Echte Vielfalt

LSBTIQ

Auch wenn es auf den ersten Blick scheint, als bezeichnen die Begriffe sexuelle Orientierung, sexuelles Verhalten und sexuelle Identität das Gleiche, so ist es bei genauerem Hinsehen nicht ganz so einfach.

Weiterlesen

Die Autor*innen Göth und Kohn unterscheiden in ihrem Buch „sexuelle Orientierung“ zwischen sexuellem Verhalten, sexueller Orientierung und sexueller Identität. Denn es handelt sich hier um unterschiedliche Aspekte von Sexualität und Geschlechtlichkeit, die nicht immer kongruent sind.

Die sexuelle Orientierung verstehen sie als die „die Ausrichtung der sexuellen und emotionalen Bedürfnisse eines Menschen auf andere Menschen des gleichen oder des anderen Geschlechts oder auf beide Geschlechter“.

So können dann zum Beispiel sexuelles Verhalten und sexuelle Orientierung unterschieden werden. Manche Menschen machen im Laufe ihres Lebens Erfahrungen mit dem Geschlecht, welches sie in ihrer Orientierung eigentlich nicht bevorzugen, ohne dass sich diese dadurch ändert. Und Menschen sind natürlich auch dann zum Beispiel homo- oder heterosexuell, wenn sie gerade nicht sexuell aktiv sind.

Die sexuelle Identität schließlich ist ein umfassenderer Begriff, und bezieht das Leben als hetero-, homo- oder bisexueller Mensch mit ein, und welche Selbstbezeichnungen die Menschen dafür wählen. Also ob sie sich zum Beispiel als „queer“, „schwul“ oder „lesbisch“ verstehen und was dies für sie bedeutet. Die sexuelle Identität ist deswegen mehr als die sexuelle Orientierung. Die sexuelle Identität entwickelt sich zwar ausgehend von der sexuellen Orientierung, ist aber auch von dem jeweiligen kulturell-historischen Kontext und der eigenen gesellschaftlichen Situation bestimmt.

Noch differenzierter wird das ganze in der Sexualforschung betrachtet, also etwa wenn Menschen zur ihrer Sexualität in Studien befragt werden. So klassifiziert das `Klein Sexual Orientation Grid` Sexualität in sexuelle Anziehung, Sexualverhalten, sexuelle Fantasien, emotionale Vorliebe, soziale Vorliebe, Lebensstil und Selbstidentifikation. Je nachdem, um welche Dimension es sich handelt, werden unterschiedliche Fragen gestellt. Bei sexueller Anziehung ist das zum Beispiel: „Zu wem fühlst du dich sexuell hingezogen?“. Bei der emotionalen Vorliebe wird gefragt: „Liebst du und magst du nur Angehörige des gleichen Geschlechts, nur des anderen Geschlechts oder Angehörige beider Geschlechter?“

Nicht mit der sexuellen Orientierung oder auch der sexuellen Identität zu verwechseln sind Intersexualität oder Transsexualität, welche sich auf körperliche (Intersexualität bzw. Intergeschlechtlichkeit) oder geschlechtsidentitätsbezogene Aspekte (Transsexualität bzw. Transgeschlechtlichkeit) beziehen.

Schließen


Magnus Hirschfeld (1868-1935) war ein deutscher Arzt, Sexualforscher und Mitbegründer der ersten Homosexuellenbewegung. Hirschfeld engagierte sich auch politisch als Sozialreformer, und setzte sich für die Entkriminalisierung von Homosexualität ein. Ziel war die Abschaffung des Paragraphen 175 RStGB, der sexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte.

Weiterlesen

1919 gründete er das Institut für Sexualwissenschaft in Berlin. Es fungierte zugleich als eine Art Beratungsstelle für Menschen, die Fragen zu ihrer Sexualität hatten. Das Institut organisiert 1921 die “Erste internationale Tagung für Sexualreform auf sexualwissenschaftlicher Grundlage”. Auf diesem internationalen Kongress waren namhafte Wissenschaftler*innen und Sexualreformer*innen vertreten.

