Echte Vielfalt

LSBTIQ

Vor kurzem hat Echte Vielfalt einen Artikel darüber geschrieben, was es bedeutet Nicht-Binär, Bigender, Genderqueer, oder Genderfluid zu sein – also eine Erfahrung von Geschlechtsidentität (Gender) zu haben, die nicht einfach männlich oder weiblich ist. So haben manche Menschen ein Gender, welches Elemente aus der männlichen und weiblichen Kategorie mischt; manche identifizieren sich mit gar keinem von beiden; und für manche kann sich Gender im Laufe der Zeit oder tagesformabhängig verändern. Nun geht es darum, wie man als cisgeschlechtliche Person nicht-binäre Identitäten respektieren und nicht-binäre Personen im Alltag und in Interaktionen unterstützen kann.

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Dabei gilt zuerst, dass es kein volles und genaues Verständnis einer nicht-binären Geschlechtsidentität braucht, um zu respektieren, dass diese genauso echt und beachtenswert ist wie die eigene Cis-Geschlechtsidentität (das heißt sich mit dem Gender identifizieren, welches einem bei der Geburt zugewiesen wurde): Hierbei kann es helfen sich bewusst zu machen, dass das eigene Cisgender für eine nicht-binäre Person genauso unverständlich sein mag. Glücklicherweise ist Verständnis aber eben keine Voraussetzung für Respekt.

Dieser Respekt kann auch gezeigt werden, indem man eine nicht-binäre Person bei dem Namen nennt, mit dem sie sich vorstellt. Dies ist ein kritischer Aspekt, da bei der Geburt gegebene Namen oft ein binäres Geschlecht implizieren und das variante Gender der jeweiligen Person nicht reflektieren. Deswegen sollte man auch nie nach dem „alten“ Namen einer Person fragen – er hat keine Relevanz. Außerdem sollte man versuchen keine Annahmen über das Gender einer Person zu machen, sondern einfach nachfragen – auch nach den Pronomen, mit denen eine Person angesprochen werden will (lesen Sie hier warum): Die Geschlechtsidentität einer Person ist nicht sichtbar, und auch eine Person, die von der Gesellschaft als entweder Mann oder Frau gelesen wird, kann ein nicht-binäres Gender haben. Die Nutzung selbstausgesuchter Namen und Pronomen ist daher einer der einfachsten und wichtigsten Wege Respekt zu zeigen.

Denn nicht-binäre Personen werden ständig mit Situationen konfrontiert, in denen ihr Gender nicht berücksichtigt wird: Allein die Nutzung öffentlicher Toiletten, die oft in Männer- und Frauen-Klos geteilt sind, kann beispielsweise eine Herausforderung darstellen. Sie können sich dabei durch den Zwang zu einer Entscheidung sehr unwohl fühlen und sogar unsicher, wenn sie verbal oder sogar körperlich angegriffen werden.

Daher gilt langfristig – natürlich neben der Verteidigung und Unterstützung von nicht-binären Personen im Falle angreifenden Verhaltens – die gesellschaftliche Anerkennung der Tatsache, dass es mehr als nur männlich und weiblich gibt. Seit 2019 wird dies vom deutschen Personenstandsrecht berücksichtigt – nun muss es jedoch auch im Alltag sichtbar werden, beispielsweise eben durch genderneutrale öffentliche Toiletten oder der Abschaffung von „Damen“ und „Herren“ Abteilungen in Kleidergeschäften.

Denn für echte Vielfalt in der Gesellschaft ist es wichtig, dass nicht-binäre Personen so leben und sich kleiden können wie sie wollen, und dabei ihr Gender im Arbeits-, Schul-, Uni- und jedem anderen öffentlichen Kontext respektiert wird – und im Privaten sowieso.

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Die meisten Menschen, auch trans Personen, identifizieren sich oft mit einer der zwei sozial konstruierten Geschlechtsidentitäten („Gender“) – männlich oder weiblich –, was heißt, dass sie sich in diesen Kategorien wohlfühlen. Es gibt jedoch auch viele Personen, die in diese Schubladen nicht reinpassen oder passen wollen. In diesem Artikel geht darum, was es bedeutet gendervariant  (aus dem englischen „gender nonconforming“) zu sein.

