Echte Vielfalt

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“Women’s rights are at the forefront of security risks - and resistance.“ Mit diesem Einstieg eröffnet das Magazin Foreign Policy (FP) ein Thema, das ständige Gültigkeit hat, allerdings mit der Wahl Trumps und vor dem Hintergrund eines immer deutlicheren Rechtsrucks in Europa eine mediale Präsenz bekommen hat wie seit Langem nicht.

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Erst vor Kurzem hatten wir beispielsweise über die Anti LGBTIQ*-Gesetze in Georgien berichtet, die ebenso wie die Gesetze in Russland oder Ungarn auf ein Verbot einer angeblichen „Propaganda“ für gleichgeschlechtliche Beziehungen und LGBTIQ* abzielen. Dabei wird das Argument angeführt, „Kinder und Familie“ schützen zu wollen.

Wie Foreign Policy berichtet, arbeitet die Partei Georgischer Traum darauf hin, Tiflis an Moskaus Interessen auszurichten und sich damit immer stärker von Europa zu entfernen. Dem entgegen steht Georgiens Präsidentin Salome Surabischwili – und das sei kein Zufall. Weiter heißt es: Weltweit spielen Frauen eine beeindruckende Rolle als Bollwerk gegen den Aufstieg des Autoritarismus. Die moldawische Präsidentin Maia Sandu stellt sich einer Flut russischer Desinformation entgegen. In Polen spielten Frauen eine entscheidende Rolle bei den Bemühungen, die rechtspopulistische PiS-Partei (Recht und Gerechtigkeit) zu stürzen. In Hongkong sind Frauen weiterhin das praktische und normative Gesicht des Widerstands gegen die autoritäre Herrschaft Chinas.

Und schaut man sich die Diskurse der letzten Tage, Wochen, Monate und Jahrzehnte an, so lässt sich nicht leugnen, dass autoritäre, rechtspopulistische Strömungen ein Problem sind, das deutlich mit verzerrten Männlichkeitsbildern einhergeht.

Seit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs 2022, das den US-amerikanischen Bundesstaaten die Regelung von Abtreibungsrechten überlässt, haben 13 republikanisch regierte Staaten Schwangerschaftsabbrüche weitgehend verboten; weitere vier schränken Abtreibungen stark ein. Noch während der Wahl am 6. November 2024 ließen laut Tagesschau zehn der fünfzig Bundesstaaten darüber abstimmen, die Abtreibungsrechte in ihre Verfassung aufzunehmen. In sieben Staaten kam es zu einer Mehrheit. „Schon vor der Wahl hatte es Volksabstimmungen zum Abtreibungsrecht in sieben US-Staaten gegeben. In allen setzten sich die Befürworter der Wahlfreiheit für Frauen durch.“

Mit dem vorwiegend konservativen Obersten Gerichtshof in den USA, einem Präsidenten Trump im Amt und dem ehrgeizigen Projekt 2025 im Rücken erscheint die Zukunft der individuellen Freiheitsrechte zunehmend unsicher. Gleichzeitig berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung, dass Russland Bußgelder gegen Menschen verhängt, die öffentlich äußern, keine Kinder bekommen zu wollen – ein weiteres Beispiel für die Einschränkung persönlicher Entscheidungen durch autoritäre Politik.

Auch in Deutschland, wo am 1. November das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft trat, zeigt sich, dass Selbstbestimmung keineswegs selbstverständlich ist. Vielmehr bröckeln weltweit die Freiheiten, die lange als Errungenschaften moderner Demokratien galten. Wie Foreign Policy treffend formuliert, stehen dabei Frauen mit ihren Rechten und ihrem Körper an vorderster Front dieser Entwicklungen – als Projektionsfläche und Werkzeug autoritärer, männlicher Machtpolitik.

Angesichts dieser Entwicklungen müssen sich nicht nur Frauen und die LGBTIQ*-Gemeinschaft, sondern auch Männer – insbesondere jene, die sich als solche definieren – die drängende Frage stellen: Wo steht Deutschland und wohin führt der Weg am 23. Februar 2025?

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Vom 13. bis 19. November findet die internationale „Transgender Awareness Week“ statt. Sie findet jährlich vor dem „Transgender Day of Remembrance“ am 20. November statt, an dem an die Opfer von Transfeindlichkeit erinnert wird.