Hirschfelds damalige Theorien zu Homosexualität muten heute sonderbar und an. So meinte er, körperliche Unterschiede zwischen homo- und heterosexuellen Männern feststellen zu können. Auch in der Handschrift würden sich Unterschiede zeigen.

Hirschfeld befasste sich auch wissenschaftlich mit (damals noch nicht unter diesen Begriffen bekannten) Phänomenen wie Trans- und Intergeschlechtlichkeit. Er und seine Institutsmitglieder setzten sich außerdem dafür ein, dass sog. "Transvestitenscheine" eingeführt und polizeilich anerkannt wurden. In diesen Bescheinigungen wurde festgehalten, dass die betreffende Frau als "Männerkleidung tragend" bzw. der betreffende Mann als "Frauenkleidung tragend" bekannt ist, was ansonsten nicht erlaubt war.

1933 wurden das Institut und seine Bibliothek inklusive Schriften Hirschfelds im Zuge der Bücherverbrennungen durch die Nationalsozialisten zerstört. Als Jude, Sozialist und schwuler Mann war Hirschfeld von nationalsozialistischer Verfolgung betroffen. Er flüchtet ins Exil nach Frankreich und verstirbt dort im Jahre 1935.

Heute die Magnus-Hirschfeld-Gesellschaft dafür ein, sein wissenschaftliches und kulturelles Erbe und seines Instituts für Sexualwissenschaft zu erforschen und zu bewahren. Eine Online-Ausstellung informiert mit zahlreichen Originaldokumenten über die Geschichte des Institutes.

Schließen


Mit einem Appell an die Deutsche Bischofskonferenz forderten mehrere katholische Organisationen, wie etwa das katholische LSBT+Komitee, in einem Appell notwendige Reformen in der katholischen Kirche. 

Weiterlesen

Dazu gehört eine Veränderung der konservativen Sexualmoral, die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche, sowie die Akzeptanz von sexuellen Minderheiten. "Die Kirche braucht einen neuen und positiven Zugang zur Sexualität, ihrer bewussten Gestaltung und der Tatsache, dass Sexualität zum Leben gehört“, so die Reformer*innen. Heterosexuelle, Lesben, Schwule, trans- und intergeschlechtliche Menschen – alle gehörten selbstverständlich zur Kirche. Hier dürfe es keine Verurteilungen und Diskriminierungen mehr geben. In Anbetracht der steigenden Kirchenaustrittszahlen stellen die Akteur*innen abschließend die mahnende Frage an die Bischöfe: "Welche Zukunft hat die Kirche ohne Gläubige?" Das Bündnis appelliert eindringlich: "Verspielen Sie die letzte Chance nicht!"

In der Tradition Luthers schlugen außerdem Aktivist*innen der Reformbewegung Maria 2.0 Thesenpapiere an die Türen von Kirchen.  In dem Papier mit sieben Thesen fordern sie unter anderem den Zugang für Frauen zu allen Ämtern, die Abkehr vom Klerikalismus und damit verbundenen Machtstrukturen sowie die Abschaffung des Zölibats.

Schließen

   

Ein Referent der Kieler Staatskanzlei wurde diese Woche von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) wegen menschenfeindlicher Äußerungen auf Facebook beurlaubt, berichten die Kieler Nachrichten. Außerdem würden disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft.

Weiterlesen

Der nicht namentlich genannte Referent hatte zuvor einen Artikel über das „Spenden-Dinner“ von Gesundheitsminister Spahn auf Facebook gepostet und ihm sowie Kanzlerin Merkel Versagen in der Coronakrise vorgeworfen. Später kommentierte er diesen Beitrag mit "Frauen kann man hier nichts in die Hand geben, Schwulen auch nicht. Wir bräuchten in dieser Situation Männer wie Helmut Kohl und Helmut Schmidt."