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Die Geschlechtsidentität von Personen, die sich als gendervariant identifizieren, stimmt nicht mit der überein, die ihr bei der Geburt zugewiesen wurde. Dabei geht es jedoch oftmals, im Gegensatz zu einer trans Identität, mehr um die grundsätzliche Ablehnung der gesellschaftlichen binären Norm von Mann und Frau als einzige und sich gegenüberstehende Gender. Daher sind gängige Selbstbezeichnungen für diese Individuen unter anderem Nicht-Binär (aus dem englischen Non-Binary oder „Enby“), Agender, Bigender, Genderqueer, oder Genderfluid.

Während diese Bezeichnungen nicht alle dasselbe bedeuten, so weisen sie alle auf die Erfahrung einer Geschlechtsidentität hin, die nicht oder nicht ausschließlich männlich oder weiblich ist. So haben manche Menschen ein Gender, welches Elemente aus der männlichen und weiblichen Kategorie mischt; manche identifizieren sich mit gar keinem von beiden; und für manche kann sich ihr Gender im Laufe der Zeit oder tagesformabhängig verändern.

Dies sollte jedoch auf keinen Fall als eine Verwirrung oder ein Trend interpretiert werden. Nicht-binäre Geschlechtsidentitäten sind keineswegs etwas Neues – tatsächlich sind es eher die binären Geschlechterkategorien, die neu eingeführt und konstruiert wurden. Daher gibt es auch Kulturen, wie die der Indigenen Hawaiianer – der „Kanaka Maoli“ – die kein binäres System von Zweigeschlechtlichkeit vertreten, bei der sich die Pole „männlich“ und „weiblich“ gegenseitig ausschließen, sondern die Existenz mehrerer Geschlechter kennen und daher schon bestehende Bezeichnungen wie „Māhū“ haben, was sich als „in der Mitte“ übersetzen lässt.

Außerdem ist es wichtig zu verstehen, das trans, inter, und nicht-binär sich zwar nicht zwingend ausschließen muss, aber durchaus kann: So fühlen sich die meisten trans Personen entweder als Mann oder Frau und sollten (auf ihren Wunsch hin) als solche behandelt und gegendert werden. Inter Personen, dagegen, können anatomisch nicht in die konstruierten Definitionen eines weiblichen oder männlichen Körpers eingeordnet werden, was jedoch noch keinen Aufschluss darüber gibt, ob die Person sich als nicht-binär beziehungsweise gendervariant fühlt, oder als Mann oder Frau. Letztlich ist wichtig, dass nur manche, nicht alle nicht-binäre Personen, medizinische Prozeduren nutzen, um mehr Kongruenz zwischen ihren Körpern und ihrer Geschlechtsidentität zu spüren. In diesen Fällen sehen Personen oft androgyner aus – das heißt weder männlich noch weiblich – was jedoch nicht bedeutet, dass eine von der Gesellschaft als weiblich oder männlich gelesene Person nicht eine genauso gendervariante, nicht-binäre, oder genderlose Identität haben kann.

In diesem Artikel erklärt Echte Vielfalt, wie man als cisgeschlechtliche Person nicht-binäre Identitäten respektieren und nicht-binäre Personen im Alltag und in Interaktionen unterstützen kann.

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Als sich Tessa Ganserer (Grüne) 2018 als trans outete war die heute 43-Jährige schon fünf Jahre lang Mitglied des bayerischen Landtags – und wurde mit ihrem Outing zur ersten offenen trans Abgeordneten einen deutschen Landesparlamentes. Nun zieht die gelernte Forstwirtin, die derzeit queerpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion ist, als Direktkandidatin für den Wahlkreis Nürnberg-Nord in die Bundestagswahl am 26. September diesen Jahres.

