Echte Vielfalt

Beratung und Recht

In Simbabwe müssen Menschen für die Übertragung von HIV nicht mehr mit Gefängnisstrafen rechnen. Nach Abschnitt 79 des simbabwischen Strafgesetzbuchs war es illegal, HIV wissentlich oder unwissentlich auf einen Partner zu übertragen. Wer verurteilt wird, kann mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft werden. Nach Angaben von aidsmap wurden zwischen Oktober 2015 und Dezember 2018 16 Personen auf der Grundlage des Gesetzes verhaftet oder strafrechtlich verfolgt.

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Das Gesetz zielte darauf ab, den Brautpreis, den der Bräutigam an seine künftige Schwiegermutter zahlt, verbindlich zu machen, enthielt aber eine Klausel, die die Strafen für HIV-Übertragungen aufhob.

UNAIDS lobte das simbabwische Parlament für diesen Schritt. Nach Ansicht der UN-Organisation war das frühere Gesetz nicht nur unwirksam, sondern auch diskriminierend. UNAIDS bekräftigte, dass die Kriminalisierung die Bemühungen um eine Verringerung der HIV-Neuinfektionen untergräbt und die Menschen davon abhält, sich testen und behandeln zu lassen.

Die Exekutivdirektorin Winnie Byanyima sagte: "Den Zielen der öffentlichen Gesundheit ist nicht gedient, wenn Menschen ihre individuellen Rechte verweigert werden, und ich empfehle Simbabwe, diesen äußerst wichtigen Schritt zu tun. Diese Entscheidung stärkt die HIV-Bekämpfung in Simbabwe, indem sie die Stigmatisierung und Diskriminierung verringert, die gefährdete Personengruppen allzu oft davon abhält, HIV-Präventions-, Pflege- und Behandlungsdienste in Anspruch zu nehmen." Die Agentur arbeitete eng mit dem Nationalen AIDS-Rat Simbabwes und den simbabwischen Anwälten für Menschenrechte sowie mit Parlamentarier*innen, Aktivist*innen der Zivilgesellschaft und Gemeinden zusammen, um sich gegen das Gesetz zur Kriminalisierung von HIV einzusetzen.

In mehr als 130 Ländern ist das Verschweigen, die Aufdeckung oder die Übertragung von HIV eine Straftat. "Eine zu weit gefasste und unangemessene Anwendung des Strafrechts gegen Menschen, die mit HIV leben, bleibt weltweit ein ernstes Problem", fügte UNAIDS hinzu. Ein von der Agentur, der International Association of Providers of AIDS Care und der International AIDS Society entwickelter Konsens fordert die Strafjustiz auf, dafür zu sorgen, dass die Gesetze in Strafverfahren im Zusammenhang mit HIV wissenschaftlich untermauert sind.

Nach Angaben von UNAIDS hat Simbabwe in den letzten zehn Jahren erhebliche Fortschritte bei der Bekämpfung von HIV gemacht. Schätzungen zufolge werden inzwischen 1,2 Millionen der 1,3 Millionen HIV-Infizierten im Land behandelt. Seit 2010 sind die AIDS-bedingten Todesfälle in dem Land um 63 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der HIV-Neudiagnosen ist im gleichen Zeitraum um 66 Prozent zurückgegangen. UNAIDS hatte zuvor gewarnt, dass aufgrund der Coronavirus-Pandemie schwerwiegende Unterbrechungen der HIV-Dienste den Fortschritt bei der AIDS-Bekämpfung in Teilen Afrikas um zehn Jahre oder mehr zurückwerfen könnten.

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Die Deutsche Bahn darf einen nicht-binären Menschen bei der Nutzung von Angeboten wie dem Ticket- oder Bahncard-Kauf nicht dazu zwingen, bei der Anrede zwischen Mann oder Frau auszuwählen. So teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mit, dass es bei einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen bleibe. Berücksichtige die Deutsche Bahn dies nicht, drohen ihr Strafzahlungen bis zu 250.000 Euro bei jedem Online-Ticketkauf.