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Mit der Aktionswoche soll die Sichtbarkeit von trans* Personen erhöht und über geschlechtliche Vielfalt aufgeklärt werden. Besonders in den USA finden landesweit Bildungsveranstaltungen und Aktionen statt. Die US-amerikanische Organisation Human Rights Campaign legt mit ihrer Kampagne zur Transgender Awareness Week den Fokus auf „positive und aufschlussreiche Geschichten von trans* Personen aus dem ganzen Land“. Damit sollen trans* Personen von der LSBTIQ* Community gefeiert und geehrt werden.

Während also im Rahmen der Awareness Woche der Fokus auf Empowerment liegt, wird am abschließenden Transgender Day of Remembrance die Aufmerksamkeit auf die Todesopfer von transfeindlicher Gewalt gelenkt.

Solidarität mit trans* Personen zu zeigen ist immer wichtig, doch aktuell scheint es umso dringlicher. Denn die erneute Wahl des Ex-Präsidenten Donald Trump ist für die LSBTIQ* Community und insbesondere trans* Personen ein Anlass zur Sorge. Es ist mit weiteren Einschränkungen, insbesondere beim Zugang zu transspezifischer Gesundheitsversorgung zu rechnen. Laut CNN haben Hilfeangebote für trans* Personen kurz nach der Wahl einen massiven Anstieg von Anrufen verzeichnet. Die Bedarfe sind teilweise höher als die Unterstützungsangebote auffangen können.

Doch nicht nur in den USA sind queerfeindliche Diskriminierung, Hass und Gewalt ein Problem. Das „Trans Murder Monitoring project“ hat im Jahr 2024 weltweit so viele Todesopfer verzeichnet wie noch nie seit dem Beginn ihrer Beobachtungen 2008. Die meisten Opfer sind rassifizierte trans* Frauen.

In Deutschland scheint die Transgender Awareness Woche noch wenig Aufmerksamkeit zu erfahren. Dabei ist Aufklärung auch hier weiter notwendig. Das Bundesinnenministerium meldete im Jahr 2023 854 Delikte im Themenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“, worunter insbesondere Hasskriminalität gegenüber trans*, inter und nicht-binäre Personen zählt. Zusätzlich zu den steigenden offiziellen Zahlen geht Andre Lehmann vom LSVD+ Verband Queere Vielfalt von einem Dunkelfeld von 80 bis 90 Prozent aus, da viele Übergriffe nicht angezeigt werden.

Zum Transgender Day of Remembrance am 20. November wurden bundesweit einige Veranstaltungen angekündigt. Die Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) plant in Frankfurt ein ökumenisches Gedenken für verstorbene trans* Menschen.

Zu den Veranstaltungen in Schleswig-Holstein und Hamburg:

  • In Flensburg ist am um 17:00 Uhr eine Versammlung am Südermarkt geplant.
  • In Kiel ist um 17:00 Uhr ist eine Veranstaltung an der Holtenauer Straße (Am Dreiecksplatz-Park) angekündigt.
  • In Hamburg wird um 15:30 Uhr zu einer Versammlung am Heidi-Kabel-Platz aufgerufen.

Unter dem Hashtag #TDOR wird außerdem in den sozialen Medien an die Opfer transfeindlicher Gewalt erinnert und auf die Notwendigkeit des Schutzes von trans* Menschen aufmerksam gemacht.

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Nach einem weiteren Streit über den Bundeshaushalt 2025 zwischen FDP-Finanzminister Christian Lindner und Bundeskanzler Olaf Scholz wurde am Abend des 6. November klar: Die Ampelkoalition ist am Ende. Wie reagiert die queere Community auf das Ende der Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag viele queerpolitische Versprechen machte - und teilweise nicht einlöste?

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Für den  23. Februar 2025 sind Neuwahlen geplant. Nach aktuellen Umfrageergebnissen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die nächste Regierung von den Unionsparteien CDU und CSU angeführt wird. Diese zeigten sich in letzter Zeit wenig progressiv in Hinblick auf die Belange und Rechte queerer Menschen. Der schnelle Aufstieg des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ebenso wie die hohen Umfragewerte der AfD sind für die queere Community wohl kaum ein Grund zum Feiern. In Hinblick auf diese unsicheren Zeiten besteht die Sorge, dass die Rechte von LSBTIQ* Personen in Deutschland aktuell nicht ausreichend gesichert sind. Die Ampelkoalition hat noch lange nicht alle Versprechen eingelöst, die sie ursprünglich in ihrem Aktionsplan „Queer leben“ festgehalten hat.