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In Berlin wolle Ganserer sich, so letztes Jahr angekündigt, für LGBTI-Rechte einsetzen, wie unter anderem eine Reform des „völlig veralteten“ Transsexuellengesetzes. Wie Echte Vielfalt berichtete rufen Opposition und trans Aktivist*innen dazu schon seit Jahren auf, dennoch: „Die Regierung in Berlin hat bisher überhaupt nichts Vernünftiges auf den Weg gebracht.“, so Ganserer, insbesondere der „pathologische Ansatz“ des Gesetzes sei „unerträglich“. Noch immer beinhaltet der letzte Gesetzesentwurf der Union die aufwändige und diskriminierende Praktik einer „Beratung“ (davor: „Begutachtung“).

In einem Interview mit nordbayern.de sagte die Direktkandidatin, dass sie jedoch auch Lust habe, „im Bundestag wieder an anderer Stelle eine andere inhaltliche Politik zu machen und nicht nur Betroffenenpolitik“ – schließlich sei sie Diplom Försterin.

Und ebendies, dass trans Personen nicht nur etwas wertvolles zu „trans Themen“ beizutragen haben – wie Frauen nicht nur zu „Frauenthemen“ etwas zu sagen haben – könnte und sollte sich in der Zukunft normalisieren. Zwar ist die Tatsache, dass mittlerweile ein Klima im Bundestag herrscht, indem sich trans Personen outen können ein Fortschritt, der durchaus gefeiert werden darf – so ist es dennoch wünschenswert, dass beispielsweise die vielen trans Politiker*innen, die sich dieses Jahr (und künftig) um ein Mandat bewerben wollen, nicht auf ihre geschlechtliche Identität reduziert werden. Ein männlicher Politiker müsste nämlich nie die Absicht erklären, sich auch für andere Themen als beispielsweise maskuline Gesundheit engagieren zu wollen.

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Mit einer gemeinsamen Erklärung zeigen 435 Verbände, Initiativen und Einrichtungen aus den Bereichen Behindertenhilfe und der Sozialen Psychiatrie Haltung gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Rechtspopulismus und die AFD. 

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Die Organisationen zeigen sich über ein zunehmendes von diesen Akteur*innen ausgehendes Klima von Hass und Gewalt besorgt, welches sich nicht nur gegen Menschen mit Behinderung und psychischer oder physischer Erkrankung richte. Es seien alle davon betroffen, die sich für eine offene und vielfältige Gesellschaft engagierten.

„Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt. Und wir sind nicht alleine: Wir stehen für Millionen Menschen in Deutschland, die das Auftreten und die Ziele von Parteien wie der Alternative für Deutschland und anderer rechter Bewegungen entschieden ablehnen“, heißt es in der Erklärung

Zu den Unterzeichnenden Organisationen gehören unter anderem die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sowie Selbsthilfe- und Inklusionsorganisationen. „Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet schreiben sie in der Erklärung.

Auch der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD) hat die Erklärung mitunterzeichnet. Die Menschen- und Grundrechte seien Grundlage der Arbeit des LSVD, so Henny Engels aus dem Vorstand. „Zu den Grundrechten gehört auch das Recht auf Teilhabe und Schutz vor Diskriminierung. Das gilt auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen mit und ohne Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung. Gemeinsam treten wir für Menschlichkeit, Vielfalt und Respekt ein“ kommentierte Engels zur Erklärung.

Die Erklärung wurde auch in Leichte Sprache übersetzt.

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Alljährlich wird der queere Filmpreis Teddy-Award auf den Internationalen Filmfestspielen Berlin, der Berlinale, in den Kategorien Kurz-, Dokumentar- und Spielfilm vergeben. Sein Name bezieht sich auf den Namen des Filmpreises der Berlinale: Den goldenen Bären.

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Er gilt als der wichtigste queere Filmpreis der Welt und möchte queere Themen im Film sichtbar machen. „Er ist eine gesellschaftlich engagierte politische Auszeichnung, die Filmen und Personen zugutekommt, die queere Themen auf breiter Ebene kommunizieren und so einen Beitrag für mehr Toleranz, Akzeptanz, Solidarität und Gleichstellung in der Gesellschaft leisten“ schreiben die Organisator*innen über den Preis.