Laut den "Kieler Nachrichten" regierte Ministerpräsident Günther auf den Vorfall "ungewöhnlich wütend". "Die in Rede stehenden Äußerungen sind unter keinerlei Umständen akzeptabel", so zitieren die Kieler Nachrichten Günther.

Schließen


Wie Queer.de im Januar 2020 berichtete, plane die Bundesregierung „eine lang geforderte Reform“ der Rechtslage um geschlechtsverändernde operative Eingriffe an intersexuellen Kindern. Dazu habe das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, durch den das Sterilisationsverbot von Kindern unter 14 Jahren im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden solle. Bislang jedoch können Eltern für ihr Kind entscheiden – und willigen noch oft ein.

Weiterlesen

Wie aus einer Auswertung der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes hervorgeht, wurden zwischen 2005 und 2016 im Schnitt jährlich 1871 „normangleichende“ Operationen an unter 10-Jährigen in Deutschland verzeichnet. Doch obwohl inter* Menschen in Deutschland (und weltweit) schon seit Jahren das Verbot unfreiwilliger Eingriffe im Kindesalter fordern, und im schwarz-roten Koalitionsvertrag ein Gesetzeserlass noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen ist, ist seit über einem Jahr kein Fortschritt des Gesetzes bekannt gegeben worden – trotz der Wichtigkeit eines gesetzlichen Verbots. Wie Grünen Queer-Politik-Sprecher Sven Lehmann kommentiert, können unfreiwillige Genitaloperationen für viele Menschen Leid verursachen. So auch für den inter* geborenen Christian, der heute als Mann lebt, dessen äußerliche Geschlechtsmerkmale jedoch mit einem Jahr operativ „feminisiert“ wurden, und dessen Arzt seinen Eltern empfahl, ihn als Mädchen zu erziehen. Er selbst erfuhr erst mit elf Jahren von seinen Eltern, dass er inter* geboren worden war. Doch auch dann blieb es für Freund*innen und Familie ein „Tabu-Thema“: „Eigentlich gibt es uns gar nicht für die Gesellschaft. Wir sind so gesehen unsichtbar. Viele wissen auch gar nicht, was das ist“, schildert Christian der Deutschen Welle in einer Kurz-Reportage – obwohl in Deutschland etwa 160.000 Menschen inter* sind und fast jeden Tag ein inter* Kind geboren wird. Deren Eltern wird oft empfohlen ihr Kind entweder als Mädchen oder Jungen zu erziehen, wie auch bei Christian, der unter dem ihm auferlegten und an-operierten Geschlecht in der Jugend sehr litt. Als erwachsener Mann konfrontierte er die Chirurgin, die ihn als Säugling operiert hatte – eine Operation, die Grund dafür ist, dass er heute nicht, wie er sich eigentlich wünscht, Kinder wird zeugen können. Dass die Chirurgin sich laut Christian zwar bei ihm entschuldigte, dabei aber „kühl und distanziert“ blieb, unterstreicht die Notwendigkeit eines Gesetzes deutlich. Nicht nur für das Verbot „normangleichender“ Eingriffe an Kindern, sondern, wie Sven Lehmann fordert, auch der Auflegung eines Fonds für die Entschädigung intergeschlechtlicher Menschen, „die unter den Folgen von nicht medizinisch indizierten geschlechtsangleichenden oder -verändernden Operationen leiden“.

Schließen

 

Unter dem nationalkonservativen Präsident Andrzej Duda haben seit dem Frühjahr 2019 über 100 polnische Kommunen queer-feindliche Beschlüsse gefasst, die im öffentlichen Diskurs oft unter dem Begriff „LGBT-freie Zone“ zusammengefasst werden. Wie Andrew Boff, der zuständige Berichterstatter des Europarats nach einer „Faktenfindungsmission“ kommentierte, beeinträchtigen diese „die Rechte, die Sicherheit und das Wohlergehen von LGBTI“.