„Das Wahlergebnis in den USA und die Unklarheit über die politische Zukunft Deutschlands und die damit verbundene Menschenrechtspolitik lösen gerade in der Community von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) große Unsicherheit aus“, erklärt Tim Stefaniak aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt. Er fordert: „Queerpolitische Belange dürfen in der Übergangsphase der nächsten Wochen und Monate nicht unter die Räder geraten, sondern sie müssen jetzt besonders berücksichtigt werden. Das Koalitionsende muss geordnet und nicht überstürzt erfolgen.“

Es ist unklar, ob beispielsweise die geforderte Reform des Abstammungsrechts noch umgesetzt wird. Denn bislang wird bei lesbischen Paaren weiterhin nur die Mutter rechtlich als solche anerkannt, die das Kind geboren hat. Die nicht-gebärende Mutter muss im Gegensatz zu heterosexuellen Paaren den aufwendigen Prozess einer Stiefkindadoption durchlaufen, um als offizielles Elternteil anerkannt zu werden. Anfang Oktober wurde ein Entwurf zur Reform vorgestellt, der einige rechtliche Verbesserungen für Regenbogenfamilien vorsieht. Dennoch äußert ein Bündnis verschiedener queerpolitischer Akteur*innen Bedenken, dass der Reformentwurf weiterhin Diskriminierungen gegenüber LSBTIQ* Familien enthalten würde.

Stefaniak vom LSVD+ fordert die Umsetzung einer diskriminierungsfreien Reform des Abstammungsrechtes bis Weihnachten. Außerdem müssten migrations- und außenpolitische Fragen mit dem Schutz von LSBTIQ* verknüpft werden. Die Bundesregierung könnte dazu ihren Beitrag leisten, indem beispielsweise das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan weitergeführt wird. Der Schutz queerer Geflüchteter stand kaum im Vordergrund der Queerpolitik der Ampel.

Ein weiteres großes Vorhaben der Ampelregierung war die Ergänzung des Artikel 3 Absatz 2 im Grundgesetz um die Kategorie „sexuelle Identität“. Dies wäre ein notwendiger Schritt, damit wichtige Errungenschaften der letzten Jahre nicht so einfach wieder rückgängig gemacht werden können. Im aktuellen politischen Klima, in welchem Rechtspopulist*innen und Reaktionäre immer mehr Gehör bekommen, scheint diese verfassungsrechtliche Ergänzung dringender denn je.

Trotz aller Kritik wird jedoch auch erwähnt, dass die Ampelregierung bereits einige queerpolitische Vorhaben aus ihrem Aktionsplan umsetzen konnte. Darunter fällt das erst Anfang des Monats in Kraft getretene Selbstbestimmungsgesetz. Auch gegen Hasskriminalität gegenüber und Diskriminierung von LSBTIQ*, beispielsweise bei der Blutspende, hat die Ampel Einsatz gezeigt. Zudem ist es die erste Bundesregierung, die einen Queerbeauftragten im Amt hat.

Ob die verbleibenden zwei Regierungsparteien SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN es noch schaffen, Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, bleibt fraglich. Bis zu den geplanten Neuwahlen im Februar muss die rot-grüne Regierungskoalition unter Olaf Scholz nun neue Mehrheiten im Bundestag finden, um Gesetze zu erlassen. 

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„Deutlicher Anstieg der Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet“ – Dies geht aus der „Jahrespresseerklärung 2023“ vom 17. Mai 2024 der Generalstaatsanwaltschaft für das Land Schleswig-Holstein hervor.

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Demnach stieg die Anzahl der „Verfahren wegen Hasskriminalität im Internet“ deutlich. So wurden 59 statt zuvor 36 neue Verfahren aufgrund eines möglichen antisemitischen Hintergrunds eingeleitet, „die Anzahl der registrierten Verfahren, die eine Straftat aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers (z. B. LGBTIQ*) zum Gegenstand hatten, [stieg auf] 36.“ Leider wurde dabei nicht angegeben, von welchem Niveau dieser Anstieg ausging.

Dies klingt zunächst nicht sehr positiv. Schaut man allerdings auf den Wortlaut, so sagen die Zahlen etwas über den Anstieg der „Verfahren“ – also der Taten, die als mögliche Straftaten wahrgenommen und verfolgt wurden – und nichts über die Fälle selbst. Dies kann natürlich daran liegen, dass es mehr potenzielle Fälle gibt, es könnte aber auch daran liegen, dass die Polizei in Schleswig-Holstein genauer hinsieht.