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Wegweisend bestätigte das Gericht mit seiner bereits am Donnerstag getroffenen Entscheidung (AZ 9 U 84/21) ein Urteil des Frankfurter Landgerichts vom 26. August 2021 (AZ 2-30 O 154/20). Vor diesem Urteil hatte Robin Nobicht, eine nicht-binäre Person im Besitz einer Bahncard, gegen die Vertriebstochter der Bahn geklagt, weil es unmöglich war die für die Bahncard hinterlegten Daten hinsichtlich der geschlechtlichen Anrede richtigzustellen – obwohl Nobichts Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde seit Oktober 2019 "ohne Angabe" lautet. Auch beim Onlineticketkauf müssten Menschen zwingend zwischen einer Anrede als Frau oder Herr auswählen.

Nobicht vertrat die Ansicht einen Anspruch auf Entschädigung und Unterlassung zu haben, weil das Verhalten der Bahn diskriminierend sei. Den Unterlassungsanspruch bestätigte Landgericht - eine zwingende Auswahl einer Anrede stelle nämlich eine Benachteiligung im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dar, so das Urteil. Einen Anspruch auf Entschädigung bestätige das Gericht jedoch nicht.

Das Urteil habe jedoch "Signalwirkung", so Nobichts Rechtsanwältin Friederike Boll. "Wir hoffen, dass jetzt im Onlinehandel bald überall die Möglichkeit eingeführt wird, eine geschlechtsneutrale Anrede zu wählen." Die Bahn hat nun ein halbes Jahr Zeit, um ihre Frageformulare an die Realität nicht-binärer Existenzen anzupassen.

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Bis 1994 verfolgte die Bundesrepublik Homosexuelle nach dem Paragrafen 175. Nun werden in der Nachkriegszeit so Verurteilte seit 2017 rehabilitiert und entschädigt. Doch nach dem 22. Juli sollten Menschen, die in Deutschland nach 1945 wegen ihrer Homosexualität verfolgt wurden, nicht mehr Anträge auf Entschädigung stellen können. Die Ampel-Fraktionen wollen die Frist verlängern.

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So setzen sich Vertreter*innen von SPD, Grünen und FDP dafür ein, entsprechende Ansprüche für die Entschädigung homosexueller Menschen über den 22. Juli hinaus aufrechtzuerhalten. Queer.de berichtete im Detail.

Der queerpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Falko Droßmann, sagte, er wolle Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bitten, "intensiv zu prüfen, die Frist zur Beantragung über den 22. Juli hinaus zu verlängern". Das unbürokratische Beantragungsverfahren müsse unbedingt noch bekannter gemacht werden, um alle Betroffenen zu erreichen. Denn ihnen habe "unser Land in der Vergangenheit so viel Unrecht angetan". Die im Vergleich zur hohen Zahl von Verfolgten sehr niedrige Zahl von Anträgen zeige, dass die Scham bei verfolgten Männern bis heute tief sitze und die Möglichkeit zur Rehabilitierung öffentlich besser bekannt gemacht werden müsse. "Der Altersgruppe entsprechend wäre eine Kampagne in der Apothekenumschau und den öffentlich-rechtlichen Vorabend-Informationssendungen sicher zielführender als eine Social-Media-Kampagne", so der FDP-Sprecher für die Rechte von LGBT, Jürgen Lenders. "Die Ansprüche dürfen nicht verfallen", sagte dieser.

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage des Linken-Fraktionsgeschäftsführers Jan Korte geht den Angaben zufolge hervor, dass bislang lediglich 867.500 Euro von ursprünglich veranschlagten 30 Millionen Euro an die Opfer ausgezahlt wurden.

Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Webseite alle Informationen eingestellt, die Betroffene benötigen. Dort findet sich auch im Downloadbereich ein Antragsformular für die Entschädigung.