Der erste Teddy Award ging 1987 an Pedro Almodóvar für den Film „Das Gesetz der Begierde“. Auch Oscar-Preisträgerin Tilda Swinton gehört zu den Preisträger*innen.

In diesem Jahr muss das Programm der Berlinale und des Teddy-Awards auf Grund der Corona-Pandemie in veränderter Form stattfinden. In der ersten Märzwoche wurden online Interviews, Vorträge und Diskussionen rund um queere Themen in Film und Medien gezeigt.

Im Juni sollen dann auch Filmvorführungen unter  entsprechenden Hygienemaßnahmen stattfinden. Auch die 35. Teddy-Award Gala ist dann geplant.  

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Vor Kurzem berichtete Echte Vielfalt über die Initiative „Grundgesetz für alle“, die queeren Menschen rechtlichen Schutz im Grundgesetz zukommen lassen möchte. Das Merkmal „sexuelle Identität“ soll als verbotene Diskriminierung verfassungsrechtlich anerkannt werden.

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Nun äußerte sich der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) in einem Gespräch mit der LSU (Lesben und Schwule in der Union) zu der Frage. Am Saarland solle eine solche Grundgesetzveränderung nicht scheitern, so Hans. Andererseits dürfe man Parteifreund*innen mit der Änderung nicht überfordern. Er setze jedoch darauf, „dass wir mit den Argumenten überzeugen und am Ende auch eine breite Mehrheit haben“, sagte der Ministerpräsident. Gleichzeitig betonte er, dass eine Inklusion von LSBTIQ in die Verfassung keine reine Symbolpolitik sei, sondern sich auch auf das Zusammenleben der Menschen auswirken könne: „Wenn etwas Verfassungsrang hat, wenn etwas in die Verfassung geschrieben ist, hat das Auswirkungen auf die Art und Weise wie Menschen zusammenleben in einem Land. Die Verfassung ist ganz wichtig für unser Zusammenleben und hier im Saarland führt das ganz sicherlich auch dazu, dass man sich drei mal überlegt, wie man sich verhält, wenn man damit rechnen muss das so etwas dann auch Gegenstand eines Verfahrens vorm Verfassungsgericht werden kann.”

Bisher haben sich alle anderen demokratischen Parteien im Bundestag für eine entsprechende Änderung im Grundgesetz ausgesprochen, die AFD lehnt dies ab. Die CDU signalisierte, dies nicht mehr grundsätzlich abzulehnen.

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Der IDAHOBIT ist der internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (englisch International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia). Seit 2005 wird er jedes Jahr am 17. Mai als Aktionstag begangen, um gegen die Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen auf Grund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität zu kämpfen.

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Der 17. Mai wurde als Tag gewählt, da am 17. Mai 1990 die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus der Liste der psychischen Krankheiten gestrichen hatte.

Weltweit demonstrieren an diesem Tag LSBTIQ-Aktivist*innen und ihre Allies. Es finden Veranstaltungen statt und werden Kampagnen initiiert. Das internationale IDAHOBIT-Komitee ruft jedes Jahr zu einem Motto auf und dokumentiert die stattgefundenen Aktionen.

Auch in Norddeutschland fanden natürlich bisher immer Aktionen statt, auch wenn die Möglichkeiten letztes Jahr durch die Corona-Pandemie begrenzter waren. So demonstrierte der LSVD Hamburg 2020 mit Abstand vor dem Rathaus. In Flensburg leuchteten die „Rainbow Lights“ und wurde unter anderem das gläserne Treppenhaus des Flensburger Rathauses in Regenbogenfarben beleuchtet.

Das Motto des diesjährigen internationalen Aktionstages lautet:  “Together: Resisting, Supporting, Healing!”. Über die Planungen in Norddeutschland für dieses Jahr wird echte-vielfalt natürlich berichten!