Für Letzteres spräche eine Stellungnahme der Polizeigewerkschaft in Schleswig-Holstein vom 15. Februar 2024. Darin heißt es: „Landespolizei und auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind Mitglieder im ‚Bündnis für Vielfalt‘ und stehen damit zu den Inhalten der ‚Lübecker Erklärung für Akzeptanz und Respekt‘. Damit bekennen sich die Landespolizei und die GdP ausdrücklich zu Vielfalt und Toleranz und positionieren sich gleichzeitig gegen jegliche Form der Ausgrenzung und Diskriminierung. [Damit] verpflichteten sich die Landespolizei und die GdP mit der Unterzeichnung, jeglicher Form von Diskriminierung entgegenzutreten und sich für die Anerkennung und den Respekt von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter* und pansexuellen Mitmenschen zu engagieren. Gesellschaftliches und politisches Engagement gegen Rassismus und für unsere Demokratie sowie Bildungs-, Aus- und Fortbildungsangebote und -informationen unterstützen wir ausdrücklich.“

Diese Haltung ist nur zu befürworten und lässt hoffen, vor allem, da sie ihren Wert nur entfalten kann, wenn sie durch eben jene „Aus- und Fortbildungsangebote“ auch in die einzelnen Ebenen der Institutionen wie der Polizei, aber auch anderer Behörden, Einzug hält. Sollte die Zunahme der Verfahren gegen Hasskriminalität im Internet, die sich gegen LGBTIQ* Personen richten, also tatsächlich ein Indikator für ein genaueres Hinschauen sein, wäre das eine gute Nachricht. Aber auch wenn es nicht so sein sollte und die Hasskriminalität tatsächlich zugenommen hat, ist das öffentliche Bekenntnis durch die Stellungnahme umso begrüßenswerter, die Aus- und Fortbildungen umso notwendiger und die explizite Haltung der Polizei in SH umso bedeutsamer.

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Mit der Wiederwahl von Donald Trump am 6. November 2024 zeichnen sich erhebliche Rückschläge für die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft ab. In seiner ersten Amtszeit setzte Trump bereits Maßnahmen um, die den Schutz und die Anerkennung von LGBTIQ*-Rechten einschränkten. Nun könnte er diese Politik weiter verschärfen, was zu einer ernsthaften Gefährdung der Rechte und Freiheiten führen könnte, die LGBTIQ*-Personen in den letzten Jahren erkämpft haben.

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Laut Angaben von The Pink News hatte Trump bereits im Vorfeld angekündigt, dass er im Falle einer Wiederwahl entschlossen sei, alle Programme der Bundesregierung zu beenden, die Geschlechtsumwandlungen fördern, und das Recht von Trans-Personen auf geschlechtskonforme medizinische Versorgung zu untergraben. Einen Einstieg in das Thema bietet unser Artikel: „Medizinische Versorgung von LGBTQ* in den USA: Dunkle Aussichten…

Weiter heißt es: Arbeitgeber*innen könnten wieder das Recht erhalten, LGBTIQ*-Mitarbeitende aufgrund „religiöser Überzeugungen“ zu diskriminieren. Daran anschließend könnte die Regierung verhindern, dass staatliche und lokale Behörden Antidiskriminierungsgesetze durchsetzen, wenn die Diskriminierung auf religiösen Überzeugungen basiert. Damit würden die Republikaner einen Bruch mit der Säkularisierung zwischen Religion und (Arbeits-)Politik herbeiführen – etwas, das aus westlicher Sicht ansonsten islamischen Staaten vorgeworfen wurde. Auch das Thema, ob Trans-Personen vom Militärdienst ausgeschlossen werden, steht erneut zur Debatte, ebenso wie  die Pläne, Trans-Personen die Nutzung von Toiletten und Umkleideräumen zu verweigern, die mit ihrer Geschlechtsidentität übereinstimmen, sowie LGBTIQ*-inklusive Bildungsprogramme in Schulen und Bibliotheken zu unterbinden. Die beiden letzten Bereiche waren bereits in der Vergangenheit stark durch ihr Potenzial, emotional aufgeladen zu werden, aufgefallen.