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Der republikanische Gouverneur von Florida, Ron DeSantis, hat ein Gesetz unterzeichnet, das den Unterricht über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität vom Kindergarten bis zur dritten Klasse verbietet. Diese Maßnahme wurde landesweit heftig von Menschen kritisiert, die eine Gefahr der Ausgrenzung von LGBTQ+ Menschen sehen.

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LGBTQ+-Allies, Studierende, Angehörige der Demokratischen Partei, die Unterhaltungsindustrie und das Weiße Haus haben das von Kritiker*innen als "Don't say Gay" bezeichnete Gesetz angeprangert. Das Thema hat zu einer Auseinandersetzung zwischen DeSantis und Disney, einem wichtigen Akteur in der Tourismusbranche Floridas, geführt.

Dabei argumentieren DeSantis und Republikaner*innen, die Maßnahme sei vernünftig und Eltern, nicht Lehrende, sollten mit Kindern über sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität sprechen. "Wir werden dafür sorgen, dass Eltern ihre Kinder in die Schule schicken können, um eine Ausbildung zu erhalten, nicht um indoktriniert zu werden", sagte DeSantis vor seiner Unterschrift. Dabei stand er an einem Podium, an dem ein Plakat mit der Aufschrift "Protect Children/Support Parents" –„Kinder schützen/Eltern unterstützen“ angebracht war. Die überwältigende Mehrheit der Eltern lehne es ab, ihren Kindern „diese Art von Material einzuflößen“, sagte der Gouverneur, während er "Transgender-Bildungsmaterial" hochhielt.

Dagegen äußerte sich der US-Präsident mit den Worten: "Unsere LGBTQI+-Jugend verdient es, bejaht und akzeptiert zu werden, so wie sie ist. Meine Regierung wird weiterhin für Würde und Chancen für jeden Schüler und jede Familie kämpfen - in Florida und im ganzen Land." Kritiker*innen fürchten, das Gesetz in Florida sei so vage formuliert, dass freie Meinungsäußerung in allen öffentlichen Schulen unterbunden werden könnte.

So reiht sich das Gesetz in eine Reihe alarmierender Maßnahmen verschiedener Länder ein, darunter Polen, Ungarn, und nicht zuletzt Russland. Befürchtet werden muss, sollte es zu einer noch weiträumigeren Unterbindung von Bildung zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt kommen, Hass und Hetze mehr Platz geboten wird. Ereignisse wie kürzlich die Verprügelung eines 15-jährigen trans Mädchens in Herne könnten demnach an Schrecken verlieren. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

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In Herne ereignete sich ein Hassverbrechen von unbegreiflicher Brutalität, ausgeübt von drei Jungen im Alter zwischen 12 und 13 Jahren. Diese verprügelten das 15-jährige trans Mädchen Jess so lange und extrem, dass sie den Angriff nur knapp überlebte. Dass ein Spaziergänger, der sie schwer verletzt auffand, den Notruf alarmierte, rettete ihr vermutlich das Leben.

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Das zuständige Polizeipräsidium Bochum berichtete über den Vorfall und die erfolgreiche Ermittlung der Tatverdächtigen durch eine eingerichtete Mordkommission. In der Polizeimeldung wurde das trans Mädchen jedoch misgendert und der transfeindliche Hintergrund der Tat nicht erwähnt. Erst als Jess das Krankenhaus im Rollstuhl sitzend kurzzeitig verließ, um dem TV-Sender RTL (mit ihrer Mutter) ein Interview zu geben, wurde öffentlich, dass es sich um ein transfeindliches Hassverbrechen gehandelt hatte. Darin erzählt Jess nicht nur von zahlreichen Mobbingerfahrungen, sondern auch, dass Jess mit den Jungen unterwegs gewesen war – sie gekannt hatte.

Doch sie forderte auch Gerechtigkeit und Akzeptanz, und forderte "dass die Leute dafür bestraft werden, was sie mir angetan haben.“ Die Tatverdächtigen sind mit 12 und 13 Jahren jedoch noch nicht strafmündig und sollen mittlerweile getrennt in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht sein.

