergangenheit möglicherweise einen unfairen Vorteil haben könnte. Laut einer Studie des IOC lässt sich allerdings nicht pauschal sagen, dass Transsportler*innen anderen Frauen überlegen seien. Petrillo erfülle darüber hinaus alle Regularien des Verbands.

Vorsicht bei der Bewertung: Die Aussagen von Adams klären die Fragen um Fairness und Transgender im Sport nicht abschließend. Solange das IOC die Entscheidung den Fachverbänden überlässt, bleibt die Problematik ungelöst. Während andere Veranstaltungen wie die Commonwealth Games, nach einem Artikel von schwulissimo, Länder ausschließen, die Homosexualität kriminalisieren, schweigt das IOC zu solchen Maßnahmen. Wer tiefer in die Themen rund um Olympia, das IOC und dessen Politik eintauchen möchte, dem sei das Interview des Sportjournalisten Jens Weinreich bei Jung und Naiv empfohlen.

 

Quelle Olympische Ringe

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