Darüber hinaus wird die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehen durch einige konservative Richter*innen im Supreme Court weiterhin als angreifbar angesehen. Insbesondere Samuel Alito und Clarence Thomas haben – wie The Pink News bemerkt – bereits Andeutungen gemacht, diese Entscheidungen zu überprüfen und möglicherweise rückgängig zu machen. Mit sechs republikanischen Richter*innen, von denen bereits drei durch Trump bestimmt wurden, und nur drei demokratischen Richter*innen ist diese Befürchtung alles andere als unwahrscheinlich. Bereits 2022 hatte der Supreme Court das bundesweite Abtreibungsgesetz aufgehoben. Solche Schritte könnten eine Welle von Diskriminierung und rechtlicher Unsicherheit auslösen, mahnt The Guardian.

Die angedachten politischen Veränderungen sind nicht nur eine Herausforderung für die LGBTIQ*-Community, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Um dem entgegenzuwirken, braucht es Protest und Widerstand. Gleichzeitig hat Trump diesmal nicht nur die „Wahlmänner und -frauen“ hinter sich, sondern auch die Mehrheit der Stimmen. Es stellt sich damit die Frage: Wie können wir den Schutz und die Rechte der LGBTIQ*-Gemeinschaft in einer politischen Landschaft verteidigen, die sich zunehmend polarisiert – nicht nur in den USA als Weltbühne, sondern auch in Europa, wo rechtsextreme Kräfte immer deutlicher an Einfluss gewinnen?

Dabei sollten wir dem Populismus allerdings nicht auf den Leim gehen. Das Ziel muss es sein, eine Antwort zu finden, wie all jene Mitmenschen abgeholt werden können, die sich gegen ein menschliches Miteinander entschieden haben. Es bleibt zu befürchten, dass die USA in den kommenden Jahren viele Beispiele liefern werden, was geschieht, wenn dies misslingt.

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Am 1. November ist das Selbstbestimmungsgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Nun kann der Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert oder gestrichen werden. Die queere Community feiert diesen Erfolg, auch in Schleswig-Holstein haben bereits zahlreiche Personen beim Standesamt einen Termin vereinbart.

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Das Selbstbestimmungsgesetz löst das sogenannte Transsexuellengesetz (TSG) ab, in dem die rechtliche Änderung von Geschlecht und Vornamen an ein sehr aufwendiges, kostspieliges und in der Umsetzung für die Betroffenen oft entwürdigendes Verfahren gekoppelt war. Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, äußerte gegenüber dem Tagesspiegel: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird diese staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung endlich beendet.“

Nun reichen eine Selbstauskunft und ein Termin beim Standesamt aus, damit trans*, inter* und nicht-binäre Personen ihre Identität rechtlich anerkennen lassen können. Bereits seit August konnten Termine dafür vereinbart werden. In Schleswig-Holstein sind laut einem Bericht des NDR (Stand Anfang Oktober) über 370 Anmeldungen zu verzeichnen. In Hamburg haben Ende Oktober bereits mehr als 540 Personen einen Termin zur Änderung des Geschlechtseintrags vereinbart (Der Nordschleswiger).

Doch wie läuft das Verfahren jetzt eigentlich genau ab und wo gibt es Informationen dazu? Einen allgemeinen Leitfaden für Erklärungsberechtigte in ganz Deutschland gibt es auf der Webseite zum Selbstbestimmungsgesetz sbgg.info.

Grundsätzlich gilt, dass frühestens drei Monate nach Anmeldung beim Standesamt - per Post oder persönlich - die Änderung beurkundet werden kann. Die Erklärung muss dann persönlich abgegeben werden. Darin werden der neue Geschlechtseintrag („weiblich“, „männlich“, „divers“ oder keiner) und Vorname festgelegt.

Die Anlaufstelle für LSBTIQ* HAKI e.V. weist darauf hin, dass der Bund nur wenige konkrete Informationen zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes in den Standesämtern bereitgestellt hat. Deshalb könnte es sowohl bei der alltäglichen Arbeit in den Ämtern als auch bei den Antragstellenden noch offene Fragen geben. HAKI sowie der queere Jugendverband lambda::nord haben mit den Standesämtern in Schleswig-Holstein Kontakt aufgenommen, um diese in dem Prozess zu begleiten.

Für Kiel hat HAKI bereits hilfreiche Hinweise zur Anmeldung beim Standesamt Kiel zusammengestellt. Die Stadt Itzehoe veröffentlichte ebenfalls ein Infoblatt zum Selbstbestimmungsgesetz, in dem die Schritte und wichtige Hinweise zusammengefasst werden.