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Homofeindlichkeit nutzt mitunter das Argument, dass Homosexualität „unnatürlich“ sei. Auch wenn „die Natur“ generell nicht unbedingt als Maßstab dafür gelten sollte, wie wir uns als Menschen und als Gesellschaft verhalten, so ist das Argument der „Unnatürlichkeit“ durch einen Blick ins Tierreich leicht zu entkräften.

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Denn bei rund 1500 Spezies konnte bisher gleichgeschlechtliches Liebes- oder Sexualverhalten beobachtet werden, bei 500 davon ist dies sogar wissenschaftlich gut dokumentiert. Darunter finden sich Säugetiere wie Elefanten, Delfine aber auch Insektenarten oder Vögel. In einigen Arten kommt gleichgeschlechtlicher Sex häufiger vor als bei anderen.

So wird zum Beispiel bei japanischen Makaken lesbischer Sex immer wieder beobachtet. Ein weiteres bekanntes Beispiel sind die Bonobos. Diese haben nicht nur generell oft Sex ohne Fortpflanzungsabsicht und aus reinem Vergnügen, sondern sind auch oft bisexuell. Bonobos nutzen Sex, um soziale Bindungen zu festigen oder Spannungen abzubauen.

Viele der Tiere sind dabei aber nicht ausschließlich homosexuell, sondern genau genommen bisexuell, denn sie paaren sich mitunter auch mit einem gegengeschlechtlichen Partner, um Nachwuchs zu zeugen. Bei den amerikanischen Bisons paaren sich Männchen und Weibchen nur ein Mal im Jahr, in der restlichen Zeit haben die Männchen auch untereinander Sex. Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen gleichgeschlechtliche Tierpaare stabile Bindungen miteinander eingehen und sogar gemeinsam Jungen aufgezogen haben. Immer wieder werden Geschichten über „schwule“ Pinguinpaare in Zoos erzählt.  So adoptierten im New Yorker Zoo zwei männliche Zügelpinguine, die seit sechs Jahren als ein Paar lebten, ein befruchtetes Ei und zogen das daraus entstehende Küken auf.

Trotz dieser zahlreichen Beispiele war gleichgeschlechtlicher Sex unter Tieren in der Verhaltensbiologie lange Zeit ein Tabu-Thema. Dieser wurde als Dominanz- oder Kampverhalten interpretiert oder mit Hormonstörungen oder Fehlprägungen in Verbindung gebracht. Oder homosexuelles Verhalten bei Tieren wurde einfach ignoriert.

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Ist es normal, kein Interesse an Sex zu haben? Ja! Asexuelle Menschen werden zunehmend sichtbarer und machen deutlich, dass es ihnen an nichts fehlt.

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Asexuelle Menschen haben kein oder wenig Verlangen nach Sexualität mit anderen Menschen. Sie empfinden keine oder wenig sexuelle Anziehung und haben kein oder nur seltenes Interesse an sexueller Interaktion mit anderen Menschen.

Asexualität ist keine bewusste Entscheidung nach Enthaltsamkeit, sondern eher eine sexuelle Orientierung. Sie ist kein Symptom einer psychischen Erkrankung. Asexualität tritt in verschiedenen Ausprägungen auf, was es für Betroffene nicht einfacher macht, sich als asexuell zu identifizieren. Zum Beispiel können asexuelle Personen andere Menschen durchaus attraktiv finden, oder auch das Bedürfnis nach körperlicher Zuneigung und Berührungen haben.

Für asexuelle Menschen stellt ihr geringes oder wenig vorhandenes sexuelle Interesse als solches keinen Leidensdruck dar, allerdings kann ein Problem entstehen, wenn es in einer Partnerschaft unterschiedliche sexuelle Bedürfnisse gibt. Auch gesellschaftliche Vorurteile gegenüber asexuellen Menschen als „nicht normal“ oder „krank“ können asexuelle Menschen belasten. Da Sexualität in der Gesellschaft und den Medien allgegenwärtig ist, geraten Betroffene mitunter auch in Selbstzweifel, weil sie anders empfinden als es von der Gesellschaft als „normal“ dargestellt wird.