Ob Kindern (denn die Täter waren nun mal auch Kinder) eine Strafe beibringen würde, auf geschlechtliche und sexueller Vielfalt keinen Hass zu empfinden, sei jedoch – trotz der absoluten Nachvollziehbarkeit Jess‘ Forderung nach Gerechtigkeit – dahingestellt. Vielmehr wirft das Ereignis die Frage auf, wie so viel Hass überhaupt bei gleich mehreren Jungen so erstarken konnte, dass sie so brutal handelten. Und es ist auch eine Warnung davor, was entstehen kann, wenn Kinder bei der Erforschung von Vielfalt keine Unterstützung und Bildung erfahren - und ein empfundenes „anders“ sein ihrer Mitmenschen als scheinbar so bedrohlich empfinden, dass sie darauf einprügeln. Vor dem Hintergrund einer weltweiten Welle von Regeln gegen vermeintliche „LGBT-Propaganda“, zuletzt in den USA, sollte dieses unbegreifliche Übel zutiefst ernst genommen werden. Wie es Jess fordert: „Und dass die Leute draußen auch verstehen, was ich sein möchte."

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Bald steht die Landtagswahl in Schleswig-Holstein an. Um zu erfahren, was im Wahlprogramm der Parteien zu queeren Themen steht, wurde eine Live-Diskussion von der Geschäftsstelle Echte Vielfalt, der HAKI e.V. und Trans SH am 20.04. von 19-21 Uhr organisiert.

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Es diskutieren:

CDU             Tobias von der Heide

SPD              Robert Schall

Grüne           Anna Langsch

FDP              Dennys Bornhöft

SSW             Christian Dirschauer

die Linke      Tjark Naujoks

Es moderieren Alexa Black (freie Moderatorin) und Daniel Lembke-Peters (GS Echte Vielfalt).

Zu sehen im Live-Stream des Offenen Kanal Kiel.
Stream und im Anschluss zu sehen auf YouTube.

Einbringen und Fragen stellen ist über dieses Padlet möglich, die Chat-Betreuung übernimmt Madita Dreher. Fragen werden mit eingebunden!

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Mehr als 80 LGBT- und HIV-Wohltätigkeitsorganisationen, darunter Stonewall und der Terrence Higgins Trust, werden die erste globale LGBT-Konferenz der britischen Regierung boykottieren, um auf die Entscheidung zu reagieren, trans Menschen von einem Verbot von Konversionspraktiken auszuschließen.

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In einer Erklärung teilte die Wohltätigkeitsorganisation Stonewall mit, dass sie ihre Unterstützung für die Konferenz "Safe to Be Me" aufgrund des "gebrochenen Versprechens des Premierministers, trans Menschen vor den Schäden der Konversionstherapie zu schützen", zurückzieht. Sie fügte hinzu, dass sie nur dann an der Veranstaltung teilnehmen könne, "wenn der Premierminister zu seinem Versprechen für ein Verbot der Konversionstherapie für trans Personen zurückkehrt". Die Erklärung fuhr fort: "Trans Personen verdienen nicht weniger Respekt, Fürsorge und Schutz als cisgeschlechtliche lesbische, schwule und bisexuelle Menschen. Wenn die britische Regierung nicht hinter den grundlegenden Menschenrechten aller LGBTQ+-Menschen stehen und diese respektieren kann, sollte sie keine LGBTQ+-Rechtskonferenz auf der Weltbühne einberufen."