Darin wird betont, dass mit einer Änderung des Geschlechtseintrages auch die Änderung des Vornamens vorgenommen werden muss, um die Geschlechtsangabe widerzuspiegeln. Jedoch können auch geschlechtsneutrale Namen beibehalten oder bei Änderung des Eintrags zu „divers“ gewählt werden. Die Angaben zum gewünschten Geschlechtseintrag und Vornamen, die bereits mit der Anmeldung gemacht werden, sind nicht bindend und werden erst bei dem persönlichen Termin endgültig festgelegt.

Falls es weitere Fragen gibt oder es bei einem Termin zu Queerfeindlichkeit kommen sollte, kann sich an HAKI e.V. gewendet werden.

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Regelmäßige Bewegung fördert die Gesundheit, besonders im Alter, und hält den Körper fit und beschwerdefrei. Diese banale Erkenntnis gilt für alle Menschen, doch viele in der LSBTIQ*-Community stehen vor besonderen Herausforderungen, insbesondere im Alter.

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Vor diesem Hintergrund bemängelt die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e.V.), dass viele reguläre Sportangebote immer noch stark von Homo-, Inter- und Transfeindlichkeit geprägt sind, was viele LSBTIQ*-Menschen dazu bringt, sich zurückzuziehen. Aus diesem Grund bietet die BISS unter dem Motto „Fit im Alter“ interessierten älteren schwulen Männern einen „Such-Service“ an.

Bereits seit den 1980er Jahren haben sich in großen Städten schwule und queere Sportvereine gebildet, die einen Safe Space anbieten. Auch bezeichnen sich mittlerweile immer mehr reguläre Sportvereine als queerfreundlich, was grundsätzlich zu befürworten ist. Die BISS empfiehlt jedoch, bei Letzteren stets nachzufragen, wie sich diese Vereine in Bezug auf Homo-, Inter- und Transfeindlichkeit positionieren.

Gerade wenn Sport unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsförderung betrieben wird, ist ein Safe Space umso bedeutsamer. Wer also nach einem Verein in seiner Region sucht, findet über den Such-Service der BISS eine erste mögliche Quelle. Doch auch für diejenigen, die nicht sportlich aktiv sind, bietet die BISS interessante Adressen zu Themen wie Freizeit, Kultur, Beratungsstellen, Wohnen im Alter und HIV.

Allerdings ist die Suchfunktion der BISS etwas unübersichtlich, da sie nur nach Kategorie oder Bundesland sortiert ist. In Schleswig-Holstein werden zum Beispiel die Gruppen „Reife Früchte Kiel“, „BISS Lübeck“ und „Schwuler Seniorenkreis Kreis Storman“ angezeigt. Diese Vereine bieten auf den ersten Blick allerdings keine Sportangebote an, werden jedoch bei der Suche nach Sportvereinen gelistet. Es lohnt sich dennoch nachzufragen; lokale Vereine kennen häufig die Angebote ihrer Region am besten.

Das gilt selbstverständlich auch für alle anderen Bundesländer: Fragen kostet nichts! Außerdem sind Personen, die Mitglied in einem schwulen und/oder queeren Sportverein sind oder eine nicht sportartspezifische Gruppe organisieren, herzlich eingeladen, sich mit der BISS in Verbindung zu setzen:

Telefon: 0221 - 29 49 24 17
E-Mail: biss@schwuleundalter.de
Bürozeiten: Montag bis Freitag 9 - 15 Uhr

Nutzen Sie die Gelegenheit, ein Sportangebot zu finden, selbst zu organisieren oder Ihren Verein weiterzuempfehlen.

 

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Der Bundesverband Trans* (BVT*) und der Verband Queere Vielfalt (LSVD+) laden am 11.11.2024 von 17 bis 20 Uhr zur Online-Veranstaltung „Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft – was bedeutet dieser Moment für die Communities?“ ein.

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Hintergrund ist das am 1. November in Kraft tretende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), mit dem die Änderung des Geschlechtseintrages einfacher werden soll. Das Gesetz legt fest, dass Vornamen und Geschlechtseintrag durch eigenständige Erklärung geändert werden können. Das heißt, dass trans* und nicht-binäre Personen ihre Geschlechtseinträge ändern oder streichen lassen können, ohne wie bisher ein gerichtliches Verfahren durchlaufen und ein psychologisches Gutachten einholen zu müssen.