Clara, 26 und Studentin berichtet in einem Interview, was Asexualität für sie bedeutet: „Ich fühle mich zu niemandem sexuell hingezogen […] identifiziere ich mich aktuell als asexuell und Grey-panromantisch. Das heißt, ich fühle mich auch nur selten romantisch zu Menschen hingezogen. Und wenn das der Fall ist, dann ist mir das Geschlecht egal.“

Sie habe Schwierigkeit, sich Menschen gegenüber als asexuell zu outen, so Clara: „Die Leute wissen einfach nichts über Asexualität oder haben noch nie davon gehört. Mich hemmt das total, wenn ich davon erzählen möchte.“ Auch gegenüber ihren Eltern wäre es für sie einfacher gewesen zu sagen: "Hier Mama, Papa, das ist meine Freundin, ich bin lesbisch."

Auch Kati erzählt in einem Interview mit zeit-online, wie schwierig es gewesen sei zu akzeptieren, dass sie einfach kein Interesse an Sex habe und es anderen auch so geht.  Bereits in der Schule sei ihr klar gewesen, dass sie „irgendwie anders“ war als ihre Klassenkameradinnen. Diese hätten ständig geflirtet und sich mit 15 Jahren die Pille beim Frauenarzt verschreiben lassen. Kati vermisste nichts, denn „wenn man etwas nicht kennt, hat man auch nicht das Gefühl, etwas zu verpassen“, fühlte sich aber als Außenseiterin.

Kati wurde zur Mitbegründerin der deutschen AVEN-Webseite. AVEN, das Asexual Visibility and Education Network, ist ein internationaler Zusammenschluss von asexuellen Menschen. Das 2001 gegründete Netzwerk möchte über Asexualität aufklären und diese sichtbarmachen. Die Macher*innen der deutschen AVEN-Webseite betreiben außerdem ein Forum, in dem sich Asexuelle, und Menschen die sich unsicher sind, ob sie asexuell sind sowie ihre Partner*innen austauschen und vernetzen können. 

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Wie der Lesben- und Schwulenverbandes Deutschlands (LSVD) in einer Pressemitteilung berichtet, sieht der Entwurf für den neuen NDR-Staatsvertrag keinen Sitz für eine LSBTIQ-Vertretung im Rundfunkrat vor.

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Andere öffentlich-rechtliche Medien wie der MDR und der rbb sollen hingegen queere Kontrolleur*innen erhalten. Sender, die bereits von Personen aus LSBTIQ-Organisationen mit kontrolliert werden, sind das ZDF oder der WDR.

Alfonso Pantisano vom Vorstand des LSVD kritisierte die Landesregierungen der norddeutschen Bundesländer. Es sei nicht akzeptabel, dass LSBTIQ im Rundfunkrat nicht berücksichtigt würden und dadurch die positiven gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre ignoriert würden. Der LSVD forderte die Regierungsverantwortlichen der entsprechenden Bundesländer schriftlich auf, Nachbesserungen vorzunehmen und verweist dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte darin angemahnt, dass die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die gesellschaftliche Vielfalt widerspiegeln muss.

„Die heutige gesellschaftliche Vielfalt muss sich in den Gremien aller öffentlich-rechtlichen Medien und den entsprechenden Gremien der Landesmedienanstalten abbilden“ schreibt der LSVD in seinen Briefen an die entsprechenden Ministerpräsidenten*innen und den Hamburger Bürgermeistert. Auch dort müssten die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsätze zum Tragen kommen. Queere Menschen müssten in diesen Gremien überall angemessen vertreten sein, das gelte auch für den NDR.

Das Thema sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in den Medien ist aktuell: Im Februar forderten queere Schauspieler*innen unter dem Stichwort #ActOut mehr mediale Sichtbarkeit für LSBTIQ und Sensibilität für die Diskriminierung queerer Menschen in der Film- und Fernsehbranche.

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