Die Regierung hatte die im Juni stattfindende Konferenz "Safe to Be Me" als erste globale LGBT-Konferenz Großbritanniens beworben und behauptet, sie werde sich auf "Gesetzesreformen, die Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung und die Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen für LGBT-Personen" konzentrieren. Doch aus einem an die Öffentlichkeit geratenen Briefing-Papier der Downing Street ging hervor, dass Boris Johnson zugestimmt hatte, die Gesetzgebung zum Verbot von Konversionspraktiken nicht voranzutreiben, obwohl die Regierung vor vier Jahren versprochen hatte, sie zu verbieten. In einer Erklärung vom vergangenen Montag verteidigte die Regierung ihren Schritt und betonte, dass sie weiter an der Ächtung von trans Konversionspraktiken arbeite. Der Grund für die Verzögerung sei die Sorge vor "unbeabsichtigten Folgen", insbesondere für Jugendliche unter 18 Jahren.

Einige Abgeordnete äußerten sich jedoch unglücklich: "Zu sagen, dass dies falsch ist, ist eine Untertreibung. Es ist eine Verbeugung vor denjenigen, die eine Spaltung zwischen den LGBT-Gemeinschaften herbeiführen, und denjenigen, die die schlimmsten Geschichten über unsere trans Freunde verbreiten. Womit haben es trans Menschen verdient, missbraucht zu werden? Das ist die Frage an alle, die diese Entscheidung unterstützen".

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Nachdem die britische Gleichstellungsbehörde „Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission“ (EHRC) bereits vor einigen Wochen aufgrund ihrer „entschiedenen Anti-trans-Haltung“ in die Kritik geraten war, beschloss sie nun, dass trans Personen in begründeten Fällen von „eingeschlechtlichen Dienstleistungen“ ausgeschlossen werden können.

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So erklärte Kishwer Falkner, die Vorsitzende des EHRC, die Aufgabe des Gremiums bestehe darin, die Rechte aller zu schützen und sicherzustellen, dass die Menschen in ganz Großbritannien fair behandelt würden. Gründe wie Privatsphäre oder Gesundheit und Sicherheit könnten daher, so Falkner, als Rechtfertigung für den Ausschluss von trans Personen dienen, wenn die Gründe dafür "vertretbar und verhältnismäßig" sind, so die Gleichstellungsbehörde der Regierung.

Die Empfehlung folgt auf eine intensive Debatte darüber, ob trans Frauen automatisch Zugang zu geschlechtsgetrennten Räumen wie Wohnheimen, Toiletten, Gefängnissen und Umkleideräumen erhalten sollten. Der am Montag veröffentlichte Leitfaden soll Organisationen wie Krankenhäusern, Einzelhändlern, dem Gastgewerbe und Sportvereinen bei der Umsetzung von Maßnahmen helfen, die rechtmäßig seien und die Bedürfnisse der verschiedenen Gruppen berücksichtigen würden. So argumentierte das EHRC, dass es "Umstände gibt, unter denen ein rechtmäßig eingerichteter Anbieter von getrennten oder eingeschlechtlichen Diensten den Zugang zu seinen Diensten für trans Menschen ausschließen, ändern oder beschränken kann". Maya Forstater, Geschäftsführerin der trans-feindlichen Kampagnengruppe Sex Matters (dt.: "Geschlechtsorgane sind wichtig"), begrüßte den Leitfaden als "großen Schritt nach vorn".

Der neue Leitfaden enthält Beispiele dafür, wie trans Personen "einbezogen" werden könnten, ohne die Würde und Privatsphäre anderer Menschen zu verletzen (z. B. durch "geschlechtsneutrale" Optionen), und besagt, dass jede*r mit Respekt behandelt werden sollte. Fraglich ist jedoch, ob es einen respektvollen Weg gibt, einer trans Frau ihr Frau-Sein abzuerkennen, in dem sie beispielsweise nur Zutritt zu einer „geschlechtsneutralen“ Toilette erhält (ohne, dass solche Toiletten in sich eine schlechte Idee seien, lesen Sie hier mehr dazu) - oder ob es nicht klare Signale von eben solchen Institutionen wie der EHRC bräuchte, die die Tatsache, dass trans Frauen eben Frauen sind, unterstreichen. 