Ausführliche Informationen zum neuen Selbstbestimmungsgesetz wurden auf der Webseite sbgg.info von verschiedenen queeren Verbänden zusammengestellt, auch Kritik und weitere Schritte zur Selbstbestimmung finden sich dort wieder.

Vor Inkrafttreten bleiben offene Fragen zu der Umsetzung des neuen Verfahrens. Die Veranstaltung des LSVD+ und BVT* bietet hierzu einen Raum, um diese zu besprechen. Dabei richtet sich die Veranstaltung sowohl an Einzelpersonen, die eine Erklärung nach dem SBGG abgeben wollen, als auch an Berater*innen und Multiplikator*innen, die trans* und nicht-binäre Personen dabei begleiten.

Die Veranstaltung bietet einen Überblick über Informationsbeschaffung zum SBGG sowie rechtlichen Input zur Frage „Was tun, wenn das Standesamt eine Anmeldung oder Erklärung nach dem SBGG ablehnt?“. Außerdem wird in einem Panel-Gespräch diskutiert, was das Inkrafttreten des SBGG für die Communities bedeutet. Zuletzt ist ein Austausch in Kleingruppen geplant.

Die Veranstaltung findet über Zoom statt. Weitere Informationen und Anmeldung auf der Webseite des Bundesverband Trans*.

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Robert Sapolsky ist Forscher im Bereich Neuroendokrinologie. Er ist Professor für Biologie, Neurologie, neurologische Wissenschaften und Neurochirurgie an der Stanford University. Im Interview mit der South Carolina Education Association (SCEA) eröffnet er den Blick auf die wissenschaftlichen Forschungen zur Neurobiologie von transgender Personen.

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Ziel des Interviews laut SCEA ist es, die Rechte von transgender Menschen durch die Schaffung informierter Politiken zu schützen. Sapolsky gibt hierfür einen Einblick in das Kontinuum von Geschlechtlichkeit und Sexualität - von der genetischen bis zur neurobiologischen Ebene - und zeigt dabei deutlich, dass sich der Mensch biologisch seit jeher in diesem Kontinuum bewegt, anstatt in abgesteckten Kategorien. Ein "Kontinuum" bezeichnet einen zusammenhängenden und ununterbrochenen Bereich oder Zustand, in dem es keine klaren Grenzen oder Unterbrechungen gibt.

Neben einem Einblick in die verschiedenen Ebenen thematisiert das Interview auch die Setzung von „Normalität“ und „Erkrankung“ in der wissenschaftlichen und medizinischen Debatte und eröffnet damit die Schnittstelle zum soziokulturellen Kontext und zur Normensetzung durch diskursführende Personen oder Instanzen, und dass sich solche durchaus verändern können.

Sapolsky gelingt es herauszuarbeiten, dass genetische Eigenheiten von Gehirn und restlichem Körper nicht immer übereinstimmen müssen. So machen neurologische Studien deutlich, dass bestimmte Hirnregionen eher einer geschlechtlichen Kategorie entsprechen, obwohl der Rest des Körpers augenscheinlich und nach „Lehrbuch“ dem Gegenteil zugeordnet würde. Für ihn als Neurobiologe ist dabei die Ausrichtung des Gehirns entscheidend. Damit erweitert Sapolsky den Diskurs über das „Sich falsch im eigenen Körper Fühlen“, der immer noch stark aus einer psychologischen Perspektive geführt wird, um eine neurobiologische Perspektive. Gleichzeitig liefert er damit der LGBTIQ*-Gemeinschaft Argumente gegen all jene, die auf politischer und medizinischer Ebene darauf hinweisen, dass sich biologisch nur zwei „Arten“ zurechnen lassen.

Nicht nur soziopsychologisch, sondern auch neurobiologisch und empirisch nachweisbar, entwickeln sich Menschen in verschiedensten Kombinationen. Was aber nicht bedeutet, dass dies – wie andere Marginalisierungen wie Rassismus oder Sexismus – im jeweiligen Kontext nicht dennoch zu psychischen Belastungen führen kann. Für Sapolsky ist es evident, dass Menschen nie außerhalb ihres Kontextes existieren und damit nie unabhängig von ihrem soziokulturellen Umfeld stehen.