Weiterlesen

Die Beschlüsse beinhalten beispielsweise Resolutionen gegen eine vermeintliche „LGBT-Ideologie“, die laut Duda für die Menschheit „destruktiv“ sei, und eine „Familien-Charta“, in der er sich unter anderem verpflichtete die Ehe als „Verbindung aus Mann und Frau“ zu „schützen“ und keine Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare zuzulassen.

Dass die Kommunen dabei mitgegangen seien widerspreche, so Boff, der entscheidenden Rolle, die die Gebietskörperschaften bei der Verteidigung der Bürgerrechte, der Förderung des Dialogs, und des sozialen Zusammenhalts spielen sollten. Positiv sei, dass die Erklärungen nicht von allen Kommunen verabschiedet und von manchen explizit abgelehnt worden waren. Dass LSBTIQ-Aktivist*innen auf Basis dieser drei Kriterien– verabschiedet (rot), noch nicht verabschiedet (gelb), und abgelehnt (grün) – einen „Atlas des Hasses“ erstellt haben zeigt jedoch nicht nur, dass der Großteil des Landes für LSBTIQ eine „rote Zone“ ist, sondern auch, dass diese Zonen für queere Menschen so gefährlich sind, dass sie einen Atlas benötigen, um sie zu vermeiden.

Dies allein unterstreicht die Notwendigkeit des Berichtes, der dem „Ausschuss für aktuelle Angelegenheiten“ des Europarat-Kongresses der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorgelegt wurde: Wie Queer.de berichtet soll dem Kongress auf seiner Grundlage „bis zum Sommer eine Entschließung vorgelegt werden, in der die polnischen Behörden aufgefordert werden, ihre Erklärungen zurückzuziehen und Richtlinien zu entwickeln, um die Rechte schutzbedürftiger Gruppen zu garantieren“.

Neben dem Europarat (der kein Organ der EU ist) hatte auch die Europäische Union mit Förderungsstopps reagiert, und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte deutlich: „LGBTQI-freie Zonen sind Zonen, die frei von Menschlichkeit sind. Sie haben keinen Platz in unserer Union“. Darüber hinaus stellte die EU im November 2020 eine Strategie zum Schutz von LGBTI vor.

Auch der LSVD zeigt „viele Möglichkeiten, was Politik, Zivilgesellschaft und Community tun können, um den Hass zu stoppen und LSBTI zu verteidigen“ auf – finden Sie hier zahlreiche Informationen zu der Situation in Polen und dazu, wie Sie aktiv werden können.

Schließen


Kurz nach seiner Amtseinführung kippte der neue Präsident der USA, Joe Biden, das Verbot für trans* Personen im US-Militär.

Weiterlesen

Durch eine exekutive Anordnung Bidens wurde das von Donald Trump im Jahr 2018 erlassene Verbot aufgehoben. Eine der offiziellen Begründungen für die hoch umstrittene Anordnung Trumps lautete damals, trans* Soldat*innen hätten spezielle medizinische Bedürfnisse, und seien daher eine finanzielle und logistische Belastung für das Verteidigungsministerium. Zuvor war es unter der Regierung Obamas, Trumps Vorgänger, zu einer Inklusion von trans* Menschen in die Streitkräfte gekommen. Transgeschlechtlichen Menschen war es erlaubt, im Militär zu dienen, ohne ihre Identität verbergen zu müssen.

Das weiße Haus erklärte nach der Aufhebung des Verbotes: „Präsident Biden ist davon überzeugt, dass die Geschlechtsidentität kein Hindernis für den Militärdienst sein sollte und dass Amerikas Stärke in seiner Vielfalt liegt".

Zuvor hatte sich bereits der neue Verteidigungsminister, Austin, dafür ausgesprochen, das Verbot zu kippen. "Wenn man fit und qualifiziert ist, um zu dienen, sollte man dienen dürfen", sagte Austin.