So kritisierte eine Sprecherin der LGBT+-Rechtsorganisation Stonewall, dass der Leitfaden das Gleichstellungsgesetz von 2010 zu untergraben und den Ausschluss von trans Frauen zu rechtfertigen scheine. "Weit davon entfernt, zu klären, wie die Ausnahmeregelungen im Gleichstellungsgesetz anzuwenden sind, wird die jüngste nicht-gesetzliche Anleitung des EHRC wahrscheinlich noch mehr Verwirrung stiften. Sie scheint der Kernannahme des Gesetzes zuwiderzulaufen, nämlich dass Inklusion der Ausgangspunkt sein sollte, und verlagert den Schwerpunkt auf die Gründe, aus denen trans Menschen und insbesondere trans Frauen ausgeschlossen werden können. Die Beispiele scheinen zu pauschalen Verboten zu ermutigen, anstatt von Fall zu Fall zu entscheiden, und umfassen die Beschränkung des Zugangs zu alltäglichen Einrichtungen wie Toiletten und Sportunterricht, was außergewöhnlich ist. Dies führt zu mehr und nicht zu weniger Verwirrung und zu mehr und nicht zu weniger Risiko einer illegalen Diskriminierung", sagte die Sprecherin.

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Immer wieder gibt es Kontroverse um die Frage, ob trans Frauen in Frauenhäuser aufgenommen werden dürften, ob für sie die Frauenquote gelten solle, ob sie in Frauengremien sitzen oder Frauentoiletten benutzen sollen dürften. Dabei scheinen trans-ausschließende Feminist*innen (sog. "TERFS" = trans-excluding radical feminists) oft zu vergessen, dass trans Frauen eben Frauen sind, die von Sexismus, Misogynie und dem Patriarchat genauso betroffen und daher genauso schutz- und unterstützungsbedürftig sind wie cis Frauen. Die einfach Antwort auf die obigen Frauen lautet also: Ja, natürlich sollten trans Frauen dürfen.

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Genauer lautet die Antwort darauf, ob trans Frauen in Frauenhäusern aufgenommen werden sollten, dass Frauenhäuser dazu da sind, schutzbedürftige (cis und trans) Frauen zu unterstützen, die unsichere Situationen verlassen. Eine Studie (UK) aus dem Jahr 2018 hat ergeben, dass 41 % der trans Personen im Vereinigten Königreich im vergangenen Jahr ein Hassverbrechen erlebt haben und mehr als eine von vier trans Personen in einer Beziehung häusliche Gewalt durch eine*n Partner*in erlebt hat - und vermutlich gilt dies nicht nur für UK. Es ist daher schwer, sich also vorzustellen, warum diese Frauen von genau der Hilfe abgewiesen werden sollten, die ihnen nicht nur zusteht, sondern die vor Allem oft dringend von ihnen gebraucht wird. Doch es gibt einen chronischen Mangel an Finanzierung und Unterstützung für Frauenhäuser, was dazu führt, dass immer mehr Opfer häuslicher Gewalt, die dringend Hilfe benötigen, abgewiesen werden – vor Allem trans Frauen. Es braucht daher mehr Schutzräume, auch LGBTQ-spezifische Schutzräume, und für Männer und Nicht-Binäre, die genauso wie Frauen von ihren Partner*innen missbraucht werden können.

Die Frage danach, ob trans Frauen in Gremien sitzen oder auf Auswahllisten stehen sollten („Frauenquoten“), die Frauen vorbehalten sind, lässt sich ebenso einfach mit „Ja“ beantwortet, aufgrund der Tatsache, dass trans Frauen ja ebenso Frauen sind, wie die cis Frauen für die solche Plätze wohl ursprünglich vorgesehen gewesen waren. Solche Gremien und Auswahllisten, die Frauen vorbehalten sind, sollen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern ausgleichen, mit der alle Frauen – trans Frauen wie cis Frauen - tagtäglich konfrontiert sind. Es scheint daher nur sinnvoll, dass trans Frauen die gleichen Möglichkeiten haben sollten wie cis Frauen. Zudem sind Gremien und Auswahllisten stärker, wenn sie Frauen mit unterschiedlichsten Hintergründen anerkennen und vertreten.