Ob eine seltene Kombination zu einer „problematisierten Normabweichung“ führt oder lediglich zu einem kurzen Aufmerken, wie bei einer besonders seltenen Augenfarbe, bleibt damit auch weiterhin eine Frage der gesellschaftlichen Diskurse.

Dieser Überblick ist lediglich ein Einstieg in das Thema und gibt den Inhalt nur verkürzt wieder; für diejenigen, die sich differenziertet damit beschäftigen möchten, steht hier das gesamte Interview zur Verfügung.

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Ein weiterer Rückschlag für Regenbogenfamilien: In Italien wurde ein Gesetz verabschiedet, welches das Engagieren von Leihmüttern im Ausland kriminalisiert. Das Gesetz reiht sich ein in die Anti-LGBTIQ*-Politik der rechtsextremen Regierung Georgia Melonis.

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Bereits im Sommer vergangenen Jahres wurde der Gesetzesentwurf verabschiedet. In der Zeit wurde auch bekannt, dass in Regenbogenfamilien die Elternschaft nicht mehr offiziell anerkannt werden sollte. Einige homosexuelle Elternteile wurden bereits aus der Geburtsurkunde ihrer Kinder gestrichen.

Leihmutterschaft innerhalb Italiens war bereits, wie auch in Deutschland, verboten. Jedoch konnten Paare mit Kinderwunsch in anderen Ländern, in denen die Praxis erlaubt ist, eine Person engagieren, ihr Kind auszutragen. Dazu gehören z. B. die Ukraine, Kanada und einige Bundesstaaten der USA. Eine solche internationale Leihmutterschaft ist aus verschiedenen Gründen umstritten, auch in Deutschland ist die Rechtslage für die angehenden Eltern nach einer Leihmutterschaft im Ausland kompliziert. Für LGBTIQ* sowie unfruchtbare Paare kann eine Leihmutterschaft eine Möglichkeit sein, ein biologisch verwandtes Kind zu bekommen. Homosexuelle Paare haben in Italien jedoch auch kein Adoptionsrecht. Auch die Ehe für queere Paare ist nicht erlaubt.

Die Regierung begründet das Verbot von Leihmutterschaft mit dem Schutz der traditionellen Familie. Der Senat stimmte mit 84 dafür, 58 waren dagegen. Zum Verbot des sogenannten Leihmutterschafts-Tourismus argumentiert Meloni, dass es gesunder Menschenverstand sei, gegen die Kommodifizierung des weiblichen Körpers und von Kindern zu sein (CNN). Eine ähnliche Position vertritt der Papst, der bereits Anfang des Jahres ein Verbot forderte. Mehrere Medien betonen den stärker werdenden Einfluss der katholischen Kirche auf das Land, der sich seit Melonis Amtszeit abzeichnet, insbesondere auch bei reproduktiven Angelegenheiten.

Das Gesetz sieht bei Verstößen Strafen von bis zu einer Millionen Euro vor und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Familienministerin Eugenia Roccella sagte außerdem in einem Fernsehinterview, dass Ärzt*innen vermutete Verstöße gegen das Gesetz melden müssten. Der Ärzteverband kritisiert diese Forderung scharf, denn dies sei nicht mit dem medizinischen Ehrenkodex vereinbar (Zeit Online).

Der Großteil von den etwa 250 Paaren, die jährlich eine Leihmutter im Ausland engagierten, war heterosexuell, so Zeit Online. Jedoch hätten LGBTIQ*-Aktivist*innen, die vor dem Senat protestierten, nach Angaben von CNN geäußert, dass heterosexuelle Paare einfacher Kinder als ihre eigenen ausgeben und somit weiterhin heimlich Leihmütter beauftragen könnten. Deshalb würde das Verbot insbesondere gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch treffen.

Während das Gesetz in der Praxis also nur wenige Paare betrifft, die tatsächlich eine Leihmutter im Ausland engagieren können – auch finanzielle Mittel spielen hier eine Rolle – ist vor allem auch die Symbolik dahinter bedeutsam: Italiens rechte Regierung versucht auf verschiedenste Arten, queere Lebens- und Familienmodelle zu verhindern. Der LGBTIQ*-Aktivist Franco Grillini kritisiert das Gesetz gegenüber Reuters: „Wenn jemand ein Kind bekommt, sollte er eine Medaille bekommen. Stattdessen kommt man hier ins Gefängnis ... wenn man nicht auf traditionelle Weise Kinder bekommt“.

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