Schließen


Eine nicht-queere Person, die sich für die Rechte von LSBTIQ* einsetzt, kann als „Ally“ bezeichnet werden, was sich aus dem Englischen als „Verbündete*r“ übersetzen lässt. Aber was heißt es in der Realität konkret, ein Ally zu sein?

Weiterlesen

Für die LSBTIQ* Community ist ein Ally eine heterosexuelle und cisgeschlechtliche Person, die queere Menschen unterstützt und sich für ihre Rechte und Anliegen einsetzt. Hier gibt es jedoch kein allgemeingültiges Regelwerk: Ein Ally muss sich bilden, einsetzen, handeln, und aus Fehlern lernen können. Wie Expert*innen dem Oprah-Magazin mitteilten gibt es dabei jedoch Richtlinien, die dabei helfen können, ein guter Ally zu sein.

Das erste ist dabei die Anerkennung des eigenen Privilegs und dessen Einsatz zum Guten. Dieses äußert sich beispielsweise schon darin, dass eine cisgeschlechtliche Person keine Sorge haben muss, am Arbeitsplatz für ihre Geschlechtsidentität angegriffen zu werden – während das Nationale Zentrum für transgeschlechtliche Gerechtigkeit in den USA fand, dass dort über drei Viertel von trans Menschen Diskriminierung erfahren. In Deutschland erleben laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes 67,4 Prozent – fast drei Viertel – soziale Herabwürdigung. Dagegen kann sich ein Ally einsetzen, indem sie/er Menschen korrigiert, wenn sie trans Kolleg*innen mit den falschen Pronomen ansprechen („misgendern“)  – auch, wenn die betroffene Person gar nicht da ist. Außerdem sollte sich ein Ally immer gegen Beleidigungen oder queer-feindliche Witze aussprechen. Nicht nur in konfrontativen Situationen jedoch kann Allyship (Engl.: „Verbundenheit“) geübt werden: Wer in ihrer/seiner E-Mail-Signatur Pronomen angibt, de-stigmatisiert auch die Pronomens-Angabe für trans oder nicht-binäre Personen.

Und wer sich dabei unsicher über die (Hinter-)Gründe dieser Themen ist, sollte sich als Ally selbst fortbilden, recherchieren, lesen, und zuhören, und erst dann informierte Fragen stellen – anstatt die Erwartung zu haben, alles von queeren Menschen erklärt zu bekommen. Umso offener man bei dem Stellen informierter Fragen ist, desto leichter wird es zu lernen und effektiv zu kommunizieren, so Menschenrechtsaktivistin Maybe Burke: „Lass Leute von Anfang an wissen, dass Du für Anleitung und Feedback offen bist“.

Wie der schwule Journalist Carlos Maza in seiner Anleitung schreibt: Als Ally sollte man den queeren Menschen im eigenen Umfeld zuhören, sie fragen, wie es ihnen geht, und sich dabei bewusst machen, dass sie potentiell Dinge durchgemacht haben (oder noch immer durchmachen), die für eine heterosexuelle und cisgeschlechtliche Person unvorstellbar sind – und dabei Unterstützung anbieten wo es geht, ohne sich in die Rolle des „Retters“ zu begeben.

Der Weg zur Gerechtigkeit muss gemeinsam gegangen werden, und nicht-queere Menschen tragen dabei die gleiche Verantwortung wie LSBTIQ* - nur wer dies spürt und sich über das eigene Handeln nicht profiliert kann ein wahrer Ally sein.

Schließen


Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Universität Bielefeld zur Gesundheit von lesbischen, schwulen, bisexuellen, Trans*-, queer und Inter*-Menschen ergab, dass diese im Vergleich zum Rest der Bevölkerung öfter erkranken. Diskriminierungserfahrungen sind dafür oft als Ursache anzusehen.