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Mein Kind stellt seine Geschlechtsidentität in Frage. Wie kann ich damit umgehen? Diese Frage stellt sich Carolyn Tate in der Elternschafts-Kolumne „Sharing the Load“ der britischen Zeitung the Guardian. Sie schreibt: „Jetzt, fünf Jahre später, ist mir das völlig klar - und mein Sohn ist der glücklichste, den ich seit seiner Kindheit gesehen habe“. Doch der Weg dahin hätte besser gelingen können.

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Es ist seltsam, das Kind, das man benannt und großgezogen hat, plötzlich mit einem anderen Namen anzureden und die Pronomen zu wechseln, aber es wird viel schneller normal, als man denkt, schreibt Tate. "Und es half mir zu erkennen, dass es hier um Connor ging und nicht um mich."

Als ihr Sohn Connor ihr zum ersten Mal erzählte, dass er trans ist und nicht die Tochter ist, für die sie ihn die ersten 12 Jahre seines Lebens gehalten habe, hätte sie es viel besser machen können, bereut sie. Es ist nicht so, dass sie getreten und geschrien hätte, sondern schlimmer: „Ich habe ihm nicht geglaubt“. Als Connor ihr zum ersten Mal erzählte, dass er sich für einen Jungen hielt, hatten sie beide mehr als ein Jahr lang nach Antworten für den Grund seiner Angstzustände und Depressionen gesucht. Sie dachte, er klammere sich vielleicht an einen Strohhalm und suche nach einer einfachen Erklärung dafür.

Heute, fünf Jahre später, ist ihr klar, dass Connors Probleme mit der psychischen Gesundheit eng mit dem Gefühl verbunden waren, dass sein inneres Gefühl nicht zu seinem Körper und seiner Geschlechtsidentität passte. Als ob er in einer Lüge gefangen wäre. Aber zu der Zeit konnte Carolyn Tate das nicht sehen. Sie sagte Connor, dass sie ihn liebte und dass sich das nie ändern würde, egal was passiert. Aber sie suchte weiter nach anderen Gründen für seine Ängste und Depressionen. Etwa sechs Monate lang, nachdem er sich geoutet hatte, benutzte sie auch seinen Deadname (den weiblichen Namen, den sie ihm bei seiner Geburt gegeben hatte) und misgenderte ihn mit weibliche Pronomen (sie/ihr statt er/ihn).

Heute ist ihr klar, dass sie ihm einfach hätte glauben und ein Umfeld der Akzeptanz hätte schaffen sollen, und „ich wünschte, ich hätte das sofort getan“, schreibt Tate. Doch sie habe sich so sehr mit all den "Was wäre wenn"-Fragen beschäftigt: Was ist, wenn er seine Meinung ändert? Was, wenn die Leute ihm das Leben schwer machen? Was ist, wenn seine jüngeren Geschwister verwirrt sind? Was, wenn ich mich komisch oder unwohl fühle? Die Antwort auf all diese Fragen lautet natürlich: "Wen kümmert's?". Er hat seine Meinung nicht geändert, aber wenn er es getan hätte, hätte es nichts gekostet und „wir hätten weitergemacht“. Schon in der Schule wurde er gemobbt, und daran hat sich nichts geändert, aber er ist ein zäher Bursche und hat gelernt, sich mit liebevollen Freunden zu umgeben und damit umzugehen. „Mit seinen 17 Jahren ist er tatsächlich einer der widerstandsfähigsten Menschen, die ich kenne.“

„Vielleicht habe ich meine Chance verpasst, für ihn da zu sein, als er mich vor fünf Jahren brauchte, aber der Weg ist lang und ich lerne ständig dazu“, beendet Carolyn Tate ihren berührenden Essay. Lesen Sie ihn hier auf Englisch ganz.

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