Weiterlesen

LSBTIQ*-Menschen leider häufiger an psychischen und körperlichen Erkrankungen, so das Ergebnis der Studie. Bei ihnen wird zum Beispiel dreimal so häufig Depressionen oder Burnout diagnostiziert. Doppelt so viele von ihnen wie im Vergleich zur Mehrheitsgesellschaft, rund 10-15 Prozent, empfinden Einsamkeit, bei trans Menschen ist der Anteil sogar bei rund einem Drittel. Auch Schlafstörungen und allgemeine Niedergeschlagenheit sind unter LSBTIQ* überdurchschnittlich verbreitet.

Auch bei körperlichen Erkrankungen mit potenziell stressbedingten Auslösern lassen sich klare Unterschiede feststellen: LSBTIQ*-Menschen leiden im Schnitt doppelt so oft an Herzerkrankungen wie die restliche Bevölkerung, auch chronische Rückenschmerzen kommen deutlich häufiger vor.

Die Autor*innen der Studie sehen die psychischen Belastungen und körperlichen Symptome von LSBTIQ* in einem Zusammenhang mit Diskriminierung, da es erwiesen sei, wie Diskriminierungserfahrungen die psychische und auch die körperliche Gesundheit beeinträchtigen können. Weitere Studien belegen außerdem, dass LSBTIQ* -Menschen in vielen Lebenssituationen Ablehnung und Diskriminierung ausgesetzt sind.

„Die Gleichstellung von LGBTQI*-Menschen ist politisch seit Jahren auf der Agenda, der Fortschritt ist aber sehr zäh“, sagt Studienautorin Mirjam Fischer. „Unsere Studie offenbart, welche tiefgehenden psychischen und körperlichen Auswirkungen anhaltende Diskriminierungen haben können. Der Weg zu gleichen Chancen auf ein gesundes Leben ist steinig.“

Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie geben die Studienergebnisse Anlass zur Sorge: „Die Ergebnisse sind bereits jetzt alarmierend“, so Studienautor David Kasprowski. „Wir müssen aber damit rechnen, dass depressive Symptome und Gefühle der Isolation unter LGBTQI*-Menschen während der Corona-Pandemie weiter zunehmen.

Die Forscher*innen formulierten auch Handlungsempfehlungen, die einen Beitrag zur Prävention leisten können. So bewerten die Wissenschaftler*innen die beschlossenen Gesetze zur Gleichstellung von LSBTIQ*-Menschen zwar positiv, sehen aber in vielen Bereichen Nachholbedarf. Zudem könnte die Resilienz von LSBTIQ*-Menschen zum Beispiel über mehr sogenannte „Safe Spaces“, also z.B. Vereine, Treffpunkte und kulturelle Angebote, gestärkt werden. Auch Initiativen zur Förderung gesellschaftlicher Akzeptanz von LSBTIQ*-Menschen könnten einen Beitrag leisten.

Schließen


Ein breites Bündnis von 60 LSBTI*-Organisationen startet die Kampagne um die Erweiterung des Artikels 3 im Grundgesetz um sexuelle und geschlechtliche Identität und erhält dabei Unterstützung von hoher Prominenz.

Weiterlesen

Ein Gastbeitrag von Frank Thies.


Noch vor der Bundestagswahl am 26.9.2021 soll der Artikel 3 des Grundgesetzes geändert werden. Bislang heißt es:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

[caption id="attachment_10966" align="aligncenter" width="240"] (c) @AllOut[/caption]

Doch nun sollen drei Themen im Grundgesetz angegangen werden: 1. Der Rassebegriff soll ersetzt werden. 2. Die Kinderrechte sollen verankert werden. 3. Die geschlechtliche und sexuelle Identität soll geschützt werden.

Doch während die Presse bislang oft über die Änderung des Rassebegriffs berichtet hat, fallen die anderen beiden Themen eher unter den Tisch. Außerdem wünscht sich so manch LSBTI*-feindliche Person, dass der Schutz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*, Inter*, Queers, Pansexuellen, Nicht-Binären und Asexuellen keinen Einzug erhält.

Seit langer Zeit gibt es den Runden Tisch „Ergänzung Artikel 3 GG“ mit vielen Videokonferenzen, an der u.a. All Out, der LSVD, das Aktionsbündnis gegen Homophobie e. V., BiNe – Bisexuelles Netzwerk e. V., Bundesverband Trans*, CSD Deutschland e. V., Intersexuelle Menschen e. V., Projekt 100% Mensch gUG und alle queeren Untergruppen der großen demokratischen Parteien beteiligt sind.

An dem Appell auf der Website grundgesetz-fuer-alle.de wurde lange gefeilt, damit alle ihn tragen können. Da es in der Politik auch oft um Befindlichkeiten geht, musste einiges berücksichtigt werden. Die Zeit drängt, denn Bundesregierung und Bundestag verhandeln gerade über die Änderung des Grundgesetzes.

[caption id="attachment_10967" align="aligncenter" width="240"] (c) @AllOut[/caption]

Zu den prominenten Erstunterzeichnenden gehören u. a.

  • Moderatorin Anne Will,
  • ehemaliger Olympionike Balian Buschbaum,
  • Comedienne Carolin Kebekus,
  • Komikerin Hella von Sinnen,
  • Autor und Blogger Johannes Kram,
  • Schauspieler Ralf Nierhoff,
  • Dragqueen Olivia Jones,
  • Comiczeichner Ralf König,
  • Aktivist Raul Krauthausen,
  • LSBTI*-Sonderbotschafter des EU-Parlament Riccardo Simonetti,
  • Showmacher Thomas Hermanns.

Anne Will sagt: „Es ist höchste Zeit, sowohl den Rassebegriff aus dem Artikel 3 GG zu streichen, als auch queere Menschen endlich durch das Grundgesetz vor Diskriminierung zu schützen.“

Mit-Organisator Frank Thies vom Bisexuellen Netzwerk meint dazu: „Als Lehrer und Bi-Aktivist liegt mir der Schutz vor Diskriminierung am Herzen. Bisexuelle werden oft unsichtbar gemacht – bitte nicht auch noch im Grundgesetz!“

[caption id="attachment_11003" align="aligncenter" width="190"] (c) Frank Thies[/caption]

Schließlich wurden gleichgeschlechtlich liebende Männer noch bis 1994 mit dem im Dritten Reich verschärften Paragraf 175 verfolgt.

Der Appell fordert alle Mitglieder und Fraktionen des Deutschen Bundestags auf, alle Menschen der queeren Community durch die Ergänzung des Artikel 3 (3) GG zu schützen. Abwiegelungen, dass die jetzige Form ausreiche, wird u. a. aus obigem Grund nicht geteilt. Ferner wird der Gesetzesänderungsentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen begrüßt. Nach dem Eklat der SPD in dem Onlinetalk mit der LSBTI*-feindlichen FAZ-Feuilletonchefin Sandra Kegel hat die Partei nun eine Chance zu zeigen, ob sie auf der Seite der queeren Menschen steht. Denn für eine Änderung des Grundgesetzes bedarf es einer Zweidrittel-Mehrheit. Und so zählt jede Stimme.

Das Logo von „Grundgesetz für alle“ soll an das für die „Ehe für alle“ erinnern. Das Start-Kampagnenbild ist nur eins von vielen, mehr Vielfalt versprechen die Designer*innen für die Zukunft.

Der Hashtag lautet #GrundgesetzFürAlle, gerne ergänzt durch #Artikel3.

Wer die Idee unterstützen will, kann das durch Teilen der Kampagnenseite, Teilen der Petition und Machen einer Instastory oder Facebook Story tun.

Die Petition kann hier unterschrieben werden.

Schließen